Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer? (Allgemeines Forum)
dadiref, Montag, 21.08.2023, 09:57 (vor 855 Tagen)
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.
Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Auch wenn das Ticket kostenfrei ist, haben wir 2 Stunden unseres Kurztrips verloren und hätten am Abreisetag eine Stunde länger vor Ort bleiben können.
Danke vorab!
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2023, 10:14 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.
Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Auch wenn das Ticket kostenfrei ist, haben wir 2 Stunden unseres Kurztrips verloren und hätten am Abreisetag eine Stunde länger vor Ort bleiben können.
Da gibt es nichts, denn es richtet sich nach den Fahrpreis und nicht nach verlorener Zeit.
Die Fahrkarte hat einen Preis von 0€ und davon gibt es dann 25% bzw. 50%, und das ist wieviel?
Bei Bahnbonus Freifahrten gibt entsprechende Punkte zurück, weil damit bezahlt wurde.
Die Freifahrt ist ja eine kostenlose Zugabe.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
dadiref, Montag, 21.08.2023, 10:41 (vor 855 Tagen) @ EK-Wagendienst
Sowas habe ich mir natürlich gedacht. Es ist typisch bei der Bahn und mittlerweile bin ich es mit der BC 100 auch Leid und werde wahrscheinlich zum Ablauf der Gültigkeit wieder aufs Auto / Flugzeug umsteigen.
Genauso ist es, wenn sie mit mir mitkam und wir 59 Minuten Verspätung hatten. Die eine Minute ist für die Bahn entscheidend, da es so keinen Anspruch auf Erstattung von 25% gibt. Dass die Fahrgäste aber bei 59 Minuten Verspätung dieselben Auswirkungen wie bei 60 Minuten haben - das ist egal.
Jedenfalls vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2023, 10:49 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Sowas habe ich mir natürlich gedacht. Es ist typisch bei der Bahn und mittlerweile bin ich es mit der BC 100 auch Leid und werde wahrscheinlich zum Ablauf der Gültigkeit wieder aufs Auto / Flugzeug umsteigen.
Genauso ist es, wenn sie mit mir mitkam und wir 59 Minuten Verspätung hatten. Die eine Minute ist für die Bahn entscheidend, da es so keinen Anspruch auf Erstattung von 25% gibt. Dass die Fahrgäste aber bei 59 Minuten Verspätung dieselben Auswirkungen wie bei 60 Minuten haben - das ist egal.
59 Minuten werden aber normal anerkannt, weil die Messgenauigkeit nicht gegeben ist,
Dieses wurde mit dem EBA so vereinbart, ich meine die Grenze lag bei 57 Minuten, aber irgend eine Grenze muss es ja geben.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
Garfield_1905, Montag, 21.08.2023, 10:55 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Sowas habe ich mir natürlich gedacht. Es ist typisch bei der Bahn und mittlerweile bin ich es mit der BC 100 auch Leid und werde wahrscheinlich zum Ablauf der Gültigkeit wieder aufs Auto / Flugzeug umsteigen.
Sorry, aber wer für eine Fahrkarte, für die er nichts bezahlt hat, eine Entschädigung haben will, der ...
Genauso ist es, wenn sie mit mir mitkam und wir 59 Minuten Verspätung hatten. Die eine Minute ist für die Bahn entscheidend, da es so keinen Anspruch auf Erstattung von 25% gibt. Dass die Fahrgäste aber bei 59 Minuten Verspätung dieselben Auswirkungen wie bei 60 Minuten haben - das ist egal.
Das stimmt. Aber wie ist das bei 58 Minuten ? Oder 57 ? Oder 55 ? Wo ziehst Du die Grenze ? Bei 50 Minuten ? Und was machst Du dann bei 49 Minuten ? Eine Regelung mit einer Grenze zieht automatisch 'Grenzfälle' nach sich.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
dadiref, Montag, 21.08.2023, 10:58 (vor 855 Tagen) @ Garfield_1905
Ja ganz genau, für eine Fahrkarte, die kostenfrei war, möchte ICH gerne eine Entschädigung haben. Es ist ja auch nicht so, dass ich über EUR 6.000 Umsatz bei der DB gelassen habe. ;-)
Man ist es einfach irgendwann Leid, mit den ständigen Verspätungen, Ausfällen etc.
Jeder hat da seine Meinung, aber ich finde, dass man aus Kulanz einem Platin-Statuskunden zumindest einen kleinen Obolus in Form von BB-Punkten o.ä. gutschreiben könnte.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
Garfield_1905, Montag, 21.08.2023, 11:37 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Ja ganz genau, für eine Fahrkarte, die kostenfrei war, möchte ICH gerne eine Entschädigung haben. Es ist ja auch nicht so, dass ich über EUR 6.000 Umsatz bei der DB gelassen habe. ;-)
Man ist es einfach irgendwann Leid, mit den ständigen Verspätungen, Ausfällen etc.
