[?] Bestellung im Bordrestaurant (Allgemeines Forum)
Vitesse, Mainz, Dienstag, 02.01.2024, 10:40 (vor 985 Tagen)
Hallo,
ich wollte mir auf einer kurzen Fahrt im ICE mir einen Kaffee gönnen und habe mich hierfür direkt ins Bordestaurant begeben. Da ich keine Bedienung sah bin ich direkt an den Schalter und habe bestellt - war ja auch nur eine kurze Fahrt.
Ich habe mich dann auf einen Platz hingesetzt und habe mich über meinen Kaffee gefreut. Wenige Minuten später kam dann eine andere Gastronomiemitarbeiterin und wollte mich verscheuchen mit dem Hinweis, dass sie verschiedene Kassen haben. Nachdem ich sagte, dass ich an der nächsten Station wieder aussteige meinte sie zu mir, dass sie heute nochmal ein Auge zudrückt.
Neben mir saßen drei weitere Fahrgäste im Bordestaurant, sodass ich keinen Platz weggenommen hatte, und mal davon abgesehen dass ich auch etwas gekauft hatte.
Hat die Mitarbeiterin etwas über die Strenge gezogen oder muss ich mich als Kunde tatsächlich erstmal darüber informieren, bei welchem Angestellten ich meine Bestellung aufgeben muss um sitzen bleiben zu dürfen?
[?] Bestellung im Bordrestaurant
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 02.01.2024, 10:42 (vor 985 Tagen) @ Vitesse
Hallo,
ich wollte mir auf einer kurzen Fahrt im ICE mir einen Kaffee gönnen und habe mich hierfür direkt ins Bordestaurant begeben. Da ich keine Bedienung sah bin ich direkt an den Schalter und habe bestellt - war ja auch nur eine kurze Fahrt.
Damit hast du nicht im Bordrestaurant bestellt, sondern im Bordbistro. Das Bordrestaurant hat keinen Schalter.
Ich habe mich dann auf einen Platz hingesetzt und habe mich über meinen Kaffee gefreut. Wenige Minuten später kam dann eine andere Gastronomiemitarbeiterin und wollte mich verscheuchen mit dem Hinweis, dass sie verschiedene Kassen haben. Nachdem ich sagte, dass ich an der nächsten Station wieder aussteige meinte sie zu mir, dass sie heute nochmal ein Auge zudrückt.
Hat die Mitarbeiterin etwas über die Strenge gezogen oder muss ich mich als Kunde tatsächlich erstmal darüber informieren, bei welchem Angestellten ich meine Bestellung aufgeben muss um sitzen bleiben zu dürfen?
Genau. Es gibt ein Mitnehm-Angebot im Bistro und eine Bedienung am Platz im Restaurant. Hat steuerliche und Abrechnungs-Gründe.
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Weg mit dem 4744!
Bestellung im Bordrestaurant
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 02.01.2024, 10:45 (vor 985 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 02.01.2024, 10:46
Hallo,
ich wollte mir auf einer kurzen Fahrt im ICE mir einen Kaffee gönnen und habe mich hierfür direkt ins Bordestaurant begeben. Da ich keine Bedienung sah bin ich direkt an den Schalter und habe bestellt - war ja auch nur eine kurze Fahrt.
Damit hast du nicht im Bordrestaurant bestellt, sondern im Bordbistro. Das Bordrestaurant hat keinen Schalter.
Ich habe mich dann auf einen Platz hingesetzt und habe mich über meinen Kaffee gefreut. Wenige Minuten später kam dann eine andere Gastronomiemitarbeiterin und wollte mich verscheuchen mit dem Hinweis, dass sie verschiedene Kassen haben. Nachdem ich sagte, dass ich an der nächsten Station wieder aussteige meinte sie zu mir, dass sie heute nochmal ein Auge zudrückt.
Hat die Mitarbeiterin etwas über die Strenge gezogen oder muss ich mich als Kunde tatsächlich erstmal darüber informieren, bei welchem Angestellten ich meine Bestellung aufgeben muss um sitzen bleiben zu dürfen?
