Warum Gültigkeitszeitraum bei Zugbindung? (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Mittwoch, 11.10.2023, 13:03 (vor 800 Tagen)

Ich habe einen Supersparpreis für einen durchgehenden ICE von Ulm nach Frankfurt Flug.
Warum ist auf dem Ticket ein Gültigkeitszeitraum (00:00 bis 10:00 Folgetag) sowie eine Raumbegrenzung Via: <1080>S*BIET*(KA*MZ/BR*MA*F)*FH angegeben? Oder wird hier schon für eine eventuelle Aufhebung der Zugbindung vorgesorgt?

Weil DB-Tarif (vgl. BB 2.4.2)

musicus, Mittwoch, 11.10.2023, 13:15 (vor 800 Tagen) @ Mike65

- kein Text -

Weil DB-Tarif (vgl. BB 2.4.2)

Mike65, Mittwoch, 11.10.2023, 13:28 (vor 800 Tagen) @ musicus

Ist aber keine Freifahrt nach 2.4.2, wenn auch mit 30€ REWE-Gutschein bezahlt.

Weil DB-Tarif (vgl. BB 2.4.2)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 11.10.2023, 13:41 (vor 800 Tagen) @ Mike65

Ist aber keine Freifahrt nach 2.4.2, wenn auch mit 30€ REWE-Gutschein bezahlt.

BB 2.4.2

2.4 Beförderung
2.4.1 Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur nach Abschluss eines
Beförderungsvertrages. Zum Beweis dessen dient die Vorlage einer gültigen Fahrkarte.

2.4.2 Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend. Die
Fahrkarte enthält Angaben zu den möglichen Beförderern (Angabe eines vierstelligen Codes),
zur Verkaufsstelle, bei der die Fahrkarte erworben wurde sowie zu den geltenden Beförderungsbedingungenen. Die Fahrkarte enthält zudem die zugelassenen Wege (Wegevorschrift), die Wagenklasse, den Fahrpreis, den 1. Geltungstag und die Geltungsdauer. Alle Angaben können da-
bei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Fehlt der Code für die Beförderer oder
ist „1080“ angegeben, kann der Reisende den Angaben unter www.bahn.de/reiseauskunft die jenigen Beförderer entnehmen, die auf dem vertraglich vereinbarten Streckenabschnitt für die Erbringung von Beförderungsleistungen zur Verfügung stehen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Weil DB-Tarif (vgl. BB 2.4.2)

Mike65, Mittwoch, 11.10.2023, 13:57 (vor 800 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ist aber keine Freifahrt nach 2.4.2, wenn auch mit 30€ REWE-Gutschein bezahlt.


BB 2.4.2

2.4 Beförderung
2.4.1 Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur nach Abschluss eines
Beförderungsvertrages. Zum Beweis dessen dient die Vorlage einer gültigen Fahrkarte.

2.4.2 Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend. Die
Fahrkarte enthält Angaben zu den möglichen Beförderern (Angabe eines vierstelligen Codes),
zur Verkaufsstelle, bei der die Fahrkarte erworben wurde sowie zu den geltenden Beförderungsbedingungenen. Die Fahrkarte enthält zudem die zugelassenen Wege (Wegevorschrift), die Wagenklasse, den Fahrpreis, den 1. Geltungstag und die Geltungsdauer. Alle Angaben können da-
bei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Fehlt der Code für die Beförderer oder
ist „1080“ angegeben, kann der Reisende den Angaben unter www.bahn.de/reiseauskunft die jenigen Beförderer entnehmen, die auf dem vertraglich vereinbarten Streckenabschnitt für die Erbringung von Beförderungsleistungen zur Verfügung stehen.

OK, ich hatte in den BB im falschen Abschnitt nachgeschaut, 2.4.2 gibt es mehrfach.

