FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 22.06.2010, 10:11 (vor 5665 Tagen)
bearbeitet von fjk, Dienstag, 22.06.2010, 10:11

Moin,

FAQ und das unter-das-Kopfkissen-Legen der verfügbaren Entschädigungsregeln helfen nicht wirklich weiter:

Dann und wann werden Kinder unter einer gewissen Altersgrenze ohne irgendwelche Eintragungen im Zug mitgenommen (mit Eintragung kann ich noch nicht beurteilen...). Sogar Züge mit diesen Beförderungsfällen verspäten sich dann und wann, selten sogar (weit) über 59 Minuten. In diesen Fällen steht den Fahrkarteninhabern eine in den Augen des Gesetzgebers angemessene Entschädigung zu.

Den Kindern auch?

Wir haben schon mehrfach Fk doppelt eingereicht (quasi als Reisenachweis), meistens bekam dann das Kind (Formular mit handschriftlichem Kommentar "mitreisendes Kleinkind" o.ä. versehen) den Gutschein und die arme Mutter den eigentlich unrichtigen Ablehnungsgrund "Fahrkarte schon erstattet".

Ich interpretiere den "Geist des Gesetzes" so, dass die armen Fahrgäste für die Qualen der Verspätung entschädigt werden sollen, nicht für einen Vermögensschaden (dafür sind die Kleckerbeträge, die bei normalen Fk rauskommen, auch nicht geeignet). Diese Qualen sind mit einem außerplanmäßig länger transportierten Kleinkind für die fahrkarteninnehabenden Eltern exponentiell höher als mit weiteren regulären Mitfahrern (Futter, Windeln, Bespaßung). Insofern sollte für die Verzögerung des Kindstransports dem Gesetzesgeist nach auch eine Entschädigung* fällig sein - die Frage ist, ob auch dem Wort der Regel nach.

Ein ähnlicher Fall dürften Behindertenbegleiter sein, für Behinderte gibt es Regeln auf der Servicecenterseite, die sich aber nicht mit Verspätungen beschäftigen. Außerdem gibt es da ja einen Berechtigungsausweis als Fahrtnachweis für die zusätzliche Person, insofern ist das vielleicht eher mit eingetragenen Kindern vergleichbar.

Wenn hier keiner faktischen Rat weiß, wohin mit der Nachfrage? Servicecenter, Schlichtungsstelle, Menschenrechtstribunal?

fragt (leider) ergebnisoffen fjk


*) moralischerweise muss man eigentlich leider zugeben, dass besonders den kinderfreien Mitreisenden in Abteil/Wagen/Zug hier eine gesonderte Entschädigung zustünde. Vielleicht könnte das Zub in diesen Fällen zum Nachweis die beliebten Kinderfahrkarten ausgeben;-)

FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte?

Silver, Dienstag, 22.06.2010, 10:46 (vor 5665 Tagen) @ fjk

Die Entschädigung hat den Charakter einer wegen Minderung des Fahrpreises wegen (gesetzlich definierter) Schlechtleistung. Wenn nichts bezahlt wurde, kann auch nichts gemindert werden.

Silver

FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte?

ICE10, Dienstag, 22.06.2010, 10:52 (vor 5665 Tagen) @ fjk

Ich interpretiere den "Geist des Gesetzes" so, dass die armen Fahrgäste für die Qualen der Verspätung entschädigt werden sollen, nicht für einen Vermögensschaden (dafür sind die Kleckerbeträge, die bei normalen Fk rauskommen, auch nicht geeignet). Diese Qualen sind mit einem außerplanmäßig länger transportierten Kleinkind für die fahrkarteninnehabenden Eltern exponentiell höher als mit weiteren regulären Mitfahrern (Futter, Windeln, Bespaßung). Insofern sollte für die Verzögerung des Kindstransports dem Gesetzesgeist nach auch eine Entschädigung* fällig sein - die Frage ist, ob auch dem Wort der Regel nach.

Naja, im Prinzip stimme ich dir ja voll und ganz zu, dass man durch die Fahrgastrechte für die tatsächlich erlittenen Unannehmlichkeiten entschädigt werden sollte, allerdings orientiert sich die Entschädigung laut Gesetz nun mal an den vorher gezahlten Preisen.
Wenn ich im ICE von Aachen nach Berlin fahre und einen Sparpreis für 21,75 Euro und mein Nachbar einen Normalpreis über 115 Euro, dann bekomme ich auch nur einen Kleckerbetrag im Vergleich zu ihm, obwohl wir die gleichen "Qualen" erleiden mussten.
Genauso wie ich nur knapp ein Fünftel der Entschädigung des Nachbarn bekomme, dürfte auch hier für das kostenlos mitreisende Kind kein rechtlicher Anspruch bestehen. Das Gesetz gibt es leider nicht her, genau zu bestimmen, wie "schlimm" die Unannehmlichkeiten nun waren...

FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte?

fjk, Dienstag, 22.06.2010, 11:22 (vor 5665 Tagen) @ ICE10

Danke,

ich kombiniere mal die Aussagen: die Minderung trifft in der Tat ziemlich genau den Vorgang. Aber ist das auch das rechtliche Konstrukt hinter den FGR-Entschädigungen? Wahrscheinlich schon.
Dann "mindere" ich mit der Entschädigung also den Fahrpreis für eine Fahrkarte mit (unentgeltlicher) Kindermitnahme - und monetär kommt ohnehin das gleiche heraus, egal ob ich den Kartenpreis auf Eltern und Kinder "verteile" oder einige fiktive Nullpreisfahrkarten annehme.

Dazu passt aber nicht ganz, dass ich für auf meine Monatskarte mitgenommene Personen (meine ich) schon Entschädigungen bekommen habe. Da greift eben der Textbaustein (bzw. die Systemsperre) nicht, weil "die Fahrkarte schon (oft) erstattet wurde" und das auch so vorgesehen ist.
Oder es steht einem diese pauschale Entschädigung zu, weil die Zeitkarte wegen der Mitnahmeregelung teurer ist als sie sein müßte und sich die Entschädigung nicht am Fahrkartenpreis orientiert - im Gegensatz zur normalen Fk, bei der der fiktive Aufschlag für Mitnahmen durch die prozentuale Entschädigung berücksichtigt wird.

Insgesamt ist die Bahn allerdings immer noch ein vergleichsweise kinderfreundliches Verkehrsmittel und sogar Unternehmen und bemüht sich auch einigermaßen darum (inwiefern sich das auf die Behindertenfreundlichkeit übertragen lässt, kann ich nicht wirklich beurteilen), obwohl das nicht unbedingt (Geschäfts)stammkundenpflegend ist, siehe Ausgangskommentar. Von daher sollte man wohl auch von zu viel Theater im Hinblick auf die Gesetzesauslegung absehen.

Danke für die Denkanregungen!
fjk

Noch eine kleine Denkanregung zur Monatskartenmitnahme

GUM, Dienstag, 22.06.2010, 12:18 (vor 5665 Tagen) @ fjk

Danke,

Dazu passt aber nicht ganz, dass ich für auf meine Monatskarte mitgenommene Personen (meine ich) schon Entschädigungen bekommen habe. Da greift eben der Textbaustein (bzw. die Systemsperre) nicht, weil "die Fahrkarte schon (oft) erstattet wurde" und das auch so vorgesehen ist.
Danke für die Denkanregungen!
fjk

Wenn mir persönlich eine Verspätung mit mitgenommenen "Gratis-"Fahrgästen passieren würde, dann würde ich keinen Antrag auf Erstattung stellen. Denn tatsächlich ist es ja so, dass diese eigentlich einen Fahrpreis von 0,00 Euro bezahlt haben.

