Einige Fragen zu FGR (Allgemeines Forum)

sirdynasty, Mittwoch, 11.10.2023, 21:19 (vor 1070 Tagen)

Wollte heute von Magdeburg Hbf nach Memmingen fahren. 18 Uhr IC2047 Magdeburg - Halle, 19:18h ICE1009 Halle - München und 22:20h RE72 München - Memmingen.

Durch die Verspätung des IC2047 verpasste ich den Anschluss in Halle. Laut Durchsage im IC, sollten Reisende Richtung München bis Leipzig mitfahren und dann mit dem ICE1605 die Reise nach München fortsetzen.

Stand jetzt, hat auch der ICE1605 bereits 57 Minuten Verspätung. Somit komme ich, zumindest mit der Bahn, heute nicht mehr nach Memmingen.

Habe nun einige Fragen zum Thema Fahrgastrechte.

1. Was steht mir in München zu? Taxi oder Hotel? Habe gelesen, dass die Bahn hier wohl Gutscheine am Servicepoint ausgibt. Stimmt das? Sind diese (theoretisch) flexibel einsetzbar? Bspw. an einem anderen Tag?

2. Der ICE 1605 hat nun 57 Minuten Verspätung. Meine individuelle Verspätung ist aber bereits deutlich darüber. Laut Servicepoint in Leipzig und dem Personal im ICE 1605, gibt es Freigetränke nur, wenn ein einzelner Zug mehr als 60 Minuten Verspätung aufgebaut hat. Der vorliegende Fall, sei Pech. Ist das so korrekt?

Einige Fragen zu FGR

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 11.10.2023, 21:29 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty
bearbeitet von Ludo, Mittwoch, 11.10.2023, 21:30

Wollte heute von Magdeburg Hbf nach Memmingen fahren. 18 Uhr IC2047 Magdeburg - Halle, 19:18h ICE1009 Halle - München und 22:20h RE72 München - Memmingen.

Durch die Verspätung des IC2047 verpasste ich den Anschluss in Halle. Laut Durchsage im IC, sollten Reisende Richtung München bis Leipzig mitfahren und dann mit dem ICE1605 die Reise nach München fortsetzen.

Stand jetzt, hat auch der ICE1605 bereits 57 Minuten Verspätung. Somit komme ich, zumindest mit der Bahn, heute nicht mehr nach Memmingen.

Habe nun einige Fragen zum Thema Fahrgastrechte.

1. Was steht mir in München zu? Taxi oder Hotel? Habe gelesen, dass die Bahn hier wohl Gutscheine am Servicepoint ausgibt. Stimmt das? Sind diese (theoretisch) flexibel einsetzbar? Bspw. an einem anderen Tag?

Ja, es werden Gutscheine ausgegeben. Ob Taxi oder Hotel, wird sich vor Ort ergeben, dir wird auf jeden Fall geholfen. Wichtig: „Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit oder ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.“ (Quelle: FGR)
Der Gutschein muss unmittelbar eingesetzt werden und für den zur Verfügung gestellten Zweck, also nicht wirklich „flexibel“.

2. Der ICE 1605 hat nun 57 Minuten Verspätung. Meine individuelle Verspätung ist aber bereits deutlich darüber. Laut Servicepoint in Leipzig und dem Personal im ICE 1605, gibt es Freigetränke nur, wenn ein einzelner Zug mehr als 60 Minuten Verspätung aufgebaut hat. Der vorliegende Fall, sei Pech. Ist das so korrekt?

Das ist korrekt. Sonst gäbe es ja permanent Freigetränke, wenn ein 5-Minuten-Anschluss mal nicht geklappt hat und man infolgedessen eine persönliche Verspätung von >+60 hat. Einen generellen Anspruch darauf kann man meines Wissens ohnehin nicht ableiten.

Gruß, Ludo

Einige Fragen zu FGR

Knochendochen, Mittwoch, 11.10.2023, 21:47 (vor 1069 Tagen) @ Ludo

2. Der ICE 1605 hat nun 57 Minuten Verspätung. Meine individuelle Verspätung ist aber bereits deutlich darüber. Laut Servicepoint in Leipzig und dem Personal im ICE 1605, gibt es Freigetränke nur, wenn ein einzelner Zug mehr als 60 Minuten Verspätung aufgebaut hat. Der vorliegende Fall, sei Pech. Ist das so korrekt?


