Ic Ausfall (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 22.09.2023, 11:59 (vor 816 Tagen) @ sibiminus

So die reine Lehre. In einem anderen Fall hat ein Forist allerdings über eine Fahrpreiserstattung den Unterschiedsbetrag zwischen B-Preis und schon damals nicht mehr tarifierbarem C-Preis (Niedersachsentarif einschlägig, D-Tarif existierte bereits) erhalten. Ob das jetzt Kulanz war oder sich der Anspruch außerhalb der Fahrgastrechte (z. B. durch das BGB) begründen lässt, kann ich nicht sagen.

Kann ich bestätigen. In meinem Fall gab es einen Gutschein für den grob aufgerundeten Differenzbetrag. War allerdings ein Flexpreis.


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