Was soll man da erstatten können ?
Bei der kostenlosen Mitnahme von Familienkindern ebenso ?
Und wegen dem Mindestbetrag der Erstattung so einen Aufwand verursachen ?

Fände ich irgendwie schade um die persönliche Zeit. In der Zeit kann man z. B. sinnvollerweise ein Buch über Fahrzeugtypen oder Bahnverkehr lesen :-)

Nur so als Denkanregung.

Danke für den Buchtipp - aber

fjk, Dienstag, 22.06.2010, 14:39 (vor 5665 Tagen) @ GUM

Denn tatsächlich ist es ja so, dass diese eigentlich einen Fahrpreis von 0,00 Euro bezahlt haben.

Was soll man da erstatten können ?
Bei der kostenlosen Mitnahme von Familienkindern ebenso ?

Mooooment mal:

wie gesagt interpretiere ich den Sinn des Gesetzes (zumal es ja immer um Fahrgastrechte und nicht um Fahrkarteninhaberrechte geht, daher auch die Wortwahl "Entschädigung") eher als Schmerzensgeld für die erlittenen Nachteile, denn als Wiedergutmachung des Vermögensschadens, der mir durch eine schlechtere=vermeintlich auch billiger zu habende Leistungserbringung entsteht.

Diese Wiedergutmachung am Wert, also mehr oder weniger dem regulären Preis der Fahrkarte festzumachen, halte ich für sinnvoll und berechtigt. Das schließt auch Pauschalen bei der (bewußten) Nutzung von Monatskarten und Abschläge bei der (ebenfalls bewußten) Nutzung von Sonderangeboten, sei es SWT oder Sparpreis/Sezial, ein. Dass zu kleine Beträge nicht ausgezahlt werden, ist dabei eigentlich eine Frechheit, den ICE-Aufpreis Bremen-Köln muss ich auch bezahlen, obwohl [mir (außer vielleicht den seltener fehlenden Wagen) nichts mehr geboten wird und] der Betrag denkbar klein ist, ändert aber nichts daran, dass es diese Entschädigung zumindest theoretisch ja gibt.
Die juristische Konstruktion als Minderung scheint mir aber genauso wie das Argument "keine Erstattung bei kostenlosen Fahrkarten" eben nicht ganz den Entschädigungs-Charakter zu treffen - nichtsdestotrotz greift sie hier wohl: dann (und wörtlich) ist auch der Einwand richtig, dass man nichts erstatten kann, wenn nichts bezahlt wurde. Aber eine Minderleistung wiedergutmachen könnte man doch unabhängig davon, was für die Leistung bezahlt wurde (s.u.)?

Wenn ich den Gesetzessinn so verstehe, dann muss ich an dieser Stelle um Entschädigung nachsuchen bzw. so weit die juristische Regelung es hergibt diese auch "erkämpfen". Ob es sich lohnt, dafür viel persönliche Zeit zu investieren, ist eine noch persönlichere Entscheidung als die angeführte Meinung persönlich ist. Wenn die Kinder nicht wären, hätte man ja während der Verspätung schon viel Zeit gewonnen, um ein gutes Buch zu lesen :)

Um das Ganze noch aus einer anderen Sicht zu beleuchten: Bei einem Mediamarktangebot "beim Kauf von zwei Kühlschränken ist der zweite Kühlschrank umsonst" gelten die Garantien ja wohl auch für das Gratis-Gerät, auch wenn man keine klassische Minderung verlangen kann (weil man ja nichts bezahlt hat). Das trifft die Monatskarte mehr als die Kindermitnahme, die wäre bei einer mit dem Gutschein für die Originalfahrkarte gekauften neuen Fahrt ja auch mit drin (außer das Kind ist inzwischen erwachsen geworden) und somit irgendwie ersetzt, aber ob sich die Gelegenheit zur Monatskartenmitnahme einfach so wiederholt, ist zumindest zweifelhaft.

Insofern passt zwar die Erstattungspraxis zum juristischen Modell (das habe ich jetzt gelernt), mir aber nicht (das habe ich jetzt gewagt halböffentlich festzustellen).
Also jetzt schnell zurück an den Bücherschrank, technische Abteilung, um nicht weiter in juristisch-philosophischen Wortklaubereien verschnürt zu werden...

verteidigt sich fjk

Danke für den Buchtipp - aber

PhilippK, Mittwoch, 23.06.2010, 06:37 (vor 5665 Tagen) @ fjk

Es geht letztendlich darum, dass das Unternehmen eine Entschädigung für die Schlechterfüllung der Leistung zahlt. Die orientiert sich am Gesamtumfang der vereinbarten Leistung - und daher auch die prozentuale Erstattung.

Um das Ganze noch aus einer anderen Sicht zu beleuchten: Bei einem Mediamarktangebot "beim Kauf von zwei Kühlschränken ist der zweite Kühlschrank umsonst" gelten die Garantien ja wohl auch für das Gratis-Gerät, auch wenn man keine klassische Minderung verlangen kann (weil man ja nichts bezahlt hat).

Bei den Kühlschränken ist es nicht wesentlich anders. Einen Nachbesserungsanspruch hast du natürlich für beide Kühlschränke - aber auch bei der Bahn darf der gratis reisende Fahrgast einen späteren Zug nehmen. Bei einer Minderung wird sich deren Höhe an Gesamtkaufpreis orientieren - also wirst du eine geringere Entschädigung enthalten, als wenn du für beide Kühlschränke den gleichen Preis bezahlt hättest. Zu guter letzt wirst du bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag wohl auch kein Geld für den zweiten Kühlschrank zurückbekommen.

Viele Grüße,

Philipp

FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte?

brandenburger, Perleberg, Dienstag, 22.06.2010, 21:51 (vor 5665 Tagen) @ ICE10

Ja, ich verstehe was ihr meint. Nicht alles ist aber eine Frage von Geld.

Ich reise also gratis oder sehr billig von A nach B und komme zwei bis drei Stunden später an als gedacht. Dumm gelaufen, aber Qualen sind doch wirklich was Anderes.

Anders ist das, wenn ich mit kleinen Kindern oder/und Menschen mit Behinderung (auf mein Kind trifft beides zu) unterwegs bin, es ist kalt und dunkel, die Ankunft am gleichen Tag ist ungewiss, man steht lange auf einem Bahnsteig ohne Informationen und ohne gastronomische Versorgung und vor allem ohne WC, das kann dann schon mal sehr unangenehm werden.

In solchen Fällen habe ich aber auch schon große Hilfsbereitschaft von Bahnpersonal erlebt. Das lässt sich dann auch nicht mit Entschädigungsparagrafen regeln.

FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte?

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 22.06.2010, 13:30 (vor 5665 Tagen) @ fjk

Na ja, erst mal sollte man sich ggf. daran machen, auch Nutzer von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, bahn.bonus Prämien, Ländertickets und sonstiger Tickets im Wert von unter 16 Euro angemessen zu entschädigen...

Denn die haben wenigstens was gezahlt, und teilweise nicht gerade wenig, und erhalten gar nix...

Wenn man z.B. mit dem SWT für 39 Euro von Passau nach Flensburg fährt, und dabei zwei Stunden Verspätung einfährt, sind die 1,50 Erstattung (die man im Übrigen gar nicht ausgezahlt bekommt) ein Witz. Schon allein mit der Begründung, dass in solch einem Fall gar keine weitere Fahrt mit dem Ticket möglich wäre, wäre meines Erachtens eine Erstattung des Mindestbetrages von 4 Euro - wenn nicht sogar 19,50 Euro angebracht.

