FGR bei teilweiser Nutzung und anderem Verkehrsmittel? (Allgemeines Forum)
Wie gehe ich den FGR-Antrag an? Einfach nur die verspätete Ankunftszeit angeben? Bekäme ich dann überhaupt die 50% zurück oder greift hier inzwischen die "höhere Gewalt"?
Streik ist weder höhere Gewalt, noch ein Ausschlussgrund gemäß EU-VO 2021/782 - im Gegenteil, dort ist sogar explizit festgelegt, dass Streik kein Ausschlussgrund ist.
Kannst du also machen, ergibt 50% Entschädigung.
Oder nutze ich die Funktion in der App "mit einem anderen Verkehrsmittel ans Ziel gelangt", gebe dann aber 0€ Zusatzkosten an? Bekäme ich dann anteilig den deutschen Teil der Fahrkarte erstattet (wie wird der beim Sparpreis ermittelt? Anhand der MwSt.-Aufteilung)? Oder dennoch ausschließlich die 50% wg >2 h Verspätung? Oder beides?
In diesem Fall bekommst du den nicht-genutzten Teil erstattet. Dieser wird schlicht anhand der Entfernung errechnet (Wenn du bei einer Reise A -> 20 km -> B -> 80 km -> C in B abgebrochen hast, bekommst du 80% erstattet). Nach einer bereits erfolgten (Teil-)Erstattung besteht kein weiterer Anspruch auf Entschädigung.
Alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass wirklich nichts fuhr, bzw. du dein Ziel auch mit Zügen mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreicht hättest.
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Weg mit dem 4744!
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Proeter,
16.11.2023, 15:22
- FGR bei teilweiser Nutzung und anderem Verkehrsmittel? -
JeDi,
16.11.2023, 15:42
- FGR bei teilweiser Nutzung und and. Verkehrsmittel - Ausgang - Proeter, 05.12.2023, 21:32
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JeDi,
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