Jeder hat da seine Meinung, aber ich finde, dass man aus Kulanz einem Platin-Statuskunden zumindest einen kleinen Obolus in Form von BB-Punkten o.ä. gutschreiben könnte.
Ich glaube, für Deine vorhandene BC 100 (?) bekommst Du eine Entschädigung. Für die hast Du auch bezahlt.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
andreas.paw, Mittwoch, 30.07.2025, 17:38 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
Ja ganz genau, für eine Fahrkarte, die kostenfrei war, möchte ICH gerne eine Entschädigung haben. Es ist ja auch nicht so, dass ich über EUR 6.000 Umsatz bei der DB gelassen habe. ;-)
Man ist es einfach irgendwann Leid, mit den ständigen Verspätungen, Ausfällen etc.
Jeder hat da seine Meinung, aber ich finde, dass man aus Kulanz einem Platin-Statuskunden zumindest einen kleinen Obolus in Form von BB-Punkten o.ä. gutschreiben könnte.
Ich glaube, für Deine vorhandene BC 100 (?) bekommst Du eine Entschädigung. Für die hast Du auch bezahlt.
Ja, aber das hat ja nichts mit der Freifahrt zu tun. Das sind unterschiedliche Ansprüche die hier entstehen.
Und dass hier ein Anspruch entsteht, ist zweifelsfrei gegeben, wie hoch dieser ist, ist natürlich fraglich.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
JanZ, HB, Montag, 21.08.2023, 11:39 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Es kann ja sein, dass du aus Kulanz Punkte gutgeschrieben bekommst. Wenn es hier noch niemand ausprobiert hat, kann die Frage niemand beantworten.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
andreas.paw, Mittwoch, 30.07.2025, 17:37 (vor 145 Tagen) @ JanZ
Hallo Zusammen,
Rückfrage zu einem sehr halten Thema.
Hat denn jemand mal probiert für eine Mitfahr-Freifahrt eine Entschädigung via Fahrgastrechte zu erhalten. Bei einer Freifahrt über BB Punkte habe ich schon Punkte zurück erhalten.
Ich würde im übrigen nicht argumentieren, dass der Preis der Fahrt null Euro ist, denn wie weiter unten geschrieben hat es ja durchaus einen Wert für die Bahn (bzw. es handelt sich um eine Verpflichtung).
Viele Grüße,
andreas.paw
Darauf muß man erst mal kommen. :-)
Garfield_1905, Mittwoch, 30.07.2025, 18:26 (vor 145 Tagen) @ andreas.paw
Hat denn jemand mal probiert für eine Mitfahr-Freifahrt eine Entschädigung via Fahrgastrechte zu erhalten.
Für eine Fahrkarte, für die man nichts bezahlt hat, eine Rückerstattung zu erhalten. :-) Also ich plädiere ja für 100%.
PS. Jetzt mal ernsthaft. Wie sollte ich denn da den Fahrkartenwert errechnen und die Rückerstattung festlegen zu können ? Pi mal Daumen ?
Bei einer Freifahrt über BB Punkte habe ich schon Punkte zurück erhalten.
Ja, da hast Du ja wohl auch Punkte eingesetzt.
Darauf muß man erst mal kommen. :-)
andreas.paw, Mittwoch, 30.07.2025, 18:27 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
Hat denn jemand mal probiert für eine Mitfahr-Freifahrt eine Entschädigung via Fahrgastrechte zu erhalten.
Für eine Fahrkarte, für die man nichts bezahlt hat, eine Rückerstattung zu erhalten. :-) Also ich plädiere ja für 100%.PS. Jetzt mal ernsthaft. Wie sollte ich denn da den Fahrkartenwert errechnen und die Rückerstattung festlegen zu können ? Pi mal Daumen ?
Das war hier nicht gefragt.
Darauf muß man erst mal kommen. :-)
Garfield_1905, Mittwoch, 30.07.2025, 18:32 (vor 145 Tagen) @ andreas.paw
PS. Jetzt mal ernsthaft. Wie sollte ich denn da den Fahrkartenwert errechnen und die Rückerstattung festlegen zu können ? Pi mal Daumen ?
Das war hier nicht gefragt.
Mag ja sein, aber das sollte doch wohl wichtig sein, wenn Du schon eine Rückerstattung haben willst. Oder willst Du meinetwegen pauschal 100€ ?
Darauf muß man erst mal kommen. :-)
andreas.paw, Mittwoch, 30.07.2025, 18:34 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
PS. Jetzt mal ernsthaft. Wie sollte ich denn da den Fahrkartenwert errechnen und die Rückerstattung festlegen zu können ? Pi mal Daumen ?
Das war hier nicht gefragt.
Mag ja sein, aber das sollte doch wohl wichtig sein, wenn Du schon eine Rückerstattung haben willst. Oder willst Du meinetwegen pauschal 100€ ?
Bitte berücksichtige, dass ich auf deine Antworten nicht mehr eingehe, denn sie treffen nicht meine Frage.