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Es gibt Entschädigung für alle Reisenden mit gültigen Ticket

JKHalle, Dienstag, 22.06.2010, 20:58 (vor 5665 Tagen) @ JanKrohn

Denkanregung: Wenn du im Stau auf der Autobahn, im Verkehrkolapps in der Stadt oder im Baustellenstau mit Umleitung auf der Bundesstraße stehst, gibt es da eine Entschädigung?

Nein, Pech gehabt? Na wie gut das wir Bahn fahren :-)

Fahrgastrechte hat jeder Reisende mit einen gültigen Fahrausweis. Auf dem SWT sind mehrere Personen eingetragen, also besitzen die alle ein gültigen Fahrausweis. Das Kind der Eltern ist auch mit gültigen Fahrausweis unterwegs, da es laut den Tarifbestimmungen auf der Fahrkarte der Eltern mitgenommen wird. Das selbe gilt für die Begleitperson körperlich eingeschränkter Mitmenschen (sorry, aber der Begriff Behinderter wie er im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird ist eine Beleidigung für die Betroffenen Menschen). Der Ausweis beinhaltet die Mitnahme einer Begleitperson und ist somit die Fahrkarte.

Laut den Fahrgastrechten der TBNE (Tarifverband der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, also der Dachverband der im allgemeinen Sprachgebrauch genannten Privatbahnen) und der DB Bahn bekommt man entsprechend der Verspätung den Fahrpreis anteilig zurück erstattet. Wer also kein Fahrpreis für die Fahrt (Fahrkarte) entrichtet hat, der bekommt auch nichts zurück.

Wenn auf Grund der eingetretenen Verspätung das Reiseziel nach null Uhr in einer nicht vertretbaren Zeit erreicht werden kann, dann übernimmt das Eisenbahnverkehrsunternehmen das die Verspätung verursacht hat, bzw. für die Verspätung verantwortlich ist die Kosten für ein Taxi oder eine angemessene Hotelübernachtung incl. Frühstück. Und damit werden auch die Reisenden entschädigt die kein Geld für ihre Fahrt bezahlt haben.

Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein haben selber Schuld und lernen so wenigstens das nächste mal ein gültigen Fahrausweis zu erwerben.

Es gibt Entschädigung für alle Reisenden mit gültigen Ticket

fjk, Mittwoch, 23.06.2010, 08:57 (vor 5665 Tagen) @ JKHalle

Wenn auf Grund der eingetretenen Verspätung das Reiseziel nach null Uhr in einer nicht vertretbaren Zeit erreicht werden kann, dann übernimmt das Eisenbahnverkehrsunternehmen das die Verspätung verursacht hat, bzw. für die Verspätung verantwortlich ist die Kosten für ein Taxi oder eine angemessene Hotelübernachtung incl. Frühstück. Und damit werden auch die Reisenden entschädigt die kein Geld für ihre Fahrt bezahlt haben.

Moin,

das ist zum Beispiel eine Regelung, in der ich den "Sinn des Gesetzes" zu erkennen meine und die -in gewissen Grenzen- eben auch die angedeuteten Unannehmlichkeiten, die unvorhersehbarer Reisetrubel bei und mit Personen mit erhöhtem Aufmerksamkeitsbedarf verursacht, angemessen berücksichtigt. Zwar ist alle Theorie grau, glücklicherweise habe ich persönlich keine Erfahrungen mit Aufwandserstattung in solchen Fällen (wenn's auch schon knapp war...), aber gerade die Angemessenheitsklausel lässt doch einen gewissen Spielraum zu, der auch die hier behandelten "Härtefälle" abdecken könnte - wenn "das Eisenbahnverkehrsunternehmen" sich bei der Erstatterei dann auch noch kooperativ zeigt.

Die Entschädigungen für "einfache" Verspätungen auf der Grundlage allein des Fahrkartenpreises widersprechen - obwohl die Regelung im Großen und Ganzen natürlich sinnvoll und, siehe Kühlschrankbeispiel, offenbar auch einfach und 1:1 zu anderen Fällen juristisch abbildbar ist - trotzdem etwas meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden, denn WENN in Geld entschädigt wird, sollte sich diese Entschädigung doch mehr an der "Höhe des Schadens" (und das ist hier eben nicht nur der entgangene pünktliche Transport) orientieren. Dass das schwierig umzusetzen ist und ganz andere Fässer öffnet, weil es gerechterweise zum Beispiel (und zu Recht) auch die Einforderung von Folgeschäden bei verspäteter Ankunft bei Geschäftsreisen berücksichtigen müsste, ist aber durchaus einzusehen.

In bester Hoffnung, von unvorhergesehenen Auswärtsübernachtungen verschont zu bleiben, wer auch immer sie bezahlt, wünscht einen verspätungsfreien Tag
fjk

Es gibt Entschädigung für alle Reisenden mit gültigen Ticket

JKHalle, Mittwoch, 23.06.2010, 12:06 (vor 5664 Tagen) @ fjk

Wenn auf Grund der eingetretenen Verspätung das Reiseziel nach null Uhr in einer nicht vertretbaren Zeit erreicht werden kann, dann übernimmt das Eisenbahnverkehrsunternehmen das die Verspätung verursacht hat, bzw. für die Verspätung verantwortlich ist die Kosten für ein Taxi oder eine angemessene Hotelübernachtung incl. Frühstück. Und damit werden auch die Reisenden entschädigt die kein Geld für ihre Fahrt bezahlt haben.


Moin,

das ist zum Beispiel eine Regelung, in der ich den "Sinn des Gesetzes" zu erkennen meine und die -in gewissen Grenzen- eben auch die angedeuteten Unannehmlichkeiten, die unvorhersehbarer Reisetrubel bei und mit Personen mit erhöhtem Aufmerksamkeitsbedarf verursacht, angemessen berücksichtigt. Zwar ist alle Theorie grau, glücklicherweise habe ich persönlich keine Erfahrungen mit Aufwandserstattung in solchen Fällen (wenn's auch schon knapp war...), aber gerade die Angemessenheitsklausel lässt doch einen gewissen Spielraum zu, der auch die hier behandelten "Härtefälle" abdecken könnte - wenn "das Eisenbahnverkehrsunternehmen" sich bei der Erstatterei dann auch noch kooperativ zeigt.

Die Entschädigungen für "einfache" Verspätungen auf der Grundlage allein des Fahrkartenpreises widersprechen - obwohl die Regelung im Großen und Ganzen natürlich sinnvoll und, siehe Kühlschrankbeispiel, offenbar auch einfach und 1:1 zu anderen Fällen juristisch abbildbar ist - trotzdem etwas meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden, denn WENN in Geld entschädigt wird, sollte sich diese Entschädigung doch mehr an der "Höhe des Schadens" (und das ist hier eben nicht nur der entgangene pünktliche Transport) orientieren. Dass das schwierig umzusetzen ist und ganz andere Fässer öffnet, weil es gerechterweise zum Beispiel (und zu Recht) auch die Einforderung von Folgeschäden bei verspäteter Ankunft bei Geschäftsreisen berücksichtigen müsste, ist aber durchaus einzusehen.

In bester Hoffnung, von unvorhergesehenen Auswärtsübernachtungen verschont zu bleiben, wer auch immer sie bezahlt, wünscht einen verspätungsfreien Tag
fjk

Wenn der Zug unpünktlich ist gibt je nach Verspätung die Bahn anteilig den Fahrpreis zurück. Einige Reisende fordern aber mehr, leider vergeßen diese Leute das sie im Stau auf der Autobahn oder bei einem unvorhergesehenen defekt ihres Auto (z.B. Reifenpanne) auch keine Entschädigung bekommen. Das gleiche gilt auch wenn die Straßenbahn oder der Bus zum Bahnhof verspätet sind. Man muß damit leben.