Dennoch ist mir noch nicht klar, was ein Gültigkeitsspanne bzw. eine Wegevorschrift soll, wenn auf der kompletten Strecke Zugbindung gilt. Auf meinen vorherigen SSP-Tickets war immer nur "Gültig am xx.yy.zzzz) ohne Wegevorschrift zu lesen.

Weil DB-Tarif (vgl. BB 2.4.2)

musicus, Mittwoch, 11.10.2023, 14:06 (vor 800 Tagen) @ Mike65

BB 2.4.2

2.4 Beförderung
2.4.1 Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur nach Abschluss eines
Beförderungsvertrages. Zum Beweis dessen dient die Vorlage einer gültigen Fahrkarte.

2.4.2 Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend. Die Fahrkarte enthält Angaben zu den möglichen Beförderern (Angabe eines vierstelligen Codes), zur Verkaufsstelle, bei der die Fahrkarte erworben wurde sowie zu den geltenden Beförderungsbedingungenen. Die Fahrkarte enthält zudem die zugelassenen Wege (Wegevorschrift), die Wagenklasse, den Fahrpreis, den 1. Geltungstag und die Geltungsdauer. Alle Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Fehlt der Code für die Beförderer oder ist „1080“ angegeben, kann der Reisende den Angaben unter www.bahn.de/reiseauskunft die jenigen Beförderer entnehmen, die auf dem vertraglich vereinbarten Streckenabschnitt für die Erbringung von Beförderungsleistungen zur Verfügung stehen.

Dennoch ist mir noch nicht klar, was ein Gültigkeitsspanne bzw. eine Wegevorschrift soll, wenn auf der kompletten Strecke Zugbindung gilt.

Nichts. Ein Fahrschein auf dem die Angaben fehlen, ist schlicht tarifwidrig.

Auf meinen vorherigen SSP-Tickets war immer nur "Gültig am xx.yy.zzzz) ohne Wegevorschrift zu lesen.

Dazu klärt BB 2.7.1 auf.

Der Laden ist halt völlig kaputt.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 11.10.2023, 16:08 (vor 800 Tagen) @ musicus

Hallo.

Dennoch ist mir noch nicht klar, was ein Gültigkeitsspanne bzw. eine Wegevorschrift soll, wenn auf der kompletten Strecke Zugbindung gilt.

Nichts. Ein Fahrschein auf dem die Angaben fehlen, ist schlicht tarifwidrig.

Na, welchen Sinn hat da dann die Raumbegrenzung?

Via: <1080>S*BIET*(KA*MZ/BR*MA*F)*FH 

Laut der muss der Kunde über Stuttgart und Bietigheim-Bissingen fahren und hat dann den Raum zwischen Karlsruhe und Mainz westlich und Bruchsal, Mannheim, Frankfurt Hbf östlich. Frankfurt Höchst ist dann wieder Pflicht.

Nur ist das alles ja Blödsinn, wenn der Kunde gar keine Wahl hat, sondern Zugbindung.

Wenn schon, dürften/müßten nur Orte aufgelistet sein, die der zuggebundene Zug auch ansteuert.

Ansonsten ist Zugbindung und Raumbegrenzung ein Widerspruch in sich und ein Logikfehler!

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Der Laden ist halt völlig kaputt.

musicus, Mittwoch, 11.10.2023, 17:29 (vor 800 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo.

Dennoch ist mir noch nicht klar, was ein Gültigkeitsspanne bzw. eine Wegevorschrift soll, wenn auf der kompletten Strecke Zugbindung gilt.

Nichts. Ein Fahrschein auf dem die Angaben fehlen, ist schlicht tarifwidrig.


Na, welchen Sinn hat da dann die Raumbegrenzung?

Siehe oben. Dem selbst auferlegten Regularium ist Genüge getan.

Total am Ende.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 11.10.2023, 19:36 (vor 799 Tagen) @ musicus

Hallo.

Dem selbst auferlegten Regularium ist Genüge getan.