Das ist korrekt. Sonst gäbe es ja permanent Freigetränke, wenn ein 5-Minuten-Anschluss mal nicht geklappt hat und man infolgedessen eine persönliche Verspätung von >+60 hat. Einen generellen Anspruch darauf kann man meines Wissens ohnehin nicht ableiten.

Gruß, Ludo

Meines Wissens ist das nicht korrekt. Ein Anspruch auf Verpflegung besteht laut FGR-VO ab 60 Minuten Verspätung. Die Regelung ist dort nicht weiter eingeschränkt. Allerdings gilt die Regelung nicht für Regionalzüge. Das ist aber eine Einschränkung, die aus der EVO stammt.

Dass sich DB Fernverkehr in den wenigsten Fällen an diese Vorschrift hält, ist eine andere Sache.

Einige Fragen zu FGR - Verpflegung

DerMax, Donnerstag, 12.10.2023, 10:21 (vor 1069 Tagen) @ Knochendochen

Im Zug ist es in der Tat schwierig über das Christinen Karat im Tetrapack hinaus Mahlzeiten und/oder Erfrischungen zu erhalten.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Ansprechen des Zugpersonals mit dem Verweis auf die VO meist keinen Erfolg hat. Ein einreichen der Quittung beim SC FGR mit einer Erläuterung (Verweigerung durch EVU) mit der Bitte um Erstattung ging bislang durch.

Sicherlich ist ein fünf-Gänge-Menü samt drei Pullen Sekt irgendwann nicht mehr Verhältnissmäßig, aber eine Cola und ne Currywurst gingen bislang immer durch.

Einige Fragen zu FGR - Verpflegung

bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.10.2023, 11:02 (vor 1069 Tagen) @ DerMax

Im Zug ist es in der Tat schwierig über das Christinen Karat im Tetrapack hinaus Mahlzeiten und/oder Erfrischungen zu erhalten.

Was ich schon häufiger mal bekommen habe, waren normale Getränke, also Apfelschorle usw., aber nur wenn der Zug selbst über 60 min hatte.

Speisen habe ich noch nie mitbekommen, dass diese im Zug ausgegeben wurden. Allerdings dürften die sowieso meist nicht für alle Fahrgäste reichen. Soll aber wohl bei gestrandeten Zügen oder längeren Sperrungen auch mal vorkommen, dass der Vorrat des Bordrestaurants ausgegeben wird.

An der DB Information bekommt man auf Nachfrage manchmal ein oder zwei dieser 2€-Bons, aber wohl auch nur bei sehr großen Verspätungen.

Einige Fragen zu FGR - Verpflegung

Bremer, Bremen, Donnerstag, 12.10.2023, 13:05 (vor 1069 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Bremer, Donnerstag, 12.10.2023, 13:05

An der DB Information bekommt man auf Nachfrage manchmal ein oder zwei dieser 2€-Bons, aber wohl auch nur bei sehr großen Verspätungen.

Ab 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr wenn du die Verspätung im Bahnhof verbringen musst.

Einige Fragen zu FGR - Verpflegung

bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.10.2023, 13:44 (vor 1069 Tagen) @ Bremer

Ab 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr wenn du die Verspätung im Bahnhof verbringen musst.

Nach Ansicht der DB Informationen aber wohl nur, wenn der einzelne Zug +60 hat. Nicht bei Anschlussverlust.

Einige Fragen zu FGR

bahnfahrerofr., Mittwoch, 11.10.2023, 21:56 (vor 1069 Tagen) @ Ludo

Ja, es werden Gutscheine ausgegeben. Ob Taxi oder Hotel, wird sich vor Ort ergeben, dir wird auf jeden Fall geholfen.

"auf jeden Fall" ist vielleicht ein wenig zu euphorisch. Natürlich ist das in dem Fall eigentlich eindeutig so vorgesehen, es kann jederzeit zu einer Verweigerung der Gutscheinausgabe auch ohne erkennbaren Grund kommen, in München hatte ich das Problem auch schon. Ansonsten muss man halt ein Hotel auslegen und einreichen. Auf booking.com kann man auch nach 0 Uhr noch das Vortagsdatum als CheckIn-Datum eintragen und buchen.