Wer nachts sein letzten Zug verpaßt darf immerhin in ein Hotel und bekommt auch das Frühstück spendiert. Und das gibt es auch für Reisende die nichts bezahlt haben und auf einer anderen gültigen Fahrkarte reisen.

Verarscht werden die Stammkunden der Bahn, die Kunden die dem Unternehmen den Gewinn bescheren, BahnCard 100 Kunden. Die bekommen pro Verspätung maximal 10,00 Euro und nur ab 60 Minuten Verspätung und im Jahr gesamt maximal 25 Prozent vom Kaufpreis einer BahnCard 100. Das ist Kundenverarschung.

Und bei Verspätungen ab einer Stunde bekommt man im Zug vom Zugpersonal das Fahrgastrechteformular mit Zangenabdruck. Die Premiumkunden zu verarschen wie es die deutsche Bahn macht, ist kein netter Zug. Hier muß die Bahn noch nachbessern.

FGR, die Bahn und die BC100

fjk, Mittwoch, 23.06.2010, 13:06 (vor 5664 Tagen) @ JKHalle

Hoppla, was für ein Rundumschlag:

Wenn der Zug unpünktlich ist gibt je nach Verspätung die Bahn anteilig den Fahrpreis zurück. Einige Reisende fordern aber mehr, leider vergeßen diese Leute das sie im Stau auf der Autobahn oder bei einem unvorhergesehenen defekt ihres Auto (z.B. Reifenpanne) auch keine Entschädigung bekommen. Das gleiche gilt auch wenn die Straßenbahn oder der Bus zum Bahnhof verspätet sind. Man muß damit leben.

Wer nachts sein letzten Zug verpaßt darf immerhin in ein Hotel und bekommt auch das Frühstück spendiert. Und das gibt es auch für Reisende die nichts bezahlt haben und auf einer anderen gültigen Fahrkarte reisen.

Verarscht werden die Stammkunden der Bahn, die Kunden die dem Unternehmen den Gewinn bescheren, BahnCard 100 Kunden. Die bekommen pro Verspätung maximal 10,00 Euro und nur ab 60 Minuten Verspätung und im Jahr gesamt maximal 25 Prozent vom Kaufpreis einer BahnCard 100. Das ist Kundenverarschung.

Und bei Verspätungen ab einer Stunde bekommt man im Zug vom Zugpersonal das Fahrgastrechteformular mit Zangenabdruck. Die Premiumkunden zu verarschen wie es die deutsche Bahn macht, ist kein netter Zug. Hier muß die Bahn noch nachbessern.

Erstens: die Entschädigungen wegen der Fahrgastrechte haben mit "der Bahn" und dem, was sie tut, macht und entscheidet, wenig bis nichts zu tun, sondern sind in Deutschland in Gesetzesform (meine ich?) gegossene EU-Richtlinien. Einzig in der Ausführung dieser Richtlinien ist die Bahn aktiv und hier kann man vielleicht das ein oder andere hinterfragen, genauso, wie man hinterfragen kann, ob die gesetzliche Regelung an sich gut war und ist (oder ob eine Selbstverpflichtung/Kulanz nicht besser gewesen wäre), oder ob sie in Details "falsche" Auswirkungen zeitigt.

Zweitens: ich glaube nicht, dass die BC100-Kunden "der Bahn den Gewinn bescheren". Den allermeisten Gewinn dürfte der Steuerzahler der (deutschen Eisen-, dazugekaufte Speditionen und anderen Kram mal beiseite gelassen)Bahn bescheren, über bestellte und durch Regionalisierungsmittel bezahlte Nahverkehrsleistungen. In diesem Thread ist von ca 35.000 BC100 die Rede, übern Daumen also jährliche Einnahmen (noch nicht Gewinn!) von 35.000*3000 = 100 Mio. Lass da noch einige 1. Klasse dabei sein und bedenke meine Rechenunschärfe und den erfreulich günstig angesetzten Preis;), landest Du immer noch unter 200 Mio. Und? Wenn die Bahn Gewinn macht, wie viel ist es dann? Der Jahresbericht 2009 sagt: Umsatz ca. 30.000 Mio, Ergebnis 830 Mio. Davon (Umsatz!) sind 1-200 Mio ja wahrlich ein ordentlicher Batzen - fast ein ganzes Prozent:)
Zumal bestimmt (fast) niemand eine BC100 kauft, für den es sich nicht "lohnt". Insofern bescheren die BC100-Benutzer der Bahn sogar Einnahmeausfälle (im Vergleich zum regulären Fahrkartenkauf) bzw. nutzen ein Supersonderangebot. Und denen soll man auch noch mit überzogenen Entschädigungen entgegen kommen, obwohl sie für ihr Sonderangebot schon tausenderlei Zusatzleistungen von der Lounge bis zur Gratisbusfahrt bekommen?

Damit das jetzt keiner in einen falschen Hals bekommt: ich gönne jedem seine BC100 und auch jedem seinen Porsche, und erst recht, dass beides funktioniert, aber dass in Bezug auf die FGR-Regelungen die BC100-Kunden schlechter gestellt werden als andere wegen der oben zitierten Regeln, das glaube ich nicht, und ebensowenig, dass die wirtschalftliche Existenz der Bahn an diesen Kunden hängt (siehe Beispielrechnung), schon eher umgekehrt...

mutmaßt fjk

FGR, die Bahn und die BC100

JKHalle, Mittwoch, 23.06.2010, 14:00 (vor 5664 Tagen) @ fjk

Hoppla, was für ein Rundumschlag:

Wenn der Zug unpünktlich ist gibt je nach Verspätung die Bahn anteilig den Fahrpreis zurück. Einige Reisende fordern aber mehr, leider vergeßen diese Leute das sie im Stau auf der Autobahn oder bei einem unvorhergesehenen defekt ihres Auto (z.B. Reifenpanne) auch keine Entschädigung bekommen. Das gleiche gilt auch wenn die Straßenbahn oder der Bus zum Bahnhof verspätet sind. Man muß damit leben.

Wer nachts sein letzten Zug verpaßt darf immerhin in ein Hotel und bekommt auch das Frühstück spendiert. Und das gibt es auch für Reisende die nichts bezahlt haben und auf einer anderen gültigen Fahrkarte reisen.

Verarscht werden die Stammkunden der Bahn, die Kunden die dem Unternehmen den Gewinn bescheren, BahnCard 100 Kunden. Die bekommen pro Verspätung maximal 10,00 Euro und nur ab 60 Minuten Verspätung und im Jahr gesamt maximal 25 Prozent vom Kaufpreis einer BahnCard 100. Das ist Kundenverarschung.

Und bei Verspätungen ab einer Stunde bekommt man im Zug vom Zugpersonal das Fahrgastrechteformular mit Zangenabdruck. Die Premiumkunden zu verarschen wie es die deutsche Bahn macht, ist kein netter Zug. Hier muß die Bahn noch nachbessern.


Erstens: die Entschädigungen wegen der Fahrgastrechte haben mit "der Bahn" und dem, was sie tut, macht und entscheidet, wenig bis nichts zu tun, sondern sind in Deutschland in Gesetzesform (meine ich?) gegossene EU-Richtlinien. Einzig in der Ausführung dieser Richtlinien ist die Bahn aktiv und hier kann man vielleicht das ein oder andere hinterfragen, genauso, wie man hinterfragen kann, ob die gesetzliche Regelung an sich gut war und ist (oder ob eine Selbstverpflichtung/Kulanz nicht besser gewesen wäre), oder ob sie in Details "falsche" Auswirkungen zeitigt.

