Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 12:42 (vor 817 Tagen)
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.
Dann sofort nach Abfahrt Ticketkontrolle im Zug, Ticket kann nicht gelesen werden, ungültig. Dann kommentarlos Ausweis gefordert und Fahrpreisnacherhebung-Bon erhalten.
Sowohl Comfort-Hotline wie Schaltermitarbeiter haben mir bestätigt: Bis 10min nach Abfahrt kann per App Ticket gekauft werden. Darauf hat der kontrollierende Schaffner nicht hingewiesen. Auch der Chat der Fahrpreisnacherhebung teilt mit, bis 10 min nach Abfahrt könne Ticket gekauft werden. Trotzdem "Leider kann ich unter Einbeziehung aller Argumente Ihrem Wunsch nicht entsprechen."
Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Das würde ja heißen, dass es besser ist OHNE Ticket in einen ICE zu steigen als mit einem unwissentlich falschen.
Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 12:57 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von EK-Wagendienst, Dienstag, 26.09.2023, 13:00
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.
Dann sofort nach Abfahrt Ticketkontrolle im Zug, Ticket kann nicht gelesen werden, ungültig. Dann kommentarlos Ausweis gefordert und Fahrpreisnacherhebung-Bon erhalten.
wie kann man den aus Versehen in einen ICE einsteigen, wenn man Nahverkehr gekauft hat?
Wo fährt den plötzlich ein ICE, wo nur Nahverkehr fährt?
Sowohl Comfort-Hotline wie Schaltermitarbeiter haben mir bestätigt: Bis 10min nach Abfahrt kann per App Ticket gekauft werden. Darauf hat der kontrollierende Schaffner nicht hingewiesen. Auch der Chat der Fahrpreisnacherhebung teilt mit, bis 10 min nach Abfahrt könne Ticket gekauft werden.
Von Unwissenheit kann man ja wohl nicht von ausgehen.
siehe: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=685754
Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)
Da man keinen gültigen Fahrschein hat, sind es doppelter Fahrpreis mindestens 60€. Das sind die Bedingungen der DB Fernverkehr, die mit dem einsteigen anerkannt wurden.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 13:12 (vor 817 Tagen) @ EK-Wagendienst
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.
Dann sofort nach Abfahrt Ticketkontrolle im Zug, Ticket kann nicht gelesen werden, ungültig. Dann kommentarlos Ausweis gefordert und Fahrpreisnacherhebung-Bon erhalten.
wie kann man den aus Versehen in einen ICE einsteigen, wenn man Nahverkehr gekauft hat?
Wo fährt den plötzlich ein ICE, wo nur Nahverkehr fährt?
Das mag dir unwahrscheinlich vorkommen, faktisch fahre ich in Deutschland zu 90% NUR Fernverkehr, bin darum nicht auf die Idee gekommen, dass es ein Nahverkehrsticket ist
Sowohl Comfort-Hotline wie Schaltermitarbeiter haben mir bestätigt: Bis 10min nach Abfahrt kann per App Ticket gekauft werden. Darauf hat der kontrollierende Schaffner nicht hingewiesen. Auch der Chat der Fahrpreisnacherhebung teilt mit, bis 10 min nach Abfahrt könne Ticket gekauft werden.
Von Unwissenheit kann man ja wohl nicht von ausgehen.
siehe: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=685754
Der Vorfall liegt länger zurück.
Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)
Da man keinen gültigen Fahrschein hat, sind es doppelter Fahrpreis mindestens 60€. Das sind die Bedingungen der DB Fernverkehr, die mit dem einsteigen anerkannt wurden.
D.h. ja dass die Person ohne Fahrschein die dann einen kauft bessergestellt ist als diejenige die einen falschen hat, zumindest in den ersten 10 min
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
VT642, Dienstag, 26.09.2023, 13:57 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
D.h. ja dass die Person ohne Fahrschein die dann einen kauft bessergestellt ist als diejenige die einen falschen hat, zumindest in den ersten 10 min
Es ist durchaus erkennbar, wer ernsthaft versucht, einen Fahrschein zu erwerben und wer lieber unauffällig schwarzfahren möchte. Bestes Beispiel auf einer kürzlichen ICE-Fahrt: Kurz nach der Abfahrt in Würzburg (nächster Halt Nürnberg) drängt sich ein Fahrgast am kontrollierenden Zub vorbei, auf die Frage nach dem Fahrschein entgegnet dieser, keinen zu besitzen. Folge: FN und meines Erachtens zurecht, denn es sollte allgemein bekannt sein, dass ein Fahrschein erforderlich ist und wenn man keinen besitzt, kauft man entweder umgehend einen solchen oder kontaktiert unaufgefordert das Zugpersonal und läuft nicht an diesem vorbei, während gerade kontrolliert wird.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Hamburger2015, Mittwoch, 27.09.2023, 23:47 (vor 815 Tagen) @ VT642
Es ist durchaus erkennbar, wer ernsthaft versucht, einen Fahrschein zu erwerben und wer lieber unauffällig schwarzfahren möchte. Bestes Beispiel auf einer kürzlichen ICE-Fahrt: Kurz nach der Abfahrt in Würzburg (nächster Halt Nürnberg) drängt sich ein Fahrgast am kontrollierenden Zub vorbei, auf die Frage nach dem Fahrschein entgegnet dieser, keinen zu besitzen. Folge: FN und meines Erachtens zurecht, denn es sollte allgemein bekannt sein, dass ein Fahrschein erforderlich ist und wenn man keinen besitzt, kauft man entweder umgehend einen solchen oder kontaktiert unaufgefordert das Zugpersonal und läuft nicht an diesem vorbei, während gerade kontrolliert wird.
Entscheidend ist der Tarif a.k.a. BB. Laut Tarif ist ein Nachlösen per App binnen 10 Minuten nach tatsächlicher Abfahrt ausdrücklich und ohne Aufschlag möglich.
Es ist nicht nötig, das Ticket "umgehend" zu kaufen. Es genügt, das binnen 10 Minuten nach Abfahrt zu tun.
Es ist nicht nötig, "unaufgefordert" oder überhaupt irgendwie das Zugpersonal zu kontaktieren, solange der Ticketkauf innerhalb dieser Frist erfolgt läuft. Wozu auch? Der DB Navigator läuft ja nicht schneller, schöner oder stabiler in Anwesenheit eines Bahn-Mitarbeiters.
Es ist auch nicht pauschal untersagt, am Zugpersonal während der Kontrolle vorbei zu gehen.
Es ist auch gar kein Problem, dem Zugbegleiter direkt nach Abfahrt zu sagen, dass man kein Ticket hat. Das ist ja die Wahrheit und genau so wenig ein Problem, wie einen noch nicht bezahlten Einkauf im Einkaufswagen durch den Supermarkt zu schieben.
Die Sache ist ganz einfach: Laut Tarif ist ein gültiges Ticket erforderlich; und der Verkauf gültiger Tickets endet (per App) 10 Minuten nach Abfahrt.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
VT642, Dienstag, 26.09.2023, 13:05 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Das würde ja heißen, dass es besser ist OHNE Ticket in einen ICE zu steigen als mit einem unwissentlich falschen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Fahrscheinkontrolle bereits im Einstiegsbereich begonnen hat. Wer ohne gültigen Fahrschein zusteigt, hat unaufgefordert und unverzüglich einen solchen zu erwerben. Die 10min Frist dient - ohne dir persönlich etwas unterstellen zu wollen - nicht dazu, 9min zu warten und dann, wenn der Zub unmittelbar vor einem steht, ein Ticket zu kaufen. Dass Verbundfahrkarten im ICE ungültig sind, ist nun wirklich nicht neu, daher erscheint die Begründung, von deren Ungültigkeit nicht gewusst zu haben, nicht sehr glaubwürdig. Hättest du dem Zugbegleiter erklärt, dass du wegen Ausfall des NV den ICE nutzt und nicht weißt, ob das Ticket gilt, wäre dir sicher ein Kauf in der App oder gar eine Mitfahrt auf Kulanz ermöglicht worden.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 13:17 (vor 817 Tagen) @ VT642
Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Das würde ja heißen, dass es besser ist OHNE Ticket in einen ICE zu steigen als mit einem unwissentlich falschen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Fahrscheinkontrolle bereits im Einstiegsbereich begonnen hat. Wer ohne gültigen Fahrschein zusteigt, hat unaufgefordert und unverzüglich einen solchen zu erwerben. Die 10min Frist dient - ohne dir persönlich etwas unterstellen zu wollen - nicht dazu, 9min zu warten und dann, wenn der Zub unmittelbar vor einem steht, ein Ticket zu kaufen. Dass Verbundfahrkarten im ICE ungültig sind, ist nun wirklich nicht neu, daher erscheint die Begründung, von deren Ungültigkeit nicht gewusst zu haben, nicht sehr glaubwürdig. Hättest du dem Zugbegleiter erklärt, dass du wegen Ausfall des NV den ICE nutzt und nicht weißt, ob das Ticket gilt, wäre dir sicher ein Kauf in der App oder gar eine Mitfahrt auf Kulanz ermöglicht worden.