Genau. Es gibt ein Mitnehm-Angebot im Bistro und eine Bedienung am Platz im Restaurant. Hat steuerliche und Abrechnungs-Gründe.
Oder man bestellt im Bistro und sagt das man sich setzen möchte, sollte auch funktionieren.
[?] Bestellung im Bordrestaurant
bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 10:48 (vor 985 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 10:50
Genau. Es gibt ein Mitnehm-Angebot im Bistro und eine Bedienung am Platz im Restaurant. Hat steuerliche und Abrechnungs-Gründe.
Wobei ich bisher eher selten eine solche "Strenge" seitens des Personals erlebt habe. Es gibt - nach meiner Beobachtung - immer wieder Fahrgäste, die nicht wissen, dass am Platz bedient wird, und sich mit den am "Schalter" bestellten Waren dort hinsetzen. Manchmal ist das Gastro-Personal auch so tranig, dass es eine halbe Stunde nicht am Platz bedient. Natürlich kann man bei der dann notwendigen Bestellung am Schalter auch darauf hinweisen, dass man sich setzen will...
Seit gestern gilt wieder ein abweichender Mehrwertsteuer-Satz bei Vor-Ort-Speisen. Soweit ich weiß gilt bei Getränken weiterhin der gleiche Satz, so dass bei einem Kaffee die steuerliche Problematik doch eigentlich nicht auftreten dürfe, aber bei Speisen natürlich jetzt wieder.
Ich erinnere mich auch an Eisdielen, bei denen man keinesfalls mit einer Waffel vom "Fensterverkauf" sich an einen Tisch setzen durfte, auch wenn eventuelle Begleitpersonen dort etwas "a la carte" bestellt haben, angeblich auch aus steuerlichen Gründen (s.o.).
[?] Bestellung im Bordrestaurant
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.01.2024, 11:09 (vor 985 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich erinnere mich auch an Eisdielen, bei denen man keinesfalls mit einer Waffel vom "Fensterverkauf" sich an einen Tisch setzen durfte, auch wenn eventuelle Begleitpersonen dort etwas "a la carte" bestellt haben, angeblich auch aus steuerlichen Gründen (s.o.).
Es könnte ja auch ein Mitarbeiter des Finanzamt sein, denn so was wird gerne mal kontrolliert.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
[?] Bestellung im Bordrestaurant
Memminger1985, Memmingen, Dienstag, 02.01.2024, 17:18 (vor 985 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich erinnere mich auch an Eisdielen, bei denen man keinesfalls mit einer Waffel vom "Fensterverkauf" sich an einen Tisch setzen durfte, auch wenn eventuelle Begleitpersonen dort etwas "a la carte" bestellt haben, angeblich auch aus steuerlichen Gründen (s.o.).
das ist auch richtig so. Meine Eisdiele des Vertrauens hat 2 Kassen. Eine für to go und eine zum hinsetzen.
Steuerrechtliche Behandlung
Waldbahn, Dienstag, 02.01.2024, 12:16 (vor 985 Tagen) @ JeDi
Hallo
zu der steuerrechtlichen Behandlung muss man doch kein großes Aufhebens machen und schon gar nicht getrennte Abrechnungssysteme verwenden. Kluge Kassensysteme haben das im Bauch und weisen den korrekten Betrag auf dem Bon aus. Wie bei den großen Schnellrestaurant Ketten wird eine Taste gedrückt, Verzehr "inhouse" und Verzehr "auswärts". Können das die System in der DB Gastro nicht?
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Gruß
Waldbahn
Steuerrechtliche Behandlung
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 02.01.2024, 17:31 (vor 985 Tagen) @ Waldbahn
Können das die System in der DB Gastro nicht?
Können sie. Allerdings ist es halt nicht vorgesehen im Bistro für im Restaurant zu bestellen, daher wird nicht weiter nachgefragt. Wenn du im Bistro bestellst und sagst dass du dich ins Restaurant setzt, wird das auch gemacht.
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Weg mit dem 4744!
Aber warum?