Das ist das wesentliche. Sei es auch noch so widersprüchlich.

Deswegen ist die Eisenbahn auch so kaputt und kommt auf keinen grünen Zweig: weil man da immer nur aus der eigenen Warte denkt und nie aus Sicht des Kunden.

Dass den solch hier beschriebener Unfug höchstens verwirrt statt Klarheit schafft ==> egal.

Da spürt man richtig die Ahnung der Plüschetage von der Praxis.


Wobei da die Eisenbahn natürlich kein Einzelfall ist. Auch in anderen Branchen geht es den Bach herunter. Da will ich ein Orangenbäumchen verschenken und wundere mich, warum die Empfängerin wenig amused reagierte. Bis ein Gespräch es aufklärte: angekommen war ein Strauß roter Rosen ... Also reklamiert. Bekomme alles erstattet und wegen des Ärgers mit der Empfängerin gab es noch eine Bonusgutschrift. Okay, nice - aber alles nicht Sinn und Zweck des Geschäftsbetriebs und meiner Idee. Es geht alles zu Ende. Chaos allerorten.

Okay, der DB-Automat in Diepholz verkaufte mir tatsächlich ein Super SP Aktionsticket von Rostock Hbf nach Schwerin Hbf - aber, hm "über HRO-Hbf". Start- und Via-Bahnhof identisch, würde der Navigator da krähen. Egal, unten steht geschrieben, dass Ende 2023 der Erwerb von Sparpreisen an Automaten entfällt. Und in die DB-Lounge darf ich auch nicht laut Aufdruck. Gibt in beiden Bahnhöfen auch keine.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Der Laden ist halt völlig kaputt.

Sanformatiker, Mittwoch, 11.10.2023, 19:07 (vor 799 Tagen) @ Der Blaschke


Ansonsten ist Zugbindung und Raumbegrenzung ein Widerspruch in sich und ein Logikfehler!


Naja ein Widerspruch in sich ist es nur, wenn die Zugbindung über eine Strecke führt, die nicht innerhalb der Raumbegrenzung liegt. Sinnvoll ist die Angabe der Raumbegrenzung nicht, aber wie hier dargelegt tariflich wohl erforderlich.

Ignorieren

611 040, Erfurt, Mittwoch, 11.10.2023, 16:14 (vor 800 Tagen) @ Mike65

Ist total sinnlos. Wenn du zugbindung hast gilt das Ticket nur in den dort genannten FV-Zügen.
Und wenn die Zugbindung aufgehoben ist darfst du eh über jeden verkehrsüblichen Weg fahren.
Hatte bis jetzt auch auf keinem meiner Sparpreise eine Raumbegrenzung, nur die Angabe der Zugbindung die u.a. auch diese Abkürzungen für die Umsteigebahnhöfe enthielt.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Ignorieren??

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 11.10.2023, 16:43 (vor 800 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von EK-Wagendienst, Mittwoch, 11.10.2023, 16:44

Ist total sinnlos. Wenn du Zugbindung hast gilt das Ticket nur in den dort genannten FV-Zügen.
Und wenn die Zugbindung aufgehoben ist darfst du eh über jeden verkehrsüblichen Weg fahren.
Hatte bis jetzt auch auf keinem meiner Sparpreise eine Raumbegrenzung, nur die Angabe der Zugbindung die u.a. auch diese Abkürzungen für die Umsteigebahnhöfe enthielt.

Das ist ja auch neu,
und wenn die Zugbindung eben Aufgehoben ist, dann muss man sich in diesem Raum bewegen, weil ja immer wieder behauptet wird, man könnte da fahren wie man wollte.
Dieser verkehrsübliche Weg steht nun mit dabei, damit ist es klar ersichtlich.
Es wird eben alles immer genauer geregelt, damit es nicht ausgenutzt wird.