Doch das war sofort nach Einstieg. Wahrscheinlich war es ein Zufall dass der Schaffner direkt dort kontrolliert hat. Ich kenne es auch nur so (oft genug erlebt), dass sogar Mitreisende Tickets für Personen kaufen konnten, die keine App haben (ausländische Reisende) und sich dies dann in bar von diesen geben liessen. Alles im zulässigen und kulanten Bereich, so wie ich in der Regel das Bordpersonal auch erlebe.
Sicher könnte man mir unterstellen, wissentlich mit dem Nahverkehrsticket die Beförderungsleistung Fehrnverkehr erschlichen zu haben, aber da es auch Strecken gibt in der NV-Tickets im FV gelten, kann man davon nicht unbedingt ausgehen.
Zumal mich die rechtliche Frage interessiert, wieso es dann diesen 10min-Passus in den Beförderungsbedingungen gibt, wenn er nur für Personen gilt, die offensichtlich KEINEN Fahrschein haben, den sie vorzeigen können. Das ergibt ja keinen Sinn.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
VT642, Dienstag, 26.09.2023, 13:53 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von VT642, Dienstag, 26.09.2023, 13:54
Zumal mich die rechtliche Frage interessiert, wieso es dann diesen 10min-Passus in den Beförderungsbedingungen gibt, wenn er nur für Personen gilt, die offensichtlich KEINEN Fahrschein haben, den sie vorzeigen können. Das ergibt ja keinen Sinn.
Das ist meines Erachtens recht eindeutig. Wird ein ungültiges Ticket vorgezeigt, ist davon auszugehen, dass der Versuch unternommen wurde, mit diesem Ticket die Beförderungsleistung zu erschleichen - denn wäre keine Kontrolle gekommen, wäre die Fahrt mit diesem Ticket weiter fortgesetzt worden und es hätte kein eigeninitiativer Kauf eines gültigen Tickets in der App stattgefunden.
Weshalb hast du nicht den Zugbegleiter darauf angesprochen, dass du nur ein NV-Ticket besitzt? Die paar einzelnen ICE-Züge, auf denen NV-Tickets anerkannt werden, sind wirklich an einer Hand abzuzählen.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Proeter, Dienstag, 26.09.2023, 13:17 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 26.09.2023, 13:18
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt.
Hatte der ICE dort einen Halt als Ad-Hoc-Umleiter? Dann hättest du eh keinen ICE-Fahrschein kaufen können.
Sowohl Comfort-Hotline wie Schaltermitarbeiter haben mir bestätigt: Bis 10min nach Abfahrt kann per App Ticket gekauft werden. Darauf hat der kontrollierende Schaffner nicht hingewiesen.
Hast DU denn darauf hingewiesen - und den Fahrschein gekauft? Du wusstest es ja.
Auch der Chat der Fahrpreisnacherhebung teilt mit, bis 10 min nach Abfahrt könne Ticket gekauft werden. Trotzdem "Leider kann ich unter Einbeziehung aller Argumente Ihrem Wunsch nicht entsprechen."
Die Darstellung halte ich für verkürzt und glaube, dass du uns wichtige Details bisweilen vorenthältst, so dass wir das noch nicht präzise bewerten können.
Vielleicht gehst du noch mal auf die Fragen von EK-Wagendienst und mir ein und erklärst genau, was das mit dem "versehentlich" auf sich hat, wie der Dialog mit dem Zub verlaufen ist und welche Argumente im Chat ausgetauscht wurden. Dann können wir dir helfen.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 14:24 (vor 817 Tagen) @ Proeter
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt.
Hatte der ICE dort einen Halt als Ad-Hoc-Umleiter? Dann hättest du eh keinen ICE-Fahrschein kaufen können.
Zumindest am Schalter wäre das gegangen. Keine Ahnung, ob das in der App geht.
--
Weg mit dem 4744!
Die Schilderungen legen keinen gegenteiligen Schluß nahe.
musicus, Dienstag, 26.09.2023, 13:34 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von musicus, Dienstag, 26.09.2023, 13:35
- kein Text -
...aber auch keinen gleichlautenden.
Proeter, Dienstag, 26.09.2023, 13:41 (vor 817 Tagen) @ musicus
Solange es nur um die Frage geht, ob die 10-Minuten-Regel für Reisende ohne Fahrschein, nicht aber für Reisende mit ungültigem Fahrschein gilt, bin ich vorerst noch auf der Seite des Fragestellers. M.E. dient die Regel insb. auch dazu, Reisenden, die versehentlich die Zugbindung verletzt haben, noch einen Ausweg anzubieten.
Exkurs:
Das ist sogar mir vor einigen Jahren schon einmal passiert, als am selben selben Bahnsteig in Düsseldorf zwei ICEs in wenigen Minuten Abstand nach München (einmal über Nürnberg, einmal über Stuttgart) fahren sollten - und der frühere (den ich nicht nehmen durfte) zudem einige Minuten Verspätung hatte. Da habe ich einfach geschlafen. Das war noch zu Zeiten des Bordverkaufs und der Zub erließ mir den Bordpreis und ich zahlte nur den Flexpreis zum Frankfurter Flughafen. Dies könnte heutzutage diskret geregelt werden, indem der Zub zum Kauf eines Flexpreises in der App auffordert.
Zurück zum Thema:
Es fehlen Details des Fragestellers, um abschließend zu bewerten.
Was in den Akten ist, ist in der Welt!
musicus, Dienstag, 26.09.2023, 13:52 (vor 817 Tagen) @ Proeter
Zurück zum Thema:
Es fehlen Details des Fragestellers, um abschließend zu bewerten.
Die story hat für meinen Geschmack zu viele Eigenheiten, deswegen fällt es mir hier schwer eine Position pro Threadstarter zu substantiieren.
Das EBE ist nunmal in der Welt. Da heißt es nun blechen oder den Rechtsweg beschreiten, wenn man es für ungerechtfertigt hält. Die Meinung des Forums ist dabei irrelevant, zumal auch niemand die Situation aus erster Hand miterlebt hat.
Was in den Akten ist, ist in der Welt!
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 13:58 (vor 817 Tagen) @ musicus
Zurück zum Thema:
Es fehlen Details des Fragestellers, um abschließend zu bewerten.
Die story hat für meinen Geschmack zu viele Eigenheiten, deswegen fällt es mir hier schwer eine Position pro Threadstarter zu substantiieren.
Das EBE ist nunmal in der Welt. Da heißt es nun blechen oder den Rechtsweg beschreiten, wenn man es für ungerechtfertigt hält. Die Meinung des Forums ist dabei irrelevant, zumal auch niemand die Situation aus erster Hand miterlebt hat.
An wen richtet man den solcherart Beschwerden? Der Chat bei db-fahrpreisnacherhebung.de antwortet nur mit Textbausteinen?
Was in den Akten ist, ist in der Welt!
musicus, Dienstag, 26.09.2023, 14:01 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von musicus, Dienstag, 26.09.2023, 14:06
An wen richtet man den solcherart Beschwerden? Der Chat bei db-fahrpreisnacherhebung.de antwortet nur mit Textbausteinen?
Dies ist keine Rechtsberatung!
Welche Beschwerde?? Nichtstun dürfte genügen um irgendwann die Vorladung zum Verhandlungstermin bzw. einen Mahnbescheid vom Amtsrichter zugestellt zu bekommen.
Im Übrigen hilft dir der Anwalt deines Vertrauens.
...aber auch keinen gleichlautenden.
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 13:55 (vor 817 Tagen) @ Proeter
Welche Details fehlen dir?
Ich bin mit offensichtlich falschem Fahrschein im Fernverkehr unterwegs gewesen. Die Fahrtzeit betrug 15 min. Also hätte ich "schwarzfahren" können auf eigenes Risiko, denn nach 10min ist es auch laut Beförderungsbedingungen nicht möglich, ein Ticket zu erwerben.
Da die Kontrolle aber just nach Abfahrt, also innerhalb der 10min passiert ist müsste nach meiner Auffassung die DB jetzt rückwirkend statt pauschal 60 EUR den für das im Ticket angegebene Fahrtziel den gültigen FV-Tarif einfordern. Dass in meinem Fall dieser Fahrpreis bei 17,80 EUR liegt spielt ja keine Rolle, er hätte auch 80 EUR betragen können.
Wesentlich erscheint mir ja nur, keine Möglichkeit zum Kauf des FV-Tickets bekommen zu haben. Dass der Schaffner im Stress mich nicht darauf hinweist: geschenkt. Aber nachträglich würde ich schon erwarten, dass die DB ihre eigenen Beförderungsbedingungen kennt. Ansonsten fordere ich Folien an den Türen "Zutritt nur mit gültigem Fahrschein oder nur für 10min möglich"
...aber auch keinen gleichlautenden.
