Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher (Allgemeines Forum)
Ein Hochgeschwindigkeitszug ist in Spanien in eine Gruppe Menschen gerast und hat zwölf von ihnen in den Tod gerissen. 13 weitere wurden bei dem schweren Zugunglück nahe Barcelona verletzt, wie das Innenministerium der Regionalregierung Kataloniens mitteilte.
Die Gruppe habe die Gleise am Bahnhof Castelldefels Playa bei Barcelona überquert.Der Unfall ereignete gegen 23.30 Uhr. Medienberichten zufolge waren die meisten der Opfer Jugendliche, die auf dem Weg zu einer Mittsommernachtsfeier am Strand gewesen seien. Kurz zuvor seien sie mit einem Zug am Bahnhof angekommen. Statt eine sichere Unterführung zu nutzen, habe die Gruppe die Gleise überquert.
Einfach über die Gleise gerannt
Ein Augenzeuge berichtete, dass viele andere Passagiere aus dem vollen Zug einfach über die Gleise zum Strand gerannt seien. Plötzlich sei der Schnellzug aus Valencia gekommen. Er kam erst mehrere Hundert Meter nach dem Aufprall zum stehen. Der Chef der Rettungskräfte sagte dem spanischen Fernsehsender TV3, die genauen Umstände der Tragödie würden noch untersucht.
Staatsbahn spricht von Fahrlässigkeit
Ein Überlebender sagte, die Brücke sei gesperrt und der Tunnel angesichts der Menschenmenge überfüllt gewesen. Die Staatsbahn Renfe wies diese Darstellung nach Rundfunkberichten zurück und sprach von Fahrlässigkeit.
"Als würde jemand Steine zermalmen"
Der Besitzer des Bahnhof-Ladens erzählte wie unter Schock: "Es war brutal. Es hörte sich an als würde jemand Steine zermalmen, dabei waren es Menschen." "Alles war voller Blut und Leichenteile", sagte ein Anwohner.
Rund 40 Krankenwagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eilten zu dem Unglücksort. Noch in der Nacht trafen auch erste Angehörige der Opfer ein. Der Zivilschutz brachte sie in eine Stadthalle der 62 000 Einwohner zählenden Gemeinde. Dort wurden sie von Psychologen betreut. Auch mehrere Stunden nach dem Unfall lagen noch eine Leiche und Leichenteile auf den Gleisen, wie ein Fotograf berichtete.
Vielleicht solltest du...
... dafür noch eine Quelle angeben oder hast du das selbst geschrieben? ;)
Quelle
Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher
Ein Bericht der FAZ
Nach den Bildern zufolge, müssen die wirklich direkt im Bahnhofsbereich über die Gleise gegangen sein.
Das deckt sich leider mit dem, was ich schon mit eigenen Augen in Deutschland gesehen habe. Da wird ähnlich wie hier einfach über die Gleise gerannt/gesprungen. In einem Fall sah der eine junge Mann nicht einmal nach links und rechts, er sprang einfach vom Bahnsteig in das Gleisbett und lief über die Gleise, während ein Güterzug in voller Geschwindigkeit in den Bahnhofsberich einfuhr, max. 100m entfernt.
Ich habe mich auch schon einmal ausführlicher mit einem DB-Mitarbeiter "Rotkäppchen" von der Aufsicht unterhalten. Er meinte, daß das in seinem Bahnhof gang und gäbe sei, je nach Tageszeit (abend/Wochenenden) sogar regelmäßig sei. Wenn man was sagen würde, würde man ignoriert und mehr.
Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher
Servus,
schlimm, was da passiert ist, aber wenn ich mir das Verhalten nicht nur von Jugendlichen hier in Deutschland ansehe, auch irgendwie vorprogrammiert.
Pfeift jemand z.B. in Nürnberg Ost die Kids aus dem Gleis, wird man von zugehörigen Erwachsenen (Eltern? Lehrer?) angemault, man solle sich um seinen eigenen Sch... kümmern. Das Latschen über die Gleise gehört fast zum "guten Ton", das Ignorieren von Verkehrszeichen und Schranken selbstverständlich genauso.
Natürlich mit Ohrhörern, denn die Umwelt wahrnehmen ist ja "mega- out".
