auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen (Allgemeines Forum)

BahnFanFritzlar, Freitag, 08.12.2023, 14:03 (vor 1011 Tagen)

meine Online-Tickets reiche ich in der Firma als Reisebelege ein.
Kürzlich wurden diese von der Buchhaltung abgelehnt weil diese die MwSt nicht mehr enthalten.

Ich habe dann herausgefunden das es im Buchungsportal neu eine separate Rechnung zu bekommen, mit allen steuerlichen Angaben und extra mit der Angabe "Dieses Dokument berechtig nicht zur Fahrt".

Hab ich also nun an dieser Stelle doppelte Arbeit und muss 2 Dokumente speichern.

Kennt jemand den Hintergrund warum "Die Bahn" sich die Arbeit gemacht hat die beiden Vorgänge zu trennen. Müssen die dann weniger MwSt an das Finanzamt abführen. Kann ich mir nicht vorstellen.

auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen

numi, Freitag, 08.12.2023, 14:12 (vor 1011 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Also meine Buchhaltung hat mir das mal so erklärt, dass man bei Rechnungen ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer grundsätzlich von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % ausgehen muss. Es ist schließlich klar, dass Steuern bezahlt wurden, man weiß nur nicht wie viel und das ist dann eben zur sicheren Seite. Da seit ein paar Jahren auf Bahntickets pauschal nur noch die 7 % erhoben werden, müsste es kein Problem sein, ein Bahnticket ohne ausgewiesener Steuer einzureichen.

Bis vor ein paar Jahren war das komplizierter. Da waren auf Fernverkehrsabschnitten 19 % und auf Nahverkehrsabschnitten 7 % Mehrwertsteuer zu bezahlen. Das wurde dann auch extra auf dem Ticket ausgewiesen. Vielleicht hat deine Buchhaltung noch irgendeine alte Regelung aus dieser Zeit die mit der Reduzierung der MwSt auf 7% nicht angepasst wurde?

auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen

heinz11, Freitag, 08.12.2023, 22:52 (vor 1010 Tagen) @ numi

Also meine Buchhaltung hat mir das mal so erklärt, dass man bei Rechnungen ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer grundsätzlich von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % ausgehen muss. Es ist schließlich klar, dass Steuern bezahlt wurden, man weiß nur nicht wie viel und das ist dann eben zur sicheren Seite. Da seit ein paar Jahren auf Bahntickets pauschal nur noch die 7 % erhoben werden, müsste es kein Problem sein, ein Bahnticket ohne ausgewiesener Steuer einzureichen.

Da hat Dir Deine Buchhaltung ein aber schönes Märchen erzählt. Zum einen muß auch auf einer Kleinbetragsrechnung, und das dürften die meisten Fahrkartenkäufe sein, auf jeden Fall der Gesamtbetrag sowie der anzuwendende Steuersatz ausgewiesen sein. Ohne diese Angaben darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Der Satz " Es ist schließlich klar, dass Steuern bezahlt wurden, man weiß nur nicht wie viel und das ist dann eben zur sicheren Seite." löste bei mir einen Heiterkeitsausbruch aus. Es ist weder klar, daß Steuern gezahlt wurden, noch wieviel. Deswegen muß es ja angegeben werden. Es gibt nämlich auch Fälle, und die sind garnicht so selten, wo keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

Wenn Eure Firma das wirklich so wie von Dir beschreiben praktiziert, dann sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch, das ist ein klassischer Fall von vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Denn Pflichtangaben auf (Kleinbetrags)Rechnungen sind buchhalterisches Grundlagenwissen. Von daher hoffe ich, es war wirklich nur ein Märchen, was man Dir erzählt hat.

Bis vor ein paar Jahren war das komplizierter. Da waren auf Fernverkehrsabschnitten 19 % und auf Nahverkehrsabschnitten 7 % Mehrwertsteuer zu bezahlen. Das wurde dann auch extra auf dem Ticket ausgewiesen. Vielleicht hat deine Buchhaltung noch irgendeine alte Regelung aus dieser Zeit die mit der Reduzierung der MwSt auf 7% nicht angepasst wurde?


Auch die 7% Mehrwertsteuer wurden nach der Anpassung der Steuersätze auf Bahnleistungen vor ein paar Jahren auf den Fernverkehrstickets stets separat auf dem Ticket ausgewiesen

auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen

sibiminus, Samstag, 09.12.2023, 00:31 (vor 1010 Tagen) @ heinz11

Wenn Eure Firma das wirklich so wie von Dir beschreiben praktiziert, dann sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch, das ist ein klassischer Fall von vorsätzlicher Steuerhinterziehung.

Käse.

Denn Pflichtangaben auf (Kleinbetrags)Rechnungen sind buchhalterisches Grundlagenwissen. Von daher hoffe ich, es war wirklich nur ein Märchen, was man Dir erzählt hat.

§ 34 Abs. 1 Nr. 4 UStDV gilt.

Auch die 7% Mehrwertsteuer wurden nach der Anpassung der Steuersätze auf Bahnleistungen vor ein paar Jahren auf den Fernverkehrstickets stets separat auf dem Ticket ausgewiesen

Die schreibt dieses eben nicht als erforderlich vor für Fahrkarten die als steuerrechtliche Rechnung gelten. Nur wenn nicht der ermäßigte Steuersatz angewendet wird, muss ein Ausweis erfolgen.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 09.12.2023, 07:43 (vor 1010 Tagen) @ heinz11

Wenn Eure Firma das wirklich so wie von Dir beschreiben praktiziert, dann sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch, das ist ein klassischer Fall von vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Denn Pflichtangaben auf (Kleinbetrags)Rechnungen sind buchhalterisches Grundlagenwissen. Von daher hoffe ich, es war wirklich nur ein Märchen, was man Dir erzählt hat.

Das wurde ja bereits geklärt. Grade auf irgendwelchen Verbundtickets ist bis heute oftmals keine Steuer ausgewiesen.

Auch die 7% Mehrwertsteuer wurden nach der Anpassung der Steuersätze auf Bahnleistungen vor ein paar Jahren auf den Fernverkehrstickets stets separat auf dem Ticket ausgewiesen

Auch davor waren stets nur 7% ausgewiesen. Zur sicheren Seite eben. Wer mehr geltend machen wollte, musste sich einen Beleg besorgen, welcher Steuersatz für welchen Anteil der Fahrt fällig war.

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Weg mit dem 4744!

auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen

sibiminus, Freitag, 08.12.2023, 14:22 (vor 1011 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Kennt jemand den Hintergrund warum "Die Bahn" sich die Arbeit gemacht hat die beiden Vorgänge zu trennen.

Der Zirkus mit Herr Musterfirma GmbH als Reisender im Onlineticket wurde zu nervig? Jetzt kann man sogar in der App mit wenigen Klicks ganz einfach die Rechungsadresse eintragen und sich das Rechnungsdokument mit Mehrwertsteuerausweis erstellen. Völlig unabhängig von der Namensangabe des Fahrgasts.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Begründung der Bahn

asdfgh, Freitag, 08.12.2023, 15:35 (vor 1011 Tagen) @ BahnFanFritzlar

https://www.bahn.de/faq/pk/service/buchung

Warum gilt die Fahrkarte bei bahn.de oder im DB Navigator nicht mehr als Rechnung?

Die Trennung von Rechnung und Ticket ist ein häufig geäußerter Wunsch von Ihnen, unseren Kund:innen, auf den wir auf bahn.de und dem DB Navigator gerne eingehen. Ein Vorteil ist, dass Sie nun für die Empfänger- und die Rechnungsadresse unterschiedliche Adressen angeben können.

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