Ich wollte wissen, ob das jemand mal versucht hat, Ja oder Nein.
Nein ! Ich würde auf sowas gar nicht erst kommen. :-)
Garfield_1905, Mittwoch, 30.07.2025, 18:36 (vor 145 Tagen) @ andreas.paw
bearbeitet von Garfield_1905, Mittwoch, 30.07.2025, 18:36
- kein Text -
Schlimmer als Verspätung
Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 21.08.2023, 13:19 (vor 855 Tagen) @ dadiref
bearbeitet von Alter Köpenicker, Montag, 21.08.2023, 13:21
Man ist es einfach irgendwann Leid, mit den ständigen Verspätungen, Ausfällen etc.
Mit Verspätungen kann man ja noch leben, wenn sie nicht völlig aus dem Ruder laufen und mehrere Stunden betragen. Aber etwas anderes finde ich viel schlimmer: Heute hatte ich beispielsweise aufgrund einer Verspätung einen Anschlußverlust und mußte mit dem nächsten Zug vorlieb nehmen. Dabei handelte es sich um einen Ersatzzug, einen gekürzten ICE-1. Wagen 12 war zudem verschlossen, zumindest in Wagen 11 war die Klimaanlage offenbar defekt und auch dieser Zug startete erst ein paar Minuten nach Plan. Warum macht man sowas? Züge zu kürzen hat ja nun nichts mit maroden Strecken und Personalmangel zu tun und ist angesichts steigender Fahrgastzahlen weder entschuldbar noch logisch zu erklären.
Eigentlich sollte es dafür noch eine satte Entschädigung für entgangene Reisefreuden geben.
Schlimmer als Verspätung
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Freitag, 01.08.2025, 22:04 (vor 143 Tagen) @ Alter Köpenicker
Ich nehme mal an, Du hattest einen 401LDV erwischt. Diese Züge sind bei aller Pflege auch so langsam am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Daher wurden sie ja auch von den Hauptlinien runter genommen. Vor allem der Buckel ist hier bei den 401LDV zu nennen. Da ist es nur natürlich, das bei aller Pflege und Wartung die Technik irgendwann die Füße hebt und streikt. Da kann im Werk bei der Überprüfung noch alles in bester Butter sein, sobald halt ein bestimmter Zustand hergestellt ist/wird, dann steigt eben das eine bestimmte Bauteil aus und dann haben wir den sprichwörtlichen Salat. Wenns halt zufällig die Energieversorgung trifft, kann bzw darf man den Wagen nicht mit Reisenden besetzen.
Eine defekte Klimaanlage mag im Winter noch halbwegs tragbar sein für Manche. Im Sommer dagegen hat man sehr schnell eine rollende Sauna. Die Zeitungsartikel zum Thema Klimaausfall sollten hier allen noch geläufig sein.
Aber ich gebe Dir Recht, sowas kann einem die Reise vermiesen. Ändern kann man es allerdings in den seltensten Fällen. Sobald der Zug an den Bahnsteig rollt, übernimmt das Zugpersonal die Verantwortung für Mensch und Material. Und dessen Möglichkeiten sind beschränkt.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
wachtberghöhle, Montag, 21.08.2023, 11:06 (vor 855 Tagen) @ Garfield_1905
Sowas habe ich mir natürlich gedacht. Es ist typisch bei der Bahn und mittlerweile bin ich es mit der BC 100 auch Leid und werde wahrscheinlich zum Ablauf der Gültigkeit wieder aufs Auto / Flugzeug umsteigen.
Sorry, aber wer für eine Fahrkarte, für die er nichts bezahlt hat, eine Entschädigung haben will, der ...
Der Schaden ensteht durch die verspätete Ankunft am Zielort. Der soll entschädigt werden.
Fahrgastrechte bei BB Status Mitfahrer?
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2023, 11:17 (vor 855 Tagen) @ wachtberghöhle
Sowas habe ich mir natürlich gedacht. Es ist typisch bei der Bahn und mittlerweile bin ich es mit der BC 100 auch Leid und werde wahrscheinlich zum Ablauf der Gültigkeit wieder aufs Auto / Flugzeug umsteigen.
Sorry, aber wer für eine Fahrkarte, für die er nichts bezahlt hat, eine Entschädigung haben will, der ...
Der Schaden endsteht durch die verspätete Ankunft am Zielort. Der soll entschädigt werden.
Es gibt eben einen Preisnachlass.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Und wenn die Bahn bei 61 Minuten nicht zahlt wäre ok?
Hansjörg, Montag, 21.08.2023, 12:23 (vor 855 Tagen) @ dadiref
- kein Text -
Dumme Frage ... ! :-) :-) :-)
Garfield_1905, Montag, 21.08.2023, 13:22 (vor 855 Tagen) @ Hansjörg
- kein Text -
Fahrgastrechte!
wachtberghöhle, Montag, 21.08.2023, 10:22 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.
