? Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)
Pelfox, Samstag, 23.12.2023, 16:31 (vor 995 Tagen)
Hallo,
ich bin mit einem Betreiber gefahren, der anscheinend nicht am Servicecenter Fahrgastrechte teilnimmt. Laut schriftlicher Auskunft nehmen sie nicht teil, laut telefonischer Auskunft nehmen sie teil. (SWEG Bahn Stuttgart)
Das Servicecenter sagt dazu, dass sie nicht teilnehmen, da aber während der Reise auch teilweise DB Regio genutzt würde, würden sie den Fall trotzdem bearbeiten.
Ist das tatsächlich so, daß immer wenn DB Regio dabei ist und DB Regio keine Verspätung hatte, dass dann das Servicecenter in Frankfurt den Fall bearbeitet?
Wo hast du das Ticket gekauft?
nscharrn, IC 2152, Samstag, 23.12.2023, 17:27 (vor 995 Tagen) @ Pelfox
- kein Text -
Wo hast du das Ticket gekauft?
Pelfox, Samstag, 23.12.2023, 17:32 (vor 995 Tagen) @ nscharrn
Auf der Bahn DE Seite, Ticket zum ausdrucken.
Wo hast du das Ticket gekauft?
nscharrn, IC 2152, Samstag, 23.12.2023, 17:33 (vor 995 Tagen) @ Pelfox
dann würde ich mich an die DB als Verkäufer wenden
Wo hast du das Ticket gekauft?
Pelfox, Samstag, 23.12.2023, 17:46 (vor 995 Tagen) @ nscharrn
Ja das habe ich vor einem viertel Jahr gemacht und der Fall ist immer noch in Bearbeitung.
Wo hast du das Ticket gekauft?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 23.12.2023, 18:43 (vor 995 Tagen) @ Pelfox
Ich dachte, du hast dich an das SC FGR gewendet, und nicht an DB Regio?
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Weg mit dem 4744!
Wo hast du das Ticket gekauft?
Pelfox, Samstag, 23.12.2023, 19:01 (vor 995 Tagen) @ JeDi
Der Fall liegt aktuell beim Servicecenter Fahrgastrechte. Und da der Fall so lange dauert habe ich mal bei SWEG und beim Servicecenter nachgeforscht. Und halt vom Servicecenter die Aussage erhalten, daß wenn einer der Anschlusszüge von DB Regio betrieben wird, die den Fall auch bearbeiten. Meiner Vermutung nach stimmt die Aussage eher nicht, aber es wäre toll, wenn das Servicecenter den Fall bearbeiten würde.
Wo hast du das Ticket gekauft?
Barzahlung, Samstag, 23.12.2023, 19:29 (vor 995 Tagen) @ Pelfox
Und halt vom Servicecenter die Aussage erhalten, daß wenn einer der Anschlusszüge von DB Regio betrieben wird, die den Fall auch bearbeiten.
Es zählt, wer als erstes verspätetet war bzw. ausgefallen ist.
War das die SBS, schreibst Du eine E-Mail an service.sbs@sweg.de mit den Angaben zum Reiseverlauf, einer Bankverbindung und dem Ticket im Anhang.
Ich würde in dem Fall aucch nicht auf die Antwort vom Servicecenter warten, weil dann bald Verjährung droht.
Wo hast du das Ticket gekauft?
Pelfox, Samstag, 23.12.2023, 20:29 (vor 995 Tagen) @ Barzahlung
Danke, habe ich alles so gemacht, auch zusätzlich noch per Post.
? Fahrgastrechte
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 23.12.2023, 18:43 (vor 995 Tagen) @ Pelfox
Die SBS bearbeitet ihre Fahrgastrechtefälle selber: https://www.sweg.de/de/sbs/fahrgastrechte/
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Weg mit dem 4744!
? Fahrgastrechte
Pelfox, Samstag, 23.12.2023, 18:55 (vor 995 Tagen) @ JeDi
Folglich ist die Aussage von SWEG am Telefon falsch und die vom Servicecenter ebenso!?
Es bleibt spannend, wie die Angelegenheit aus geht.
? Fahrgastrechte
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 23.12.2023, 19:48 (vor 995 Tagen) @ Pelfox
Folglich ist die Aussage von SWEG am Telefon falsch und die vom Servicecenter ebenso!?
Es bleibt spannend, wie die Angelegenheit aus geht.
Keine Ahnung wen du angerufen hast, und was du gefragt hast. Die SWEG mbH nimmt am SC FGR teil, die SWEG Bahn Stuttgart GmbH nicht.
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Weg mit dem 4744!
Verbindung?
EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 23.12.2023, 19:59 (vor 995 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von EK-Wagendienst, Samstag, 23.12.2023, 19:59
Folglich ist die Aussage von SWEG am Telefon falsch und die vom Servicecenter ebenso!?
Es bleibt spannend, wie die Angelegenheit aus geht.
Keine Ahnung wen du angerufen hast, und was du gefragt hast. Die SWEG mbH nimmt am SC FGR teil, die SWEG Bahn Stuttgart GmbH nicht.
Wenn mal die Verbindung genannt wird, dann kann man das ja immer noch besser nach vollziehen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
? Fahrgastrechte
bahnfahrerofr., Sonntag, 24.12.2023, 18:08 (vor 994 Tagen) @ JeDi
Die SBS bearbeitet ihre Fahrgastrechtefälle selber: https://www.sweg.de/de/sbs/fahrgastrechte/
Müsste nicht eine Ausnahme für internationale Fahrscheine gelten? Dabei sollte immer der Verkäufer, hier also wohl DB (-> Bearbeitung durch SC FGR), für die Verspätungsentschädigung zuständig sein, unabhängig vom Verursacher.
Ob das hier überhaupt zutrifft wissen wir nicht, aber es kam mir gerade so als Idee.