Einreichung FGR mit Deutschland-Ticket (Allgemeines Forum)

mdst, Montag, 04.09.2023, 10:34 (vor 945 Tagen)

Moin,

ich habe ein paar Fragen zum Einreichen von FGR bei Verspätung/Zugausfall und dem Deutschland-Ticket.

Die Bahn schreibt hier: "Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten."

Da pauschal 1,50 EUR ab 60 Minuten erstattet werden, habe ich soweit verstanden, dass ich erst bei 3 Fällen eine Erstattung bekomme, da erst ab 4 EUR ausbezahlt wird.

Aber: wie ist hier "während der Laufzeit" zu verstehen? Geht es erst ab 3 Fällen pro Kalendermonat oder können die über mehrere Monate verteilt sein, wenn ich durchgehend ein DT-Abo hatte?
Und wie reiche ich das ein? Online scheint nicht zu gehen - stecke ich dann 3 Formulare gesammelt in einen Brief an das FGR? Das kommt mir etwas "absurd" vor.

Und die zweite Frage: wenn ich sowieso einen anderen FGR-Fall wegen einer FV-Fahrt an das Servicecenter schicke, kann ich dann eine einzelne NV-Verspätung "dazupacken"? Die 1,50 EUR wären ja mit der FV-Erstattung über dem Mindestbetrag von 4 EUR.

LG
Markus

Einreichung FGR mit Deutschland-Ticket

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 04.09.2023, 10:40 (vor 945 Tagen) @ mdst

Moin,

ich habe ein paar Fragen zum Einreichen von FGR bei Verspätung/Zugausfall und dem Deutschland-Ticket.

Die Bahn schreibt hier: "Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten."

Da pauschal 1,50 EUR ab 60 Minuten erstattet werden, habe ich soweit verstanden, dass ich erst bei 3 Fällen eine Erstattung bekomme, da erst ab 4 EUR ausbezahlt wird.

Aber: wie ist hier "während der Laufzeit" zu verstehen? Geht es erst ab 3 Fällen pro Kalendermonat oder können die über mehrere Monate verteilt sein, wenn ich durchgehend ein DT-Abo hatte?
Und wie reiche ich das ein? Online scheint nicht zu gehen - stecke ich dann 3 Formulare gesammelt in einen Brief an das FGR? Das kommt mir etwas "absurd" vor.

Und die zweite Frage: wenn ich sowieso einen anderen FGR-Fall wegen einer FV-Fahrt an das Servicecenter schicke, kann ich dann eine einzelne NV-Verspätung "dazupacken"? Die 1,50 EUR wären ja mit der FV-Erstattung über dem Mindestbetrag von 4 EUR.

LG
Markus

Die Fahrkarte gilt einen Monat,
und da es ein Abo ist, gibt es im nächsten eine neue Fahrkarte,
es ist eben keine Jahreskarte.
Damit muss alles in dem Monat angefallen sein.

Fahrgastrechtefälle werden aber nur eben einzeln betrachtet, nur wenn es eben mit dem gleichen EVU zu mehren Fällen gekommen ist, dann werden die gemeinsam ausgezahlt.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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