Wann ist ein Verpassen des letzten Zugs des Tages absehbar? (Allgemeines Forum)

Anders, Montag, 08.01.2024, 13:45 (vor 980 Tagen)

Liebes Forum,

bei verspäteter Ankunft am Zielort >60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh oder Ausfall/Verpassen des letzten Zugs des Tages darf ich im Rahmen der FGR als Deutschlandticket-Nutzer ein anderes Verkehrsmittel nutzen oder habe Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Ich versuche in diesem Fall immer, mittels ICE das Ziel doch noch zu erreichen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten. Außerdem sollte es ja im Sinne der Bahn sein, das Geld "im Konzern" zu halten, anstatt es an Taxi oder Hotel nach extern abfließen zu lassen.

Nun stehe ich allerdings vor dem Problem: Ab wann ist ein Verpassen des letzten Zuges "absehbar"? Und was ist, wenn der letzte Anschluss wider Erwarten plötzlich doch erreicht wird?


Meine konkrete Verbindung, um die es immer wieder geht, ist Erlangen-München über Nürnberg und Ingolstadt:
- Der RE14 (Abfahrt 22:03) nach Nürnberg stellt i.d.R. kein Problem dar
- Der folgende RE1 Nürnberg-Ingolstadt (22:33-23:19) ist dagegen fast immer massiv verspätet, so dass der Anschluss an den
- RB16 Ingolstadt-München (23:36-0:41) immer gefährdet ist oder gar nicht klappt.


Leider ist das Verhalten des RB16 nicht vorhersagbar: Manchmal wartet er >20 Minuten in Ingolstadt auf den RE1, manchmal fährt bei deutlich weniger Verspätung des RE1 ohne zu warten pünktlich los.
Die Auskunft "Anschluss wartet" bzw. "wartet nicht" erscheint im DB-Navigator auch erst in letzter Minute. Die einzige Info von Bahn-Seite ist auf reiseauskunft.bahn.de die vorgeschlagene "Alternative Verbindung" (nicht aber im Navigator oder auf bahn.de).

Um zu vermeiden, mitten in der Nacht in Ingolstadt zu stranden, habe ich daher häufiger ab Nürnberg den ICE nach München gebucht und das Ticket bei den FGR eingereicht.
Was ist aber, wenn der RB16 (s.o.) unvorhergesehenerweise doch wartet? Es ist ja meine Pflicht, den Schaden für die DB zu minimieren und die günstigste Lösung zu finden. Daher wäre es extrem unerfreulich, wenn ich dafür in Vorleistung gehe und im Nachgang auf den Kosten sitzenbleibe.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Wann ist ein Verpassen des letzten Zugs des Tages absehbar?

Hamburger2015, Montag, 08.01.2024, 14:52 (vor 980 Tagen) @ Anders

Liebes Forum,

bei verspäteter Ankunft am Zielort >60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh oder Ausfall/Verpassen des letzten Zugs des Tages darf ich im Rahmen der FGR als Deutschlandticket-Nutzer ein anderes Verkehrsmittel nutzen oder habe Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Ich versuche in diesem Fall immer, mittels ICE das Ziel doch noch zu erreichen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten. Außerdem sollte es ja im Sinne der Bahn sein, das Geld "im Konzern" zu halten, anstatt es an Taxi oder Hotel nach extern abfließen zu lassen.

Nun stehe ich allerdings vor dem Problem: Ab wann ist ein Verpassen des letzten Zuges "absehbar"? Und was ist, wenn der letzte Anschluss wider Erwarten plötzlich doch erreicht wird?


Meine konkrete Verbindung, um die es immer wieder geht, ist Erlangen-München über Nürnberg und Ingolstadt:
- Der RE14 (Abfahrt 22:03) nach Nürnberg stellt i.d.R. kein Problem dar
- Der folgende RE1 Nürnberg-Ingolstadt (22:33-23:19) ist dagegen fast immer massiv verspätet, so dass der Anschluss an den
- RB16 Ingolstadt-München (23:36-0:41) immer gefährdet ist oder gar nicht klappt.