Passiert leider zu oft.
Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Analog zu den Rechten für den bezahlten Teil.
25% vom Wert des bezahlten Fahrpreises. Die meisten sagen halt: 25 von 0 ist halt Null.
Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/
Fahrgastrechte!
JanZ, HB, Montag, 21.08.2023, 10:34 (vor 855 Tagen) @ wachtberghöhle
Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/
Wobei er erstens von Fahrkarten schreibt, die mit Punkten bezahlt wurden (was hier ja nicht direkt zutrifft) und er zweitens auch nicht näher beschreibt, wie er diesen Anspruch begründet. Da hätte ich schon gerne ein paar mehr Informationen.
Fahrgastrechte!
rainman51, Paderborn, Montag, 21.08.2023, 11:00 (vor 855 Tagen) @ wachtberghöhle
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.
Passiert leider zu oft.
Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Analog zu den Rechten für den bezahlten Teil.
25% vom Wert des bezahlten Fahrpreises. Die meisten sagen halt: 25 von 0 ist halt Null.Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/
Selbst wenn es einen Anspruch auf Erstattung in Geld für eine nicht gezahlte Fahrkarte gibt oder eine bezahlte Fahrkarte mit Punkten, wo nach richtet sich dann der Preis? Nach dem günstigsten Sparpreis?
Fahrgastrechte!
wachtberghöhle, Montag, 21.08.2023, 11:04 (vor 855 Tagen) @ rainman51
Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/
Selbst wenn es einen Anspruch auf Erstattung in Geld für eine nicht gezahlte Fahrkarte gibt oder eine bezahlte Fahrkarte mit Punkten, wo nach richtet sich dann der Preis? Nach dem günstigsten Sparpreis?
Ich meine in einen Beitrag gelesen zu haben, wird genau ein zu grunde leigender in Geld bezahlte Preis angesetzt.
Das könnte in diesem Fall der Preis für die bezahlte Fahrkarte sein, zu dem die Mitfahrerfreifahrt gelöst wurde.
Fahrgastrechte!
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2023, 11:21 (vor 855 Tagen) @ wachtberghöhle
Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/
Selbst wenn es einen Anspruch auf Erstattung in Geld für eine nicht gezahlte Fahrkarte gibt oder eine bezahlte Fahrkarte mit Punkten, wo nach richtet sich dann der Preis? Nach dem günstigsten Sparpreis?
Ich meine in einen Beitrag gelesen zu haben, wird genau ein zu grunde leigender in Geld bezahlte Preis angesetzt.Das könnte in diesem Fall der Preis für die bezahlte Fahrkarte sein, zu dem die Mitfahrerfreifahrt gelöst wurde.
Man kann viel Regeln, macht es dann kompliziert.
Einfacher wäre, sowas da mit 2 Kostenlosen Freifahrten gar nicht anbieten.
Abschaffung dieser ganzen Ausnahme Dinger, wie auch dieser e-coupons, und Aktionen, aber da beschäftigen sich ja zig Leute mit, und für den Eisenbahnbetrieb kann man die bestimmt nicht gebrauchen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Äpfel und Birnen
südkreuz, Montag, 21.08.2023, 13:36 (vor 855 Tagen) @ wachtberghöhle
Erstattung gibt es, wenn man für eine Fahrkarte etwas bezahlt hat - ob in EUR oder Punkten; entweder eben in EUR oder in Punkten.
Bei der Mitfahrerfreifahrt sehe ich da überhaupt keinen Ansatz. Man kann sicher versuchen, per Kulanz über den Bonusservice eine neue Freifahrt zu bekommen (würde mich interessieren, ob das klappt), aber nicht mal der geschäftstüchtige Anwalt hat sich so weit verstiegen, hier Ansprüche zu erkennen (der hatte diese Variante wahrscheinlich auch gar nicht auf dem Schirm).
Äpfel und Birnen
wachtberghöhle, Montag, 21.08.2023, 13:48 (vor 855 Tagen) @ südkreuz
Erstattung gibt es, wenn man für eine Fahrkarte etwas bezahlt hat - ob in EUR oder Punkten; entweder eben in EUR oder in Punkten.
Es geht hier ja nicht um Erstattung. Die gibt es, wenn z.B. wegen Verspätung auf die reise verzichtet wird.
Bei der Mitfahrerfreifahrt sehe ich da überhaupt keinen Ansatz.
Es geht um Entschädigung. Aus: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782
(1) Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, hat ein Fahrgast bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung
durch das Eisenbahnunternehmen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte angegebenen
Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 18 erfolgt ist. Die Mindest
entschädigung bei Verspätungen beträgt
a) 25 % des Preises der Fahrkarte bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
b) 50 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten.
Als Preis würde ich die Hauptfahrkarte ansetzen.
