Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen (Allgemeines Forum)

BahnFanFritzlar, Montag, 21.08.2023, 20:59 (vor 839 Tagen)

Hallo Forum,

wie kann ich das Servicecenter Fahrgastrechte erreichen.
Kenne nur das Fahrgastrechte-Formular und die Anschrift
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.

Mein Anliegen passt sachlich nämlich nicht in das Formular.

Was war passiert:
Am Bahnhof Paderborn habe ich mich am Automaten mit der Aufschrift "Westfalen-Tarif" nach einer Verbindung nach Kassel gesucht.
Der nächste IC wurde zwar angezeigt, war aber wg. "ZUG fällt aus" nicht buchbar.
Daher habe ich die nächste RE-Verbindung 1 1/2 später für 44,00 EUR gebucht.

Am Bahnsteig dann stellt ich fest das der IC doch fährt aber lediglich 20 Min Verspätung hat.
Dafür hat ich aber kein IC-Ticket.
Zeit um das im Reisecenter zu klären hatte ich nicht mehr,
also habe ich mein Tablet aus dem Rucksack gekramt und ein Online-Ticket gebucht um die 1 1/2 Std zu sparen.

Das 44,00 EUR Ticket habe ich nur wg. des Anzeigefehler gebucht.
WestfalenTarif verweigert mir nun die Erstattung von 44,00, ich möge mich an die DB wenden.

Aber wie mach ich das ?
Wo kann ich mein Anliegen formulieren ?
Oder wer ist zuständig ?
Wimmeln die mich nur ab ?

Vielen Dank für alle Antworten.

Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen

Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.08.2023, 21:21 (vor 839 Tagen) @ BahnFanFritzlar
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 21.08.2023, 21:24

Hallo Forum,

wie kann ich das Servicecenter Fahrgastrechte erreichen.
Kenne nur das Fahrgastrechte-Formular und die Anschrift
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.

Mein Anliegen passt sachlich nämlich nicht in das Formular.

Was war passiert:
Am Bahnhof Paderborn habe ich mich am Automaten mit der Aufschrift "Westfalen-Tarif" nach einer Verbindung nach Kassel gesucht.
Der nächste IC wurde zwar angezeigt, war aber wg. "ZUG fällt aus" nicht buchbar.
Daher habe ich die nächste RE-Verbindung 1 1/2 später für 44,00 EUR gebucht.

Am Bahnsteig dann stellt ich fest das der IC doch fährt aber lediglich 20 Min Verspätung hat.
Dafür hat ich aber kein IC-Ticket.
Zeit um das im Reisecenter zu klären hatte ich nicht mehr,
also habe ich mein Tablet aus dem Rucksack gekramt und ein Online-Ticket gebucht um die 1 1/2 Std zu sparen.

Das 44,00 EUR Ticket habe ich nur wg. des Anzeigefehler gebucht.
WestfalenTarif verweigert mir nun die Erstattung von 44,00, ich möge mich an die DB wenden.

Aber wie mach ich das ?
Wo kann ich mein Anliegen formulieren ?
Oder wer ist zuständig ?
Wimmeln die mich nur ab ?

Vielen Dank für alle Antworten.

Das Servicecenter Fahrgastrechte würde dein Anliegen auch nur per Brief bearbeiten können.

Was ich machen würde, mit beiden Tickets (das Onlineticket Ausgedruckt) zu einer DB Verkaufsstelle gehen und dein Anliegen Schildern entweder machen sie es direkt oder du bekommst einen Vermerk mit dem du dich an den Verbund wenden kannst.

Im besten Fall bekommst du die kompletten 44,00€ - im etwas schlechteren Fall wird eine Gebühr fällig.

Und im ganz schlechten Fall der übrigens leider der offizielle ist bekommst du gar nichts.

Eine Frage noch, was ist dein 44,00€ Ticket für eine Art bzw. welche Bezeichnung hat es bei Normalpreis muss es mindestens gegen Gebühr erstattet werden.

Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen

BahnFanFritzlar, Montag, 21.08.2023, 21:34 (vor 839 Tagen) @ Reservierungszettel


Eine Frage noch, was ist dein 44,00€ Ticket für eine Art bzw. welche Bezeichnung hat es bei Normalpreis muss es mindestens gegen Gebühr erstattet werden.