Leider ist das Verhalten des RB16 nicht vorhersagbar: Manchmal wartet er >20 Minuten in Ingolstadt auf den RE1, manchmal fährt bei deutlich weniger Verspätung des RE1 ohne zu warten pünktlich los.
Die Auskunft "Anschluss wartet" bzw. "wartet nicht" erscheint im DB-Navigator auch erst in letzter Minute. Die einzige Info von Bahn-Seite ist auf reiseauskunft.bahn.de die vorgeschlagene "Alternative Verbindung" (nicht aber im Navigator oder auf bahn.de).

Um zu vermeiden, mitten in der Nacht in Ingolstadt zu stranden, habe ich daher häufiger ab Nürnberg den ICE nach München gebucht und das Ticket bei den FGR eingereicht.
Was ist aber, wenn der RB16 (s.o.) unvorhergesehenerweise doch wartet? Es ist ja meine Pflicht, den Schaden für die DB zu minimieren und die günstigste Lösung zu finden. Daher wäre es extrem unerfreulich, wenn ich dafür in Vorleistung gehe und im Nachgang auf den Kosten sitzenbleibe.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Definitiv wirst du das erst im Streitfall herausfinden.

Meine Meinung: Sobald laut Lage im RIS ein Anschluss bricht (und damit die 60 Minuten Verspätung eintreten), ist das Verpassen absehbar. Das heißt: Wenn bei der Abfahrt in Nürnberg schon ein Prognose für Ingolstadt angesetzt ist, die die planmäßige (bzw. im RIS hinterlegte) Abfahrt des RB 16 verfehlt, ist ein Anschlussverlust absehbar. Du musst dann nicht darauf spekulieren, dass die RB 16 wartet und kannst in Nürnberg den ICE nehmen. Ob die Prognose letztlich eintrifft oder nicht, ist nicht dein Problem. Soll der RE 1 dagegen pünktlich zum Zeitpunkt der Abfahrt in Nürnberg pünktlich in Ingolstadt ankommen, ist ein Anschlussverlust erst einmal nicht absehbar und du hast keinen Anspruch auf den ICE.

Sehe ich auch so

bahnfahrerofr., Montag, 08.01.2024, 15:15 (vor 980 Tagen) @ Hamburger2015

- kein Text -

Verpassen des letzten Zugs des Tages absehbar

michael_seelze, Montag, 08.01.2024, 19:20 (vor 979 Tagen) @ Anders
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 08.01.2024, 19:20

Liebes Forum,

bei verspäteter Ankunft am Zielort >60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh oder Ausfall/Verpassen des letzten Zugs des Tages darf ich im Rahmen der FGR als Deutschlandticket-Nutzer ein anderes Verkehrsmittel nutzen oder habe Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Grundsätzlich ja.


Ich versuche in diesem Fall immer, mittels ICE das Ziel doch noch zu erreichen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten. Außerdem sollte es ja im Sinne der Bahn sein, das Geld "im Konzern" zu halten, anstatt es an Taxi oder Hotel nach extern abfließen zu lassen.

Wohin das Geld fließt, darf dir egal sein.


Nun stehe ich allerdings vor dem Problem: Ab wann ist ein Verpassen des letzten Zuges "absehbar"? Und was ist, wenn der letzte Anschluss wider Erwarten plötzlich doch erreicht wird?

Wenn man Nummer 8.2.3 des Teils A der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs analog anwendet,
darfst Du insbesondere [wichtig, nich ausschließlich] dann vernünftigerweise mit einer Verspätung am Zielbahnhof rechnen

,wenn diese über mindestens einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde: Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen, elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen, Fahrplaninformationen aus Buchungssys-temen personalbedienter Verkaufsstellen sowie verfügbare Fahrplaninformations- und Rei-sendeninformationsmedien, insbesondere die Fahrplanauskunftssysteme im Internet auf den Internetseiten der Eisenbahnunternehmen.