Eine sehr große Wahrheit des Lebens ist nun mal die: Wenn man mit einem 80 km/h schnellen VT612 kollidiert, muß man sich um überhaupt nichts mehr Gedanken machen. Dann ist einfach nur noch alles zu spät.
Nicht bloß ich komme mir da vor wie der Rufer in der Wüste, wenn ich angesichts solch bodenlosen Leichtsinns erschreckend vieler Leute immer wieder vor den Folgen warne. Aber wenigstens habe ich/ haben wir der Pflicht Genüge getan, mehr ist nicht drin.
Wie gesagt - sowas tut mir in der Seele weh. Wenn jemand die ultimative Lösung hat, laßt es uns bitte wissen.
Viele Grüße
Frank
--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."
(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)
Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher
Gestern Abend erst, nach dem Spiel, habe ich auch mitgekriegt, wie jemand mal flugs über die Gleise ist. Der Kerl gehörte zu einer großen Meute von Fans, die den Zittersieg gefeiert hatten.
--
bye, Dan
![[image]](http://meine.flugstatistik.de/pic/DanP77.gif)
Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
Habe keine ultimative Lösung dazu....
Servus,
Nicht bloß ich komme mir da vor wie der Rufer in der Wüste, wenn ich angesichts solch bodenlosen Leichtsinns erschreckend vieler Leute immer wieder vor den Folgen warne. Aber wenigstens habe ich/ haben wir der Pflicht Genüge getan, mehr ist nicht drin.
Wie gesagt - sowas tut mir in der Seele weh. Wenn jemand die ultimative Lösung hat, laßt es uns bitte wissen.
Viele Grüße
Frank
Habe auch keine ultimative Lösung dazu. Habe (als Fahrgast wartend auf den "Gegenzug") im Nahverkehr bloß ein paar mal was gesagt und mir dämliche Sprüche anhören müssen. Selbst die Variante, dass es zwar nicht mein Leben ist, aber wenn man hängenbleibt ist schnell der Fuß ab, hilft nicht.
Sage deshalb nur noch was, wenn der Zug schon fast in Sichtweite ist.
Habe keine ultimative Lösung dazu....
es müsste mehr darüber berichtet werden jeden Tag und jede Stunde. Nahaufnahmen der Unfallstelle sollten gezeigt werden. Und man sollte als Fernsehsender einfach mal mit versteckten Kameras mitfahren unter voheriger Befragung des Zugpersonals was die bekannten stellen sind.
In Nürnberg gab es auch einen solchen Bahnhof wo das gang und gebe war. Dort hat sich über Wochen hinweg die Polizei hinter einem Fahradständer versteckt und all diejenen gefasst welche über die Gleise gelaufen sind. Anzeige wegen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr usw. Und es hat Wirkung gezeigt.
Auch ich habe schon die Weiterfahrt verweigert sollte die Person die 10 Meter vor mir über die Gleise gelaufen ist nicht sofort wieder aus dem Zug steigen. Das schlimme: es scheint nicht die Person und auch nicht die andern Mitreisenden zu interessieren. Man bekommt nur dumme Sprüche angehängt. Wie gut das man da im Notfall immer auf die Schiene des psychischen ausweichen kann. Dann sagt man einfach ich bin so erschrocken ich kann nicht mehr weiter fahren. Bis ein Ablöser kommt dauert
Habe keine ultimative Lösung dazu....
Der Mensch hierzulande lernt über seinen Geldbeutel. Hier ist die Bundespolizei gefordert, zumindest an größeren Bahnhöfen mehr Präsenz zu zeigen und sich derer entsprechend "anzunehmen", die meinen, über die Gleise zu rennen statt Über-/Unterführung zu benutzen.
--
bye, Dan
![[image]](http://meine.flugstatistik.de/pic/DanP77.gif)
Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr...
...ist das bloße Überschreiten der Gleise noch lange nicht, so denn kein Zug kommt und keine konkrete Gefährdung vorliegt. Das unberechtigte Überschreiten der Gleise ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Auch mit Gefährdung ist es übrigens die Frage, ob es überhaupt ein Straftatbestand sein kann:
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(§315 StGB)
Ich vermisse hier, die Gefährdung anderer Menschen oder Sachen von erheblichem Wert (da dürfte eine abgerissene Luftleitung nicht zu zählen). Zu den aufgezählten Punkten zählt beim Überschreiten allenfalls Punkt 2, allerdings ist auch hier die Frage, ob ein Mensch als Hindernis für ein Schienenfahrzeug gesehen werden kann.