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 13:59 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Welche Details fehlen dir?
Ich bin mit offensichtlich falschem Fahrschein im Fernverkehr unterwegs gewesen. Die Fahrtzeit betrug 15 min. Also hätte ich "schwarzfahren" können auf eigenes Risiko, denn nach 10min ist es auch laut Beförderungsbedingungen nicht möglich, ein Ticket zu erwerben.
Da die Kontrolle aber just nach Abfahrt, also innerhalb der 10min passiert ist müsste nach meiner Auffassung die DB jetzt rückwirkend statt pauschal 60 EUR den für das im Ticket angegebene Fahrtziel den gültigen FV-Tarif einfordern. Dass in meinem Fall dieser Fahrpreis bei 17,80 EUR liegt spielt ja keine Rolle, er hätte auch 80 EUR betragen können.
Wesentlich erscheint mir ja nur, keine Möglichkeit zum Kauf des FV-Tickets bekommen zu haben. Dass der Schaffner im Stress mich nicht darauf hinweist: geschenkt. Aber nachträglich würde ich schon erwarten, dass die DB ihre eigenen Beförderungsbedingungen kennt. Ansonsten fordere ich Folien an den Türen "Zutritt nur mit gültigem Fahrschein oder nur für 10min möglich"
z.B. von wo nach wo das war.
und Unwissenheit trifft ja wohl nicht zu, da vor kurzen erst danach genau von dir gefragt wurde.
Bist erwischt worden, und nun willst es eben nicht bezahlen, das ist die Wahrheit.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Aufkleber
totga, Dienstag, 26.09.2023, 21:57 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
Es sind doch Aufkleber mit der Aufschrift "Mitfahrt nur mit gültiger Fahrkarte" an den Türen der Fernverkehrszüge angebracht, seit der Bordverkauf abgeschafft wurde.
Aufkleber
Hamburger2015, Mittwoch, 27.09.2023, 23:53 (vor 815 Tagen) @ totga
Es sind doch Aufkleber mit der Aufschrift "Mitfahrt nur mit gültiger Fahrkarte" an den Türen der Fernverkehrszüge angebracht, seit der Bordverkauf abgeschafft wurde.
Ist egal, da die Beförderungsbedingungen ausdrücklich den Erwerb einer FV-Fahrkarte auch bis 10 Minuten nach tatsächlicher Abfahrt über DB-Navigator oder bahn.de zulassen. Da sich keiner ein Handy-Ticket als Andenken ins Zimmer hängt, sollte klar sein, dass auch der Kauf binnen 10 Minuten nach Abfahrt auf diesem Weg zu einer Mitfahrt mit (aus DB-Sicht) gültiger Fahrkarte führt.
...aber auch keinen gleichlautenden.
brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 27.09.2023, 13:47 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
Da die Kontrolle aber just nach Abfahrt, also innerhalb der 10min passiert ist müsste nach meiner Auffassung die DB jetzt rückwirkend statt pauschal 60 EUR den für das im Ticket angegebene Fahrtziel den gültigen FV-Tarif einfordern. Dass in meinem Fall dieser Fahrpreis bei 17,80 EUR liegt spielt ja keine Rolle, er hätte auch 80 EUR betragen können.
Wesentlich erscheint mir ja nur, keine Möglichkeit zum Kauf des FV-Tickets bekommen zu haben.
Hallo,
ich finde, es spielt hier keine Rolle, ob die Kontrolle innerhalb der ersten 10 Minuten war oder nicht.
Denn dir war ja nicht klar, dass dein Fahrschein nicht gültig war, d. h. du hättest ohne die Kontrolle auch innerhalb der 10 Minuten keinen Fahrschein gekauft.
Anderenfalls hättest du zum Schaffner gesagt, Moment mal, ich bin noch nicht zum Buchen gekommen und mache das sofort. Du hast aber statt dessen deinen ungültigen Fahrschein vorgezeigt. Von dem du nicht wusstest dass er nicht gültig ist, klar, d. h. niemand kann dir wissentliches Schwarzfahren vorwerfen. Aber das ändert ja leider nichts.
D. h. es gibt zwei Punkte, wo Kulanz denkbar wäre. 1. Der Schaffner hätte dich darauf hinweisen können, Sie haben Glück, die 10 Minuten sind noch nicht vorbei, buchen Sie mal mit Ihrem Händi. Hat er nicht gemacht, und er musste es auch nicht.
2. Und du könntest jetzt nett darum bitten, indem du sagst es war ein Missverständnis, der ICE kam anstatt des Nahverkehrszuges, und du hattest niemals vor etwas zu erschleichen. Mit Glück kommt man dir entgegen.
Aber ein Recht darauf hattest und hast du eben leider nicht.
...aber auch keinen gleichlautenden.
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 14:27 (vor 817 Tagen) @ Proeter
Exkurs:
Das ist sogar mir vor einigen Jahren schon einmal passiert, als am selben selben Bahnsteig in Düsseldorf zwei ICEs in wenigen Minuten Abstand nach München (einmal über Nürnberg, einmal über Stuttgart) fahren sollten - und der frühere (den ich nicht nehmen durfte) zudem einige Minuten Verspätung hatte. Da habe ich einfach geschlafen. Das war noch zu Zeiten des Bordverkaufs und der Zub erließ mir den Bordpreis und ich zahlte nur den Flexpreis zum Frankfurter Flughafen. Dies könnte heutzutage diskret geregelt werden, indem der Zub zum Kauf eines Flexpreises in der App auffordert.
Rein technisch wäre in dem Fall - zumindest wenn du kommentarlos den ungültigen Fahrschein vorgezeigt hast - auch das erhöhte Beförderungsentgelt fällig gewesen ("wenn der Reisende bei der Kontrolle der Fahrscheine unaufgefordert meldet" usw). Auch damals gabs schon einen Unterschied zwischen "Ich habe keine Fahrkarte und möchte eine kaufen" und "Ich zeige eine ungültige Fahrkarte vor" (weil letzteres als Versuch, damit durchhzukommen, ausgelegt werden kann).
--
Weg mit dem 4744!
Ersatz für Bordverkauf
totga, Dienstag, 26.09.2023, 22:00 (vor 816 Tagen) @ Proeter
Ich denke, insbesondere dient die 10-Minuten-Regel als Ersatz für den Bordverkauf, falls man es sehr eilig hat und es nicht schafft, vorher einen Fahrschein zu kaufen.
Sie wurde auch zusammen mit der Ankündigung der baldigen Abschaffung des Bordverkaufs eingeführt.
Ja!
wachtberghöhle, Dienstag, 26.09.2023, 13:56 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.
Wie kauft man "versehentlich" ein Verbundtickt für die gewünschte Strecke?
Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)
Als Entgelt sind (mindestens) 60€ vorgesehen, nicht aber 17,80€
Auch kennen die von dir anerkannten und bekannten* Beförderungsbedingungen keinen "unwissentliochen falschen" Fahrschein:
3.8.1 Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 6 EVO
verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist oder
(ii) sich eine gültige Fahrkarte verschafft hat, diese jedoch bei einer Fahrkartenprüfung nicht
vorzeigen kann oder sie bei der Fahrkartenprüfung dem Prüfpersonal nicht aushändigt.**
* siehe: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=685754
** siehe: file:///C:/Users/flori/Downloads/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Sta...
Ja!
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:26 (vor 817 Tagen) @ wachtberghöhle
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.
Wie kauft man "versehentlich" ein Verbundtickt für die gewünschte Strecke?
Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)
Als Entgelt sind (mindestens) 60€ vorgesehen, nicht aber 17,80€Auch kennen die von dir anerkannten und bekannten* Beförderungsbedingungen keinen "unwissentliochen falschen" Fahrschein:
3.8.1 Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 6 EVO
verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist oder
(ii) sich eine gültige Fahrkarte verschafft hat, diese jedoch bei einer Fahrkartenprüfung nicht
vorzeigen kann oder sie bei der Fahrkartenprüfung dem Prüfpersonal nicht aushändigt.*** siehe: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=685754
** siehe: file:///C:/Users/flori/Downloads/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Sta...
In der Schweiz gibt es keine FV vs. NV-Tickets. Verkehrsverbund war es weil das die DB-App so vorgeschlagen hat. Die nächste Verbindung war dieser 1x am Tag fahrende ICE und nicht die ansonsten fahrenden Regionalzüge.
Ich glaube die Diskussion führt hier zu weit aber danke für den Hinweis auf 3.8.1, denn darunter steht eindeutig:
Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig. Diese Möglichkeit besteht nicht bei Fahrten, für die zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof eine fahrplanmäßige Fahrtzeit
von weniger als 10 Minuten vorgesehen ist
D.h. ob und welches Ticket benutzt wird spielt erst nach 10 min eine Rolle. Die Fahrkartenkontrolle kann daher auch erst dann starten.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 14:33 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
In der Schweiz gibt es keine FV vs. NV-Tickets. Verkehrsverbund war es weil das die DB-App so vorgeschlagen hat. Die nächste Verbindung war dieser 1x am Tag fahrende ICE und nicht die ansonsten fahrenden Regionalzüge.