Man kann sicher versuchen, per Kulanz über den Bonusservice eine neue Freifahrt zu bekommen (würde mich interessieren, ob das klappt), aber nicht mal der geschäftstüchtige Anwalt hat sich so weit verstiegen, hier Ansprüche zu erkennen (der hatte diese Variante wahrscheinlich auch gar nicht auf dem Schirm).
Da ging es mal um eine Bonusfreifahrt. Die Entschädigung erfolgte WIMRE in "Geld"
Nach verfuegbarkeit?
dennisk, Montag, 21.08.2023, 11:21 (vor 855 Tagen) @ dadiref
Was bedeutet das „nach Verfügbarkeit“?
Jeder Zug der nicht für Buchungen gesperrt ist oder jeder für den noch Sparpreis verfügbar sind?
Und wird die Prämie bei Prämie bestellen sofort abgezogen von den Punkten oder erst wenn man danachwirklich eine Buchbereich verbindung auswählt?
Nach verfuegbarkeit?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 21.08.2023, 11:41 (vor 855 Tagen) @ dennisk
Was bedeutet das „nach Verfügbarkeit“?
Jeder Zug der nicht für Buchungen gesperrt ist oder jeder für den noch Sparpreis verfügbar sind?
Und wird die Prämie bei Prämie bestellen sofort abgezogen von den Punkten oder erst wenn man danachwirklich eine Buchbereich verbindung auswählt?
M.W. "alles was nicht schon gesperrt ist".
Was soll da abgezogen werden? Die Freifahrt kostet doch eben keine Punkte?
--
Weg mit dem 4744!
Die forumliche Missgunst ist ja wieder lustig.
sfn17, Montag, 21.08.2023, 12:59 (vor 855 Tagen) @ dadiref
bearbeitet von sfn17, Montag, 21.08.2023, 13:01
Erstens sind bb-Punkte keine beliebigen Spielcoins, sondern müssen hart als Werte verbucht werden, für welche auch Rückstellungen gebildet werden. Beim Kranich ein Riesenthema mit ihrem Meilenprogramm. Das ist auch logisch, denn die bb Prämien kosten ja wieder Geld: Sachprämien müssen eingekauft werden (es gibt einen riesigen BtB-Markt allein für diesen ganzen Werbeplunder), Bahnprämien müssen intern verrechnet werden. - Als Rückerstattung werden dann bb Punkte wieder gutgeschrieben. Das ist keine "Kulanz".
Zweitens bezieht sich die FGR-Entschädigung auf die Verspätung als Schadensgrund. Wie die Entschädigung dann berechnet wird, ist eine andere Sache. Das müsste ja nicht einmal in Geld erfolgen. Selbst bei nur mit bb Punkten bezahlten Fahrten hat man alle Rechte.
Die forumliche Missgunst ist ja wieder lustig.
JanZ, HB, Montag, 21.08.2023, 13:33 (vor 855 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von JanZ, Montag, 21.08.2023, 13:35
Dann leg doch mal die Karten auf den Tisch und sag, wie hoch hier der Anspruch ist, wenn es nicht mal einen Gegenwert in Punkten gibt. Und hör endlich auf, Leuten Missgunst vorzuwerfen, nur weil sie die Regeln so darstellen, wie sie ihrer Meinung nach sind. Wir haben sie nicht gemacht, und ob wir irgendwem was gönnen oder nicht, steht auf einem völlig anderen Blatt. Ich würde gerne allen Leuten Milch und Honig versprechen, aber die Realität sieht leider oft anders aus. Und nur danach ist ja gefragt.
Die forumliche Missgunst ist ja wieder lustig.
sfn17, Montag, 21.08.2023, 13:57 (vor 855 Tagen) @ JanZ
Habe ich in Totalität Unrecht, bloß weil ich nicht den Gegenwert der bb Punkte benennen kann, der ohnehin nur eine interne Größe ist? das sind vielleicht Diskursmethoden... nur, um die missgünstige Haltung eisern zu verteidigen.
Im übrigen gibt es ja Spekulationen, wieviel 1 bb-Punkt "wert" sein könnte. Forumssuche oder externe Fuzzyseiten bemühen. Aus Gerichtsprozesse werden auch hierzu Infos vorfindlich sein, wenn's denn so brennend interessiert.
Weil es jetzt gegen mich geht mit absurden Forderungen, bin ich hier im Ast raus. Danke fürs Lesen.
Die forumliche Missgunst ist ja wieder lustig.
JanZ, HB, Montag, 21.08.2023, 14:05 (vor 855 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von JanZ, Montag, 21.08.2023, 14:06
Weil es jetzt gegen mich geht mit absurden Forderungen, bin ich hier im Ast raus. Danke fürs Lesen.
