FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 23.06.2010, 00:09 (vor 5665 Tagen)

Und gleich die nächste Frage zum beliebten Thema...

Folgender Fall liegt vor:

Fahrt mit: Fernverkehrs-Zeitkarte und Anschluss-Ticket, beides DB-Tarif.
Verspätung insgesamt: 128 Minuten.
Fahrkartenwert des Anschluss-Tickets: 10,60.

Das SCFGR gewährt eine Entschädigung von 5 Euro.

Ich gehe mal davon aus, dass die Argumentation des SCFGR darauf hinauslaufen wird, dass es sich um zwei getrennte Fahrten handelt. Jedoch könnte ich dagegen halten, dass das Anschlussticket für sich gesehen keine vollwertige Fahrkarte ist, und nur zusammen mit einer passenden Zeitkarte ein gültiger Beförderungsvertrag zustande kommt.

Solche Fälle, die sicherlich nicht allzu selten auftreten, sind ganz offensichtlich in den Entschädigungsregeln nicht definiert. Ähnliche Fälle können sich z.B. durch Umwegkarten oder Klassenübergängen ergeben, wo die Aufteilung der Tickets auf zwei einzelne Beförderungsverträge noch ein Stück schwieriger zu begründen sein dürfte.

Was denkt Ihr: Ist es sinnvoll, hier noch mal nachzuhaken? Oder direkt bei der SÖP oder beim EBA nachzufragen, wie solche Fälle zu bewerten sind?

Für 5,30 lohnt ein größerer Aufwand sicher nicht, aber erstens geht es mir ums Prinzip, und zweitens würde ein "Präzedenzfall" bei zukünftigen ähnlich gelagerten Fällen Klarheit schaffen, was man beantragen kann, und welche Entschädigung gewährt werden muss.

Oder hat jemand von Euch sogar schon mal solch einen Fall vor eine höhere Instanz als das SCFGR gebracht??

Viele Grüße,
Jan

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FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets

Sascha Heß, Mittwoch, 23.06.2010, 00:26 (vor 5665 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Sascha Heß, Mittwoch, 23.06.2010, 00:28

Hallo Jan,

was ist denn das für eine Anschlußticket?
Das kenne ich nicht. Eigentlich ist es doch eine "normale" Fahrkarte vom Ende Deiner Zeitkarte zu Deinem endgültigen Reiseziel von diesem Tag.
Ist ein Normalpreis für die Relation. Hier warst Du auch mehr als 60 Minuten, sogar mehr als 120 Minuten verspätet und hast daher meines Erachtens auch Anspruch auf eine Entschädigung. Der Wert der Entschädigung muß aber mindestens 4 € betragen. Ansonsten gibt es leider nichts zurück. In Deinem Fall sollte also diese Fahrkarte auch berücksichtigt werden.
Ich würde mit dem ServiceCenter Fahrgastrechte telefonieren und um eine entsprechende Prüfung bitten.

Viele Grüße
Sascha

FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 23.06.2010, 08:13 (vor 5665 Tagen) @ Sascha Heß

was ist denn das für eine Anschlußticket?

Ein Nahverkehrsticket Bad Nauheim - Frankfurt Hbf.

Das kenne ich nicht. Eigentlich ist es doch eine "normale" Fahrkarte vom Ende Deiner Zeitkarte zu Deinem endgültigen Reiseziel von diesem Tag.

Ja, "eigentzlich" ist es das. Eigentlich gilt auf der Relation aber der RMV-Tarif. Man kann aber auch mit ein wenig Überzeugungskraft, wenn man an einen einigermaßen kompetenten Mitarbeiter im Reisezentrum gelangt, ein Ticket zum DB-Tarif erhalten. Einmal hatte ich sogar den Fall, dass drauf geschrieben wurde, dass es nur zum Anschluss an eine Fernverkehrs-Fahrkarte gilt.

Ist ein Normalpreis für die Relation. Hier warst Du auch mehr als 60 Minuten, sogar mehr als 120 Minuten verspätet und hast daher meines Erachtens auch Anspruch auf eine Entschädigung. Der Wert der Entschädigung muß aber mindestens 4 € betragen. Ansonsten gibt es leider nichts zurück. In Deinem Fall sollte also diese Fahrkarte auch berücksichtigt werden.

Genau meine Rede.

Ich würde mit dem ServiceCenter Fahrgastrechte telefonieren und um eine entsprechende Prüfung bitten.

Das ist eine Möglichkeit. Ich habe jedoch mal vernommen, dass es nahezu unmöglich ist, dort jemand zu erreichen. Wie lange hängt man denn da durchschnittlich in der Warteschleife...?

Gruß,
Jan

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FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets

fjk, Mittwoch, 23.06.2010, 09:47 (vor 5665 Tagen) @ JanKrohn

was ist denn das für eine Anschlußticket?

