Wann ist ein Verpassen des letzten Zugs des Tages absehbar? (Allgemeines Forum)

Hamburger2015, Montag, 08.01.2024, 14:52 (vor 979 Tagen) @ Anders

Liebes Forum,

bei verspäteter Ankunft am Zielort >60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh oder Ausfall/Verpassen des letzten Zugs des Tages darf ich im Rahmen der FGR als Deutschlandticket-Nutzer ein anderes Verkehrsmittel nutzen oder habe Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Ich versuche in diesem Fall immer, mittels ICE das Ziel doch noch zu erreichen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten. Außerdem sollte es ja im Sinne der Bahn sein, das Geld "im Konzern" zu halten, anstatt es an Taxi oder Hotel nach extern abfließen zu lassen.

Nun stehe ich allerdings vor dem Problem: Ab wann ist ein Verpassen des letzten Zuges "absehbar"? Und was ist, wenn der letzte Anschluss wider Erwarten plötzlich doch erreicht wird?


Meine konkrete Verbindung, um die es immer wieder geht, ist Erlangen-München über Nürnberg und Ingolstadt:
- Der RE14 (Abfahrt 22:03) nach Nürnberg stellt i.d.R. kein Problem dar
- Der folgende RE1 Nürnberg-Ingolstadt (22:33-23:19) ist dagegen fast immer massiv verspätet, so dass der Anschluss an den
- RB16 Ingolstadt-München (23:36-0:41) immer gefährdet ist oder gar nicht klappt.


Leider ist das Verhalten des RB16 nicht vorhersagbar: Manchmal wartet er >20 Minuten in Ingolstadt auf den RE1, manchmal fährt bei deutlich weniger Verspätung des RE1 ohne zu warten pünktlich los.
Die Auskunft "Anschluss wartet" bzw. "wartet nicht" erscheint im DB-Navigator auch erst in letzter Minute. Die einzige Info von Bahn-Seite ist auf reiseauskunft.bahn.de die vorgeschlagene "Alternative Verbindung" (nicht aber im Navigator oder auf bahn.de).

Um zu vermeiden, mitten in der Nacht in Ingolstadt zu stranden, habe ich daher häufiger ab Nürnberg den ICE nach München gebucht und das Ticket bei den FGR eingereicht.
Was ist aber, wenn der RB16 (s.o.) unvorhergesehenerweise doch wartet? Es ist ja meine Pflicht, den Schaden für die DB zu minimieren und die günstigste Lösung zu finden. Daher wäre es extrem unerfreulich, wenn ich dafür in Vorleistung gehe und im Nachgang auf den Kosten sitzenbleibe.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Definitiv wirst du das erst im Streitfall herausfinden.

Meine Meinung: Sobald laut Lage im RIS ein Anschluss bricht (und damit die 60 Minuten Verspätung eintreten), ist das Verpassen absehbar. Das heißt: Wenn bei der Abfahrt in Nürnberg schon ein Prognose für Ingolstadt angesetzt ist, die die planmäßige (bzw. im RIS hinterlegte) Abfahrt des RB 16 verfehlt, ist ein Anschlussverlust absehbar. Du musst dann nicht darauf spekulieren, dass die RB 16 wartet und kannst in Nürnberg den ICE nehmen. Ob die Prognose letztlich eintrifft oder nicht, ist nicht dein Problem. Soll der RE 1 dagegen pünktlich zum Zeitpunkt der Abfahrt in Nürnberg pünktlich in Ingolstadt ankommen, ist ein Anschlussverlust erst einmal nicht absehbar und du hast keinen Anspruch auf den ICE.


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