Meine konkrete Verbindung, um die es immer wieder geht, ist Erlangen-München über Nürnberg und Ingolstadt:
- Der RE14 (Abfahrt 22:03) nach Nürnberg stellt i.d.R. kein Problem dar
- Der folgende RE1 Nürnberg-Ingolstadt (22:33-23:19) ist dagegen fast immer massiv verspätet, so dass der Anschluss an den
- RB16 Ingolstadt-München (23:36-0:41) immer gefährdet ist oder gar nicht klappt.
Leider ist das Verhalten des RB16 nicht vorhersagbar: Manchmal wartet er >20 Minuten in Ingolstadt auf den RE1, manchmal fährt bei deutlich weniger Verspätung des RE1 ohne zu warten pünktlich los.
Die Auskunft "Anschluss wartet" bzw. "wartet nicht" erscheint im DB-Navigator auch erst in letzter Minute. Die einzige Info von Bahn-Seite ist auf reiseauskunft.bahn.de die vorgeschlagene "Alternative Verbindung" (nicht aber im Navigator oder auf bahn.de).

Du hast in Ingolstadt eine planmäßige Umsteigezeit von 17 Minuten. Eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten vorausgesetzt (anderes konnte ich nicht finden) bleiben 12 Minuten, die der RE1 verspätet sein darf. Ab 13 Minuten Verspätung des RE1 in Nürnberg Hbf wäre also vernünftigerweise mit dem Verpassen des Anschlusses in Ingolstadt zu rechnen und damit auch, dass Du mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort ankommen wirst.


Um zu vermeiden, mitten in der Nacht in Ingolstadt zu stranden, habe ich daher häufiger ab Nürnberg den ICE nach München gebucht und das Ticket bei den FGR eingereicht.
Was ist aber, wenn der RB16 (s.o.) unvorhergesehenerweise doch wartet? Es ist ja meine Pflicht, den Schaden für die DB zu minimieren und die günstigste Lösung zu finden.

Vor allem musst Du, bevor Du eigenständig das alternative Verkehrsmittel nutzt, versucht haben,

mit dem Eisenbahnunternehmen in Kontakt zu treten (Kontaktaufnahme vor Ort mit einer Verkaufsstelle bzw. Informationsstelle oder Personal des genutzten Zuges)

und das Eisenbahnunternehmen darf auch nicht die Beförderung in einem anderen Verkehrsmittel (gleich welcher Art) angeboten haben. Siehe Nummer 8.2.4 des Teils A der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs.

Verpassen des letzten Zugs des Tages absehbar

Barzahlung, Montag, 08.01.2024, 20:26 (vor 979 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 08.01.2024, 20:31

Du hast in Ingolstadt eine planmäßige Umsteigezeit von 17 Minuten. Eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten vorausgesetzt (anderes konnte ich nicht finden) bleiben 12 Minuten, die der RE1 verspätet sein darf.

Mit

13 Minuten Verspätung des RE1 in Nürnberg Hbf

wird der Anschluss noch erreicht. Erst mit mehr als 13min. Verspätung (weniger als 4min. Umstiegszeit) gilt er als verpasst.

OT: Übergangszeit Ingolstadt Hbf

michael_seelze, Montag, 08.01.2024, 23:31 (vor 979 Tagen) @ Barzahlung

Ja, bei bahnsteiggleichem Anschluss sind es 4 Minuten Übergangszeit, sonst derer sieben.

Im konkreten Fall muss also der RE von Nürnberg mehr als 13 Minuten Verspätung haben, damit mit einem Verpassen des Anschlusses zu rechnen ist.

OT: Übergangszeit Ingolstadt Hbf

Barzahlung, Dienstag, 09.01.2024, 00:18 (vor 979 Tagen) @ michael_seelze

Ja, bei bahnsteiggleichem Anschluss sind es 4 Minuten Übergangszeit, sonst derer sieben.

Das meinte ich jetzt nicht.
Generell ist die Regel: Mindestumstiegszeit - 1min. = erreicht. Mindestumstiegszeit - 2min. = verpasst.

OT: Übergangszeit Ingolstadt Hbf - Ermessungsentscheidung!

G5E5J8, Dienstag, 09.01.2024, 17:44 (vor 978 Tagen) @ Barzahlung

Das sind Richtlinien, das heißt, dass im Einzelfall immer anders entschieden werden kann und muss. Bei mobilitätseingeschränkten Reisenden in etwa, ist es Ermessungsentscheidung des bearbeitenden Personals ob der Anschluss nicht bereits bei "Mindestumsteigezeit -1 Minuten" als verpasst gilt.

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