OT: Nachmachen von Fahrkarten (Allgemeines Forum)

Proeter, Freitag, 01.12.2023, 17:25 (vor 1017 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Proeter, Freitag, 01.12.2023, 17:27

Das D-Ticket ist nur gültig mit einem amtlichen Lichtbildausweis, was solle man da dann nachmachen oder missbrauchen [...]?


Na das Ticket selbst, da nützt bei der Kontrolle auch das Vorzeigen
eines amtlichen Lichtbildausweises nicht, wenn die Echtheit der Fahrkarte nicht geprüft wird oder werden kann.

Diese Aussage gilt aber für alle Fahrkartentypen, egal ob ausgedruckt, in der App oder als Plastikkarte.

Das hat etwas mit "nachmachen" und Missbrauch zu tun. Das haben wir ja schon beim D-Ticket erlebt, weshalb es ab 01.01.24 nur noch über eine App oder als Plastikkarte erlaubt ist.

Warum eine Fahrkarte in der App schwerer nachzumachen sein soll, als exakt der gleiche Aztec-Code auf Papier, das verstehe ich nicht - auch nicht mit den zusätzlichen Erläuterungen von Michael.

Sinnvoller wäre es dabei schon, wenn im Aztec-Code gewisse Personendaten (z.B. Alter, Geschlecht etc.) gespeichert wären, die eine schnelle Identifikation ermöglichen würde.

Wird in Tschechien z.B. die In-Karta eingescannt, dann erscheint auf dem Terminal des Zub das Gesicht des Inhabers. Keine Ahnung, wie das technisch funktioniert. Wird vmtl aus dem Internet abgerufen?


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