Zweifel am Auftreten und der Glaubwürdigkeit der GDL (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Montag, 08.01.2024, 08:39 (vor 980 Tagen)

Moin

auf der Suche nach einem bestimmten Thema, bin bei DSO über folgenden Link gestoßen.

Es geht um die Kommunikation zur Boni Erhöhung der Vorstände und wer genau dem zugestimmt hat. Dem designierten GDL Chef wird da eine Zustimmung zugeeignet, die man auf die EVG abwälzen wollte.

Möge jede sich seine eigene Meinung dazu bilden. Aber es ist meiner Ansicht nach doch glaubhauft dargelegt.

--
Gruß
Waldbahn

Das Personalproblem besteht trotzdem…

rainman51, Paderborn, Montag, 08.01.2024, 08:53 (vor 980 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von rainman51, Montag, 08.01.2024, 08:53

Möge jede sich seine eigene Meinung dazu bilden. Aber es ist meiner Ansicht nach doch glaubhauft dargelegt.

Das spielt am Ende keine Rolle, da er in der Sache Recht hat. Es gibt einen erheblichen Personalmangel, auch
ohne Streiks fallen viele Verbindungen aus. Hier in NRW und sonst wo sehr deutlich zu spüren und zu sehen.

Sehr familienfreundlich ist der Beruf auch nicht. Am Ende muss man das schon sehr wollen, Züge unter diesen
Bedingungen zu fahren.

Das Personalproblem besteht trotzdem - darum geht es nicht

Waldbahn, Montag, 08.01.2024, 09:47 (vor 980 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von Waldbahn, Montag, 08.01.2024, 09:47

Hallo

es geht um die nach außen kommunzierte (berechtigte) Empörung der GDL und CW um die Boni, dass sich der Vorstand die Taschen vollmacht und das Personal "bluten" lässt. Wenn aber der GDL Vertreter im Aufsichtsrat dazu ja und Amen sagt ist das unseröis und heuchlerisch, inbesondere dann wenn man das dem Mitbewerber um Mitglieder unterschieben will.

--
Gruß
Waldbahn

Das Personalproblem besteht trotzdem - darum geht es nicht

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 08.01.2024, 10:09 (vor 980 Tagen) @ Waldbahn

Wenn es der Arbeitsvertrag hergibt wird man die formale Zustimmung vielleicht nicht verweigern können. Sofern dem Vorstand nichts ´Vorsätzliches´ nachzuweisen ist. Man kann trotzdem protestieren, daß solche Mammutverträge künftig wieder deutlich mehr Bodenhaftung bekommen.

Wer ist eigentlich Arbeitgeber des DB-Vorstandes, der Bundesverkehrsminister?

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Das Personalproblem besteht trotzdem - darum geht es nicht

JanZ, HB, Montag, 08.01.2024, 10:12 (vor 980 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von JanZ, Montag, 08.01.2024, 10:13

Wer ist eigentlich Arbeitgeber des DB-Vorstandes, der Bundesverkehrsminister?

Meines Erachtens die Deutsche Bahn AG, genau wie von allen anderen DB-Mitarbeitern auch. Der Verkehrsminister hat da formal sehr wenig zu melden, deswegen wurde die DB ja bewusst als AG gegründet.

Rechtsform DB AG

funthomas, Montag, 08.01.2024, 18:55 (vor 979 Tagen) @ JanZ

Wer ist eigentlich Arbeitgeber des DB-Vorstandes, der Bundesverkehrsminister?


Meines Erachtens die Deutsche Bahn AG, genau wie von allen anderen DB-Mitarbeitern auch. Der Verkehrsminister hat da formal sehr wenig zu melden, deswegen wurde die DB ja bewusst als AG gegründet.

die Deutsche Bahn ist eine AG. Diese besteht aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Im Aufsichtsrat sind Vertreter des Kapitals (Bundesverwaltung) und der Arbeitsnehmer.
Durch die Besetzung im Aufsichtsrat mit Staatssekretären und Verwaltungsspezialisten hat der Bund sehrwohl viel zu melden.
Aufsichtsrat der DB, guckst du hier

Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand für das Tagesgeschäft. Auch hier gibt der AR die Richtlinien durch die Bestellung der Vorstände vor. Und überwacht diese entsprechend.
Der AR vereinbart auch die Verträge der Vorstände mit ggf. Boni. Wie diese präzise vergeben werden, ist in der Regel nicht öffentlich.

Rechtsform DB AG

JanZ, HB, Dienstag, 09.01.2024, 08:51 (vor 979 Tagen) @ funthomas

Okay, aber es ist halt doch nicht ganz so einfach, dass der Verkehrsminister der Vorgesetzte des DB-Vorstands wäre, wie von meinem Vorposter vermutet. Und dass bei einer AG der Einfluss des Eigentümers geringer ist als z.B. bei einer GmbH, ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen. Mehrere kommunale Verkehrsunternehmen mussten schon von einer AG in eine GmbH umgewandelt werden, damit der Eigentümer einen direkteren Einfluss hat und Direktvergaben weiter möglich sind.