Von Ulm nach Frankfurt geht dann eben nicht über Augsburg - Nürnberg - Würzburg.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Raumbegrenzung sinnvoll

michael_seelze, Mittwoch, 11.10.2023, 19:39 (vor 799 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 11.10.2023, 19:40

Das ist ja auch neu,
und wenn die Zugbindung eben aufgehoben ist, dann muss man sich in diesem Raum bewegen, weil ja immer wieder behauptet wird, man könnte da fahren wie man wollte.
Dieser verkehrsübliche Weg steht nun mit dabei, damit ist es klar ersichtlich.
Es wird eben alles immer genauer geregelt, damit es nicht ausgenutzt wird.

Von Ulm nach Frankfurt geht dann eben nicht über Augsburg - Nürnberg - Würzburg.

Dem stimme ich zu. Bei den Raumbegrenzungen gab es, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, nur das Problem, dass die SFS ungenügend abgebildet sind oder zumindest waren. Ich kann mich da an eine ICE-Fahrkarte der Relation Fulda-Hannover erinnern lt. deren Raumbegrenzung über Bebra, Eichenberg und Kreiensen zu fahren war.
Eins habe ich noch nicht verstanden: Wo steht auf der Fahrkarte des Beitragsbaumeröffners die Bindung an den FV-Zug?

Raumbegrenzung sinnvoll

611 040, Erfurt, Mittwoch, 11.10.2023, 19:50 (vor 799 Tagen) @ michael_seelze

Finde für aufgehobene Zugbindung Raumbegrenzungen total falsch. Die Zugbindung wird dann aufgehoben, wenn der Fahrgast seine Fahrt durch Verspätung, Ausfall und/oder Anschlussverlust nicht grplant durchführen kann. Im diesen Fällen hat DB Fernverkwehr, wenn ggf. oft auch nur mittelbar als Beförderer = Vertragspartner seine Vertragspflicht nicht erfüllt und dem Fahrgast entstehen dadurch unerwartete Nachteile. Da sollte es einem Unternehmen doch daran liegen es dem zahlenden Kunden nun so wenig unanehmlich wie noch irgendwie möglich zu machen. Und ihn demzufolge auch über andere weitere Stecken fahren zu lassen wenn dort gerade ein Zug fährt. Gleiches gilt für Hotel und Taxi im FGR-Fall.
Ich verstehe dieses Denken der DB und anderer EVU nicht, den Kunden(!) im Störungsfall noch absichtlich Steine in den Weg zu legen. In der freien Wirtschaft wären die Kunden sofort weg. Aber klar eine Quasi-Monopolist (im FV) kann sich eben alles erlauben. (Deswegen müsste die Politik was tun, aber die machen ja genau das Gegenteil)

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Raumbegrenzung sinnvoll

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 11.10.2023, 20:00 (vor 799 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 11.10.2023, 20:00

Finde für aufgehobene Zugbindung Raumbegrenzungen total falsch. Die Zugbindung wird dann aufgehoben, wenn der Fahrgast seine Fahrt durch Verspätung, Ausfall und/oder Anschlussverlust nicht grplant durchführen kann. Im diesen Fällen hat DB Fernverkwehr, wenn ggf. oft auch nur mittelbar als Beförderer = Vertragspartner seine Vertragspflicht nicht erfüllt und dem Fahrgast entstehen dadurch unerwartete Nachteile. Da sollte es einem Unternehmen doch daran liegen es dem zahlenden Kunden nun so wenig unanehmlich wie noch irgendwie möglich zu machen. Und ihn demzufolge auch über andere weitere Stecken fahren zu lassen wenn dort gerade ein Zug fährt. Gleiches gilt für Hotel und Taxi im FGR-Fall.
Ich verstehe dieses Denken der DB und anderer EVU nicht, den Kunden(!) im Störungsfall noch absichtlich Steine in den Weg zu legen. In der freien Wirtschaft wären die Kunden sofort weg. Aber klar eine Quasi-Monopolist (im FV) kann sich eben alles erlauben. (Deswegen müsste die Politik was tun, aber die machen ja genau das Gegenteil)

Es wird dir auch keiner verbieten mit einem anderen Zug zu fahren nur wenn deine Fahrkarte auf Kassel-Stuttgart lautet ist es logisch das du nicht über Dortmund und Köln fährst.