J-C, In meiner Welt, Dienstag, 02.01.2024, 12:34 (vor 985 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von J-C, Dienstag, 02.01.2024, 12:35
Es ist tatsächlich das erste Mal, dass ich sowas erfahre, hab halt im Bordrestaurant der DB rasch genug am Platz bestellen können, dass ich an sowas nicht denken würde. Aber weder bei den ÖBB (DoN‘s), der ČD (JLV) oder PKP Intercity (WARS), wo ich mehr als einmal Sachen an der Theke bestellte, um diese dann am Platz serviert zu kriegen, wäre das ein Thema.
Frage also: warum muss man in Deutschland so eine merkwürdige Nummer abziehen, die ja auch nicht im Vorhinein so kommuniziert wird? Und wieso geht das im Ausland dann doch einfacher?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Aber warum?
bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 12:57 (vor 985 Tagen) @ J-C
Frage also: warum muss man in Deutschland so eine merkwürdige Nummer abziehen
Gibt es in den genannten Ländern abweichende Steuersätze für Verzehr am Platz und Take-away?
Oder kann der Betreiber in diesen Ländern eventuell den gesamten Verkauf take-away deklarieren? Während Corona wurden die Bordrestaurants der DB soweit ich mich richtig erinnere, auch rechtlich in verschiedenen "Varianten" betrieben, um überhaupt öffnen zu dürfen. Ich meine, hier befand man sich gelegentlich auch im Graubereich.
Aber warum?
JanZ, HB, Dienstag, 02.01.2024, 13:16 (vor 985 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wie schon erwähnt, bei McDonald's in Deutschland geht es auch über dieselbe Kasse und Selbstauskunft des Kunden, daran liegt es also nicht.
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder…
J-C, In meiner Welt, Dienstag, 02.01.2024, 15:00 (vor 985 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von J-C, Dienstag, 02.01.2024, 15:00
…ist jemanden sehr langweilig gewesen, als er solche Regeln setzte?
Und wenn es steuerlich relevant wäre, wem war so langweilig, dass er es steuerlich relevant machte?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder…
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.01.2024, 15:05 (vor 985 Tagen) @ J-C
…ist jemanden sehr langweilig gewesen, als er solche Regeln setzte?
Und wenn es steuerlich relevant wäre, wem war so langweilig, dass er es steuerlich relevant machte?
Das ist doch noch absolut harmlos, da gibt es vieles und viel schlimmeres.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!!
Torpedo, häufiger im Zug, Dienstag, 02.01.2024, 16:03 (vor 985 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Torpedo, Dienstag, 02.01.2024, 16:04
…ist jemanden sehr langweilig gewesen, als er solche Regeln setzte?
Und wenn es steuerlich relevant wäre, wem war so langweilig, dass er es steuerlich relevant machte?
Da hat keiner Langweile. Das hat zunächst sehr gute Gründe.
Der Verkauf im Bistro „to go“ ist steuerrechtlich ein Verkauf von Lebensmitteln; der Verkauf im BordRestaurant ist steuerrechtlich eine Dienstleistung (wie bspw. ein Restaurantbesuch). Für viele Lebensmittel will der Gesetzgeber jedoch aus sozialpolitischen Gesichtspunkten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, für Restaurantbesuche (und die Dienstleistung drumherum) will der Gesetzgeber diesen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht. Wer in den letzten Tagen nur ein bisschen Zeitung gelesen hat, könnte diesen Unterschied und den sozialpolitischen Hintergrund der unterschiedlichen Besteuerung mitbekommen haben und würde dann vielleicht auch nix von „Langeweile“ schreiben.
Hinterfragen muss man vielmehr, warum die Bahn diese Steuerermäßigung nicht an die Kunden im BordBistro weitergibt und stattdessen letztlich am ermäßigten Mehrwertsteuersatz beim Bistro-Verkauf einen kleinen Zusatzgewinn einstreicht…
In dem Sinne hole ich mir jetzt mein Bier im Bordrestaurant
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!!