Wir sind wohl nicht in der Schweiz.
Wo ist das denn wo nur 1 ICE am Tag fährt.
Gegenbeispiel:
Ich fahre mit meiner BC100 im ICE von Freiburg (Brsg) kommend zwischen Basel Bad und Basel SBB, und die SBB macht dort eine Kontrolle, das kommt ab und zu vor.
Dann behaupte ich einfach, ich will nach Schaffhausen, dahin ist die BC 100 gültig, und man hat durchgesagt das Reisende nach der Schweiz, Frankreich und Italien erst am 2. Bahnhof in Basel SBB aussteigen sollen.
Bin mal gespannt ob ich mit der Ausrede durch komme, den Schaffhausen liegt ja wohl in der Schweiz.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:41 (vor 817 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:43
Das war Mannheim - Neustadt Weinstr. ICE 562 (RE1 zuvor: Zugführer informiert Passagiere, dass er abfahrbereit wäre, aber die Fahrtfreigabe nicht hätte und sich niemand melde). Daher schnell in die App geschaut und just der ICE fuhr gerade ein
Wenn ich schwarzfahren hätte wollen würde und mir bewusst gewesen wäre, dass das Ticket in der DB-App nicht gilt hätte ich wohl kaum das Ticket vorgezeigt. Nach meinem Rechtsverständnis wäre nach Feststellung des falschen Tickets eine Rückfrage/ein Hinweis erfolgt, dass hier nicht gültig und entweder Aufpreis zum Fernverkehr (gibt es anscheinend nicht mehr) oder mit Blick auf die 2min seit Abfahrt das Nachlösen des FV-Tarifs. Wenn der Schaffner dies aus Zeitnot nicht will oder kann dann wäre nachgelagert die Servicestelle Fahrpreisnacherhebung.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 14:45 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 26.09.2023, 14:45
Das war Mannheim - Neustadt Weinstr.
Da fährt doch nicht nur ein ICE am Tag?
Wenn ich schwarzfahren hätte wollen würde und mir bewusst gewesen wäre, dass das Ticket in der DB-App nicht gilt hätte ich wohl kaum das Ticket vorgezeigt. Nach meinem Rechtsverständnis wäre nach Feststellung des falschen Tickets eine Rückfrage/ein Hinweis erfolgt, dass hier nicht gültig und entweder Aufpreis zum Fernverkehr (gibt es anscheinend nicht mehr) oder mit Blick auf die 2min seit Abfahrt das Nachlösen des FV-Tarifs. Wenn der Schaffner dies aus Zeitnot nicht will oder kann dann wäre nachgelagert die Servicestelle Fahrpreisnacherhebung.
DU bist dafür verantwortlich, dass DU eine gültige Fahrkarte für den Zug hast, in dem du sitzt. Wenn das Prüfpersonal dir das erst mitteilen musst, ist das zu spät. Das ist in der Schweiz übrigens auch so. Alles andere ist Kulanz. Die kann freilich gewährt werden, muss sie aber nicht.
--
Weg mit dem 4744!
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:50 (vor 817 Tagen) @ JeDi
DU bist dafür verantwortlich, dass DU eine gültige Fahrkarte für den Zug hast, in dem du sitzt. Wenn das Prüfpersonal dir das erst mitteilen musst, ist das zu spät. Das ist in der Schweiz übrigens auch so. Alles andere ist Kulanz. Die kann freilich gewährt werden, muss sie aber nicht.
Kulanz ist ein dehnbarer Begriff. So steht es in den Beförderungsbedingungen. Zulässig ist hier nicht näher definiert, schliesst aber ein, dass jemand erst darauf hingewiesen werden muss, dass sein bestehender Fahrschein nicht gültig ist und er deshalb einen neuen kaufen muss.
Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 14:54 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von EK-Wagendienst, Dienstag, 26.09.2023, 14:54
DU bist dafür verantwortlich, dass DU eine gültige Fahrkarte für den Zug hast, in dem du sitzt. Wenn das Prüfpersonal dir das erst mitteilen musst, ist das zu spät. Das ist in der Schweiz übrigens auch so. Alles andere ist Kulanz. Die kann freilich gewährt werden, muss sie aber nicht.
Kulanz ist ein dehnbarer Begriff. So steht es in den Beförderungsbedingungen. Zulässig ist hier nicht näher definiert, schliesst aber ein, dass jemand erst darauf hingewiesen werden muss, dass sein bestehender Fahrschein nicht gültig ist und er deshalb einen neuen kaufen muss.Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig.
Dann einfach nicht bezahlen, und allem widersprechen,
dann kann das ein Gericht klären, aber nicht hier!
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 15:10 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 26.09.2023, 15:10
DU bist dafür verantwortlich, dass DU eine gültige Fahrkarte für den Zug hast, in dem du sitzt. Wenn das Prüfpersonal dir das erst mitteilen musst, ist das zu spät. Das ist in der Schweiz übrigens auch so. Alles andere ist Kulanz. Die kann freilich gewährt werden, muss sie aber nicht.
Kulanz ist ein dehnbarer Begriff. So steht es in den Beförderungsbedingungen. Zulässig ist hier nicht näher definiert, schliesst aber ein, dass jemand erst darauf hingewiesen werden muss, dass sein bestehender Fahrschein nicht gültig ist und er deshalb einen neuen kaufen muss.Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig.
Hast du gesagt, dass du noch einen Fahrschein kaufen möchtest? Nach deiner eigenen (!) Aussage nein. Na also.
Die Züge sind als "Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte" eindeutig gekennzeichnet. Auf ein Nachlösen per App hast du per BB freilich Anspruch, musst das aber halt dann auch selbstständig tun, was du nicht gemacht hast. Also gilt wieder: DU bist für DEIN Handeln selbst verantwortlich.
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Weg mit dem 4744!
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 14:49 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Das war Mannheim - Neustadt Weinstr. ICE 562 (RE1 zuvor: Zugführer informiert Passagiere, dass er abfahrbereit wäre, aber die Fahrtfreigabe nicht hätte und sich niemand melde). Daher schnell in die App geschaut und just der ICE fuhr gerade ein
Wenn ich schwarzfahren hätte wollen würde und mir bewusst gewesen wäre, dass das Ticket in der DB-App nicht gilt hätte ich wohl kaum das Ticket vorgezeigt. Nach meinem Rechtsverständnis wäre nach Feststellung des falschen Tickets eine Rückfrage/ein Hinweis erfolgt, dass hier nicht gültig und entweder Aufpreis zum Fernverkehr (gibt es anscheinend nicht mehr) oder mit Blick auf die 2min seit Abfahrt das Nachlösen des FV-Tarifs. Wenn der Schaffner dies aus Zeitnot nicht will oder kann dann wäre nachgelagert die Servicestelle Fahrpreisnacherhebung.
ok, wegen dem einen ICE.
Aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Nein, man kann nicht mehr zum Fernverkehr aufzahlen, da ganz anderer Tarif. Mit Verbundfahrkarten ging das noch nie, mit C-Tarif war es mal möglich, aber den gibt es nicht mehr.
...und diese Servicestelle Fahrpreisnacherhebung hat es ja wohl abgelehnt.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:54 (vor 817 Tagen) @ EK-Wagendienst
ok, wegen dem einen ICE.
Aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ja, aber erst nach 10 min :)
Nein, man kann nicht mehr zum Fernverkehr aufzahlen, da ganz anderer Tarif. Mit Verbundfahrkarten ging das noch nie, mit C-Tarif war es mal möglich, aber den gibt es nicht mehr.
...und diese Servicestelle Fahrpreisnacherhebung hat es ja wohl abgelehnt.
Werde es schriftlich nochmals angehen.
Sorry, aber wenn man meint in Deutschland jeden Einzellfall gerecht regulieren zu können, dann bitte auch meinen.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 15:13 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 26.09.2023, 15:14
Sorry, aber wenn man meint in Deutschland jeden Einzellfall gerecht regulieren zu können, dann bitte auch meinen.
Ist ja gerecht reguliert: Du bist in einen Zug eingestiegen, in dem kein Fahrkartenverkauf stattfindet. Du hast dich auch nicht bemüht, einen Fahrschein per App zu kaufen, sondern hast versucht, mit einem ungültigen Fahrschein durchzukommen. Das Zub hat richtig reagiert, und dir eine Fahrpreisnacherhebung über den doppelten Fahrpreis, mindestens 60 EUR ausgestellt.
Was das mit angeblichen Einzelfallentscheidungen zu tun hat, verstehe ich nicht. Wenn du der Meinung bist, du hättest einen Anspruch gehabt, dann lass dich auf Zahlung verklagen und bringe deine Argumente vor einem Richter vor, und spamme nicht das Forum voll. Hier wird dir niemand helfen können (und Erklärungen scheinen dich ja nicht zu interessieren).