Zweitens: ich glaube nicht, dass die BC100-Kunden "der Bahn den Gewinn bescheren". Den allermeisten Gewinn dürfte der Steuerzahler der (deutschen Eisen-, dazugekaufte Speditionen und anderen Kram mal beiseite gelassen)Bahn bescheren, über bestellte und durch Regionalisierungsmittel bezahlte Nahverkehrsleistungen. In diesem Thread ist von ca 35.000 BC100 die Rede, übern Daumen also jährliche Einnahmen (noch nicht Gewinn!) von 35.000*3000 = 100 Mio. Lass da noch einige 1. Klasse dabei sein und bedenke meine Rechenunschärfe und den erfreulich günstig angesetzten Preis;), landest Du immer noch unter 200 Mio. Und? Wenn die Bahn Gewinn macht, wie viel ist es dann? Der Jahresbericht 2009 sagt: Umsatz ca. 30.000 Mio, Ergebnis 830 Mio. Davon (Umsatz!) sind 1-200 Mio ja wahrlich ein ordentlicher Batzen - fast ein ganzes Prozent:)
Zumal bestimmt (fast) niemand eine BC100 kauft, für den es sich nicht "lohnt". Insofern bescheren die BC100-Benutzer der Bahn sogar Einnahmeausfälle (im Vergleich zum regulären Fahrkartenkauf) bzw. nutzen ein Supersonderangebot. Und denen soll man auch noch mit überzogenen Entschädigungen entgegen kommen, obwohl sie für ihr Sonderangebot schon tausenderlei Zusatzleistungen von der Lounge bis zur Gratisbusfahrt bekommen?

Damit das jetzt keiner in einen falschen Hals bekommt: ich gönne jedem seine BC100 und auch jedem seinen Porsche, und erst recht, dass beides funktioniert, aber dass in Bezug auf die FGR-Regelungen die BC100-Kunden schlechter gestellt werden als andere wegen der oben zitierten Regeln, das glaube ich nicht, und ebensowenig, dass die wirtschalftliche Existenz der Bahn an diesen Kunden hängt (siehe Beispielrechnung), schon eher umgekehrt...

mutmaßt fjk


Bei der BahnCard 100 ist es etwas anders als du denkst. Im Verhältniss zum Kaufpreis und einer normalpreis Fahrkarte ist die Entschädigung eher gering.
Ein Kunde der sich eine normalpreis Fahrkarte kauft fährt nicht oft mit der Bahn und nutzt ab und an auch den eigenen PKW, Mietwagen, Firmenwagen oder den Fernbus für seine Reisen.

Der BahnCard 100 Kunde bindet sich freiwillig im voraus an die Bahn und verzichtet auf seinen Fahrten auf den PKW, braucht er doch mal ein Auto nutzt er das CarSharing Angebot der Deutschen Bahn.
Der normale Premiumkunde gibt im Jahr ca 2500,00 bis 2800,00 Euro aus, während der BahnCard 100 Kunde im günstigsten Fall (ohne Abo 2. Klasse) 3800,00 Euro bezahlt. Somit wird der PKW des BahnCard 100 Kunde öfter stehen oder es wird abgemeldet. Fahrten die sonst mit dem PKW unternommen wurden werden durch den BC 100 Kunde mit dem Zug gemacht.

Somit ist jeder Zug besser ausgelastet und es werden Abgase und Parkplätze gespart. Das sollte natürlich belohnt werden (wird es auch mit BahnCompfor und bonus).

Also halten wir fest das ein BC 100 Kunde mehr Zug fährt als ein Normalpreiskunde und Züge besser ausgelastet sind und damit hat die Bahn mehr Fahrgäste und es fahren ggf. mehr Züge die vom Besteller (im Nahverkehr die Bundesländer SPNV Nord, nasa, LNVG, nahSH, usw. ) mehr Zugleistungen bei der Bahn bestellen womit die Bahn indirekt noch einmal am BahnCard 100 Kunde Geld verdient. In dem Sinne sind die BahnCard 100 Kunden die wichtigsten Kunden der Bahn. Denn auch der kostenaufwändige Vertrieb wird vom BahnCard 100 Kunden in der Regel nur einmal im Jahr in Anspruch genommen.

Die Entschädigung der BC 100 Kunden im Vergleich zum Normalpreiskunde ist unzureichend. Denn ein Normalpreiskunde der incl. BahnCard 25 für seine Zugfahrten auch 3800,00 Euro im Jahr ausgibt und die selben Züge mit den Verspätungen des BahnCard 100 Kunden nutzt bekommt wesentlich mehr Geld erstattet. Die BC 100 Vorteile wie Lounge und Bonus Punkte nutzt der BC Normalpreiskunde auch.

Wichtigkeit der BC100-Kunden

fjk, Mittwoch, 23.06.2010, 15:24 (vor 5664 Tagen) @ JKHalle

Hallo,

es bestreitet ja niemand, dass BC100-Kunden wichtige Kunden sind, als Zugfüller, Multiplikatoren, allgemeine und billige (weil wenig Vetriebskosten) Fahrgeld- und bei den kostenpflichtigen Leistungen (Reservierungen, Fütterung im Zug usw.) auch Zusatzumsatzbringer, Laufkundschaft, die bei der Erhöhung der Mieten für die Geschäfte und Plakatwände in Bahnhöfen mitzählt und sogar als gezählte Nahverkehrskunden.

Aber der direkte Fahrgeldumsatz macht es eben nicht.

Und außerdem:


Zweitens: ich glaube nicht, dass die BC100-Kunden "der Bahn den Gewinn bescheren". Den allermeisten Gewinn dürfte der Steuerzahler der (deutschen Eisen-, dazugekaufte Speditionen und anderen Kram mal beiseite gelassen)Bahn bescheren, über bestellte und durch Regionalisierungsmittel bezahlte Nahverkehrsleistungen. In diesem Thread ist von ca 35.000 BC100 die Rede, übern Daumen also jährliche Einnahmen (noch nicht Gewinn!) von 35.000*3000 = 100 Mio. Lass da noch einige 1. Klasse dabei sein und bedenke meine Rechenunschärfe und den erfreulich günstig angesetzten Preis;), landest Du immer noch unter 200 Mio. Und? Wenn die Bahn Gewinn macht, wie viel ist es dann? Der Jahresbericht 2009 sagt: Umsatz ca. 30.000 Mio, Ergebnis 830 Mio. Davon (Umsatz!) sind 1-200 Mio ja wahrlich ein ordentlicher Batzen - fast ein ganzes Prozent:)
Zumal bestimmt (fast) niemand eine BC100 kauft, für den es sich nicht "lohnt". Insofern bescheren die BC100-Benutzer der Bahn sogar Einnahmeausfälle (im Vergleich zum regulären Fahrkartenkauf) bzw. nutzen ein Supersonderangebot. Und denen soll man auch noch mit überzogenen Entschädigungen entgegen kommen, obwohl sie für ihr Sonderangebot schon tausenderlei Zusatzleistungen von der Lounge bis zur Gratisbusfahrt bekommen?

