FGR bei teilweiser Nutzung und anderem Verkehrsmittel? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 16.11.2023, 15:42 (vor 384 Tagen) @ Proeter

Wie gehe ich den FGR-Antrag an? Einfach nur die verspätete Ankunftszeit angeben? Bekäme ich dann überhaupt die 50% zurück oder greift hier inzwischen die "höhere Gewalt"?

Streik ist weder höhere Gewalt, noch ein Ausschlussgrund gemäß EU-VO 2021/782 - im Gegenteil, dort ist sogar explizit festgelegt, dass Streik kein Ausschlussgrund ist.

Kannst du also machen, ergibt 50% Entschädigung.

Oder nutze ich die Funktion in der App "mit einem anderen Verkehrsmittel ans Ziel gelangt", gebe dann aber 0€ Zusatzkosten an? Bekäme ich dann anteilig den deutschen Teil der Fahrkarte erstattet (wie wird der beim Sparpreis ermittelt? Anhand der MwSt.-Aufteilung)? Oder dennoch ausschließlich die 50% wg >2 h Verspätung? Oder beides?

In diesem Fall bekommst du den nicht-genutzten Teil erstattet. Dieser wird schlicht anhand der Entfernung errechnet (Wenn du bei einer Reise A -> 20 km -> B -> 80 km -> C in B abgebrochen hast, bekommst du 80% erstattet). Nach einer bereits erfolgten (Teil-)Erstattung besteht kein weiterer Anspruch auf Entschädigung.

Alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass wirklich nichts fuhr, bzw. du dein Ziel auch mit Zügen mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreicht hättest.

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Weg mit dem 4744!


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