--
Weg mit dem 4744!
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 15:19 (vor 817 Tagen) @ JeDi
Sorry, aber wenn man meint in Deutschland jeden Einzellfall gerecht regulieren zu können, dann bitte auch meinen.
Ist ja gerecht reguliert: Du bist in einen Zug eingestiegen, in dem kein Fahrkartenverkauf stattfindet. Du hast dich auch nicht bemüht, einen Fahrschein per App zu kaufen, sondern hast versucht, mit einem ungültigen Fahrschein durchzukommen. Das Zub hat richtig reagiert, und dir eine Fahrpreisnacherhebung über den doppelten Fahrpreis, mindestens 60 EUR ausgestellt.Was das mit angeblichen Einzelfallentscheidungen zu tun hat, verstehe ich nicht. Wenn du der Meinung bist, du hättest einen Anspruch gehabt, dann lass dich auf Zahlung verklagen und bringe deine Argumente vor einem Richter vor, und spamme nicht das Forum voll. Hier wird dir niemand helfen können (und Erklärungen scheinen dich ja nicht zu interessieren).
Deine Argumentation ist nicht sachlich, deine Reaktion mir zu persönlich.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
sibiminus, Dienstag, 26.09.2023, 20:40 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
Deine Argumentation ist nicht sachlich, deine Reaktion mir zu persönlich.
JeDi's Argumentation ist sehr sachlich unter Bezugnahme auf in den BB geregelten Sachverhalten, deine Bewertung der Reaktion ist subjektiv. Schauen wir dort einmal hinein unter A.3.8.1:
„Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 6 EVO verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist [...]
Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig. Diese Möglichkeit besteht nicht bei Fahrten, für die zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof eine fahrplanmäßige Fahrtzeit von weniger als 10 Minuten vorgesehen ist.
Konnte vor Antritt der Fahrt keine Fahrkarte gelöst werden, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war, ist das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zu zahlen. Gleiches gilt, wenn aufgrund eines technischen Problems des Buchungssystems der Erwerb eines digitalen Tickets in einem Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtszeit des Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator nicht möglich war.“
Nichts von den genannten Ausnahmen ist nach deiner Schilderung einschlägig, insofern greift A.3.8.1 lit (i). Demnach hat (nicht nur JeDi) zurecht darauf hingewiesen, dass doch gerichtlich einer Klärung zuzuführen. Insofern sind diesbezügliche Beiträge hier nicht sinnstiftend. Ich sehe JeDi's Reaktion als angemessen - ganz subjektiv.
TINLA.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 26.09.2023, 23:35 (vor 816 Tagen) @ EK-Wagendienst
In der Schweiz gibt es keine FV vs. NV-Tickets. Verkehrsverbund war es weil das die DB-App so vorgeschlagen hat. Die nächste Verbindung war dieser 1x am Tag fahrende ICE und nicht die ansonsten fahrenden Regionalzüge.
Wir sind wohl nicht in der Schweiz.
Wo ist das denn wo nur 1 ICE am Tag fährt.Gegenbeispiel:
Ich fahre mit meiner BC100 im ICE von Freiburg (Brsg) kommend zwischen Basel Bad und Basel SBB, und die SBB macht dort eine Kontrolle, das kommt ab und zu vor.Dann behaupte ich einfach, ich will nach Schaffhausen, dahin ist die BC 100 gültig, und man hat durchgesagt das Reisende nach der Schweiz, Frankreich und Italien erst am 2. Bahnhof in Basel SBB aussteigen sollen.
Bin mal gespannt ob ich mit der Ausrede durch komme, den Schaffhausen liegt ja wohl in der Schweiz.
Die Ausrede ist ganz offiziell seit 01.05.2023 gar nicht mehr nötig.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 27.09.2023, 01:02 (vor 816 Tagen) @ Reservierungszettel
In der Schweiz gibt es keine FV vs. NV-Tickets. Verkehrsverbund war es weil das die DB-App so vorgeschlagen hat. Die nächste Verbindung war dieser 1x am Tag fahrende ICE und nicht die ansonsten fahrenden Regionalzüge.
Wir sind wohl nicht in der Schweiz.
Wo ist das denn wo nur 1 ICE am Tag fährt.Gegenbeispiel:
Ich fahre mit meiner BC100 im ICE von Freiburg (Brsg) kommend zwischen Basel Bad und Basel SBB, und die SBB macht dort eine Kontrolle, das kommt ab und zu vor.Dann behaupte ich einfach, ich will nach Schaffhausen, dahin ist die BC 100 gültig, und man hat durchgesagt das Reisende nach der Schweiz, Frankreich und Italien erst am 2. Bahnhof in Basel SBB aussteigen sollen.
Bin mal gespannt ob ich mit der Ausrede durch komme, den Schaffhausen liegt ja wohl in der Schweiz.
Die Ausrede ist ganz offiziell seit 01.05.2023 gar nicht mehr nötig.
Davon bin ich nicht überzeugt, ob der Trick legal ist, auch wenn das hier immer behauptet wird.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 27.09.2023, 01:55 (vor 816 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 27.09.2023, 01:56
In der Schweiz gibt es keine FV vs. NV-Tickets. Verkehrsverbund war es weil das die DB-App so vorgeschlagen hat. Die nächste Verbindung war dieser 1x am Tag fahrende ICE und nicht die ansonsten fahrenden Regionalzüge.
Wir sind wohl nicht in der Schweiz.
Wo ist das denn wo nur 1 ICE am Tag fährt.Gegenbeispiel:
Ich fahre mit meiner BC100 im ICE von Freiburg (Brsg) kommend zwischen Basel Bad und Basel SBB, und die SBB macht dort eine Kontrolle, das kommt ab und zu vor.Dann behaupte ich einfach, ich will nach Schaffhausen, dahin ist die BC 100 gültig, und man hat durchgesagt das Reisende nach der Schweiz, Frankreich und Italien erst am 2. Bahnhof in Basel SBB aussteigen sollen.
Bin mal gespannt ob ich mit der Ausrede durch komme, den Schaffhausen liegt ja wohl in der Schweiz.
Die Ausrede ist ganz offiziell seit 01.05.2023 gar nicht mehr nötig.
Davon bin ich nicht überzeugt, ob der Trick legal ist, auch wenn das hier immer behauptet wird.
Wie sind denn die offiziellen Regeln für Basel Bad <-> Basel SBB?
- RVL Tickets Gültig in allen Zügen
- BC 100 nur im Nahverkehr
- Nun ist in der BC 100 das Deutschlandticket enthalten, daher kommt erstgenannter Satz zur Geltung weil nun auch ein RVL Ticket enthalten ist.
und wo war das, wo fährt nur 1 ICE?
baseldb, Basel, Mittwoch, 27.09.2023, 03:09 (vor 816 Tagen) @ Reservierungszettel
Hast du das irgendwo mal gelesen?
So wie das hier für mich ausschaut, ist das Dticket nämlich nur in der Sbahn zwischen Bad und SBB gültig:
![[image]](https://rvl-online.de/wp-content/uploads/Tabelle-Abo-Vergleich-Juli-1024x731.png)
Wo gibt es überhaupt ein Indiz dafür, dass irgendeine deutsche Nv-Karte dort im ICE gültig ist?
--
Freundliche Grüsse
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 26.09.2023, 14:01 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.
Das ist erstmal dein Fehler.
Dann sofort nach Abfahrt Ticketkontrolle im Zug, Ticket kann nicht gelesen werden, ungültig. Dann kommentarlos Ausweis gefordert und Fahrpreisnacherhebung-Bon erhalten.
Ebenfalls dein Fehler - wenn ein falsches Ticket vorgezeigt wird ist das nunmal fahren ohne Fahrschein.
Sowohl Comfort-Hotline wie Schaltermitarbeiter haben mir bestätigt: Bis 10min nach Abfahrt kann per App Ticket gekauft werden. Darauf hat der kontrollierende Schaffner nicht hingewiesen. Auch der Chat der Fahrpreisnacherhebung teilt mit, bis 10 min nach Abfahrt könne Ticket gekauft werden. Trotzdem "Leider kann ich unter Einbeziehung aller Argumente Ihrem Wunsch nicht entsprechen."
Richtig, der Zugbegleiter hätte dir sicher auch die Chance eingeräumt wenn du ihm gesagt hättest das du noch ein Ticket kaufst statt das falsche zu zeigen.
Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Das würde ja heißen, dass es besser ist OHNE Ticket in einen ICE zu steigen als mit einem unwissentlich falschen.
Eben, bei falschen (nicht gültigen) Tickets ist es auch unwissentlich Betrug, daher das EBE.
Man könnte jetzt darüber diskutieren inwieweit der Zugbegleiter dich auf das falsche Ticket Hinweist und dir die Chance zum nachkaufen einräumt, theoretisch ist das nunmal nicht nötig.
Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Proeter, Dienstag, 26.09.2023, 14:13 (vor 817 Tagen) @ Reservierungszettel
Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Das würde ja heißen, dass es besser ist OHNE Ticket in einen ICE zu steigen als mit einem unwissentlich falschen.
Eben, bei falschen (nicht gültigen) Tickets ist es auch unwissentlich Betrug, daher das EBE.Man könnte jetzt darüber diskutieren inwieweit der Zugbegleiter dich auf das falsche Ticket Hinweist und dir die Chance zum nachkaufen einräumt, theoretisch ist das nunmal nicht nötig.
Das ist der Knackpunkt. Der Fall ist durchaus vergleichbar mit meinem, den oben unter "Exkurs" beschrieben habe. Es war in der Tat keine Absicht, dass ich den Nürnberger statt des Stuttgarter ICEs genommen hatte - beide fuhren nach Frankfurt. Mir wurde keine Betrugsabsicht unterstellt - der Zub prüfte nur schnell, ob nicht mein eigener ICE eine hinreichende Verspätung hätte, um mich zu befreien. War leider nicht so - also bot er mir den Flexpreis ohne Bordpreis an. Das war nach seiner Auskunft das maximal mögliche Entgegenkommen.
M.E. hätte es beim Fragesteller auch so laufen können - insb. wenn noch nachweisbar ist, dass er ursprünglich geplante Zug nicht losgefahren ist. Aber vmtl. habt ihr Recht damit, dass das Kulanz wäre
Noch ein Exkurs
wachtberghöhle, Dienstag, 26.09.2023, 15:47 (vor 817 Tagen) @ Proeter
Das ist der Knackpunkt. Der Fall ist durchaus vergleichbar mit meinem, den oben unter "Exkurs" beschrieben habe. Es war in der Tat keine Absicht, dass ich den Nürnberger statt des Stuttgarter ICEs genommen hatte
Du hattest aber die Absicht, DB Fernverkehr zu nutzen.
- beide fuhren nach Frankfurt. Mir wurde keine Betrugsabsicht unterstellt - der Zub prüfte nur schnell, ob nicht mein eigener ICE eine hinreichende Verspätung hätte, um mich zu befreien. War leider nicht so - also bot er mir den Flexpreis ohne Bordpreis an. Das war nach seiner Auskunft das maximal mögliche Entgegenkommen.
Ähnlicher Fall bei mir. Abfahrt Hamburg Hbf, Ausstig in Düsseldorf geplant. Mein Zug und der, der 5 Minuten an demselben Bahnsteig vorher fuhr, beide bis Köln (oder weiter, weiss ich nicht mehr).
Zub gesucht, abgenickt, weil nachvollziehbar. Ert dann wurde der Fahrchein geprüft und in Bremen wieder aus- und in den richtigen eingestiegen.
Wurde aber eben alles vorab geklärt.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
ICE-TD, Dienstag, 26.09.2023, 15:08 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Du hast einen Fahrschein vorgelegt der nicht gültig war, also FN. Hättest du stattdessen dem Zug gesagt das du noch einen Fahrschein benötigst und diesen jetzt buchst wäre es anders gelaufen.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 15:24 (vor 817 Tagen) @ ICE-TD
Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.
Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?
Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 15:35 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.
Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?
Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.
ja aber beides muss man ohne Aufforderung machen.
Wenn man ohne Fahrkarte eingestiegen wäre, und dann kommt es zur Kontrolle, und man ist nicht gerade schon dabei, eine Fahrkarte zu lösen, dann ist es auch zu spät.
Ist genau das gleich sich neben einen Automaten zu stellen, und erst anzufangen wenn es zu einer Kontrolle kommt, auf so was achten die Kontrolleuer auch.
Wenn du es nicht einsehen möchtest, der Rechtsweg steht dir offen es zu klären, und dann hier berichten wie es ausgegangen ist.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Hamburger2015, Mittwoch, 27.09.2023, 08:28 (vor 816 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Hamburger2015, Mittwoch, 27.09.2023, 08:30
ja aber beides muss man ohne Aufforderung machen.
Nein. In den Beförderungsbedingungen PV steht einfach nur, dass der Erwerb eines Fahrscheins bis 10 Minuten nach tatsächlicher Abfahrt des Zuges zulässig ist. Daran ändert auch eine Aufforderung des Zugpersonals nichts. Ansonsten wäre ja "10 Minuten" in den BB, tatsächlich aber "10 Minuten, jedoch höchstens bis zum Beginn der Fahrkartenkontrolle" gemeint.
Wenn man ohne Fahrkarte eingestiegen wäre, und dann kommt es zur Kontrolle, und man ist nicht gerade schon dabei, eine Fahrkarte zu lösen, dann ist es auch zu spät.
Nein.
Ist genau das gleich sich neben einen Automaten zu stellen, und erst anzufangen wenn es zu einer Kontrolle kommt, auf so was achten die Kontrolleuer auch.
Ist eine evident andere Situation.
Wenn du es nicht einsehen möchtest, der Rechtsweg steht dir offen es zu klären, und dann hier berichten wie es ausgegangen ist.
Wenn der Fall sich tatsächlich so zugetragen hat, wäre die DB gut beraten, den Fall einfach aus Kulanz einzustellen.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Arctocebus, Mittwoch, 27.09.2023, 09:07 (vor 816 Tagen) @ Hamburger2015
Doch noch ein sachlicher Kommentar, wie überraschend :)
Mein Widerspruch ist dort eingegangen, bin selbst gespannt, wie die Bahn ihre eigenen T&C auslegt.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 16:05 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.
Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?
Wer mit falschem Ticket einsteigt, kann das auch. Aber halt nicht mehr, nachdem das Prüfpersonal sein Ticket für ungültig erklärt hat. Das ist der große Unterschied, wie dir auch schon mehrfach erklärt wurde.
Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.
Du kennst dich doch aus: Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das verboten sein? Das AGG kennt den Tatbestand jedenfalls nicht.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 16:19 (vor 817 Tagen) @ JeDi
Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.
Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?
Wer mit falschem Ticket einsteigt, kann das auch. Aber halt nicht mehr, nachdem das Prüfpersonal sein Ticket für ungültig erklärt hat. Das ist der große Unterschied, wie dir auch schon mehrfach erklärt wurde.
Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.
Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.
Du kennst dich doch aus: Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das verboten sein? Das AGG kennt den Tatbestand jedenfalls nicht.
Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat ersrtmal nichts mit dem AGG zu tun.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 16:34 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.
Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?
Wer mit falschem Ticket einsteigt, kann das auch. Aber halt nicht mehr, nachdem das Prüfpersonal sein Ticket für ungültig erklärt hat. Das ist der große Unterschied, wie dir auch schon mehrfach erklärt wurde.
Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.
Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.
Du kennst dich doch aus: Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das verboten sein? Das AGG kennt den Tatbestand jedenfalls nicht.
Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat erstmal nichts mit dem AGG zu tun.
Du scheinst dich da ja auszukennen,
also auf eine Klage ankommen lassen,
wir sind gespannt.
Ich frage mich nur, warum dann hier gefragt wird, wenn man es sowieso besser weiß.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
max-next, Dienstag, 26.09.2023, 16:34 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.
Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?
Wer mit falschem Ticket einsteigt, kann das auch. Aber halt nicht mehr, nachdem das Prüfpersonal sein Ticket für ungültig erklärt hat. Das ist der große Unterschied, wie dir auch schon mehrfach erklärt wurde.
Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.
Nein, man muss sich bewusst sein, dass man durch Zeigen des falschen Fahrscheins ohne begleitende Erklärung oder Äußerung von "Ich kaufe mir noch ein Ticket innerhalb der 10 Minuten-Regelung" schlicht Betrug ist oder wie Betrug wirkt.
Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.
Du kennst dich doch aus: Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das verboten sein? Das AGG kennt den Tatbestand jedenfalls nicht.
Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat ersrtmal nichts mit dem AGG zu tun.
Das verstehe ich überhaupt nicht. Nur weil es nicht so ist wie man sich das wünscht, ist es noch lange nicht Diskriminierung. Oder möchtest du sagen, dass man Fahrgäste mit Fahrschein genauso behandeln muss wie Fahrgäste ohne/mit falschem?
Fahrpreisnacherhebung rechtens?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 16:38 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 26.09.2023, 16:40
Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.
Du darfst selbstverständlich dem Prüfpersonal mitteilen, dass du dir unsicher bist, ob deine Fahrkarte gültig ist, und du ggf. selbstverständlich bereit bist, eine Fahrkarte im Navigator zu erwerben.
Ebenso müsste jemand, der erst bei der Fahrkartenkontrolle feststellt, dass er ja gar keine Fahrkarte hat, dann acuh kundtun, grade in Begriff zu sein, eine zu kaufen.