Rechtsform DB AG

heinz11, Mittwoch, 10.01.2024, 15:00 (vor 978 Tagen) @ funthomas

Wer ist eigentlich Arbeitgeber des DB-Vorstandes, der Bundesverkehrsminister?


Meines Erachtens die Deutsche Bahn AG, genau wie von allen anderen DB-Mitarbeitern auch. Der Verkehrsminister hat da formal sehr wenig zu melden, deswegen wurde die DB ja bewusst als AG gegründet.


die Deutsche Bahn ist eine AG. Diese besteht aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Im Aufsichtsrat sind Vertreter des Kapitals (Bundesverwaltung) und der Arbeitsnehmer.
Durch die Besetzung im Aufsichtsrat mit Staatssekretären und Verwaltungsspezialisten hat der Bund sehrwohl viel zu melden.
Aufsichtsrat der DB, guckst du hier

Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand für das Tagesgeschäft. Auch hier gibt der AR die Richtlinien durch die Bestellung der Vorstände vor. Und überwacht diese entsprechend.
Der AR vereinbart auch die Verträge der Vorstände mit ggf. Boni. Wie diese präzise vergeben werden, ist in der Regel nicht öffentlich.


Vorstände sind keine Arbeitnehmer des Unternehmens, sondern Organ desselben. Das heißt, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Lohnfortzahlungsgesetz etc. gelten für Vorstände in der Regel nicht.

Mit Richtlinien usw. kommst Du bei einem Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht weit. Der Vorstand einer AG lenkt und leitet in eigener Verantwortung und nach eigenen Ermessen die Geschäfte der Aktiengesellschaft. DAS zentrale Gremium für den Vorstand ist der Aufsichtsrat. Denn nur dieser kann ihn bestellen und abberufen (allerdings nur aus wichtigem Grund), und damit u.a. über seine Bezüge bestimmen.

Die DB AG unterliegt dem Mitbestimmungsgesetz. Das heißt, die Hälfte der AR-Mitglieder sind Arbeitnehmer. Daher sollte C.W., bevor die Manager wegen der Boni anklagt, lieber seine Betriebsratskollegen in das verlängerte Rückgrat treten, denn diese haben das mit beschlossen.

Aber was träume ich schon wieder von nicht zusammen passenden Dingen: Differenzierung und C.W.

Betriebsrat vs. Aufsichtsrat

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 10.01.2024, 16:28 (vor 977 Tagen) @ heinz11

Die DB AG unterliegt dem Mitbestimmungsgesetz. Das heißt, die Hälfte der AR-Mitglieder sind Arbeitnehmer. Daher sollte C.W., bevor die Manager wegen der Boni anklagt, lieber seine Betriebsratskollegen in das verlängerte Rückgrat treten, denn diese haben das mit beschlossen.

Was hat jetzt der Betriebsrat mit dem Aufsichtsrat zu tun - außer vielleicht der Namensbestandteil "srat"? Sowohl die Betriebsräte, als auch die Arbeitnehmervertreter_innen im Aufsichtsrat werden von der Belegschaft gewählt - und zwar unabhängig voneinander. Klar - es gibt Arbeitnehervertreter_innen im Aufsichtsrat, die gleichzeitig Betriebsräte sind, ein Zusammenhang besteht aber erstmal nicht.

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Weg mit dem 4744!

Betriebsrat vs. Aufsichtsrat

heinz11, Mittwoch, 10.01.2024, 18:33 (vor 977 Tagen) @ JeDi

Die DB AG unterliegt dem Mitbestimmungsgesetz. Das heißt, die Hälfte der AR-Mitglieder sind Arbeitnehmer. Daher sollte C.W., bevor die Manager wegen der Boni anklagt, lieber seine Betriebsratskollegen in das verlängerte Rückgrat treten, denn diese haben das mit beschlossen.


Was hat jetzt der Betriebsrat mit dem Aufsichtsrat zu tun - außer vielleicht der Namensbestandteil "srat"? Sowohl die Betriebsräte, als auch die Arbeitnehmervertreter_innen im Aufsichtsrat werden von der Belegschaft gewählt - und zwar unabhängig voneinander. Klar - es gibt Arbeitnehervertreter_innen im Aufsichtsrat, die gleichzeitig Betriebsräte sind, ein Zusammenhang besteht aber erstmal nicht.


Grundsätzlich stimme ich Dir zu - nicht aber im Fall der DB AG. Da sind nämlich auf der Arbeitnehmerseite 7 von 8 Mitgliedern Vorsitzende von Betriebsräten. Lediglich die achte Person ist "nur" stellvertretende EVG-Vorsitzende. Die restlichen zwei Aufsichtsräte der AN-Seite sind (gesetzlich vorgeschrieben) vom Sprecherausschuß der Leitenden Angestellten bestimmt worden.

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