Damit das jetzt keiner in einen falschen Hals bekommt: ich gönne jedem seine BC100 und auch jedem seinen Porsche, und erst recht, dass beides funktioniert, aber dass in Bezug auf die FGR-Regelungen die BC100-Kunden schlechter gestellt werden als andere wegen der oben zitierten Regeln, das glaube ich nicht, und ebensowenig, dass die wirtschalftliche Existenz der Bahn an diesen Kunden hängt (siehe Beispielrechnung), schon eher umgekehrt...

mutmaßt fjk

Bei der BahnCard 100 ist es etwas anders als du denkst. Im Verhältniss zum Kaufpreis und einer normalpreis Fahrkarte ist die Entschädigung eher gering.
Ein Kunde der sich eine normalpreis Fahrkarte kauft fährt nicht oft mit der Bahn

Das kannst Du jetzt aber auch nur auf den Normalpreisnormalpreiskunden beziehen. Unten redest Du ja selbst von 2500 Euro (und da steckt dann ja sicher eine BC50 dahinter). Und der echte Gelegenheitsfahrer nutzt ziemlich sicher ein Angebot - gerne auch mit BC25. Normalpreisnormalpreisfahrer dürften in der Tat Einzelstücke sein (das kann man sich ja auch nicht öfter leisten...).

und nutzt ab und an auch den eigenen PKW, Mietwagen, Firmenwagen oder den Fernbus für seine Reisen.

Der BahnCard 100 Kunde bindet sich freiwillig im voraus an die Bahn und verzichtet auf seinen Fahrten auf den PKW, braucht er doch mal ein Auto nutzt er das CarSharing Angebot der Deutschen Bahn.
Der normale Premiumkunde gibt im Jahr ca 2500,00 bis 2800,00 Euro aus, während der BahnCard 100 Kunde im günstigsten Fall (ohne Abo 2. Klasse) 3800,00 Euro bezahlt. Somit wird der PKW des BahnCard 100 Kunde öfter stehen oder es wird abgemeldet. Fahrten die sonst mit dem PKW unternommen wurden werden durch den BC 100 Kunde mit dem Zug gemacht.

Somit ist jeder Zug besser ausgelastet und es werden Abgase und Parkplätze gespart. Das sollte natürlich belohnt werden (wird es auch mit BahnCompfor und bonus).

Wieso sollte die Bahn belohnen, dass irgendwo weniger Parkplätze gebraucht oder Abgase ausgestoßen werden?
Und wieso bringt das angeblich nicht vorhandene Auto des BC100-Kunden der Bahn mehr Gewinn (außer wegen der oben genannten Nebeneffekte)?


Also halten wir fest das ein BC 100 Kunde mehr Zug fährt als ein Normalpreiskunde

Ja. Aber es gibt eben viel mehr Nicht-BC100(zum Normalpreis s.o.)-Kunden.

und Züge besser ausgelastet sind und damit hat die Bahn mehr Fahrgäste und es fahren ggf. mehr Züge die vom Besteller (im Nahverkehr die Bundesländer SPNV Nord, nasa, LNVG, nahSH, usw. ) mehr Zugleistungen bei der Bahn bestellen womit die Bahn indirekt noch einmal am BahnCard 100 Kunde Geld verdient. In dem Sinne sind die BahnCard 100 Kunden die wichtigsten Kunden der Bahn. Denn auch der kostenaufwändige Vertrieb wird vom BahnCard 100 Kunden in der Regel nur einmal im Jahr in Anspruch genommen.

Die Entschädigung der BC 100 Kunden im Vergleich zum Normalpreiskunde ist unzureichend. Denn ein Normalpreiskunde der incl. BahnCard 25 für seine Zugfahrten auch 3800,00 Euro im Jahr ausgibt und die selben Züge mit den Verspätungen des BahnCard 100 Kunden nutzt bekommt wesentlich mehr Geld erstattet.

Nein. Wenn man von 60min-Verspätungen auf allen Fahrten ausgeht: Denn der BC100-Kunden bekommt pauschal 10 Euro, höchstens aber 25% seiner Fk, maximal also 950 Euro (wenn es mindestens 95 Fahrten waren). Der Normalkunde bekommt hingegen 25% von jeder Fahrkarte - bei 3800 Euro Fahrkartenausgaben also auch genau 950 Euro.

Schlechter gestellt könnte sich der BC100-Kunde nur fühlen, wenn oder weil er bei einer Fahrt, für die der Normalkunde über 40 Euro bezahlt hat, "nur" die Pauschale bekommt. Damit sind wir aber eigentlich wieder beim Ausgangsthema des Threads: Entschädigung gibt es nach bezahltem Preis, und der BC100-Kunde hat eben nur das Äquivalent zu 40 Euro pro Fahrt bezahlt (was wiederum erstaunlich gut zur teuersten Fk passt, die ja irgendwo bei über 100 Euro liegt, mit Rabatten BC50+GK also bei ca. 50 und noch etwas Nachlass für eben die BC100: voila!). Ich würde aus diesen Überlegungen sogar das Gegenteil ableiten, dass nämlich die Pauschale eher zu hoch angesetzt ist, weil auch die durchschnittliche BC100-Fahrt nicht an der 40-Euro-Grenze kratzen dürfte (so viel Zeit hat ja leider keiner;-)). Und ob 95 erstattungswürdige Verspätungen im Jahr zusammenkommen? Eher nicht

hofft fjk

Wichtigkeit der BC100-Kunden

JKHalle, Mittwoch, 23.06.2010, 17:18 (vor 5664 Tagen) @ fjk

Hallo,

es bestreitet ja niemand, dass BC100-Kunden wichtige Kunden sind, als Zugfüller, Multiplikatoren, allgemeine und billige (weil wenig Vetriebskosten) Fahrgeld- und bei den kostenpflichtigen Leistungen (Reservierungen, Fütterung im Zug usw.) auch Zusatzumsatzbringer, Laufkundschaft, die bei der Erhöhung der Mieten für die Geschäfte und Plakatwände in Bahnhöfen mitzählt und sogar als gezählte Nahverkehrskunden.

Aber der direkte Fahrgeldumsatz macht es eben nicht.

Und außerdem:


Zweitens: ich glaube nicht, dass die BC100-Kunden "der Bahn den Gewinn bescheren". Den allermeisten Gewinn dürfte der Steuerzahler der (deutschen Eisen-, dazugekaufte Speditionen und anderen Kram mal beiseite gelassen)Bahn bescheren, über bestellte und durch Regionalisierungsmittel bezahlte Nahverkehrsleistungen. In diesem Thread ist von ca 35.000 BC100 die Rede, übern Daumen also jährliche Einnahmen (noch nicht Gewinn!) von 35.000*3000 = 100 Mio. Lass da noch einige 1. Klasse dabei sein und bedenke meine Rechenunschärfe und den erfreulich günstig angesetzten Preis;), landest Du immer noch unter 200 Mio. Und? Wenn die Bahn Gewinn macht, wie viel ist es dann? Der Jahresbericht 2009 sagt: Umsatz ca. 30.000 Mio, Ergebnis 830 Mio. Davon (Umsatz!) sind 1-200 Mio ja wahrlich ein ordentlicher Batzen - fast ein ganzes Prozent:)
Zumal bestimmt (fast) niemand eine BC100 kauft, für den es sich nicht "lohnt". Insofern bescheren die BC100-Benutzer der Bahn sogar Einnahmeausfälle (im Vergleich zum regulären Fahrkartenkauf) bzw. nutzen ein Supersonderangebot. Und denen soll man auch noch mit überzogenen Entschädigungen entgegen kommen, obwohl sie für ihr Sonderangebot schon tausenderlei Zusatzleistungen von der Lounge bis zur Gratisbusfahrt bekommen?

