FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen? (Allgemeines Forum)

Mike65, Donnerstag, 28.09.2023, 09:24 (vor 923 Tagen)

In einem Thread vor einigen Tagen tauchte eine Frage auf, die dort nicht abschließend geklärt wurde: Kann ich als Inhaber eines IC/ICE-Tickets bei Zugausfall oder extremer Verspätung FGR geltend machen, wenn sich das Ziel mit einem Nahverkehrszug noch in <60Minuten erreichen ließe, der nächste Fernverkehr aber erst in mindestens einer Stunde geht?
Das ist besonders für D-Ticket Inhaber wichtig, die sich in diesem Fall natürlich gerne das ICE-Ticket erstatten lassen würden.
Schließlich garantiert eine FV-Fahrkarte ja nicht nur die reine Beförderungsleistung sondern auch ein gewisses Komfortlevel, das der Nahverkehr nicht immer bieten kann. Beispielsweise würde ich im Moment ungern mit dem NV von und nach München fahren und trotz vorhandenem D-Ticket einen ICE buchen.

FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen?

Holger2, Donnerstag, 28.09.2023, 10:11 (vor 923 Tagen) @ Mike65

Hallo,

hier meine Einschätzung:
Fahrgastrechte können nur geltend gemacht werden, bei einer Verspätung beim Ankunftsort von > 60min. Dabei wird ausdrücklich nicht das Verkehrsmittel genannt. D.h. die Bahn könnte Dich auch in der Zeit mit dem Bus, also Schienenersatzverkehr, ans Ziel befördern.

Du kannst aber bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten Deine Fahrt abbrechen bzw. das Ticket zurückgeben. Das wäre m.E. die zielführendere und für Dich auch günstigere Variante. Dass Du dann Deinen Zielort mit einem anderen Ticket erreichst, spielt ja keine Rolle.

Holger

FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen?

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 28.09.2023, 10:13 (vor 923 Tagen) @ Holger2

Hallo,

hier meine Einschätzung:
Fahrgastrechte können nur geltend gemacht werden, bei einer Verspätung beim Ankunftsort von > 60min. Dabei wird ausdrücklich nicht das Verkehrsmittel genannt. D.h. die Bahn könnte Dich auch in der Zeit mit dem Bus, also Schienenersatzverkehr, ans Ziel befördern.

Du kannst aber bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten Deine Fahrt abbrechen bzw. das Ticket zurückgeben. Das wäre m.E. die zielführendere und für Dich auch günstigere Variante. Dass Du dann Deinen Zielort mit einem anderen Ticket erreichst, spielt ja keine Rolle.


Die Fahrtabbruch geht erst ab 61 Minuten zu erwartende Verspätung
bei 20 Minuten ist die Zugbindung aufgehoben.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

ok dann geht das auch nicht - schade

Holger2, Donnerstag, 28.09.2023, 10:19 (vor 923 Tagen) @ EK-Wagendienst

- kein Text -

Faktencheck sagt Nein.

ICE619, München, Donnerstag, 28.09.2023, 11:12 (vor 923 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die Fahrtabbruch geht erst ab 61 Minuten zu erwartende Verspätung.

Artikel 18 der europäischen Fahrgastrechte:

Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung:
(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen:
...
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0782

Ohne wenn und aber steht die europ. Fahrgastrechte-VO über allem, da kann die Deutsche Bahn,
ihre aktuellen/ehemaligen Mitarbeiter*innen oder auch die, die es gerne wärn, noch so viel Behauptungen aufstellen, macht die Sache aber gewiss nicht besser.
Im Gegenteil.

Faktencheck sagt ja

bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.09.2023, 11:45 (vor 923 Tagen) @ ICE619

Ich habe bisher in solchen Fällen die Erfahrung gemacht, dass die Praxis des SC FGR so aussieht, dass auch bei Nutzung des verspäteten Fernverkehrs die normalen FGR gewährt werden, obwohl es möglicherweise schnellere NV-Alternativen gegeben hätte.

Irreführend.

ICE619, München, Donnerstag, 28.09.2023, 12:09 (vor 923 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Worauf beziehst du dich jetzt?
Ich bezog mich klar ersichtlich nur darauf, dass die Information dass die Fahrgastrechte erst mit 61min greifen, einfach falsch ist.
Dein Beitrag bezieht sich dagegen auf das Anliegen des Fragestellers, was mMn irreführend ist.

Irreführend!

bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.09.2023, 13:33 (vor 923 Tagen) @ ICE619

Dein Beitrag bezieht sich dagegen auf das Anliegen des Fragestellers, was mMn irreführend ist.

Da hast du wohl recht, da habe ich vorhin wohl was überlesen. Das passt nicht.

Allerdings stimme ich deinem Beitrag hiermit ebenfalls zu ;-)

FGR bei FV-Ticket: Müssen muss ich gar nix

hjholtz, Donnerstag, 28.09.2023, 10:43 (vor 923 Tagen) @ Mike65

Steht irgendwo, dass man die nächstmögliche, schnellste, erste vom DB Navigator vorgeschlagene, oder sonst irgendeine bestimmte Verbindung nehmen muss? Meines Wissens nicht. Unter https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen steht im Abschnitt "Weiterfahrt mit einem anderen Zug" sogar explizit "die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen" als alternative zu "bei nächster Gelegenheit".