JanZ, HB, Dienstag, 02.01.2024, 16:17 (vor 985 Tagen) @ Torpedo
Hinterfragen muss man vielmehr, warum die Bahn diese Steuerermäßigung nicht an die Kunden im BordBistro weitergibt und stattdessen letztlich am ermäßigten Mehrwertsteuersatz beim Bistro-Verkauf einen kleinen Zusatzgewinn einstreicht…
Weil vermutlich sich sonst die Leute wieder beschweren würden, dass es mit zwei um ein paar Cent verschiedenen Preisen viel zu kompliziert ist. Die hier schon mehrfach als Vergleich herangezogenen Fastfood-Restaurants machen das ja auch nicht. Da gönne ich ihnen auch den kleinen Zusatzgewinn.
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!!
Rook, Dienstag, 02.01.2024, 21:50 (vor 985 Tagen) @ JanZ
Weil vermutlich sich sonst die Leute wieder beschweren würden, dass es mit zwei um ein paar Cent verschiedenen Preisen viel zu kompliziert ist.
Genau diesen Fall (10 Cent Differenz - und auch Angst vor dem Revisor?) gab es hier im Forum vor 10 Jahren:
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=166803
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!!
JanZ, HB, Dienstag, 02.01.2024, 22:02 (vor 985 Tagen) @ Rook
Spannend, danke für den Link. Wobei da wiederum mehrere User behaupten, dass zwar die Steuersätze gleich, dafür aber die Preise verschieden seien, was nicht gerade zur Erhellung beiträgt.
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!!
Rook, Dienstag, 02.01.2024, 22:29 (vor 985 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Rook, Dienstag, 02.01.2024, 22:31
Spannend, danke für den Link. Wobei da wiederum mehrere User behaupten, dass zwar die Steuersätze gleich, dafür aber die Preise verschieden seien, was nicht gerade zur Erhellung beiträgt.
Gerne. Im Prinzip ist das so, z.B. bei Kaffee aus dem heutigen Thread - und die 19 Prozent gelten auch für die meisten anderen Getränke, auch beim Mitnehmen (Kuhmilch ist beispielsweise eine Ausnahme, Wasser nicht).
Dieses Bild erklärt es eigentlich ganz gut:
https://www.orderbird.com/blog/wp-content/uploads/2019/12/Mehrwertsteuer-Gastronomie-or...
Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!!
heinz11, Dienstag, 02.01.2024, 17:40 (vor 985 Tagen) @ Torpedo
bearbeitet von heinz11, Dienstag, 02.01.2024, 17:44
…ist jemanden sehr langweilig gewesen, als er solche Regeln setzte?
Und wenn es steuerlich relevant wäre, wem war so langweilig, dass er es steuerlich relevant machte?
Da hat keiner Langweile. Das hat zunächst sehr gute Gründe.Der Verkauf im Bistro „to go“ ist steuerrechtlich ein Verkauf von Lebensmitteln; der Verkauf im BordRestaurant ist steuerrechtlich eine Dienstleistung (wie bspw. ein Restaurantbesuch).
Ersteres stimmt so nicht. Der Verkauf im Bistro ist umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung.
Handelt es sich um fertig zubereitete Speisen, so gilt im "Bistro-Fall" der USt-Satz von 7%. Der Vergleich mit Lebensmitteln liegt nahe, hat aber steuersystematisch damit nichts zu tun.
Für viele Lebensmittel will der Gesetzgeber jedoch aus sozialpolitischen Gesichtspunkten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, für Restaurantbesuche (und die Dienstleistung drumherum) will der Gesetzgeber diesen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht. Wer in den letzten Tagen nur ein bisschen Zeitung gelesen hat, könnte diesen Unterschied und den sozialpolitischen Hintergrund der unterschiedlichen Besteuerung mitbekommen haben und würde dann vielleicht auch nix von „Langeweile“ schreiben.
Folgefehler ;-). Die Besteuerung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle mit dem ermäßigten Steuersatz wurde vom Bundeskabinett am 06.05.2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz als neues Entlastungspaket für Gewerbetreibende auf den Weg gebracht.
