FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen? (Allgemeines Forum)

Holger2, Donnerstag, 28.09.2023, 10:11 (vor 816 Tagen) @ Mike65

Hallo,

hier meine Einschätzung:
Fahrgastrechte können nur geltend gemacht werden, bei einer Verspätung beim Ankunftsort von > 60min. Dabei wird ausdrücklich nicht das Verkehrsmittel genannt. D.h. die Bahn könnte Dich auch in der Zeit mit dem Bus, also Schienenersatzverkehr, ans Ziel befördern.

Du kannst aber bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten Deine Fahrt abbrechen bzw. das Ticket zurückgeben. Das wäre m.E. die zielführendere und für Dich auch günstigere Variante. Dass Du dann Deinen Zielort mit einem anderen Ticket erreichst, spielt ja keine Rolle.

Holger


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