Und das Fahrgastrechte-Formular fragt, wann und mit welchem Zug man angekommen ist, nicht wann man bei optimaler Wahl der Ersatzverbindung hätte ankommen können / angekommen wäre.

FGR bei FV-Ticket: Müssen muss ich gar nix

Mike65, Donnerstag, 28.09.2023, 11:44 (vor 923 Tagen) @ hjholtz

Steht irgendwo, dass man die nächstmögliche, schnellste, erste vom DB Navigator vorgeschlagene, oder sonst irgendeine bestimmte Verbindung nehmen muss? Meines Wissens nicht. Unter https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen steht im Abschnitt "Weiterfahrt mit einem anderen Zug" sogar explizit "die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen" als alternative zu "bei nächster Gelegenheit".

Fragt sich natürlich, wie spät dieser Zeitpunkt sein darf. Am gleichen Tag geht sicher, 3 Wochen später vermutlich nicht mehr.

Und das Fahrgastrechte-Formular fragt, wann und mit welchem Zug man angekommen ist, nicht wann man bei optimaler Wahl der Ersatzverbindung hätte ankommen können / angekommen wäre.

Ich vermute mal, dass hier aber schon eine zeitnahe Verbindung genommen werden muss. Da gehe ich vor Reiseantritt noch mal 2 Stunden gemütlich ins Restaurant und lasse mir die Rechnung über die 50% Erstattung finanzieren.

FGR bei FV-Ticket: Müssen muss ich gar nix

Barzahlung, Donnerstag, 28.09.2023, 14:55 (vor 923 Tagen) @ Mike65

Steht irgendwo, dass man die nächstmögliche, schnellste, erste vom DB Navigator vorgeschlagene, oder sonst irgendeine bestimmte Verbindung nehmen muss? Meines Wissens nicht. Unter https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen steht im Abschnitt "Weiterfahrt mit einem anderen Zug" sogar explizit "die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen" als alternative zu "bei nächster Gelegenheit".

Fragt sich natürlich, wie spät dieser Zeitpunkt sein darf. Am gleichen Tag geht sicher, 3 Wochen später vermutlich nicht mehr.

So spät, wie der Fahrgast wählt. Die VO (EG) 2021/782 macht da keine Einschränkungen.
Ob man dafür eine Bescheinigung gemäß Nr. 2.5.3 BB Personenverkehr benötigt oder einfach so in den Zug einsteigt bzw. die Bahn eine Bescheinigung verlangen kann, da hatten wir hier zuletzt unterschiedliche Auffassungen.

Und das Fahrgastrechte-Formular fragt, wann und mit welchem Zug man angekommen ist, nicht wann man bei optimaler Wahl der Ersatzverbindung hätte ankommen können / angekommen wäre.

Ich vermute mal, dass hier aber schon eine zeitnahe Verbindung genommen werden muss. Da gehe ich vor Reiseantritt noch mal 2 Stunden gemütlich ins Restaurant und lasse mir die Rechnung über die 50% Erstattung finanzieren.

Das hat bei mir jedenfalls immer funktioniert, wenn ich, sobald die 20min. "umgefallen" sind, irgendwann Stunden später gefahren bin.

FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen?

brandenburger, Perleberg, Freitag, 29.09.2023, 11:16 (vor 922 Tagen) @ Mike65

In einem Thread vor einigen Tagen tauchte eine Frage auf, die dort nicht abschließend geklärt wurde: Kann ich als Inhaber eines IC/ICE-Tickets bei Zugausfall oder extremer Verspätung FGR geltend machen, wenn sich das Ziel mit einem Nahverkehrszug noch in <60Minuten erreichen ließe, der nächste Fernverkehr aber erst in mindestens einer Stunde geht?
Das ist besonders für D-Ticket Inhaber wichtig, die sich in diesem Fall natürlich gerne das ICE-Ticket erstatten lassen würden.
Schließlich garantiert eine FV-Fahrkarte ja nicht nur die reine Beförderungsleistung sondern auch ein gewisses Komfortlevel, das der Nahverkehr nicht immer bieten kann. Beispielsweise würde ich im Moment ungern mit dem NV von und nach München fahren und trotz vorhandenem D-Ticket einen ICE buchen.

Hallo,

der Zug, mit dem du beabsichtigtest zu fahren, fällt aus, d. h. die Verspätung beträgt nicht nur 61 Minuten, sondern unendlich.

Sicher könntest du mit einem Nahverkehrszug fahren. Du hast doch aber das Fernverkehrsticket gebucht, um genau das nicht zu tun. Zumal wenn du ein D-Ticket hast.

Wenn du nun den Nahverkehrszug nimmst, weil der IC(E) ausgefallen ist, dann natürlich mit dem D-Ticket. Die Fahrt mit dem Fernverkehrsticket ist "sinnlos geworden", wie es so schön heißt.

FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen?

Barzahlung, Freitag, 29.09.2023, 12:15 (vor 922 Tagen) @ brandenburger

der Zug, mit dem du beabsichtigtest zu fahren, fällt aus, d. h. die Verspätung beträgt nicht nur 61 Minuten, sondern unendlich.

Nein.

FGR bei FV-Ticket: Muß ich schnelleren NV nehmen?

musicus, Freitag, 29.09.2023, 12:19 (vor 922 Tagen) @ Barzahlung

der Zug, mit dem du beabsichtigtest zu fahren, fällt aus, d. h. die Verspätung beträgt nicht nur 61 Minuten, sondern unendlich.


Nein.

Toll!

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