Hinterfragen muss man vielmehr, warum die Bahn diese Steuerermäßigung nicht an die Kunden im BordBistro weitergibt und stattdessen letztlich am ermäßigten Mehrwertsteuersatz beim Bistro-Verkauf einen kleinen Zusatzgewinn einstreicht…
Erstens: siehe oben
Zweitens: Ist die DB AG ein Unternehmer, der seine Preise selbständig festlegt. Sie hätte es ja auch teurer machen können, bzw. kann sie die Preise für Speisen im Bordrestaurant ab dem 01.01.2024 unverändert lassen, und ist nicht verpflichtet, sie anzuheben.
Deswegen ist auch die Begründung für eine Preiserhöhung im Restaurant wegen des höheren USt-Satzes m.E. nicht tragfähig. Die Vorprodukte wurden ja zum 01.01.2024 nicht teurer, sondern die Gewinnmarge fällt ab diesem Zeitpunkt geringer aus. Wenn mit dieser Begründung die Getränkepreise angehoben werden, fällt es jedem auf. Denn diese unterlagen ja schon immer dem Regelsteuersatz.
In dem Sinne hole ich mir jetzt mein Bier im Bordrestaurant
Es darf auch gern ein zweites sein... ;-)
Viele Grüße
heinz
Aber warum?
guru61, Arolfingen, Donnerstag, 04.01.2024, 10:38 (vor 983 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Frage also: warum muss man in Deutschland so eine merkwürdige Nummer abziehen
Gibt es in den genannten Ländern abweichende Steuersätze für Verzehr am Platz und Take-away?
Ja, ist in der Schweiz auch so:
Aber da wir im Zug kein Bistro ohne Sitze haben, spielt das keine Rolle.
Gruss Guru
[?] Bestellung im Bordrestaurant
Sanformatiker, Dienstag, 02.01.2024, 13:59 (vor 985 Tagen) @ JeDi
Damit hast du nicht im Bordrestaurant bestellt, sondern im Bordbistro. Das Bordrestaurant hat keinen Schalter.
Naja der DriveIn bei McDonald's gehört ja auch zur gleichen Filiale. Und auch Restaurant und Bistro bedienen sich aus dem gleichen Warenbestand. Im Bistro gibt es sogar Stehtische an denen der Verzehr vollkommen in Ordnung ist. Bis zur Drehfalttür-Problematik gab es ICs die hatten nur ein Bordbistro: Dieses hatte aber auch Sitzplätze.
Genau. Es gibt ein Mitnehm-Angebot im Bistro und eine Bedienung am Platz im Restaurant. Hat steuerliche und Abrechnungs-Gründe.
Ohne das nun selber geprüft zu haben: Aber wir reden von einem Verkauf von DB Fernverkehr von Speisen und Getränken zum Verzehr innerhalb eines Zuges von DB Fernverkehr. Inwiefern das dann wirklich ein "Mitnehm-Angebot" ist. Die DB wird das sicher von Rechtsanwälten und Steuerberatern eingehend prüfen lassen haben. Aber als Laie sehe ich die Antwort da nicht so eindeutig. Wie ist es eigentlich beim Am-Platz-Service in der 1. Klasse?
Am Tisch kein Eis in der Waffel!
wachtberghöhle, Dienstag, 02.01.2024, 11:17 (vor 985 Tagen) @ Vitesse
Hallo,
ich wollte mir auf einer kurzen Fahrt im ICE mir einen Kaffee gönnen und habe mich hierfür direkt ins Bordestaurant begeben. Da ich keine Bedienung sah bin ich direkt an den Schalter und habe bestellt - war ja auch nur eine kurze Fahrt.
Ich habe mich dann auf einen Platz hingesetzt und habe mich über meinen Kaffee gefreut. Wenige Minuten später kam dann eine andere Gastronomiemitarbeiterin und wollte mich verscheuchen mit dem Hinweis, dass sie verschiedene Kassen haben. Nachdem ich sagte, dass ich an der nächsten Station wieder aussteige meinte sie zu mir, dass sie heute nochmal ein Auge zudrückt.