In beiden Fällen muss kein aktiver Hinweis darauf erfolgen, dass ja ein Fahrkartenkauf per Navigator noch möglich sei. Sollte dieser erfolgen, hat dieser rein kundendienstliche Gründe.
Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat ersrtmal nichts mit dem AGG zu tun.
Erstmal ist alles rechtens, solange es nicht verboten ist. Eine Grundlage, warum das so nicht zulässig sein soll, konntest du bislang nicht liefern. Aus meiner Sicht gibt es hier auch keine Ungerechtigkeit: Wer eine Fahrkarte nach Abfahrt kaufen möchte, kann das unter bestimmten Bedingungen im DB Navigator tun. Wer das nicht - und vor allem nicht selbstständig - tut, hat das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Wenn du einen Verstoß gegen geltendes Recht siehst, steht dir der Rechtsweg frei. Die Diskussion hier im Forum dreht sich m.E. im Kreis, da du auf alle Erklärungsversuche nicht reagierst und - nicht nur nach meinem Empfinden, sondern das zeigen ja auch die anderen Antworten - die Situation falsch einordnest.
--
Weg mit dem 4744!
Top!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 26.09.2023, 16:45 (vor 817 Tagen) @ JeDi
Hey.
Die Diskussion hier im Forum dreht sich m.E. im Kreis,
Jo, schon lange. Sag ich ja immer: ALLES auf der Welt ist ein ewiger Kreislauf. Bestätigt sich immer wieder ...
und - nicht nur nach meinem Empfinden, sondern das zeigen ja auch die anderen Antworten - die Situation falsch einordnest.
Oder als Einziger richtig ... ;-)
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Top!
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 16:49 (vor 817 Tagen) @ Der Blaschke
Oder als Einziger richtig ... ;-)
Das mag natürlich sein ;-).
--
Weg mit dem 4744!
Zum Abschluss...
Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 17:05 (vor 817 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 17:05
Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.
Du darfst selbstverständlich dem Prüfpersonal mitteilen, dass du dir unsicher bist, ob deine Fahrkarte gültig ist, und du ggf. selbstverständlich bereit bist, eine Fahrkarte im Navigator zu erwerben.
Nein ich war mir gar nicht unsicher, ich wusste es nicht einmal. Ernsthaft, wie können Sie davon ausgehen, dass jemand weiss, dass es eine im Navigator gekaufte Verbundfahrkarte für einen Zug auf derselben Verbindung nicht gilt? Ich kann gerne den Screenshot teilen, da steht nirgends, in welchen Zügen der Fahrschein gilt, sondern:
Nur in Verbindung mit dem Kontrollmedium "Amtlicher Lichtbildausweis" gültig. etc. pp.
Und weil irgendein Experte oben schrieb "Unwissenheit schützt vor Strafe": Nein, so pauschal trifft das nicht zu.
Wie auch immer, ich berichte was final herauskam.
Zum Abschluss...
VT642, Dienstag, 26.09.2023, 18:00 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von VT642, Dienstag, 26.09.2023, 18:02
Nein ich war mir gar nicht unsicher, ich wusste es nicht einmal. Ernsthaft, wie können Sie davon ausgehen, dass jemand weiss, dass es eine im Navigator gekaufte Verbundfahrkarte für einen Zug auf derselben Verbindung nicht gilt? Ich kann gerne den Screenshot teilen, da steht nirgends, in welchen Zügen der Fahrschein gilt, sondern:
Jetzt mal ganz ehrlich: Deine Argumentation verliert sich immer weiter in die Richtung, dass du dich um jeden Preis vor dem EBE wehren möchtest. Dass Verbundfahrscheine im Fernverkehr nicht gelten, ist allgemein bekannt und wer hier im Forum seit 2017 registriert ist, weiß das erst recht.
Zu deinem Aspekt, dass es sich um dieselbe Verbindung handelt: Worauf möchtest du damit hinaus? Ein Nahverkehrsfahrschein erlaubt es auch, z.B. von Nürnberg nach Ingolstadt über die SFS mit dem RE zu fahren, während auf der gleichen Strecke für den ICE ein Fernverkehrsticket nötig ist. Das Argument "es ist aber die gleiche Verbindung" ist in keinster Weise plausibel und es sollte jedem einleuchten, dass für Fernverkehrszüge andere Fahrscheine als für solche des Nahverkehrs nötig sind. Nicht die Strecke, sondern das genutzte Produkt ist entscheidend.
Auf der genutzten Relation wird das Einzelticket für den NV im Navigator zudem als "VRN Einzel-Ticket" angeboten, auch das VRN Logo wird angezeigt. Es ist eindeutig, dass es sich um einen Verbundfahrschein handelt.
Durch richtigen Filter vermeidbar gewesen
SurfAndRailer, Frankfurt/Main, Mittwoch, 27.09.2023, 00:00 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
Hallo zusammen.
Nein ich war mir gar nicht unsicher, ich wusste es nicht einmal. Ernsthaft, wie können Sie davon ausgehen, dass jemand weiss, dass es eine im Navigator gekaufte Verbundfahrkarte für einen Zug auf derselben Verbindung nicht gilt? Ich kann gerne den Screenshot teilen, da steht nirgends, in welchen Zügen der Fahrschein gilt, sondern:
Meiner Meinung nach ist der Fehler hier bei Dir zu suchen. Du schreibst, Du bist bahnerfahren - besonders im Fernverkehr. Also ist auch Dein Hinweis, dass auf dem Ticket nicht die erlaubten "Züge" (besser Gattungen) benannt werden, ein schwaches Argument.
Oben schreibst Du, dass Du weißt, im Navigator eine Verbundfahrkarte gekauft zu haben. Im angebotenen Screenshot steht gewiss der Verbundname VRN, die Preisstufe (fernverkehrsunübliche Angabe) und der im Vergleich zu FV-Tickets geringere Preis.
Es wäre zu dieser "Verwechslung des Zuges" nicht gekommen, wenn Du bei der Suche der nächsten Verbindung, in der Dein bereits vorhandener Verbundfahrschein gilt, auf "Nur Nahverkehr" gefiltert hättest. Das hätte dann auch gepasst. Für einen bahnerfahrenen Foristen ist das gewiss eine leichte Übung.
Zu Kulanz, tariflichen Vorgaben und Aufklärungspflichten wurde schon geschrieben.
Das 10-min-Zeitfenster stand Dir indes offen, wie jedem anderen Fahrgast auch.
Bitte berichte, wie es dann juristisch ausgeht. Danke im Voraus.
Gruß SurfAndRailer
Durch richtigen Filter vermeidbar gewesen
Arctocebus, Mittwoch, 27.09.2023, 09:12 (vor 816 Tagen) @ SurfAndRailer
Meiner Meinung nach ist der Fehler hier bei Dir zu suchen. Du schreibst, Du bist bahnerfahren - besonders im Fernverkehr. Also ist auch Dein Hinweis, dass auf dem Ticket nicht die erlaubten "Züge" (besser Gattungen) benannt werden, ein schwaches Argument.
Ja sicher ist der Fehler bei mir zu suchen, der darin bestand mit einem falschen Ticket im ICE zu sitzen.
Oben schreibst Du, dass Du weißt, im Navigator eine Verbundfahrkarte gekauft zu haben. Im angebotenen Screenshot steht gewiss der Verbundname VRN, die Preisstufe (fernverkehrsunübliche Angabe) und der im Vergleich zu FV-Tickets geringere Preis.
Nein, da steht RNV BC Mannheim - Neustadt (Weinstr.) Es wurde und wird nicht angezeigt, dass das nicht im FV gilt. (Der im Vergleich geringere Preis? Keine Ahnung, Fahrtzeit 15 min, 8,60 EUR ist das viel oder wenig? Ist aber auch egal, da ich nicht explizit NV oder FV kaufen wollte)
Es wäre zu dieser "Verwechslung des Zuges" nicht gekommen, wenn Du bei der Suche der nächsten Verbindung, in der Dein bereits vorhandener Verbundfahrschein gilt, auf "Nur Nahverkehr" gefiltert hättest. Das hätte dann auch gepasst. Für einen bahnerfahrenen Foristen ist das gewiss eine leichte Übung.
Ja, das ist jetzt nachträglich klar.
Zu Kulanz, tariflichen Vorgaben und Aufklärungspflichten wurde schon geschrieben.Das 10-min-Zeitfenster stand Dir indes offen, wie jedem anderen Fahrgast auch.
Anscheinend ja nicht, bisher zumindest auch nicht rückwirkend durch DB bestötigt.
Durch richtigen Filter vermeidbar gewesen
VT642, Mittwoch, 27.09.2023, 13:53 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von VT642, Mittwoch, 27.09.2023, 13:57
Nein, da steht RNV BC Mannheim - Neustadt (Weinstr.) Es wurde und wird nicht angezeigt, dass das nicht im FV gilt. (Der im Vergleich geringere Preis? Keine Ahnung, Fahrtzeit 15 min, 8,60 EUR ist das viel oder wenig? Ist aber auch egal, da ich nicht explizit NV oder FV kaufen wollte)
Na also, da steht doch der Name des Verkehrsverbunds, und seit wann gelten Verbundfahrscheine im Fernverkehr? Bitte stell dich doch nicht ahnungsloser dar, als du es bist.