Interessant: Auch wenn das Oktoberfest vorbei ist, bekommt man für heute keine bezahlbaren Hotelzimmer mehr in Bahnhofsnähe, unter 150 Euro schaut es schwierig aus, mit Ausnahme von Hostels. Bin gespannt ob die DB noch Vertragshotels verfügbar hat. Es gibt aber keine Höchstgrenze für Hotelübernachtungen, d.h. heute wären offenbar auch 150 Euro angemessen. Möglicherweise macht es Sinn, einen Screenshot der Google Maps Hotelkarte noch vor 24 Uhr (danach kann man nicht mehr zurückdatieren) anzufertigen, damit man im Zweifelsfall eine Argumentationsgrundlage hat.

Wichtig: „Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit oder ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.“ (Quelle: FGR)

Das ist so geregelt, aber m.E. in der Praxis nicht wirklich überprüfbar.

2. Der ICE 1605 hat nun 57 Minuten Verspätung. Meine individuelle Verspätung ist aber bereits deutlich darüber. Laut Servicepoint in Leipzig und dem Personal im ICE 1605, gibt es Freigetränke nur, wenn ein einzelner Zug mehr als 60 Minuten Verspätung aufgebaut hat. Der vorliegende Fall, sei Pech. Ist das so korrekt?


Das ist korrekt. Sonst gäbe es ja permanent Freigetränke, wenn ein 5-Minuten-Anschluss mal nicht geklappt hat und man infolgedessen eine persönliche Verspätung von >+60 hat.

Das ist zumindest die Auslegung der DB, die das EBA nicht beanstandet. Man kann es aus meiner Sicht durchaus anders sehen, aber ist eben schwer durchzusetzen. Im Zweifelsfall kann man die Bons aufheben und mit einreichen, oder an den Kundendialog schreiben.

Erfahrung

südkreuz, Mittwoch, 11.10.2023, 22:01 (vor 1069 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Die Erfahrung sagt, dass eher nicht mit Gutscheinen gerechnet werden kann. Besser, man lässt sich die Verspätung im Zug bescheinigen und bucht schon mal selber das nächstgelegene Hotel. An Deiner Stelle würde ich mir überlegen, nur bis Nürnberg zu fahren.

Erfahrung

bahnfahrerofr., Mittwoch, 11.10.2023, 22:19 (vor 1069 Tagen) @ südkreuz
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 11.10.2023, 22:19

An Deiner Stelle würde ich mir überlegen, nur bis Nürnberg zu fahren.

Daran habe ich auch schon gedacht, in Nürnberg schaut es heute aber nicht besser mit Hotels aus. Ist wohl irgend eine Messe. Aber er will ja offenbar gar nicht übernachten.

Erfahrung

sirdynasty, Mittwoch, 11.10.2023, 22:28 (vor 1069 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Übernachtung wäre meine letzte Option. Lieber wäre mir mich abholen zu lassen und den Gutschein ein andermal einzusetzen. Aber das scheint ja nicht zu klappen.
Wie verhält es sich mit der KM-Pauschale? Wie genau setzt man das an?

Sofern ich ein Taxi nehme… das Ziel muss zwangsläufig der Bahnhof Memmingen sein? Oder wäre es erlaubt direkt die Privatadresse anzusteuern?

Erfahrung

bahnfahrerofr., Mittwoch, 11.10.2023, 22:53 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

Wie verhält es sich mit der KM-Pauschale? Wie genau setzt man das an?

Entfernung München Hbf - Memmingen x 2 x 0,30 EUR für eine Abholung. Musst du halt probieren, ob es klappt.

Sofern ich ein Taxi nehme… das Ziel muss zwangsläufig der Bahnhof Memmingen sein? Oder wäre es erlaubt direkt die Privatadresse anzusteuern?

Der soll auf die Quittung einfach "Memmingen" schreiben. Bedenke aber, dass es für selbstbeschaffte Taxis eine Höchstgrenze von 120 Euro gibt.

Erfahrung

Barzahlung, Donnerstag, 12.10.2023, 00:16 (vor 1069 Tagen) @ südkreuz

Die Erfahrung sagt, dass eher nicht mit Gutscheinen gerechnet werden kann.

Da stimme ich zu. TuH werden sehr oft ohne Sachgrund verweigert.

Besser, man lässt sich die Verspätung im Zug bescheinigen und bucht schon mal selber das nächstgelegene Hotel.