Ist Normalpreis 1.Kl

An den Automatenbetreiber wenden

ffz, Montag, 21.08.2023, 21:50 (vor 839 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Hallo,

für die Erstattung ist nicht das Service Center Fahrgastrechte zuständig, sondern der Automatenbetreiber, der steht klein auf der Fahrkarte oder sonst am Automaten. Sollte es einer der Automaten in der Bahnhofshalle gewesen sein, so dürfte es ein Automat von DB Vertrieb sein. Dann solltest du deinen Erstattungswunsch an reiseportal@bahn.de bzw fahrkartenservice@bahn.de richten.

Westfalentarif ist lediglich der lokale Verkehrsverbund der den Fahrkartenverkauf ausschreibt, oder im Rahmen der Nahverkehrsveträge vergibt.

Gruß

An den Automatenbetreiber wenden

BahnFanFritzlar, Dienstag, 22.08.2023, 06:23 (vor 839 Tagen) @ ffz

Hallo,

für die Erstattung ist nicht das Service Center Fahrgastrechte zuständig, sondern der Automatenbetreiber, der steht klein auf der Fahrkarte oder sonst am Automaten. Sollte es einer der Automaten in der Bahnhofshalle gewesen sein, so dürfte es ein Automat von DB Vertrieb sein. Dann solltest du deinen Erstattungswunsch an reiseportal@bahn.de bzw fahrkartenservice@bahn.de richten.

Westfalentarif ist lediglich der lokale Verkehrsverbund der den Fahrkartenverkauf ausschreibt, oder im Rahmen der Nahverkehrsveträge vergibt.

Gruß

Das habe ich mir auch schon gedacht.
Nur - wie kann ich den Automatenbetreiber auf dem Fahrschein erkennen ?
Links oben steht "DB" und "CIV 1080".
Links unten Zahlencode 600171907 66609589-4732
Auf meinem Bankauszug der Kartenzahlung steht "DB Vertrieb"

DB Vertrieb im Auftrag des NWL

FrankS, Dienstag, 22.08.2023, 07:01 (vor 839 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Die blau-roten Automaten werden von DB Vertrieb (passt zum Zahlungsempfänger) im Auftrag des NWL betrieben.

DB Vertrieb im Auftrag des NWL

FrankS, Dienstag, 22.08.2023, 07:12 (vor 839 Tagen) @ FrankS

Der Link sollte eigentlich zur Bildersuche zeigen, sorry.

Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen

FrankS, Dienstag, 22.08.2023, 07:14 (vor 839 Tagen) @ Reservierungszettel

Und im ganz schlechten Fall der übrigens leider der offizielle ist bekommst du gar nichts.

Auch, wenn's mich überhaupt nicht wundern würde, aber worauf stützt du, dass das die offizielle Sachlage ist?

Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 22.08.2023, 10:35 (vor 839 Tagen) @ FrankS

Und im ganz schlechten Fall der übrigens leider der offizielle ist bekommst du gar nichts.


Auch, wenn's mich überhaupt nicht wundern würde, aber worauf stützt du, dass das die offizielle Sachlage ist?

Wenn es ein Länderticket oder sonstiges Verbundticket wäre. Die werden nur aus Kulanz erstattet.

Da er wie sich geklärt hat einen Normalpreis hat kann er ihn zumindest gegen Gebühr zurückgeben.

Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen

FrankS, Dienstag, 22.08.2023, 10:44 (vor 839 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von FrankS, Dienstag, 22.08.2023, 10:47

Ach so, die grundsätzlichen Stornierungsbedingungen waren gemeint. Ja, das leuchtet dann ein.