Und zum 10min-Zeitfenster: Das Zeitfenster stand dir für einen Fahrscheinkauf offen, jedoch hast du dem Personal gegenüber nicht signalisiert, es auch dafür nutzen zu wollen, sondern stattdessen ein ungültiges Ticket offenbar kommentarlos vorgezeigt. Denn, wie es die Mitforisten auch erklärt haben, wärst du ohne Fahrscheinkontrolle mit dem ungültigen Ticket weitergefahren und nicht die Absicht gehabt, einen gültigen Fahrschein im DB Navigator zu kaufen. Es ist nicht die Aufgabe des Zugpersonals, dich nach dem Zustieg zur Gültigkeit deines Tickets zu beraten, sondern deine Verantwortung, ein solches vorzuweisen oder wenn du dir unsicher bist vor Fahrtantritt die Gültigkeit zu erfragen.
Was genau möchtest Du eigentlich ?
Garfield_1905, Mittwoch, 27.09.2023, 14:40 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
Mir ist noch völlig unklar, was Du mit Deinem Beitrag hier eigentlich bezwecken wolltest.
Du hattest fraglos ein ungültiges weil falsches Ticket. Das zieht nun mal ein 60€ - Ticket nach sich. Du stellst Deine mindestens sehr fragwürdige Erklärung hier zur Diskussion, argumentierst aber gegen alles, was sich auch nur ungefähr gegen diese Auffasung stellt.
Was hast Du eigentlich erwartet ? Das alle 'Hurra, Du hast ja so Recht' schreien ? Und wenn sie das getan hätten, was hätte es Dir im vorl. Fall genützt ?
Sorry, Du hast einen Fehler gemacht, bewußt oder unbewußt, der einem erfahrenen Bahnfahrer wohl kaum passieren sollte und musst dafür 60€ zahlen. Fertig !
Freispruch 1. Klasse mit Applaus!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 27.09.2023, 16:00 (vor 816 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Der Blaschke, Mittwoch, 27.09.2023, 16:02
Hallo.
Mir ist noch völlig unklar, was Du mit Deinem Beitrag hier eigentlich bezwecken wolltest.
Moralische Unterstützung. Weil er ja betrogen wurde.
Du hattest fraglos ein ungültiges weil falsches Ticket. Das zieht nun mal ein 60€ - Ticket nach sich. Du stellst Deine mindestens sehr fragwürdige Erklärung hier zur Diskussion, argumentierst aber gegen alles, was sich auch nur ungefähr gegen diese Auffasung stellt.
Ja, natürlich. Er möchte Unterstützung und nicht Ablehnung.
Lies doch im Ausgangsbeitrag. Irgendwer schrieb ihm:
"Leider kann ich unter Einbeziehung aller Argumente Ihrem Wunsch nicht entsprechen."
Irgendwo muss es doch wen geben, der ihn versteht. Hier im Forum isser doch auch fündig geworden.
https://www.ice-treff.de/index.php?id=686833
Alles gut also.
Was hast Du eigentlich erwartet ? Das alle 'Hurra, Du hast ja so Recht' schreien ?
Ja, offenkundig.
Und wenn sie das getan hätten, was hätte es Dir im vorl. Fall genützt ?
Dann hätte er zur DB geschrieben: Der Blaschi und seine Bande sehen das auch so. Und da hätten sie dann die Hände über'n Kopf zusammen geschlagen und gestöhnt: "Nicht auch das noch. Der Verrückte hat gerade noch gefehlt." Und dann hätte in der Plüschetage wer entschieden: Komm, stell den ganzen Käse sein. Bevor der Blaschke uns hier auch noch nervt. Und das Forum wieder zumüllt.
Sorry, Du hast einen Fehler gemacht, bewußt oder unbewußt, der einem erfahrenen Bahnfahrer wohl kaum passieren sollte und musst dafür 60€ zahlen. Fertig !
Als anständiger Kerl täte man das ohnehin! Das Gejammer und Gewinsel ist doch unwürdig. Zumal Geld ja offensichtlich gar nicht das Problem ist.
Ansonsten ernsthaft: wieder ein Beispiel mehr für auslegbare Regelungen, die nicht 10.000% rechtswasserfest formuliert sind. Und dass hierzulande bis zum 7. Spiegelstrich im 14. Halbsatz des Unterparagraphen geregelt sein muss.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Du triffst es ungefähr Blaschi, aber nur ungefähr /offtopic
Arctocebus, Mittwoch, 27.09.2023, 17:02 (vor 816 Tagen) @ Der Blaschke
- kein Text -
Um eine sachliche Betrachtung zu liefern...
Hp2, Freitag, 29.09.2023, 14:07 (vor 814 Tagen) @ Arctocebus
Der OP hat - seiner Aussage nach - ein VRN BC-Ticket der Preisstufe 5 für die Relation Mannheim - Neustadt (W) gekauft.
Mit dem Erwerb dieser Fahrkarte stimmt er den Beförderungsbedingungen des VRN und damit auch den Bedingungen des Tickets zu (siehe BB VRN BC-Ticket): Ich zitiere anteilig: gilt preisstufenabhängig im gesamten VRN-Verbundgebiet sowie im ein- und ausbrechenden Verkehr im Übergangsbereich zum KVV und VVM in allen Bussen und Bahnen (DB: RE, RB und S-Bahn) jeweils 2. Klasse;.
Der OP gibt an, im ICE562 aufgegriffen worden zu sein, da sein RE1 - wahrscheinlich 4133 mit Planabfahrt RM um 17:35 - nicht abgefahren ist. Diese Aussage ist insofern als schwierig nachzuvollziehen, da im gesamten Monat September diese Konstellation nicht nachvollzogen werden kann (4133 ist immer vor 562 in RN angekommen).
Der OP gibt an, dem Zugpersonal seine VRN BC-Ticket vorgezeigt zu haben, woraufhin diese ihm ein EBE ausgestellt hat. Der OP beanstandet diese als unbegründet, da ihm seiner Meinung nach die Möglichkeit des Erwerbs eines "korrekten" Tickets verwehrt worden ist.
Subjektive Bewertung:
Die Aussage des OP, dass diesem keine Möglichkeit zum Nachlösen der Karte nach Einstieg in den Zug gegeben wurde, ist skeptisch zu betrachten. Nach Einstieg und spätestens beim Erreichen eines Sitzplatzes hätte dies erfolgen müssen. Durch den Erwerb der Fahrkarte wurden die ABB des VRN akzeptiert und durch den Einstieg in den Zug auch die der DB.
Auch wenn der Fall im September nicht nachvollzogen werden kann, so stand laut Aussage des OP der RE1 abfahrbereit am Bahnsteig und somit ist der Umstieg in den ICE bewusst erfolgt. Gleichzeitig lässt sich anhand der bisherigen Aktivitäten des OP hier im Forum eine gewisse Kenntnis der Person im Kontext Bahn unterstellen (da eine BahnCard vorliegt und sich der Wohnsitz wahrscheinlich auch in der Region befindet, könnte man als DB unterstellen, dass der OP zumindest weiß, was ein RE und was ein ICE ist). Daher wird die Annahme nicht mehr Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz lauten.
Darüber hinaus weiß man auch nicht, was der OP gegenüber dem Zugpersonal angegeben hat. Ein "Sorry, mein RE1 ist nicht losgefahren und ich konnte noch nicht nachzahlen" wird sicherlich wohlwollender aufgenommen werden als ein "Hier ist mein Ticket, das gilt ja auch hier".
Natürlich gibt es Passus in den Beförderungsbedingungen, die auch zugunsten des OP sprechen.
Gleichzeitig aber gleicht die bisher vorgebrachte Argumentation und auch die Reaktion des OP eher die einer Person, die um den Ticketautomaten herumschleicht und bei der die Kaufabsicht erst dann ersichtlich wird, wenn eine Kontrolle sichtbar wird. Mit der Argumentation müsste man auch diese freisprechen, da man ihnen ja auch per se keine Gelegenheit gegeben hat, eine entsprechende Fahrkarte zu erwerben.
Daher: Wenn der absolute Beweis nicht erbracht werden kann, dass die Kaufabsicht vorgelegen hat - was wäre gewesen, wenn die Kontrolle erst 10 Minuten nach Abfahrt in Mannheim erfolgt wäre? - dann wird es schwer sein, mit einem Widerspruch durchzukommen. Dafür sprechen einfach zu viele Argumente gegen den OP.
Mein Rat daher: sportlich sehen, ist scheiße gelaufen und beim nächsten Mal etwas geduldiger sein. 60€ sind die 5-10 Minuten, die man da eingespart hat, dann sicherlich nicht wert.