Im Prinzip hast Du am Fenster der örtlichen Eisdiele 3 Kugeln Eis bestellt. Diese bekommen und dich an einern der Tische gesetzt.
Nun kommt die Bedienung und fragt, welches Eis du denn gerne hättest.
Es sind zwei getrennte "Geschäfte":
1: BordBistro: TakeAway
2: BordRestaurant: Bedienung
Am Tisch kein Eis in der Waffel!
bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 11:52 (vor 985 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 11:52
Im Prinzip hast Du am Fenster der örtlichen Eisdiele 3 Kugeln Eis bestellt. Diese bekommen und dich an einern der Tische gesetzt.
Bei dem Vergleich wurde jedoch übersehen, dass es nur um einen Kaffee ging, der m.E. immer mit 19% besteuert wird (zumindest in aufgebrühter Form).
Am Tisch kein Eis in der Waffel!
sibiminus, Dienstag, 02.01.2024, 12:04 (vor 985 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Bei dem Vergleich wurde jedoch übersehen, dass es nur um einen Kaffee ging, der m.E. immer mit 19% besteuert wird (zumindest in aufgebrühter Form).
Der Vergleich ist trotzdem treffend, JeDi hatte es schon erwähnt: Hat steuerliche und Abrechnungs-Gründe.
Auf den Kassenbons steht ja immer auch der Verkaufsort, und grundsätzlich kann das auch bei Eiscafés der Fall sein. Ergibt ja auch Sinn, der Unternehmer kann ein Interesse daran haben seine Umsätze den Verkaufsorten zuzuordnen und daraus Auswertungen etc. zu fahren - und deswegen sein Personal auf korrekte Bonierung anzuweisen.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Am Tisch kein Eis in der Waffel!
bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 12:20 (vor 985 Tagen) @ sibiminus
Ergibt ja auch Sinn, der Unternehmer kann ein Interesse daran haben seine Umsätze den Verkaufsorten zuzuordnen und daraus Auswertungen etc. zu fahren - und deswegen sein Personal auf korrekte Bonierung anzuweisen.
Das möchte ich gar nicht bezweifeln.
Allerdings kann man schon darüber nachdenken, ob es aus kundendienstlichen Gründen eventuell nicht angemessener wäre, einen zahlenden Gast freundlich darauf hinzuweisen ("beim nächsten Mal sagen Sie mir bitte gleich bei der Bestellung, dass Sie sich setzen möchten, dann bringe ich Ihnen den Kaffee auch gerne an den Platz"), anstelle ihn möglicherweise etwas harsch anzuweisen, den Platz zu räumen. Vielleicht wäre in so einem Fall die hundertprozentig korrekte betriebliche Auswertung eher hinten anzustellen (natürlich nur, sofern nicht die Gefahr einer steuerlichen Problematik auftritt)?
Keine Kulanz im Strafrecht
Hansjörg, Dienstag, 02.01.2024, 12:38 (vor 985 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Schön gedacht, aber hier geht es um Steuerrecht. Die Bahn bereichert sich durch den geringeren MwSt Satz und das ist Steuerbetrug und mit Haftstrafen verbunden.
Kulanz ist hier fehlt am Platz, es geht um Straftaten.
MfG Hansjörg
Keine Kulanz im Strafrecht
bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 12:53 (vor 985 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 02.01.2024, 12:58
Schön gedacht, aber hier geht es um Steuerrecht. Die Bahn bereichert sich durch den geringeren MwSt Satz und das ist Steuerbetrug und mit Haftstrafen verbunden.
Kulanz ist hier fehlt am Platz, es geht um Straftaten.
Beim Kaffee jedoch nicht, weil der identische MwSt Satz gilt. Das wurde jetzt aber auch schon oft genug erzählt. Letztlich ist die ganze Sache nun mal typisch deutsch und überwiegend (Speisen) kann die Bahn seit gestern wieder gar nichts anderes tun, als die Leute zu vertreiben, wenn sie keine Steuerhinterziehung begehen will.