Du hast angefangen, Leute persönlich anzugreifen. Von daher darfst du dich nicht wundern, wenn du Gegenwind bekommst. Daher noch mal zum Mitschreiben: Ich finde es auch bescheuert, dass die Höhe des Entschädigungsanspruchs vom bezahlten Fahrkartenpreis abhängt, weil der Schaden, den man durch die Verspätung erleidet, damit genau gar nichts zu tun hat. Und ja, es kann sein, dass man auch bei einer Fahrkarte, für die man weder Geld noch Punkte bezahlt hat, einen Anspruch hat. Anscheinend weiß hier aber niemand genau, inklusive dir, ob dieser Anspruch tatsächlich existiert und wenn ja, wie hoch er ist. Wenn auf irgendwelchen "externen Fuzzyseiten" oder bei Anwälten was dazu steht, darfst du das selbstverständlich gerne verlinken. Ansonsten kann ich dir auch nicht mehr Fachwissen zusprechen als jedem anderen User hier.
Dem OP kann ich nur empfehlen, dem SC FGR bzw. dem zuständigen EVU den Fall zu schildern und zu gucken, was passiert. Bei Ablehnung gibt es ja noch weitere Instanzen. Das Ergebnis kann er/sie ja dann hier posten und wir wissen dann für die Zukunft Bescheid.
Und ja, ich gönne dem OP jeden Cent, den er hierfür bekommt. Da du ja "raus" bist, werde ich diesen Beitrag bei Gelegenheit gerne verlinken, damit du den Inhalt auch mitbekommst. Immer und immer wieder.
Die forumliche Missgunst ist ja wieder lustig.
Giovanni, Montag, 21.08.2023, 14:08 (vor 855 Tagen) @ JanZ
Dann leg doch mal die Karten auf den Tisch und sag, wie hoch hier der Anspruch ist, wenn es nicht mal einen Gegenwert in Punkten gibt.
Im Prämienshop kostet die Mitfahrerfreifahrt 1500 Punkte / H+R 2500 Punkte:
https://www.bahn.de/service/bahnbonus/bahnbonus_praemien_uebersicht/praemienkategorien/...
Nimmt man die H+R-Variante als Grundlage, wäre die Entschädigung 625 Prämienpunkte für die Hin- und 313 Prämienpunkte für die Rückfahrt.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
forumliche Gunst ^^
sflori, Montag, 21.08.2023, 16:33 (vor 855 Tagen) @ Giovanni
Im Prämienshop kostet die Mitfahrerfreifahrt 1500 Punkte / H+R 2500 Punkte:
Nimmt man die H+R-Variante als Grundlage, wäre die Entschädigung 625 Prämienpunkte für die Hin- und 313 Prämienpunkte für die Rückfahrt.
Ich finde, das wäre eine hervorragende Lösung. :)
Bye. Flo.
Nix Mißgunst. Liebe ist das!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 22.08.2023, 00:50 (vor 854 Tagen) @ sfn17
Huhu.
Hat doch nichts mit Mißgunst zu tun. Zuneigung ist das. Muss man nur eben verstehen.
"Ich liebe doch alle. Alle Menschen. Ich liebe doch ... - ich setze mich doch dafür ein."
https://m.youtube.com/watch?v=1XBEqyu5Mck&pp=ygUVTWllbGtlIGxpZWJlIG1lbnNjaGVu
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Meine Ansicht dazu
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 30.07.2025, 19:46 (vor 145 Tagen) @ dadiref
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Das hat sicher Punkte „gekostet“
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Das es kein Geld gibt ist klar, allerdings wäre es Kundenfreundlich für solche Fälle einen gewissen Satz an Punkten wieder zurückzugeben. Vermutlich ist dieses nirgendwo festgelegt.
Auch wenn das Ticket kostenfrei ist, haben wir 2 Stunden unseres Kurztrips verloren und hätten am Abreisetag eine Stunde länger vor Ort bleiben können.
Vielleicht einfach mal nachfragen ob da was möglich ist, weiß allerdings nicht genau an wen du dich wenden sollst.
Ich hatte letztens auch einen Fall wo ich eine Reservierung gebucht habe - der Zug ist dann teilweise ausgefallen. Bin dann dem Link in der E-Mail gefolgt in der Hoffnung meine Punkte für eine neue Reservierung zurück zu bekommen.
Am Ende hieß es ich bekomme 10€ (BC 100) interessanterweise hatte der Zug nicht annähernd 60 Minuten Verspätung.
Das Feld von Verspätung am Ziel war auch leer - aber ich habe diesen Fehler akzeptiert, merkwürdig ist es trotzdem.
Bitte auf das Datum der Anfrage achten !
Garfield_1905, Mittwoch, 30.07.2025, 19:47 (vor 145 Tagen) @ Reservierungszettel
- kein Text -
Hat das Relevanz im Bezug auf die Diskussion?
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 30.07.2025, 20:18 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
- kein Text -
Grundsätzlich natürlich nicht.
Garfield_1905, Mittwoch, 30.07.2025, 21:53 (vor 145 Tagen) @ Reservierungszettel
Wenn ich mir aber Deine Antwort anschaue vielleicht schon:
Vielleicht einfach mal nachfragen ob da was möglich ist, weiß allerdings nicht genau an wen du dich wenden sollst.
