Verbraucherschutz? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 10.11.2023, 09:01 (vor 885 Tagen) @ bendo

Letztlich werden eben diese 10 € immer weniger wert und der Anreiz, sich die Mühe zu machen, sinkt. Ganz im Sinne der Bahn.
Dazu auch: Der Weg, online eine Erstattung zu beantragen, ist für BC 100-Besitzer zuletzt auch deutlich verkompliziert worden. Ich kann mir den einfach nicht merken und brauche jedesmal 5-10 Minuten um mir das zu ergoogeln.


Hallo,
was sagt dazu der Verbraucherschutz? Ich meine, eine dem Kunden rechtmäßig zustehende Leistung sollte doch in einem vertretbaren Aufwand in Anspruch genommen werden können? Oder handelt es sich in diesem Fall mehr um eine Kulanzregelung, die die Bahn nach eigenem Gutdünken auszahlen kann oder ggf. auch gar nicht?


Frage sie doch einfach, aber wenn sie große Unstimmigkeiten feststellen, werde sie ja auch selbstständig tätig.
Die werden das schon beobachten.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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