Ist ein Normalpreis für die Relation.

Moin,

insofern sind die 5 Euro wahrscheinlich die normale Pauschal-Erstattung für die Zeitkarte, und für das "sogenannte" Anschlussticket (getrennter und in diesem Falle wegen Umgehung des Verbunds auch noch nicht ganz korrekter - oder sehe ich das falsch? - Beförderungsvertrag) gab's nix, weil es eben unter die Grenze fällt. Dass es zur Schilderung dieses Sachverhalts beim SC keinen Textbaustein gibt, ist eine Bemerkung wert, wundert aber nicht - mich zumindest.

Zwei interessante Aspekte gibt es trotzdem:

Erstens: Ist die Verspätung nur wegen Nutzung des Anschlusses entstanden oder hatte auch der mit der Zeitkarte benutzte Zug schon eine erstattungsrelevante Verspätung? Meine obige Erklärung greift nämlich nur im zweiten Fall, ansonsten würde ja zumindest die "Reisekette" mit der anschließenden Fahrkarte anerkannt worden sein. Welcher Erstattungsbetrag sich dann ergäbe, hört sich allerdings kompliziert an, ist aber wohl eine Klärung wert, vor allem für den umgekehrten Fall: Pünktliche weite Fahrt an den Geltungsbereich einer Zeitkarte, Weiterfahrt mit dieser und Verspätung im Zeitkartenabschnitt - gibt es Entschädigung für den Gesamtweg oder nur für die Zeitkarte?

Zweitens: Wie sieht es in den Fällen aus, in denen tatsächlich nur ein Beförderungsvertrag zu Stande kommt, definitiv ja wohl bei Klassenübergang und Umweg, meines Erachtens aber z.B. auch beim berühmten Anschlussticket NRW? Gibt es da Erfahrungen (=Präzedenzfälle)?

fragt fjk

FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets

Sascha Heß, Mittwoch, 23.06.2010, 12:09 (vor 5665 Tagen) @ JanKrohn

Hallo!

Ich habe gerade vorgestern erst das ServiceCenter Fahrgastrechte angerufen.
bin direkt durchgekommen und habe den Widerspruch unseres Kunden vorgetragen und die Kollegin hat sofort "zugegeben", daß hier die falsche "Verspätungsstufe" (nur 60 Minuten statt 120 Minuten) berücksichtigt wurde und eine Korrektur zugesagt.
Das ganze Telefonat hat nicht länger als 3-4 Minuten gedauert.

Also ist das die beste Möglichkeit, um heraus zu bekommen, warum diese Fahrkarte nicht bei der Entschädigung berücksichtigt war bei dir.

Für den Fall, daß man einen Umweg oder einen Klassenübergang erworben hat, wird die Summe aus all diesen Belegen bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. Bei dem speziellen Fall des Anschlussticket NRW wird nur der Wert des Anschlusstickets prozentual erstattet, für die Zeitkarte gibt es die pauschale Entschädigung. Ich würde aber sagen, daß hier mit beiden Fahrkarten zusammen die Mindesthöhe von 4,- € erreicht werden muß.

Viele Grüße
Sascha

FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets

fjk, Mittwoch, 23.06.2010, 13:14 (vor 5665 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo!

Ich habe gerade vorgestern erst das ServiceCenter Fahrgastrechte angerufen.
bin direkt durchgekommen und habe den Widerspruch unseres Kunden vorgetragen und die Kollegin hat sofort "zugegeben", daß hier die falsche "Verspätungsstufe" (nur 60 Minuten statt 120 Minuten) berücksichtigt wurde und eine Korrektur zugesagt.
Das ganze Telefonat hat nicht länger als 3-4 Minuten gedauert.

Lohnt bei 30 cent "Streitsumme" also in der Tat kaum, da nur Servicenummer verfügbar;-)


Also ist das die beste Möglichkeit, um heraus zu bekommen, warum diese Fahrkarte nicht bei der Entschädigung berücksichtigt war bei dir.

Was die Belastbarkeit und Qualität der Antwort angeht, offenbar in der Tat...


Für den Fall, daß man einen Umweg oder einen Klassenübergang erworben hat, wird die Summe aus all diesen Belegen bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. Bei dem speziellen Fall des Anschlussticket NRW wird nur der Wert des Anschlusstickets prozentual erstattet, für die Zeitkarte gibt es die pauschale Entschädigung. Ich würde aber sagen, daß hier mit beiden Fahrkarten zusammen die Mindesthöhe von 4,- € erreicht werden muß.

Das hört sich beides ja sehr sinnvoll an, die prozentuale Erstattung des Anschlusses, wobei der Gesamtbetrag (bei Zeitkarten ja gerne mal pauschal 5 Euro) für die "Mindestentschädigungssumme" berücksichtigt wird, sogar ausgesprochen fair.

freut sich fjk

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