Ich weiß nicht, ob so eine Nachfrage nach rund 2 Jahren noch so viel Sinn macht.
Grundsätzlich natürlich nicht.
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 31.07.2025, 11:17 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 31.07.2025, 11:18
Wenn ich mir aber Deine Antwort anschaue vielleicht schon:
Vielleicht einfach mal nachfragen ob da was möglich ist, weiß allerdings nicht genau an wen du dich wenden sollst.
Ich weiß nicht, ob so eine Nachfrage nach rund 2 Jahren noch so viel Sinn macht.
Wie du gesehen hast hat jemand anders das Thema aufgegriffen - da habe ich mich einfach befleißigt gefühlt zu antworten, du ja auch…
Das Ersteller und und Wiedereröffner zwei unterschiedliche Personen sind habe ich dabei nicht bemerkt.
Wobei deine Antworten hier prozentual am wenigsten zielführend sind ;)
Na ja, wenn Du meinst. :-)
Garfield_1905, Donnerstag, 31.07.2025, 12:54 (vor 145 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Garfield_1905, Donnerstag, 31.07.2025, 12:57
Du wirst aber - vielleicht - bemerkt haben, das meine ersten Antworten sich auf eine aktuelle Anfrage bezogen haben. Der Fragesteller hat sich dafür eine alte Anfrage rausgesucht und sie aktualisiert. Das war bei Dir nicht der Fall.
Und wenn Du meine Antworten schon bewertest (warum auch nicht ?), dann frage ich mich, warum Du nicht auch einfach 'zugibst', das Du bei Deinen Antworten einfach das Datum nicht beachtet hast. Wäre doch auch kein Problem gewesen, schließlich kann man nicht unbedingt erwarten, das da plötzlich ein Beitrag aus 2023 auftaucht. Aaabrerr, ein 'Reservierungszettel' irrt sich halt nicht - nie ! Und wenn doch ... :-)
PS. Eigentlich sollte mein Hinweis auf das Datum der Anfrage gar keine Kritik an Dir sein, sondern lediglich ein Hinweis. So war er auch formuliert. Aber ein 'Reservierungszettel' lässt sich nicht auf irgendwas hinweisen, zumindest von mir nicht. ;-)
Ohne Meinung kein Forum
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 31.07.2025, 13:53 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 31.07.2025, 13:55
Du wirst aber - vielleicht - bemerkt haben, das meine ersten Antworten sich auf eine aktuelle Anfrage bezogen haben. Der Fragesteller hat sich dafür eine alte Anfrage rausgesucht und sie aktualisiert. Das war bei Dir nicht der Fall.
Und wenn Du meine Antworten schon bewertest (warum auch nicht ?), dann frage ich mich, warum Du nicht auch einfach 'zugibst', das Du bei Deinen Antworten einfach das Datum nicht beachtet hast. Wäre doch auch kein Problem gewesen, schließlich kann man nicht unbedingt erwarten, das da plötzlich ein Beitrag aus 2023 auftaucht. Aaabrerr, ein 'Reservierungszettel' irrt sich halt nicht - nie ! Und wenn doch ... :-)
Das habe ich indirekt doch gemacht - mit dem Hinweis auf die zwei unterschiedlichen Nutzer.
Geirrt habe ich mich durchaus schon hier, aber da war Garfield wohl nicht anwesend - soll vorkommen.
PS. Eigentlich sollte mein Hinweis auf das Datum der Anfrage gar keine Kritik an Dir sein, sondern lediglich ein Hinweis. So war er auch formuliert. Aber ein 'Reservierungszettel' lässt sich nicht auf irgendwas hinweisen, zumindest von mir nicht. ;-)
Du darfst auf alles mögliche Hinweisen, bleibt dir unbenommen. Die Frage ist nur was der Hintergrund des ganzen ist.
Hätte ich jetzt meinen Beitrag zurückziehen sollen?
Ich für meinen Teil Antworte einfach auf Beiträge, für Hinweise sind die Moderatoren zuständig und zwar im Bezug auf Beleidigungen oder ähnliches.
Es gibt doch keine Regel die verbietet auf alte Beiträge zu antworten und seine Meinung kundzutun. Davon lebt das Forum nunmal.
Bitte auf das Datum der Anfrage achten !
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 30.07.2025, 22:00 (vor 145 Tagen) @ Garfield_1905
das Datum des Beitrages hatte ich gar nicht gesehen,
aber an meiner Antwort hat sich nichts geändert.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Meine Ansicht dazu
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 30.07.2025, 19:56 (vor 145 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von EK-Wagendienst, Mittwoch, 30.07.2025, 19:57
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Das hat sicher Punkte „gekostet“
Nein, das ist die kostenlose Zugabe zum Platin Status, die habe ich auch noch und brauche sie nicht.