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr...
ähhh Punkt 1 ist hier voll zutreffend
Vor allem gibt es viele teure Unterführungen/Überführungen
Da überlege ich mir manchmal, wie verwöhnt die Fahrgäste doch sind. Früher gings oft durch schmuddelige Tunnels, heute gibts wirklich erstklassige und teuer gebaute Über-/Unterführungen und auch der Umweg ist wieder zu weit.
*kopfschüttel*
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr...
Was genau wird denn zerstört, beschädigt oder entfernt, wenn ich über die Gleise marschiere?
So geht das jedenfalls nicht
Auch ich habe schon die Weiterfahrt verweigert sollte die Person die 10 Meter vor mir über die Gleise gelaufen ist nicht sofort wieder aus dem Zug steigen.
Wenn man sich über andere die sich nicht an die Regeln aufregt, dann sollte man sich wenigstens selber an die Regeln halten.
Eine Weiterfahrt zu verweigern um eine Person zu maßregeln, könnte man durchaus als Amtsanmaßung, Nötigung oder Freiheitsberaubung gegenüber den anderen Fahrgästen verstehen.
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr...
Also die Polizei sieht das ganze selbst als Owi:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74161/1568184/bundespolizeiinspektion_ebers...
Und die EBO spricht auch ganz klar davon, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html
Ein Bekannter von mir musste auch nicht sehcs Monate ins Gefängnis, sondern lediglich 25 Euro Verwarngeld aufgrund der Ordnungswidrigkeit bezahlen.
So geht das jedenfalls nicht
Eine Weiterfahrt zu verweigern um eine Person zu maßregeln, könnte man durchaus als Amtsanmaßung, Nötigung oder Freiheitsberaubung gegenüber den anderen Fahrgästen verstehen.
Wenn ich so erschrocken bin das ich den Bahnverkehr nicht sicher aufrechterhalten kann?
Die Türen sind offen ... Freiheitsberaubung?
Das haben schon andere versucht mit der Freiheitsberaubung und sind schwerstens in die eigene Grube gefallen. Ich sag nur Rohrbach
Möchte cyberle beipflichten
Wenn man sich über andere die sich nicht an die Regeln aufregt, dann sollte man sich wenigstens selber an die Regeln halten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass man als Fahrer durchaus so erschrocken sein kann, dass man nicht mehr weiterfahren kann. Und gerade in der letzten Zeit (sh. auch BW-Soldaten) sollte man eine Traumatisierung unbedingt vermeiden. Und diese "Schockstarre" ist für den Verursacher durchaus lehr- und hilfreich. Wenn es eben nicht anders geht, dann so.
Nachdem ich als Fahrgast ja auch schon leider Opfer von mehr als einem PU geworden bin, weiss ich was das bedeutet. Und man muss dem Fahrer durchaus auch Gegenwehr lassen. Ich fände nämlich so einen unabsichtlichen, fahrlässigen PU wesentlich schlimmer als den "Echten".
Also volle Zustimmung für cyberle.
So geht das jedenfalls nicht
Wenn ich so erschrocken bin das ich den Bahnverkehr nicht sicher aufrechterhalten kann?
So erschrocken, dass du noch drohen kannst - im Beisein der anderen Fahrgäste - sonst nicht weiter zu fahren? Zum Glück ist Selbstjustiz in Deutschland verboten... Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt der Bundes-/Landespolizei und nicht sonstigen Personen. Wenn du dich so erschrocken hast, solltest du besser die 112 anrufen und einen Notfallseelsorger bestellen, statt hier vor den Reisenden so ein Werk zu machen.
Im Übrigen verstößt dein Handeln gegen das Allgeimeine Eisenbahngesetz, Stichwort Beförderungspflicht.
Möchte cyberle beipflichten
Ich bin fest davon überzeugt, dass man als Fahrer durchaus so erschrocken sein kann, dass man nicht mehr weiterfahren kann. Und gerade in der letzten Zeit (sh. auch BW-Soldaten) sollte man eine Traumatisierung unbedingt vermeiden. Und diese "Schockstarre" ist für den Verursacher durchaus lehr- und hilfreich. Wenn es eben nicht anders geht, dann so.