Es sei denn Kassel-Frankfurt ist für Stunden oder Tage dicht - dann bleibt dir nichts anders übrig und würde auch akzeptiert ;)

Raumbegrenzung sinnvoll Fk mit/ohne Zugbindung

michael_seelze, Mittwoch, 11.10.2023, 20:01 (vor 799 Tagen) @ 611 040

Warum soll ein Fahrgast mit einer Fahrkarte, deren Zugbindung aufgehoben worden ist, Umwege fahren dürfen, während ein Fahrgast mit einer nicht zuggebundenen Fahrkarte, der von Verspätung und/oder Anschlussverlust ebenso betroffen ist, die Raumbegrenzung einzuhalten hat.

Raumbegrenzung sinnvoll Fk mit/ohne Zugbindung

JanZ, HB, Mittwoch, 11.10.2023, 20:10 (vor 799 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 11.10.2023, 20:10

Hat er das? Die Regeln zu Fahrgastrechten in den BB gelten für alle Fahrgäste. Insbesondere wird ausdrücklich die Möglichkeit zur Weiterreise mit geänderter Streckenführung erwähnt. Ein Unterschied zwischen Fahrkarten mit und ohne Zugbindung wird da nicht gemacht.

Hat er nicht!

611 040, Erfurt, Mittwoch, 11.10.2023, 20:17 (vor 799 Tagen) @ JanZ

In einem der von mir oben genannten Fälle darf man über jede Strecke weiterfahren. Das gilt sowohl für Sparpreise als auch für Flexpreise.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Sicher?

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 11.10.2023, 20:38 (vor 799 Tagen) @ 611 040

In einem der von mir oben genannten Fälle darf man über jede Strecke weiterfahren. Das gilt sowohl für Sparpreise als auch für Flexpreise.

Bleiben wir mal bei Dortmund-Mannheim, bei aufgehobener Zugbindung darf ich also auch über Hamburg fahren dort einen Stadtbummel machen - anschließend nach Berlin und mit dem Nacht IC nach Mannheim.

Im Umkehrschluss führt eine Aufgehobene Zugbindung also dazu das ein Sparpreis zum Tagesticket wird.

Sicher?

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 11.10.2023, 20:46 (vor 799 Tagen) @ Reservierungszettel

In einem der von mir oben genannten Fälle darf man über jede Strecke weiterfahren. Das gilt sowohl für Sparpreise als auch für Flexpreise.


Bleiben wir mal bei Dortmund-Mannheim, bei aufgehobener Zugbindung darf ich also auch über Hamburg fahren dort einen Stadtbummel machen - anschließend nach Berlin und mit dem Nacht IC nach Mannheim.

Im Umkehrschluss führt eine Aufgehobene Zugbindung also dazu das ein Sparpreis zum Tagesticket wird.

Aber nur wenn es über die Rahmedetalbrücke geht, denn dann ist der Umweg schneller.

Eben genau deswegen steht es dort, damit man einen Anhaltspunkt hat wo man her fahren darf, und bei größeren Umwegen muss man dann schon gute Argumente haben.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Raumbegrenzung sinnvoll Fk mit/ohne Zugbindung

ffz, Mittwoch, 11.10.2023, 21:00 (vor 799 Tagen) @ JanZ

Hallo,

richtig die Fahrgastrechte geben das Recht zur Weiterfahrt unter geänderter Streckenführung und zu einem frei wählbaren Zeitpunkt. Nachdem dazu in letzter Zeit von prominenter Stelle sehr freie Auslegungen im Internet kursierten und auch Tipps zur "Ausnutzung" gegeben wurden, wird dem nun im Rahmen der Möglichkeiten (die Beförderungsbedingungen müssen entsprechend genehmigt werden) ein gewisser Riegel vorgeschoben.