Fände es aber schon interessant, inwieweit ein Ersatzanspruch aufgrund einer Falschauskunft des Automaten gegen den Betreiber desselben oder den Datenlieferanten bestehen könnte. Letzterer ist vermutlich nicht gleich dem Automatenbetreiber und könnte ebenso für den Fehler verantwortlich sein. Der Fahrgast kaufte schließlich eine Fahrkarte für den nächsten Zug. Da er vernünftigerweise davon ausgehen musste, dass der IC ausfällt, musste er von dem RE ausgehen. Aber das ist dann vielleicht schon eher ein Thema für's Juraforum ;)

Foto vom Anzeige-Display

BahnFanFritzlar, Dienstag, 22.08.2023, 11:18 (vor 839 Tagen) @ FrankS
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Dienstag, 22.08.2023, 11:22

Ach so, die grundsätzlichen Stornierungsbedingungen waren gemeint. Ja, das leuchtet dann ein.

Fände es aber schon interessant, inwieweit ein Ersatzanspruch aufgrund einer Falschauskunft des Automaten gegen den Betreiber desselben oder den Datenlieferanten bestehen könnte. Letzterer ist vermutlich nicht gleich dem Automatenbetreiber und könnte ebenso für den Fehler verantwortlich sein. Der Fahrgast kaufte schließlich eine Fahrkarte für den nächsten Zug. Da er vernünftigerweise davon ausgehen musste, dass der IC ausfällt, musste er von dem RE ausgehen. Aber das ist dann vielleicht schon eher ein Thema für's Juraforum ;)


Ich habe ein Foto vom Automaten-Display hochgeladen:
Foto_IC_nicht_buchbar
M.E. stand übriges die rote Uhrzeit 18:08 zum Kaufzeitpunkt nicht da. Jedenfalls war die Verbindung nicht buchbar.

Fürs Juraforum:
Ich denke mal das § 119 Irrtum hier 2x greift:
- 1.) für den Betreiber wg. der Falschanzeige
- 2.) für den Käufer der die Falschanzeige zur Kaufentscheidung nutzt
BGB § 119 Irrtum

Aber - erstmal höflich fragen - Irren ist männlich

Wie kann ich das Service-Center Fahrgastrechte erreichen

GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 15:11 (vor 834 Tagen) @ Reservierungszettel

Tel. 030 586020920

Post:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Per Kontaktformular erreichen Sie sie nicht. Selbst schon versucht.

Wenn Sie besondere Hinweise an das SCFGR senden möchten, schreiben Sie sie einfach auf einen extra Zettel und stecken Sie ihn mit in den Umschlag. Wenn Sie es online über Ihren Online-Fahrschein machen, können Sie das Anschreiben als Anlage hochladen.

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

Barzahlung, Sonntag, 27.08.2023, 15:17 (vor 834 Tagen) @ GoethesGarten

Der leitet die Anfrage dann ans Servicecenter Fahrgastrechte weiter.

Tel. 030 586020920

Post:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Per Kontaktformular erreichen Sie sie nicht. Selbst schon versucht.

Wenn Sie besondere Hinweise an das SCFGR senden möchten, schreiben Sie sie einfach auf einen extra Zettel und stecken Sie ihn mit in den Umschlag. Wenn Sie es online über Ihren Online-Fahrschein machen, können Sie das Anschreiben als Anlage hochladen.

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

BahnFanFritzlar, Sonntag, 27.08.2023, 15:28 (vor 834 Tagen) @ Barzahlung

hatte doch am 22.08. ein Mail geschrieben.
Immerhin habe ich per automatisiertem Verfahren eine BearbeitungsNr erhalten.
Das lässt doch hoffen

Sonst gabs keine Reaktion, hatte mir in 3 Wochen auf Wiedervorlage gelegt.

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 15:28 (vor 834 Tagen) @ Barzahlung

Der leitet die Anfrage dann ans Servicecenter Fahrgastrechte weiter.

Darauf würde ich mich nicht immer verlassen.

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

Barzahlung, Sonntag, 27.08.2023, 17:00 (vor 834 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 27.08.2023, 17:00

Der leitet die Anfrage dann ans Servicecenter Fahrgastrechte weiter.


Darauf würde ich mich nicht immer verlassen.

Das ist dann aber nicht Problem des Fahrgasts. Der hat seinen Anspruch damit nämlich geltend gemacht.

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 18:10 (vor 834 Tagen) @ Barzahlung

Wenn er es an der falschen Stelle geltend macht, muss die Bahn überhaupt nichts. Siehe Beitrag weiter unten von Jette (innerhalb dieses Themas).