Und der Schock wird dadurch bewältigt, dass man andere Personen widerrechtlich(!) vor die Tür setzt? Durch das widerrechtliche vor die Tür setzen macht sich Cyberle genauso einer Ordnungswidrigkeit (gem. §12 AEG) zu Schulden wie der Gleisüberschreiter, das ist jetzt also besser? Auge um Auge, Zahn um Zahn oder wie?
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Der Zugführer (wenn es keinen solchen gibt, der Triebfahrzeugführer) kann das Hausrecht ausüben und in diesem Zusammenhang aus Reisende wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen von der Fahrt ausschließen.
Wenn diese Personen den Zug nicht verlassen, kann die Bundespolizei zum Zwecke der Durchsetzung der Maßnahme angefordert werden. Der Zugführer / Triebfahrzeugführer sollte in solchen Fällen den Vorfall dem Fahrdienstleiter schildern und über diesen die Polizei anfordern. Dabei ist abzusprechen, ob der Zug am Ereignissort verbleit oder die Polizei auf dem nächsten Bahnhof erscheint.
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Der Zugführer (wenn es keinen solchen gibt, der Triebfahrzeugführer) kann das Hausrecht ausüben
Ja, das Hasurecht seines Hauses. Also nur seines Zuges, der Bahnsteig gehört da nicht zu, dies ist ein anderes Unternehmen.
und in diesem Zusammenhang aus Reisende wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen von der Fahrt ausschließen.
So? Dann zeige mir mal die Beförderungsbestimmungen, in denen das Betreten der Gleise verboten wird. Das geht nämlich nicht, weil die Infrastruktur nicht im Einfluss des Verwenders der Beförderungsbedingungen liegen.
Wenn diese Personen den Zug nicht verlassen, kann die Bundespolizei zum Zwecke der Durchsetzung der Maßnahme angefordert werden.
Nein, der Zugführer kann überhaupt nicht fordern, dass der Zug verlassen wurde, so lange nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstoßten wurde (s.o.)
Der Zugführer / Triebfahrzeugführer sollte in solchen Fällen den Vorfall dem Fahrdienstleiter schildern und über diesen die Polizei anfordern. Dabei ist abzusprechen, ob der Zug am Ereignissort verbleit oder die Polizei auf dem nächsten Bahnhof erscheint.
Sicher, das ist das einzig mögliche. Allerdings braucht niemand auf die Idee zu kommen, er hätte plötzlich das Recht, den Gleiseüberschreiter festhalten zu dürfen.
Ich habe immer noch keinen Beleg dafür finden können, dass es rechtmäßig sein könnte, den Ordnungswidrigkeiten-Begeher hier vor die Tür zu setzen.
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Ich finde diese Diskussion dämlich. Die Welt da draußen im Bahnverkehr ist für viele Tfs und sonstige Bahn-MA manchmal richtig ärgerlich, ständig sind einem die Hände gebunden, SELTEN (!) kommt es dann irgendwann mal dazu, dass man berechtigterweise ausflippt, wenn sich MAL wieder jemand nicht an Gepflogenheiten hält.
Aber in diversen Internetforen wird einem dann aufgezählt, was man zu tun und zu lassen hat. Finde ich persönlich bescheuert, sorry. Eskalieren lassen geht zur Not auch noch besser (Fdl anrufen - "Personen im Gleis" - Strecke dicht - ist das denn gewollt?)
@cyberle: Dann hat dein Zug halt beim nächsten Mal ne Störung ;)
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Ich finde diese Diskussion dämlich. Die Welt da draußen im Bahnverkehr ist für viele Tfs und sonstige Bahn-MA manchmal richtig ärgerlich,
Natürlich.
SELTEN (!) kommt es dann irgendwann mal dazu, dass man berechtigterweise ausflippt, wenn sich MAL wieder jemand nicht an Gepflogenheiten hält.