Das halte ich für einen sehr schlechten Vorschlag. Damit hat man quasi schwarz auf weiß, dass man sich nicht um eine Kontaktaufnahme bemüht hat (zumindest wenn auf der Rechung die Uhrzeit der Buchung steht).

Erfahrung

bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.10.2023, 00:44 (vor 1069 Tagen) @ Barzahlung

Das halte ich für einen sehr schlechten Vorschlag. Damit hat man quasi schwarz auf weiß, dass man sich nicht um eine Kontaktaufnahme bemüht hat (zumindest wenn auf der Rechung die Uhrzeit der Buchung steht).

Schon korrekt, aber die Uhrzeit habe ich noch nie auf Rechnungen gesehen. Und Buchungsbestätigungen muss man ja nicht vorlegen.

Erfahrung

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 12.10.2023, 11:21 (vor 1069 Tagen) @ Barzahlung

Das halte ich für einen sehr schlechten Vorschlag. Damit hat man quasi schwarz auf weiß, dass man sich nicht um eine Kontaktaufnahme bemüht hat (zumindest wenn auf der Rechung die Uhrzeit der Buchung steht).

Wieso? Die Kontaktaufnahme mit dem Beförderer (in Form des Zugpersonals) ist im Zug doch problemlos möglich?

--
Weg mit dem 4744!

Erfahrung

Barzahlung, Donnerstag, 12.10.2023, 12:09 (vor 1069 Tagen) @ JeDi

Das halte ich für einen sehr schlechten Vorschlag. Damit hat man quasi schwarz auf weiß, dass man sich nicht um eine Kontaktaufnahme bemüht hat (zumindest wenn auf der Rechung die Uhrzeit der Buchung steht).


Wieso? Die Kontaktaufnahme mit dem Beförderer (in Form des Zugpersonals) ist im Zug doch problemlos möglich?

Ja, aber der Beförderer verweist mit der Kontaktaufnahme auf die Erfüllungsgehilfin im Münchner Hbf.
Entweder hat man sich also überhaupt nicht um Kontaktaufnahme bemüht oder man hat sich im Zug um Kontaktaufnahme bemüht und ist dem, was der Zugbegleiter gesagt hat, nicht mehr gefolgt.

Einige Fragen zu FGR

Berliner65, Berlin, Mittwoch, 11.10.2023, 21:48 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

Sind diese (theoretisch) flexibel einsetzbar?

Warum sollten sie das sein?

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

Einige Fragen zu FGR

sirdynasty, Mittwoch, 11.10.2023, 21:55 (vor 1069 Tagen) @ Berliner65

ggf. findet man eine individuelle Lösung um ans Ziel zu gelangen, möchte aber den Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt nicht verschenken ;)

Einige Fragen zu FGR

bahnfahrerofr., Mittwoch, 11.10.2023, 21:59 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

ggf. findet man eine individuelle Lösung um ans Ziel zu gelangen, möchte aber den Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt nicht verschenken ;)

Das wird nicht klappen. Wenn du mitgenommen oder abgeholt wirst, kannst du höchstens versuchen, eine km-Pauschale anzusetzen.

Einige Fragen zu FGR

Berliner65, Berlin, Mittwoch, 11.10.2023, 22:14 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

ggf. findet man eine individuelle Lösung um ans Ziel zu gelangen, möchte aber den Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt nicht verschenken ;)

Genau wegen solcher verqueren Überlegungen wurde im Regelwerk schon vieles strenger gefasst als es früher üblich war (z.B. Gültigkeitsdauer internationaler Fahrkarten).

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

Einige Fragen zu FGR

sirdynasty, Mittwoch, 11.10.2023, 22:16 (vor 1069 Tagen) @ Berliner65

Wäre die Bahn einfach pünktlich, hätte ich weniger Ärger und würde mich wahrscheinlich mit der gesamten Thematik nicht so intensiv befassen. Nicht der Kunde ist das Problem…

Einige Fragen zu FGR

sirdynasty, Donnerstag, 12.10.2023, 00:38 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

Habe mich nun fürs Taxi entschieden. Gab problemlos einen Gutschein am ServicePoint.

Laut Gutschein erhält der Taxi Fahrer für die Fahrt 232,34 Euro (ohne USt.).

