später fahren (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 25.12.2023, 22:50 (vor 993 Tagen) @ arno50

für die freundliche und kompetente Antwort! Ein Antrag auf Erstattung werde ich nicht stellen, dazu waren die SSPe zu billig, interessant wäre nur die Umwandlung in eine andere Fahrmöglichkeit gewesen.

Die Erstattung ist nicht die einzige Möglichkeit, denn du hast laut den Beförderungsbedingungen das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt zu fahren (für die Rückfahrt wäre es allerdings hilfreich, wenn es eine Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt ist):

"Fahrgastrechte
9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er ... unverzüglich die Wahl zwischen (i) ... oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet."

Zu Auslegung und Interpretation dieser Klausel wurde allerdings schon viel und kontrovers diskutiert, z.B. hier.


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