Damit das jetzt keiner in einen falschen Hals bekommt: ich gönne jedem seine BC100 und auch jedem seinen Porsche, und erst recht, dass beides funktioniert, aber dass in Bezug auf die FGR-Regelungen die BC100-Kunden schlechter gestellt werden als andere wegen der oben zitierten Regeln, das glaube ich nicht, und ebensowenig, dass die wirtschalftliche Existenz der Bahn an diesen Kunden hängt (siehe Beispielrechnung), schon eher umgekehrt...

mutmaßt fjk

Bei der BahnCard 100 ist es etwas anders als du denkst. Im Verhältniss zum Kaufpreis und einer normalpreis Fahrkarte ist die Entschädigung eher gering.
Ein Kunde der sich eine normalpreis Fahrkarte kauft fährt nicht oft mit der Bahn


Das kannst Du jetzt aber auch nur auf den Normalpreisnormalpreiskunden beziehen. Unten redest Du ja selbst von 2500 Euro (und da steckt dann ja sicher eine BC50 dahinter). Und der echte Gelegenheitsfahrer nutzt ziemlich sicher ein Angebot - gerne auch mit BC25. Normalpreisnormalpreisfahrer dürften in der Tat Einzelstücke sein (das kann man sich ja auch nicht öfter leisten...).

Normalpreiskunden sind in meinen Augen alle Kunden die eine Fahrkarte ohne Zugbindung und ohne Spezial Angebote kaufen, also BahnCard 25 und BahnCard 50 Kunden die entsprechende Fahrkarten kaufen zähle ich zu den Normalpreiskunden und davon gibt es mehr als man denkt.

und nutzt ab und an auch den eigenen PKW, Mietwagen, Firmenwagen oder den Fernbus für seine Reisen.

Der BahnCard 100 Kunde bindet sich freiwillig im voraus an die Bahn und verzichtet auf seinen Fahrten auf den PKW, braucht er doch mal ein Auto nutzt er das CarSharing Angebot der Deutschen Bahn.
Der normale Premiumkunde gibt im Jahr ca 2500,00 bis 2800,00 Euro aus, während der BahnCard 100 Kunde im günstigsten Fall (ohne Abo 2. Klasse) 3800,00 Euro bezahlt. Somit wird der PKW des BahnCard 100 Kunde öfter stehen oder es wird abgemeldet. Fahrten die sonst mit dem PKW unternommen wurden werden durch den BC 100 Kunde mit dem Zug gemacht.

Somit ist jeder Zug besser ausgelastet und es werden Abgase und Parkplätze gespart. Das sollte natürlich belohnt werden (wird es auch mit BahnCompfor und bonus).


Wieso sollte die Bahn belohnen, dass irgendwo weniger Parkplätze gebraucht oder Abgase ausgestoßen werden?
Und wieso bringt das angeblich nicht vorhandene Auto des BC100-Kunden der Bahn mehr Gewinn (außer wegen der oben genannten Nebeneffekte)?


Also halten wir fest das ein BC 100 Kunde mehr Zug fährt als ein Normalpreiskunde


Ja. Aber es gibt eben viel mehr Nicht-BC100(zum Normalpreis s.o.)-Kunden.

Und um das zu ändern könnte die Bahn eine BahnCard 100 light anbieten wo der Kunde keine Erstattungen bei Verspätungen und keine Bonuspunkte bekommt. Der Kaufpreis könnte bei 2800,00 Euro liegen. Übrigens verursacht die Bearbeitung der eingereichten Fahrgastrechte Formulare bei der Bahn auch Kosten, egal ob eine Erstattung erfolgt oder nicht.

und Züge besser ausgelastet sind und damit hat die Bahn mehr Fahrgäste und es fahren ggf. mehr Züge die vom Besteller (im Nahverkehr die Bundesländer SPNV Nord, nasa, LNVG, nahSH, usw. ) mehr Zugleistungen bei der Bahn bestellen womit die Bahn indirekt noch einmal am BahnCard 100 Kunde Geld verdient. In dem Sinne sind die BahnCard 100 Kunden die wichtigsten Kunden der Bahn. Denn auch der kostenaufwändige Vertrieb wird vom BahnCard 100 Kunden in der Regel nur einmal im Jahr in Anspruch genommen.

Die Entschädigung der BC 100 Kunden im Vergleich zum Normalpreiskunde ist unzureichend. Denn ein Normalpreiskunde der incl. BahnCard 25 für seine Zugfahrten auch 3800,00 Euro im Jahr ausgibt und die selben Züge mit den Verspätungen des BahnCard 100 Kunden nutzt bekommt wesentlich mehr Geld erstattet.


Nein. Wenn man von 60min-Verspätungen auf allen Fahrten ausgeht: Denn der BC100-Kunden bekommt pauschal 10 Euro, höchstens aber 25% seiner Fk, maximal also 950 Euro (wenn es mindestens 95 Fahrten waren). Der Normalkunde bekommt hingegen 25% von jeder Fahrkarte - bei 3800 Euro Fahrkartenausgaben also auch genau 950 Euro.

Schlechter gestellt könnte sich der BC100-Kunde nur fühlen, wenn oder weil er bei einer Fahrt, für die der Normalkunde über 40 Euro bezahlt hat, "nur" die Pauschale bekommt. Damit sind wir aber eigentlich wieder beim Ausgangsthema des Threads: Entschädigung gibt es nach bezahltem Preis, und der BC100-Kunde hat eben nur das Äquivalent zu 40 Euro pro Fahrt bezahlt (was wiederum erstaunlich gut zur teuersten Fk passt, die ja irgendwo bei über 100 Euro liegt, mit Rabatten BC50+GK also bei ca. 50 und noch etwas Nachlass für eben die BC100: voila!). Ich würde aus diesen Überlegungen sogar das Gegenteil ableiten, dass nämlich die Pauschale eher zu hoch angesetzt ist, weil auch die durchschnittliche BC100-Fahrt nicht an der 40-Euro-Grenze kratzen dürfte (so viel Zeit hat ja leider keiner;-)). Und ob 95 erstattungswürdige Verspätungen im Jahr zusammenkommen? Eher nicht

Das ist dann die Theorie und die Praxis, denn meiner Meinung nach sind die Formulare so gestaltet das viele Kunden auf das ausfüllen und die Erstattung verzichten.

Aber auch ein BahnCard 100 Kunde bekommt nicht so viel Verspätungen zusammen und allgemein fahren die Züge im DB Netz pünktlich. Bei der Masse an Zugbewegungen und der Fahrplandichte bleibt es nicht aus das einzelne Züge verspätet sind.

hofft fjk


Die Fahrgastrechte und Erstattungen, sowie Entschädigungen (Taxi, Hotel) sind in Ordnung und im gesamt europäischen Vergleich sogar sehr gut.
Man sollte die Fahrgastrechte nicht so schlecht reden und einmal in andere Länder gehen. Wir in Deutschland sind einfach viel zu sehr verwöhnt.

Kurze Reisezeiten und schnelle Züge die im Takt fahren, im Nahverkehr und Fernverkehr, das gibt es nur in wenigen Ländern.
Der Qualitätsstandart im deutschen Schienenverkehr ist sehr hoch und hat uns Reisende verwöhnt.

Meckern kann man immer aber vergleichen mit der Masse (nicht mit einzelnen Ländern wie der Schweiz), das machen nur wenige.

Freut euch über den deutschen Eisenbahnstandart.

BC100 Kunden sind Vorreiter der Mobilität

GUM, Mittwoch, 23.06.2010, 20:03 (vor 5664 Tagen) @ fjk
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 23.06.2010, 20:06

Hallo,

es bestreitet ja niemand, dass BC100-Kunden wichtige Kunden sind, als Zugfüller, Multiplikatoren, allgemeine und billige (weil wenig Vetriebskosten) Fahrgeld- und bei den kostenpflichtigen Leistungen (Reservierungen, Fütterung im Zug usw.) auch Zusatzumsatzbringer, Laufkundschaft, die bei der Erhöhung der Mieten für die Geschäfte und Plakatwände in Bahnhöfen mitzählt und sogar als gezählte Nahverkehrskunden.