Dann kommt es vor, dass man ausflippt. Nicht, dass man berechtigterweise ausflippt. Diverse irregulären Handlungsweisen sind sicher oftmals verständlich, dennoch sind einem, wie du schon sagst, die Hände gebunden. Und so etwas kann man von mir aus praktizieren, sollte man jedoch m.E. nicht so sehr an die große Glocke hängen. Ich für meinen Teil würde meine Energie nicht mit solch leichtsinnigen und offensichtlich unbelehrbaren Menschen verschwenden, erstens nützt es doch sowieso nichts und zweitens ist mir dafür meine Zeit viel zu schade. Und wieso deshalb schlechte Laune haben?
(Fdl anrufen - "Personen im Gleis" - Strecke dicht - ist das denn gewollt?)
Personen im Gleis ist sicher schwierig, wär ja nach vollendeter Tat eine Lüge. Und bei "Personen haben Gleis überquert" wird der Fdl sicher nur vor Resignation mit der Schulter zucken.
@cyberle: Dann hat dein Zug halt beim nächsten Mal ne Störung ;)
Auch nicht so die feine Art, übrigens sollte man sich den Konsequenzen bewusst sein: Wenn sich nachher andere Fahrgäste beschweren ("Der Tf da wollte den Rsd vor die Tür setzen und tat dann so als hätte er eine Störung") geht der Schuss ganz schnell nach hinten los. Und das sind dann unterm Strich mehr als 25 Euro.
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
also ich weiß nicht für welchen Laden du arbeitest ich kann nur sagen mein Unternehmen würde voll hinter mir stehen in solche einem Fall
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
also ich weiß nicht für welchen Laden du arbeitest ich kann nur sagen mein Unternehmen würde voll hinter mir stehen in solche einem Fall
Das Unternehmen vielleicht, aber der Richter auch, wenn es hart auf hart kommt, weil unberechtigterweise das Beförderungsrecht nach §10 AEG versagt wurde? Wie gesagt, es steht in keiner Beförderungsbestimmung, dass das Überschreiten der Gleise verboten wäre - und es muss ein Verstoß gegen die BB stattfinden, um das Beförderungsrecht zu versagen. Kann ja auch nicht in den BB stehen, weil die Verkehrsunternehmen wohl kaum Angelegenheiten der Infrastrukturbetreiber regeln dürfen und auch keine hoheitlichen Akte vollziehen dürfen (Ahndung Ordnungswidrigkeiten).
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
es steht aber auch geschrieben das ich den Bahnverkehr sicher durchführen muss, und wenn ich das nicht kann muss ich mich Dienstunfähig melden also was soll der Richter da sagen wenn ich das nicht mehr kann?
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Schön, dann mische ich mich auch mal ein!
Ich handhabe das ganze so:
- Reisewilliger latscht über die Gleise.
- Möglichst direkt persönliche Ansprache, daß er bei mir nicht mitfährt, oder die Polizei kommt (zumeist reicht das, den Fahrgast zum aussteigen zu bewegen).
- Wenn dies nicht ausreicht: Lautsprecherdurchsage, daß der Zug nun auf unbestimmte Zeit stehenbleibt, bis die Bundespolizei da ist.
- Das Problem löst sich - je nach Besetzungsgrad des Zuges - recht schnell, da die anderen Passagiere ja pünktlich ihr Ziel erreichen wollen, den Fahrgast unter Druck setzen und zum Aussteigen bewegen. Außerdem fühlt man sich unwohl, wenn ein "Störenfried" mit im Zug sitzt - ein natürlicher, menschlicher Reflex.
Andere Alternative: Warten, bis der Gleislatscher fast die Tür erreicht hat, dann die Freigabe wegnehmen und aus dem Fenster bei der Abfahrt anlächeln. (Geht natürlich nur, wenn die Abfahrtzeit ran ist).
Ansonsten: Volle Zustimmung in ALLEN Punkten an cyberle.
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Gute Didaktik - du könntest...
...Lehrer sein. ;-)
Hallo,
Beförderungsbedingungen hin oder her, letztlich ist das Ziel doch, dass die Menschen ihr Verhalten überdenken um damit ihr Leben (und das anderer) auf längere Sicht sicherer zu machen. Ich finde das vollkommen in Ordnung. Wenn jemand durch eine gefährliche Aktion Erfolg hat, so besteht die Wiederholungsgefahr. Nach einer gefährlichen Aktion zu spüren bekommen, dass man so nicht weiter kommt, tut dem Schwachmaten dagegen gut.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher
Die Basler Zeitung schreibt noch was dazu.
Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die Bahn/Betreiber zum Sündenbock abgestempelt werden.
Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher
Pfeift jemand z.B. in Nürnberg Ost die Kids aus dem Gleis, wird man von zugehörigen Erwachsenen (Eltern? Lehrer?) angemault, man solle sich um seinen eigenen Sch... kümmern.
Auch wenn es in Mode ist, der Schule an allem die Schuld zu geben, so kann ich dir als Betroffener versichern, dass kein Lehrer dies dulden würde!
Ja!
Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die Bahn/Betreiber zum Sündenbock abgestempelt werden.
Ja, das Gefühl habe ich auch :(
"Es sei niemand dagewesen, um die Menschen von der verhängnisvollen Abkürzung über die Gleise zum Strand abzuhalten."
Äääääh - wie wäre es mit einem Privatbeschützer für Jedermann? Der kann dann gleich mit zur Feier gehen und darauf achten, dass sich sein Beschützter nicht zutode säuft.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe sind/waren die Opfer Einwanderer aus Südamerika (oder Afrika?). Vielleicht waren sie deshalb mit den Gefahren des Bahnverkehrs nicht vertraut? Es gibt ja Länder da ist es normal, auf den Gleisen zu spielen, weil nur einmal pro Woche ein Zug in Schrittgeschwindigkeit entlang fährt.
Dennoch bin ich der Meinung dass jeder für sich selber verantwortlich ist und die Gefahren des Verkehrs kennen muss.
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![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Den fahrgast des Zuges zu verweisen, ist kein hoheitlicher Akt, sondern eine Handlung im Rahmen des Hausrechtes. Diese kann man bei unberechtigtem Überschreiten der Gleise mit der Vorsorge, das der Reisende im Zuge erneut gegen Bestimmungen verstößt und damit sich selbst oder andere Reisende gefährdet, begründen.
Andererseits ist ein Anfordern der Bundespolizei, verbunden mit einer Anzeige der Ordnungswidrigkeit, kein hoheitlicher Akt, den führt die Bundespolizei nach ihrem Eintreffen durch, wenn der betreffende Reisende bis dahin sich nicht abgesetzt hat (wäre vergleichbar, wenn ein Fahrzeug vor einer Grundstücksausfahrt steht, ich die Polizei rufe, um dem Halter ein Knöllchen verpassen zu lassen und ein Abschleppen zu veranlassen, in dem Fall erstatte ich Anzeige und veranlasse damit, das die Polizei den hoheitlichen Akt vollzieht).
Beförderungsbestimmungen und Hausrecht
Den fahrgast des Zuges zu verweisen, ist kein hoheitlicher Akt, sondern eine Handlung im Rahmen des Hausrechtes. Diese kann man bei unberechtigtem Überschreiten der Gleise mit der Vorsorge, das der Reisende im Zuge erneut gegen Bestimmungen verstößt und damit sich selbst oder andere Reisende gefährdet, begründen.
Das Hausrecht bzw. die allgemeine Vertragsfreiheit ist aber im öffentlichen Verkehr insofern eingeschränkt, dass es eine Beförderungspflicht gibt. §10 AEG regelt sehr genau, wann der Beförderer gegenüber dem Reisenden von der Beförderungspflicht entbunden wird, nämlich dann, wenn gegen die Beförderungsbedingungen verstoßten wird. In den Beförderungsbedingungen findet sich selbstverständlich kein Hinweis über das Verbot, Gleisanlagen zu betreten. Insofern kann ein Reisender durch das Betreten der Gleisanlagen nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. (Wenn doch? Beleg!)
Du schreibst, aus Vorsorge, er beginge erneut Verstöße, könne man in von der Beförderungspflicht ausnehmen. Wo genau steht das? Ohne Beleg glaube ich das nicht und halte es für falsch.
Ich kann meinem Namensvetter da aber insofern zustimmen - und auch allen anderen hier - dass man demjenigen durchaus mit Tricks einen Denkzettel verpassen kann. Aber zu sagen: "Du steigst jetzt aus, sonst..." das geht einfach nicht und ist durch - s.o. - keinerlei Bestimmungen gedeckt: Wenn doch - bitte Bestimmungen anführen.