Hätte die Bahn sich einiges gespart, wenn ich mich hätte abholen lassen ;).

Einige Fragen zu FGR

bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.10.2023, 00:43 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

Habe mich nun fürs Taxi entschieden. Gab problemlos einen Gutschein am ServicePoint.

Laut Gutschein erhält der Taxi Fahrer für die Fahrt 232,34 Euro (ohne USt.).

Hätte die Bahn sich einiges gespart, wenn ich mich hätte abholen lassen ;).

Erstaunlich. Gab es noch Mitfahrer?

Ich vermute jedenfalls auch, dass sie kein Vertragshotel heute Nacht mehr belegen konnten.

Einige Fragen zu FGR

sirdynasty, Donnerstag, 12.10.2023, 00:47 (vor 1069 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Nein, keine Mitfahrer.

Im Übrigens findet man auf dem Gutschein keinen Hinweis darauf, wann der Gutschein einzulösen ist. Lediglich Start und Ziel sind vorgegeben. Theoretisch spricht nichts dagegen den Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt einzulösen.

Einige Fragen zu FGR

bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.10.2023, 00:51 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.10.2023, 00:53

Im Übrigens findet man auf dem Gutschein keinen Hinweis darauf, wann der Gutschein einzulösen ist. Lediglich Start und Ziel sind vorgegeben. Theoretisch spricht nichts dagegen den Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt einzulösen.

Was hast du denn für einen Gutschein? Die neuen sind doch eigentlich am PC vor Ort erstellt und gedruckt und, wenn ich mich nicht täusche, mit QR- oder Aztec-Code, da vermute ich dass schon ein Datum/Zeitstempel enthalten ist. Bei den alten Gutscheinen (Vordrucke) war doch ein Tagesstempel der DB Information manuell aufzubringen, und bei im Zug ausgedruckten Gutscheinen steht die Druckzeit auf dem Beleg und zusätzlich ein Zangenabdruck drauf. Zudem der Hinweis "für eine sofortige Fahrt" oder so.

Einige Fragen zu FGR

sirdynasty, Donnerstag, 12.10.2023, 00:59 (vor 1069 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es ist ein DIN A4 Ausdruck. Das Datum der Gutschein Erstellung ist vermerkt. Aber kein Hinweis zur Gültigkeitsdauer oder gar Aufforderung diesen zeitnah einzulösen.

Gutscheine...

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 12.10.2023, 02:00 (vor 1069 Tagen) @ sirdynasty

Laut Gutschein erhält der Taxi Fahrer für die Fahrt 232,34 Euro (ohne USt.).

Mensch, wäre da nicht ein Win-win-deal drin? Du verzichtest auf die Taxifahrt und bekommst dafür einen Freifahrt-Flex-Gutschein 1. Kl. H+R? Die Nacht schlägst du dir in der Disco um die Ohren oder es findet sich noch ein Hostelbett.

Es ist ein DIN A4 Ausdruck. Das Datum der Gutschein Erstellung ist vermerkt. Aber kein Hinweis zur Gültigkeitsdauer oder gar Aufforderung diesen zeitnah einzulösen.

Ist das analog beim Hotelgutschein? Kann ich den auch erst nächstes Jahr während des Oktoberfestes einlösen?

Aber Spaß beiseite: Ich hoffe, die Gutscheine sind intern der (vermutlich personalisierten) Fahrkarte zugeordnet, sodass jeglicher nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch sanktioniert werden kann. Die nächste Fahrkartenkontrolle kommt bestimmt!

Einige Fragen zu FGR

paisadar, Donnerstag, 12.10.2023, 13:19 (vor 1069 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wundere mich auch immer wieder, dass auch für längere Strecken scheinbar Taxigutscheine anstatt Hotelgutscheine gestellt werden.
Vor einigen Jahren bekam ich einen Taxigutschein Frankfurt Flughafen - Xanten (mind. 250km). Duisburger Taxifahrer berichteten mal, dass sie sich besonders freuten, wenn ICE International ausfiel oder als Anschluss verpasst wurde, da es dann viele Taxifahrten nach Amsterdam gab.

Gibt es Hotelgutscheine tatsächlich nur für Vertraghotels? Könnten Mitarbeitende an der DB Info nicht eine reguläre Hotelbuchung für ein Nicht-Vertraghotel vornehmen?

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