? Erstattung Sitzplätze wenn nicht durchgehend nutzbar (Fahrkarten und Angebote)
Moin,
besteht Anspruch auf die Erstattung einer Sitzplatzreservierung wenn diese nicht durchgehend nutzbar ist?
Konkret: Reserviert von Essen nach Frankfurt (im 30er Zugteil) - dieser wird aber erst ab Düsseldorf angehängt.
Danke!
Rückzahlungsanspruch Reservierungsentgelt
Moin,
besteht Anspruch auf die Erstattung einer Sitzplatzreservierung wenn diese nicht durchgehend nutzbar ist
Ja, ein Anspruch besteht auf Grundlage der Beförderungsbedingungen.
Über SC FGR kann der Antrag gestellt werden.
Aber Frage hierzu
Moin,
besteht Anspruch auf die Erstattung einer Sitzplatzreservierung wenn diese nicht durchgehend nutzbar ist
Ja, ein Anspruch besteht auf Grundlage der Beförderungsbedingungen.
Über SC FGR kann der Antrag gestellt werden.
Wenn man einen Platz reserviert und (zumindest auf einer Teilstrecke) stehen muss, kann ich das zu 100% nachvollziehen.
Streiten könnte man sich aber doch vielleicht, wenn der Fahrgast wegen Fehlens des reservierten Platzes auf einem anderen Platz gesessen hat?
Aber Frage hierzu
Streiten könnte man sich aber doch vielleicht, wenn der Fahrgast wegen Fehlens des reservierten Platzes auf einem anderen Platz gesessen hat?
Generell kann man wohl darüber streiten, was die Dienstleistung "Sitzplatzreservierung" beinhalten muss: Einen beliebigen Sitzplatz oder genau den, den ich haben wollte? ;-)
Aber Frage hierzu
Generell kann man wohl darüber streiten, was die Dienstleistung "Sitzplatzreservierung" beinhalten muss: Einen beliebigen Sitzplatz oder genau den, den ich haben wollte? ;-)
Jein.
Die Dienstleistung beinhaltet einen reservierten Sitzplatz. Ob das jetzt genau der ursprünglich gebuchte (und ggf. selbst ausgewählte) Sitzplatz ist oder ein anderer ist für die Dienstleistung egal.
Keine Dienstleistung ist es, wenn ich mir den Sitzplatz selbst suchen muss. Dabei ist es für mich in dieser Hinsicht unerheblich, ob der Zug voll oder leer ist.
Aber Frage hierzu
Angenommen, jemand reserviert das Kleinkindabteil, und bekommt dafür ein paar zerstreute Einzelsitze im Ruhebereich. Oder generell, jemand reserviert für seine Gruppe einen 4er Tisch, bekommt aber getrennte Reihen zugewiesen. Ich würde es in beiden Fällen als gerechtfertigt sehen, dass das Entgelt erstattet wird.
Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgeltes
besteht Anspruch auf die Erstattung einer Sitzplatzreservierung wenn diese nicht durchgehend nutzbar ist?
Ja, ein Anspruch besteht auf Grundlage der Beförderungsbedingungen.
Über SC FGR kann der Antrag gestellt werden.
[...]
Streiten könnte man sich aber doch vielleicht, wenn der Fahrgast wegen Fehlens des reservierten Platzes auf einem anderen Platz gesessen hat?
Es wird den Kunden ermöglicht einen bestimmten Sitzplatz zu reservieren bzw. Merkmale für einen zu reservierenden Sitzplatz anzugeben (Gang, Fenster, mit Tisch; Abteil; Großraum).
Wenn nun diese Merkmale während der Reise nicht gegeben sind, hätte der Kunde wohlmöglich auf die Reservierung verzichtet. Sie hat also nicht lediglich den Sinn, auf irgendeinem Sitzplatz im Zug sitzen zu dürfen.
In Nummer 5.4 BB Personenverkehr steht:
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des dafür gezahlten Reservierungsentgelts.
Dazu folgende Beispiele, über die gern diskutiert werden kann:
- Reservierter Sitzplatz nicht zugeteilt: Sitzplatz existiert nicht (anderer Zug/Wagen, Wagen fehlt)
- zugeteilter Sitzplatz nicht bereitgehalten: Wagen leer und verschlossen, Zug(teil)ausfall, Sitz defekt, ...
- zugeteilter Sitzplatz konnte wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden: Anschlussverlust,...
Zustimmung
- kein Text -