Man könnte es natürlich deutlich anschreiben, um Missverständnisse mehr zu vermeiden.
Keine Kulanz im Strafrecht
JanZ, HB, Dienstag, 02.01.2024, 13:19 (vor 985 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 02.01.2024, 13:19
Schön gedacht, aber hier geht es um Steuerrecht. Die Bahn bereichert sich durch den geringeren MwSt Satz und das ist Steuerbetrug und mit Haftstrafen verbunden.
Kulanz ist hier fehlt am Platz, es geht um Straftaten.
Beim Kaffee jedoch nicht, weil der identische MwSt Satz gilt. Das wurde jetzt aber auch schon oft genug erzählt.
Ich glaube kaum, dass die Mitarbeiter da einen Unterschied machen. Wenn sie die Anweisung haben, Kunden von der Theke nicht im Sitzbereich sitzen zu lassen, dann werden sie das sicher unabhängig davon tun, was diese gekauft haben, gerade wenn so drakonische Strafen im Raum stehen (was ich mir für einen einfachen DB-Servicemitarbeiter allerdings nicht so wirklich vorstellen kann).
Keine Kulanz im Strafrecht
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 02.01.2024, 13:23 (vor 985 Tagen) @ JanZ
Schön gedacht, aber hier geht es um Steuerrecht. Die Bahn bereichert sich durch den geringeren MwSt Satz und das ist Steuerbetrug und mit Haftstrafen verbunden.
Kulanz ist hier fehlt am Platz, es geht um Straftaten.
Beim Kaffee jedoch nicht, weil der identische MwSt Satz gilt. Das wurde jetzt aber auch schon oft genug erzählt.
Ich glaube kaum, dass die Mitarbeiter da einen Unterschied machen. Wenn sie die Anweisung haben, Kunden von der Theke nicht im Sitzbereich sitzen zu lassen, dann werden sie das sicher unabhängig davon tun, was diese gekauft haben, gerade wenn so drakonische Strafen im Raum stehen (was ich mir für einen einfachen DB-Servicemitarbeiter allerdings nicht so wirklich vorstellen kann).
Zumal der einzelne Mitarbeiter da Geldmässig gar nichts von hat…
Keine Kulanz im Strafrecht
Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 03.01.2024, 18:30 (vor 984 Tagen) @ Reservierungszettel
Zumal der einzelne Mitarbeiter da Geldmässig gar nichts von hat…
Doch. Trinkgeld heißt das Stichwort.
Außerdem ist es doch absolut üblich, sich in einem Restaurant hinzusetzen und sich bedienen zu lassen, statt sich seinen Kram selbst zu organisieren. Da wäre jeder Kellner verstimmt, wenn sich die Gäste in seinem Revier selbst versorgen. Die Ausrede, es sei keine Bedienung zu sehen gewesen, zieht auch nicht. Wäre sie stets und ständig präsent, könnte sie einem auch nichts bringen, da sich die Produkte der Wahl nur selten im Gastraum befinden.
In Italien gibt es übrigens auch noch frappierende Preisunterschiede zwischen dem Bezug der Ware an der Theke (Espresso um 1 Euro) und am Platz (Espresso um 5 Euro, gerne auch mal 8 Euro je nach Standort).
Keine Kulanz im Strafrecht
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 02.01.2024, 13:21 (vor 985 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 02.01.2024, 13:22
Schön gedacht, aber hier geht es um Steuerrecht. Die Bahn bereichert sich durch den geringeren MwSt Satz und das ist Steuerbetrug und mit Haftstrafen verbunden.
Wenn das so ist sollte das Personal angewiesen werden bei einem Kauf in Erfahrung zu bringen wo entsprechende Speise oder Getränke verzehrt werden soll - so sind Missverständnisse zu 95% ausgeschlossen.
Kulanz ist hier fehlt am Platz, es geht um Straftaten.MfG Hansjörg
Keine Kulanz im Strafrecht
heinz11, Dienstag, 02.01.2024, 18:08 (vor 985 Tagen) @ Hansjörg
Schön gedacht, aber hier geht es um Steuerrecht. Die Bahn bereichert sich durch den geringeren MwSt Satz und das ist Steuerbetrug und mit Haftstrafen verbunden.