Es wird sicherlich kein Schaffner etwas sagen wenn man wegen einer Streckensperrung oder ähnlichem aus plausieblem Grund gegen die Raumbegrenzung verstoßen wird.

Aber die Aufhebung der Zugbindung soll halt auch kein Freibrief zur freien Streckenwahl mit halber Deutschlandrundfahrt sein.

Raumbegrenzung entfällt im Fahrgastrechtsfall

Barzahlung, Donnerstag, 12.10.2023, 17:08 (vor 799 Tagen) @ ffz
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 12.10.2023, 17:13

richtig die Fahrgastrechte geben das Recht zur Weiterfahrt unter geänderter Streckenführung und zu einem frei wählbaren Zeitpunkt. Nachdem dazu in letzter Zeit von prominenter Stelle sehr freie Auslegungen im Internet kursierten und auch Tipps zur "Ausnutzung" gegeben wurden, wird dem nun im Rahmen der Möglichkeiten (die Beförderungsbedingungen müssen entsprechend genehmigt werden) ein gewisser Riegel vorgeschoben.

Es wird sicherlich kein Schaffner etwas sagen wenn man wegen einer Streckensperrung oder ähnlichem aus plausieblem Grund gegen die Raumbegrenzung verstoßen wird.

Hier wird gar nichts ein Riegel vorgeschoben und es bedarf auch keiner Streckensperrung, um im Fahrgastrechtsfall von der Raumbegrenzung abweichen zu dürfen.

Die Angabe einer Raumbegrenzung bei Sparpreis und Super Sparpreis ist sinnvoll, weil mit diesen Fahrkarten im Vor-/Nachlauf auch Nahverkehrszüge genutzt werden können und dort keine Zugbindung besteht. Dort stand bislang ja immer nur '*NV', während bei den Flexpreis-Fahrkarten ein konkreter Weg vorgegeben ist. Jetzt hat man halt ergänzend zur Zugbindung eine Raumbegrenzung und die gleich für die Gesamtstrecke. Passt alles.

Bezüglich der Möglichkeiten im Fahrgastrechtsfall liegen 611 040, JanZ und Co_Tabara-98 richtig. Nach Nr. 9.1.1 kann ab einer zu erwartenden Verspätung von 20min. die Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt mit geänderter Streckenführung (=auch andere als Raumbegrenzung) fortgesetzt werden.
Hat man bspw. eine IC/EC-Fahrkarte zum Flexpreis von Hamburg über Gießen nach Karlsruhe und der IC 2375 fällt aus oder die Ankunft in Karlsruhe verspätet sich gemäß Prognose um mehr als 20min., dann besteht unter Einhaltung der Raumbegrenzung und Produktkategorien keine Möglichkeit Karlsruhe mit weniger als 20min. Verspätung zu erreichen. Somit greift Nr. 9.1.1 und der Fahrgast kann sofort oder später mit einem ICE über Münster-Köln oder Fulda fahren, auch wenn die Raumbegrenzung den Weg über Gießen vorgibt.

In der VO (EG) 2021/782 wird das Recht über andere Wege zu fahren in Art. 18 Abs. 1 lit. b und c garantiert, vorrausgesetzt es ist von einer zu erwartenden Verspätung von 60min. auszugehen. Weiter wird in Abs. 2 konkretisiert:

"Wenn für die Zwecke von Absatz 1 Buchstaben b und c eine vergleichbare geänderte Strecke von demselben Eisenbahnunternehmen betrieben wird oder ein anderes Unternehmen mit der Bedienung der geänderten Strecke beauftragt ist, entstehen dem Fahrgast dadurch keine zusätzlichen Kosten. Diese Anforderung gilt auch, wenn die Weiterreise mit geänderter Streckenführung die Beförderung in einer höheren Klasse sowie die Benutzung alternativer Verkehrsmittel einschließt. Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind. Die Fahrgäste dürfen nur dann auf Verkehrsmittel in einer niedrigeren Klasse herabgestuft werden, wenn diese die einzige anderweitige Beförderungsmöglichkeit darstellen."