Aber der direkte Fahrgeldumsatz macht es eben nicht.

hofft fjk

Für mich persönlich sind die BC100-Kunden Vorreiter der Mobilität, Boten einer neuen Zeit und Trendsetter. Mit der schicken Plastikkarte als Fahrausweis genießen Sie uneingeschränkte Mobilität in fast allen Zügen der Bahn und vielen City-Ticket-Bereichen. Zudem sind sie das absolute Gegenmodell der klassischen Auto-Kunden, die z. B. in einem Porsche mit mehr PS unterwegs sind (als Einzelperson) als ein ganzer Diesel-Zug (z. B. VT 628/928) !

Grüße GUM

BC100 Kunden sind Vorreiter der Mobilität

JKHalle, Mittwoch, 23.06.2010, 22:15 (vor 5664 Tagen) @ GUM

Hallo,

es bestreitet ja niemand, dass BC100-Kunden wichtige Kunden sind, als Zugfüller, Multiplikatoren, allgemeine und billige (weil wenig Vetriebskosten) Fahrgeld- und bei den kostenpflichtigen Leistungen (Reservierungen, Fütterung im Zug usw.) auch Zusatzumsatzbringer, Laufkundschaft, die bei der Erhöhung der Mieten für die Geschäfte und Plakatwände in Bahnhöfen mitzählt und sogar als gezählte Nahverkehrskunden.

Aber der direkte Fahrgeldumsatz macht es eben nicht.

hofft fjk


Für mich persönlich sind die BC100-Kunden Vorreiter der Mobilität, Boten einer neuen Zeit und Trendsetter. Mit der schicken Plastikkarte als Fahrausweis genießen Sie uneingeschränkte Mobilität in fast allen Zügen der Bahn und vielen City-Ticket-Bereichen. Zudem sind sie das absolute Gegenmodell der klassischen Auto-Kunden, die z. B. in einem Porsche mit mehr PS unterwegs sind (als Einzelperson) als ein ganzer Diesel-Zug (z. B. VT 628/928) !

Grüße GUM


Recht hast du!


Mit 300 km/h unterwegs, während der Reise arbeiten, speisen und schlafen kann nicht einmal der Porsche Fahrer. Von der Unfallgefahr ganz zu schweigen.

3800,00 Euro hört sich teuer an, aber der Wertverlust eines Auto, Reperaturen, Durchsicht, Ölwechsel, Versicherungen, Automobilclubs, Parktickets, der Zeitverlust im Stau und der Streß auf der Straße. Ach ja, den Treibstoff habe ich fast vergessen. Die Hauptuntersuchung (DEKRA, usw. ) muß auch aller zwei Jahre sein, kostet auch Geld.

Was kostet ein neues Auto? Wie viel Jahre kann ich von dem Geld eine BC 100 kaufen?

Dank der Deutschen Bahn ist man wirklich mobil. Es gibt Unternehmen (EVB oder andere NE Bahnen und Busbetreiber) die aktzeptieren die BahnCard 25 und die BahnCard 50 nicht, erkennen die BahnCard 100 dafür voll an.
Wenn du wirklich in einen entlegenen Ort mußt kannst du das DB carsharing nutzen (Auto Kurzzeitmiete) und wenn nachts mal keine Tram oder Bus fährt kannst du an fast allen ICE Bahnhöfen ein DB Fahrrad nehmen.
Die BahnCard 100 bietet die gesamte Mobilitätskette und darüber hinaus carsharing in der Schweiz und im europäischen Ausland 25 Ermäßigung.
Wer seine Punkte sinnvoll nutzt hat auch eine Freifahrt nach London oder Paris hin und zurück. Außerdem gibt es zusätzlich eine kostenfreie BahnCard 25 für die Familie und den Lounge Zugang.

Der Nahverkehr (Bus, Tram, Fähren, U-Bahn, S-Bahn) in fast allen deutschen Städten und Überlandfahrten im Überlandbus ist mit der BahnCard 100 bezahlt. Zusätzlich kann man mit Hermes Kurierdienst pro Tag ein Koffer oder Versandstück kostenlos von Haus zu Haus versenden.
Das Fahrrad kann man in allen Zügen kostenfrei mit nehmen.

Man braucht kein eigenes Auto mehr.

Kein Schlange stehen am Fahrkartenschalter (und wenn man mal eine Fahrkarte ins Ausland kauft oder eine Bettzuschlag im Nachtzug) ist der 1. Klasse Schalter für dich da.
Keine Tariffragen mehr. Kein stehen am Nahverkehrsautomaten im Stadtverkehr. Und immer ein Sitzplatz im Zug, egal wie voll der Zug jst (reservierte Sitzplätze für Comfor Kunden) und wenn die besetzt sind bittet der Schaffner schon mal in die erste Klasse.

Übrigens gilt die BahnCard 100 auch in einigen Fernbuslinien der DB wie z.B. Nürnberg-Prag, dort aber nur auf den deutschen Teil.

BC100 Kunden sind Vorreiter der Mobilität

indy3, Donnerstag, 28.07.2011, 17:59 (vor 5264 Tagen) @ JKHalle
bearbeitet von indy3, Donnerstag, 28.07.2011, 17:59


Dank der Deutschen Bahn ist man wirklich mobil. Es gibt Unternehmen (EVB oder andere NE Bahnen und Busbetreiber) die aktzeptieren die BahnCard 25 und die BahnCard 50 nicht, erkennen die BahnCard 100 dafür voll an.

Diese gute Erfahrungen mit der BC100 im Nahverkehr habe ich allerdings auch gemacht. Während einem mit einer Bc25, wenn überhaupt, ein kleiner Rabatt winkt, wird man mit der BC100 am Wochenende auch schon mal zu zweit durchgewunken. Was irgendwie sicher gefährlich ist, aber wenn ich im Bus explizit frage, und es heisst "Aber selbstverständlich!", muss das reichen.

Keine Tariffragen mehr. Kein stehen am Nahverkehrsautomaten im Stadtverkehr. Und immer ein Sitzplatz im Zug, egal wie voll der Zug jst (reservierte Sitzplätze für Comfor Kunden) und wenn die besetzt sind bittet der Schaffner schon mal in die erste Klasse.

Ob ich das noch erleben darf? Als ich neulich im gut gefüllten ICE (es wurde schon eifrig gestanden und auf dem Boden gesessen) nahe der bahn.comfort-Sitzplätze verharrte, kam die Schaffnerin vorbei und nickte die Schaffnerin meine BC100 grimmig ab.

Kein Ansatz von Freundlichkeit, kein Mitgefühl, kein Engagement, kein Angebot mir einen Sitzplatz zu suchen oder etwas Zuspruch.

Dabei wäre das vielleicht langfristig klug: Bei einer übervollen 2. Klasse stehenden Stammkunden diskret einen Platz in der 1. Klasse anzubieten, um ihnen die Vorzüge der 1. Klasse nahezubringen. Eine Werbemaßnahme, die unmittelbar nichts kostet und aus meiner Sicht effektiver ist als jede Probe BahnCard First oder anderer Aktions-Schabernack.

Bis die Bahn auf den Trichter kommt ihren Schaffnern professionelle Umgangsformen, geschweige denn solche Kunststücke beibringt, bin ich trotzdem froh mit der BC100. Immerhin habe ich so einen sehr unkomplizierten Kontakt mit den Zugbegleitern. Es gibt keine vergessenen Ticketausdrucke und keine unlesbaren Karten, sondern nur die stets im Geldbeutel befindliche zückbereite BahnCard.

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