Kulanz ist hier fehlt am Platz, es geht um Straftaten.
MfG Hansjörg
Wenn Du hier solche Geschütze auffährst, solltest Du Dich aber auch mit dem Sachverhalt vertraut machen. Klassisches Eigentor, würde ich mal sagen.
Am Tisch kein Eis in der Waffel!
heinz11, Dienstag, 02.01.2024, 18:04 (vor 985 Tagen) @ sibiminus
Bei dem Vergleich wurde jedoch übersehen, dass es nur um einen Kaffee ging, der m.E. immer mit 19% besteuert wird (zumindest in aufgebrühter Form).
Der Vergleich ist trotzdem treffend, JeDi hatte es schon erwähnt: Hat steuerliche und Abrechnungs-Gründe.
Auf den Kassenbons steht ja immer auch der Verkaufsort, und grundsätzlich kann das auch bei Eiscafés der Fall sein. Ergibt ja auch Sinn, der Unternehmer kann ein Interesse daran haben seine Umsätze den Verkaufsorten zuzuordnen und daraus Auswertungen etc. zu fahren - und deswegen sein Personal auf korrekte Bonierung anzuweisen.
Na ja, das hinkt aber hier gewaltig. Der Verkaufsort "Kasse Bistro" ist ja quasi identisch mit dem Verkaufsort "Kasse Bordrestaurant".
Am Tisch kein Eis in der Waffel!
sibiminus, Mittwoch, 10.01.2024, 19:56 (vor 977 Tagen) @ heinz11
Na ja, das hinkt aber hier gewaltig.
Überhaupt nicht. Ich habe nur fälschlich von "Verkaufsort" statt richtig "Verkaufsstelle" gesprochen.
Der Verkaufsort "Kasse Bistro" ist ja quasi identisch mit dem Verkaufsort "Kasse Bordrestaurant".
Im Eiscafé ist der Straßenverkauf ebenso "quasi identisch" mit der Bedienung am Platz. Auf diesem Foto sieht man die von mir angesprochene aufgedruckte Verkaufsstelle ganz oben: https://community.comdirect.de/t5/image/serverpage/image-id/12268i015211CC65F0FBF5/imag...
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
[?] Bestellung im Bordrestaurant
Gambrinus, Mittwoch, 03.01.2024, 13:40 (vor 984 Tagen) @ Vitesse
Hallo,
ich wollte mir auf einer kurzen Fahrt im ICE mir einen Kaffee gönnen und habe mich hierfür direkt ins Bordestaurant begeben. Da ich keine Bedienung sah bin ich direkt an den Schalter und habe bestellt - war ja auch nur eine kurze Fahrt.
Ich habe mich dann auf einen Platz hingesetzt und habe mich über meinen Kaffee gefreut. Wenige Minuten später kam dann eine andere Gastronomiemitarbeiterin und wollte mich verscheuchen mit dem Hinweis, dass sie verschiedene Kassen haben. Nachdem ich sagte, dass ich an der nächsten Station wieder aussteige meinte sie zu mir, dass sie heute nochmal ein Auge zudrückt.
Neben mir saßen drei weitere Fahrgäste im Bordestaurant, sodass ich keinen Platz weggenommen hatte, und mal davon abgesehen dass ich auch etwas gekauft hatte.
Hat die Mitarbeiterin etwas über die Strenge gezogen oder muss ich mich als Kunde tatsächlich erstmal darüber informieren, bei welchem Angestellten ich meine Bestellung aufgeben muss um sitzen bleiben zu dürfen?
Eventuell hat es auch damit zu tun, dass bei einer DB-internen Revision der Prüfer feststellen könnte, dass im Restaurant an einem Platz etwas verzehrt wird, was da nicht boniert ist und dem Mitarbeiter Betrug unterstellen. Zu meiner Zeit war das deswegen immer ein Thema. Wie das heute gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
Gruß, Gambrinus!