Aber die Aufhebung der Zugbindung soll halt auch kein Freibrief zur freien Streckenwahl mit halber Deutschlandrundfahrt sein.

Ist sie auch nicht. Es muss ein verkehrsüblicher Weg sein. Es muss aber nicht wie von Dir dargelegt ein verkehrsüblicher Weg innerhalb der Raumbegrenzung sein. Eine solche Einschränkung wird in den BB nicht erwähnt und ließe sich mit Art. 18 Abs. 2 VO (EG) 2021/782 nicht in Einklang bringen.

Raumbegrenzung sinnvoll Fk mit/ohne Zugbindung

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 11.10.2023, 20:11 (vor 799 Tagen) @ michael_seelze

Warum soll ein Fahrgast mit einer Fahrkarte, deren Zugbindung aufgehoben worden ist, Umwege fahren dürfen, während ein Fahrgast mit einer nicht zuggebundenen Fahrkarte, der von Verspätung und/oder Anschlussverlust ebenso betroffen ist, die Raumbegrenzung einzuhalten hat.

und es gibt dann einen Anhaltspunkt, wo man lang fahren darf.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Gibt auch Ausnahmen.

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 11.10.2023, 19:55 (vor 799 Tagen) @ michael_seelze

Das ist ja auch neu,
und wenn die Zugbindung eben aufgehoben ist, dann muss man sich in diesem Raum bewegen, weil ja immer wieder behauptet wird, man könnte da fahren wie man wollte.
Dieser verkehrsübliche Weg steht nun mit dabei, damit ist es klar ersichtlich.
Es wird eben alles immer genauer geregelt, damit es nicht ausgenutzt wird.

Von Ulm nach Frankfurt geht dann eben nicht über Augsburg - Nürnberg - Würzburg.


Dem stimme ich zu. Bei den Raumbegrenzungen gab es, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, nur das Problem, dass die SFS ungenügend abgebildet sind oder zumindest waren. Ich kann mich da an eine ICE-Fahrkarte der Relation Fulda-Hannover erinnern lt. deren Raumbegrenzung über Bebra, Eichenberg und Kreiensen zu fahren war.
Eins habe ich noch nicht verstanden: Wo steht auf der Fahrkarte des Beitragsbaumeröffners die Bindung an den FV-Zug?

Buche ich als Beispiel Dortmund-Mannheim über die Rheinstrecke und der Zug hat +45 (mit potenzial auf über +60) wird in Köln von manchen sogar empfohlen über die KRM zu fahren.

Das wird sicher nicht in der wegevorschrift stehen - ist allerdings ein Verkehrsüblicher weg.

Davon abgesehen hat es den Vorteil das der Fahrgast im Normalfall auch keine 60 Minuten Verspätung mehr bekommt.

Raumbegrenzung sinnvoll

Mike65, Mittwoch, 11.10.2023, 21:44 (vor 799 Tagen) @ michael_seelze

Eins habe ich noch nicht verstanden: Wo steht auf der Fahrkarte des Beitragsbaumeröffners die Bindung an den FV-Zug?

Hier mal das Ticket im Original:

[image]

Beim ersten Blick habe ich gedacht, da habe ich einen Flexpreis geschossen. Aber die Zugbindung steht natürlich drauf.

Bietigheim ist allerdings merkwürdig, da der Ort ja gar nicht auf der Originalstrecke liegt. Sollte der ICE in stuttgart verenden, wäre es m. E. ein sinnvoller Weg, nach Karlsruhe zu fahren und dort in einen ICE aus Basel oder Paris umzusteigen.

