Neu: 5 Jahre FESTE Geltungsdauer der Gutscheine beachten (Fahrkarten und Angebote)

Andi M, Donnerstag, 14.12.2023, 03:35 (vor 726 Tagen) @ Henrik

Viele haben sich mit Gutscheinen eingedeckt.
Durch das Deutschlandticket fallen nun viele Fahrkartenkäufe weg.

Bisher galten Restwertgutscheine immer neu 5 Jahre ab Einlösung. (Ebenso Stornogutscheine.)

Im neuen Bahn-Portal ist das nicht mehr so, der Restwertgutschein gilt nur noch so lange wie der eingelöste Gutschein. Auch aus kleinen Resten große machen ist schwer, denn das System "frisst" lieber den größten und auf den kleinen bleibt man sitzen, aufpassen beim Buchen! Und es sind ja nur maximal 5 Stück pro Buchung einlösbar.

Beim Storno bekommt man neue Gutscheincodes mit den alten Werten und Geltungsdauern und hat so im ungünstigsten Fall aus 5 alten 6 neue gemacht (einer ist um den Wert des Restwertgutscheins reduziert). Ich kriegte im September sogar "Stornierungsfehler" und musste per Mail um die Gutscheine bitten, aber das ist hoffentlich inzwischen behoben.

Im Moment geht im Businessportal noch alles wie bisher, aber das wird Mitte Februar auch umgestellt.


Fazit:
Nur nach Bedarf kaufen.

Wer noch zu viele alte Gutscheine rumliegen hat:
Einlösen, bevor die ablaufen.
Oder handeln, dann hat man erst mal 5 Jahre Zeit.

Gesetzlich müssen Gutscheine übrigens nur 3 Jahre gültig sein, sagt Wikipedia.


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