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 27.08.2023, 18:34 (vor 834 Tagen) @ GoethesGarten

Wenn er es an der falschen Stelle geltend macht, muss die Bahn überhaupt nichts. Siehe Beitrag weiter unten von Jette (innerhalb dieses Themas).

Klar. Drum war ja „an den verursachenden Beförderer“ klar genannt. Für DB Regio muss es natürlich eine von deren Kundenkontakt-Adressen sein (auf der Website von DB Regio ist kundendialog.nrw@deutschebahn.com genannt), und keine von einem anderen Beförderer.

--
Weg mit dem 4744!

Per E-Mail an den verursachenden Beförderer

GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 19:15 (vor 834 Tagen) @ JeDi

Ich habe direkt auf den User Barzahler geantwortet.

Hab jetzt an "fahrkartenservice@bahn.de" geschrieben

BahnFanFritzlar, Dienstag, 22.08.2023, 07:26 (vor 839 Tagen) @ BahnFanFritzlar
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Dienstag, 22.08.2023, 07:27

Hab jetzt aufgrund des Hinweises von User 'ffz' an "fahrkartenservice@bahn.de" geschrieben.
(formloses Schreiben mit Belegen hatte ich ja schon vorbereitet, da ist auch ein Foto der Falschmeldung dabei)

Zumindest habe ich nun automatisiert eine BearbeitungsNr erhalten.

Vielen Dank für die Kommentare
Ich berichte wie es weitergeht.

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

Jette13, Sonntag, 27.08.2023, 17:16 (vor 834 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Am 14.07.2023 hatte ich aufgrund eines Hinweises hier im ICE Treff einen Widerspruch für einen online gestellten Fahrgastrechteantrag (kommentarlos überwiesener Betrag passte nicht) an folgende Mailadressen geschickt info@dbdialog.de, fahrkartenservice@bahn.de, reiseportal@bahn.de. Ich bekam postwendend eine maschinelle Eingangsbestätigung mit einer Bearbeitungsnummer. Am 04.08.2023 gab es dann eine Mail

vielen Dank für Ihre E-Mail und entschuldigen Sie bitte, dass wir Ihnen erst jetzt antworten können.

Bei Rückfragen zur Bearbeitung Ihres eingereichten Antrags, wenden Sie sich bitte direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte.

Postanschrift:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Per E-Mail ist das Servicecenter nicht erreichbar. Sie können jedoch telefonischen Kontakt mit den Mitarbeitenden unter 030 586020920 aufnehmen.

Die am 14.7.2023 versandte Mail wurde dann mit einem kurzen Hinweis ausgedruckt und per Post an das Servicecenter geschickt. Bisher keine Antwort erhalten.

Den Postversand wollte ich mir eigentlich ersparen, da ich zum Versandzeitpunkt keinen Drucker zur Verfügung hatte. Da musste improvisiert werden.

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 17:55 (vor 834 Tagen) @ Jette13

Das hatte ich gerade jemand anderem erklärt. Aber wer nicht glaubt muss es wohl selbst erfahren.

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

bahnfahrerofr., Sonntag, 27.08.2023, 18:10 (vor 834 Tagen) @ GoethesGarten

Vom Kundendialog wurden schon Mails erfolgreich ans SC FGR weitergeleitet. Zumindest bei mir.

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 18:12 (vor 834 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von GoethesGarten, Sonntag, 27.08.2023, 18:12

Das ist aber nicht die Regel und dazu ist der Fahrkartenservice auch nicht verpflichtet. Es gibt 3 Wege und Punkt.

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 27.08.2023, 18:32 (vor 834 Tagen) @ GoethesGarten

Naja, reiseportal@bahn.de ist ausweislich des Impressums auf bahn.de eine E-Mail-Adresse der DB Fernverkehr AG. Wenn ich denen gegenüber Ansprüche geltend machen möchte, könnte das durchaus ein zielführender Weg sein (der dann freilich nicht über das Servicecenter Fahrgastrechte, sondern direkt zum Beförderer führt).