Raumbegrenzung sinnvoll

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 12.10.2023, 16:02 (vor 799 Tagen) @ Mike65

Eins habe ich noch nicht verstanden: Wo steht auf der Fahrkarte des Beitragsbaumeröffners die Bindung an den FV-Zug?


Hier mal das Ticket im Original:

[image]

Beim ersten Blick habe ich gedacht, da habe ich einen Flexpreis geschossen. Aber die Zugbindung steht natürlich drauf.

Bietigheim ist allerdings merkwürdig, da der Ort ja gar nicht auf der Originalstrecke liegt. Sollte der ICE in stuttgart verenden, wäre es m. E. ein sinnvoller Weg, nach Karlsruhe zu fahren und dort in einen ICE aus Basel oder Paris umzusteigen.

Tariflich wird doch immer über Bietigheim gefahren, es gibt doch auch keinen Preisunterschied wenn man im Nahverkehr über Bietigheim oder Langes Feld fährt.
Man kann das ja wohl nicht alles auf die Goldwaage legen.
Diese Raumbegrenzungen sind doch historisch gewachsen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Die Regeln sind unverändert, oder nicht?

Co_Tabara-98, Hannover, Mittwoch, 11.10.2023, 21:15 (vor 799 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das ist ja auch neu,
und wenn die Zugbindung eben Aufgehoben ist, dann muss man sich in diesem Raum bewegen,

Warum behaupten dies hier plötzlich so viele – mehr oder weniger explizit? Gibt es bei der DB zu diesem Thema eine neue Info-, Hinweis- bzw. Hilfeseite?

weil ja immer wieder behauptet wird, man könnte da fahren wie man wollte.

JanZ und ffz haben bereits auf die "Möglichkeit zur Weiterreise mit geänderter Streckenführung" ("bei nächster Gelegenheit" oder "zu einem späteren Zeitpunkt") hingewiesen. Die entsprechende Regelung steht unverändert in den Beförderungsbedingungen (9.1.1). Damit ist ja nicht gesagt, dass die Fahrkarte zu einer 2-Tages-ICE-Netzkarte wird, sondern es bleibt eine Fahrkarte von Startbahnhof nach Zielbahnhof.

Dieser verkehrsübliche Weg steht nun mit dabei, damit ist es klar ersichtlich.

Auch außerhalb der Raumbegrenzung könnte es weitere "verkehrsübliche Wege" geben. Für den FGR-Fall hat die Angabe meines Erachtens keine Relevanz. Steht auf "next.bahn-Fahrkarten" dazu evtl. ein neuer Text?

Von Ulm nach Frankfurt geht dann eben nicht über Augsburg - Nürnberg - Würzburg.

Das hätte die DB sicher auch bisher schon beanstandet. Die Strecke ist doch in aller Regel weder schneller noch bequemer, selbst dann, wenn ein Zug ausfällt. Wenn Stuttgart Hbf auf unbestimmte Zeit gesperrt wird, ist es natürlich ein anderer Fall.

DB-Navigator, nächste Verbindung suchen, weiterfahren ...

GoethesGarten, Freitag, 17.01.2025, 22:36 (vor 335 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ich würde einfach eine der nächstmöglichen Alternativen nehmen, die der DB-Navigator vorschlägt und fertig. Damit geht man jeder Diskussion aus dem Weg und es ist nachprüfbar, falls ein Zub mit dem Finger wackelt. Wenn der Navigator (ohne VIA-Eingabe) sagt, dass man aus Richtung Magdeburg über Chemnitz fahren soll um an sein Ziel Jena zu kommen (weil bestimmte Abschnitte gestört sind z. B.), dann ist das absolut legitim. Nix mit Raumbegrenzung.

Der Beitrag ist alt, aber das musste ich noch loswerden.

--
"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"

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