? Entschädigung Bahn (Allgemeines Forum)
Hallo zusammen!
Jeder weiß, dass es ab 1 Std Verspätung Entschädigung gibt. Viele wissen auch, dass die Bahn ab einer Stunde Verpflegungsleistungen stellen muss.
Ich habe schon lange recherchiert, wobei mir aufgefallen ist, dass sich diese Versorgungsleistungen immer nur auf einen Zug beziehen, in dem man grade sitzt.
Beispiel: Ich fahre von München nach Hamburg, fahre pünktlich los und unterwegs baut sich eine Verspätung von mind. 60 Minuten auf. Dann sollte jemand von der Bahn in diesem Zug mit wasser und Snacks umhergehen.
Soweit so gut.
Ich finde das allerdings realitätsfremd. Oft ist es doch so, dass man Umsteigeverbindungen im Reiseplan hat und sich die Verspätung dann allgemein auf der Reise ansammelt, weil man z.B. einen Zug nicht erreicht hat.
Ich lese das Gesetz so, dass ich in solchen Fällen selber Verpflegung an Bahnhöfen kaufen kann/muss und die Rechnungen dann bei der Bahn einreiche.
Die Bahn lehnt das unbegründet ab.
Wie sieht ihr das?
Vielen Dank!