--
Weg mit dem 4744!

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

bahnfahrerofr., Sonntag, 27.08.2023, 18:43 (vor 834 Tagen) @ JeDi

Eben. Wenn DB FV einen Dienstleister zur Bearbeitung einsetzt (=DB Dialog), sind sie zur Weiterleitung eigentlich verpflichtet.

mit "fahrkartenservice@bahn.de" hatte ich keinen Erfolg

Bremer, Bremen, Montag, 28.08.2023, 09:07 (vor 833 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Richtig. Als Kunde interessiert mich gar nicht, wer oder wie meine Fahrgastrechte bearbeitet werden.

Mir ist nur wichtig, dass sie korrekt bearbeitet werden und das ich am Ende das Geld auf dem Konto habe. Und um das zu initiieren, kontaktiere ich einzig und alleine den Beförderer.

fahrgastrechte@dbdialog.de

Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 13:04 (vor 652 Tagen) @ Jette13

Am 14.07.2023 hatte ich aufgrund eines Hinweises hier im ICE Treff einen Widerspruch für einen online gestellten Fahrgastrechteantrag (kommentarlos überwiesener Betrag passte nicht) an folgende Mailadressen geschickt info@dbdialog.de, fahrkartenservice@bahn.de, reiseportal@bahn.de. Ich bekam postwendend eine maschinelle Eingangsbestätigung mit einer Bearbeitungsnummer. Am 04.08.2023 gab es dann eine Mail

(...)

Per E-Mail ist das Servicecenter nicht erreichbar.

Doch ist es und zwar unter fahrgastrechte@dbdialog.de. Das ist jedenfalls diejenige Adresse, an die intern weitergeleitet wird.

Es bleibt allerdings fraglich, ob die Adresse geeignet ist, Fahrgastrechte-Ansprüche geltend zu machen. Die DB Dialog Gmbh ist kein Kundenvertragspartner und die Mailadresse keine vom Beförderer genannte Beschwerdeadresse. Man sollte daher immer an beides mailen, die im Impressum des Beförderers genannte Mailadresse UND fahrgastrechte@dbdialog.de (um einer ausbleibenden Weiterleitung zuvorzukommen) und dann sich selbst noch in CC.

Hab jetzt an "fahrkartenservice@bahn.de" geschrieben

BahnFanFritzlar, Samstag, 02.09.2023, 12:47 (vor 828 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Habe Nachricht erhalten das ich Original-Belege einreichen soll.
Wie erwartet.

Bei sowas habe ich immer Bedenken falls die Originale abhanden/nicht ankommen.

Hab jetzt an "fahrkartenservice@bahn.de" geschrieben

bahnfahrerofr., Samstag, 02.09.2023, 21:06 (vor 827 Tagen) @ BahnFanFritzlar
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 02.09.2023, 21:06

Habe Nachricht erhalten das ich Original-Belege einreichen soll.
Wie erwartet.

Bei sowas habe ich immer Bedenken falls die Originale abhanden/nicht ankommen.

Ist aber meiner Meinung nach korrekt und nachvollziehbar. Kannst es ja per Einschreiben Einwurf schicken.

Aus Interesse: an welche Adresse sollst du einsenden?

Hab jetzt an "fahrkartenservice@bahn.de" geschrieben

BahnFanFritzlar, Sonntag, 03.09.2023, 00:22 (vor 827 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Aus Interesse: an welche Adresse sollst du einsenden?

DB Fernverkehr
Postfach 100114
96053 Bamberg

HEUTE habe ich die Erstattung erhalten !!!

BahnFanFritzlar, Mittwoch, 06.12.2023, 19:48 (vor 732 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Plötzlich und unerwartet - druddeln 44,00 EUR auf meinem Konto ein - und sogar 2x

War mir in der Sache schon unwohl weil ich den Original-Fahrschein zurückgesandt hatte und somit nichts mehr in der Hand hatte.
Und schon überlegt zu mahnen.

Aber heute - nach 3 Monaten - war das Geld auf meinem Konto.
Und zwar 2x mit unterschiedlichen Bearbeitungsnummern.

Die Mühlen mahlen also ...

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