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Das es kein Geld gibt ist klar, allerdings wäre es Kundenfreundlich für solche Fälle einen gewissen Satz an Punkten wieder zurückzugeben. Vermutlich ist dieses nirgendwo festgelegt.
Das kommt eben auf die Freifahrt an, nichts bezahlt, dann nichts,
wenn mit Punkten bezahlt, dann gibt es die auch anteilig zurück.
Auch wenn das Ticket kostenfrei ist, haben wir 2 Stunden unseres Kurztrips verloren und hätten am Abreisetag eine Stunde länger vor Ort bleiben können.
Bei der kostenlosen Freifahrt, keine Entschädigung, da Fahrpreis 0,00€, was es gegeben hätte, eine Übernachtung oder Taxi Fahrt, wenn man nicht weiter gekommen wäre.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Meine Ansicht dazu
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 30.07.2025, 20:20 (vor 145 Tagen) @ EK-Wagendienst
Für meine Partnerin habe ich für das vergangene Wochenende eine Mitfahrer-Freifahrt über den Platin Status gebucht.
Das hat sicher Punkte „gekostet“
Nein, das ist die kostenlose Zugabe zum Platin Status, die habe ich auch noch und brauche sie nicht.
Ok - das war mir nicht bekannt.
Leider hatten wir auf der Hinfahrt 2 Stunden Verspätung und auf der Rückfahrt war es 1 Stunde.Mir ist bewusst, dass die Freifahrt (wie der Name schon sagt) kostenfrei ist. Dennoch die Frage - sind hier Fahrgastrechte vorgesehen? Falls ja, wie hoch sind diese?
Das es kein Geld gibt ist klar, allerdings wäre es Kundenfreundlich für solche Fälle einen gewissen Satz an Punkten wieder zurückzugeben. Vermutlich ist dieses nirgendwo festgelegt.
Das kommt eben auf die Freifahrt an, nichts bezahlt, dann nichts,
wenn mit Punkten bezahlt, dann gibt es die auch anteilig zurück.
Auch nicht zwangsläufig - siehe mein Fall ;)
Auch wenn das Ticket kostenfrei ist, haben wir 2 Stunden unseres Kurztrips verloren und hätten am Abreisetag eine Stunde länger vor Ort bleiben können.
Bei der kostenlosen Freifahrt, keine Entschädigung, da Fahrpreis 0,00€, was es gegeben hätte, eine Übernachtung oder Taxi Fahrt, wenn man nicht weiter gekommen wäre.
Jeder die Hälfte
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 31.07.2025, 14:07 (vor 145 Tagen) @ Reservierungszettel
Die Mitfahrerfreifahrt macht ja aus der Einzelfahrkarte eine Fahrkarte für zwei Personen. Dementsprechend ist für eine Verspätungsentschädigung pro Reisenden der halbe Fahrpreis anzusetzen.
Beispiel Ticketpreis 80 EUR, über 2 Stunden Verspätung.
Bei einem Ticket für eine Person zu 80 EUR würde der Reisende 50% ≙ 40 EUR Entschädigung erhalten.
Bei einem Ticket für zwei Personen zu 80 EUR wird pro Person im Verspätungsfall von einem Preis von 40 EUR pro Person ausgegangen, jeder Reisende würde 50% von 40 EUR ≙ 20 EUR Entschädigung erhalten.
Bei der kostenlosen Mitfahrerfreifahrt könnte man analog jeden Reisenden mit der Hälfte des Wertes entschädigen, der einem Einzelreisenden zusteht. So bekommt jeder eine Entschädigung und keiner ist benachteiligt.
Richtigerweise
mmandl, Freitag, 01.08.2025, 13:24 (vor 144 Tagen) @ EK-Wagendienst
Richtigerweise hat der Platin-Status-Kunde die Freifahrt mit der Aufgabe seines Anspruchs auf eine Freifahrt bezahlt. Die Entschädigung beträgt daher 25 bzw. 50 % des Werts dieses Anspruchs. Entweder man bewertet dies monetär mit dem Wert der konkreten Fahrkarte oder man billigt dem Fahrgast zu, bei seiner nach nächsten Fahrt nur 75 bzw. 50 % des Fahrpreises entrichten zu müssen.
Die Ansicht, dass der Fahrpreis Null beträgt, wäre nur dann diskutabel, wenn die Anzahl der Freifahrten nicht limitiert wäre.
Richtigerweise
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 01.08.2025, 14:03 (vor 144 Tagen) @ mmandl
Richtigerweise hat der Platin-Status-Kunde die Freifahrt mit der Aufgabe seines Anspruchs auf eine Freifahrt bezahlt. Die Entschädigung beträgt daher 25 bzw. 50 % des Werts dieses Anspruchs. Entweder man bewertet dies monetär mit dem Wert der konkreten Fahrkarte oder man billigt dem Fahrgast zu, bei seiner nach nächsten Fahrt nur 75 bzw. 50 % des Fahrpreises entrichten zu müssen.
Die Ansicht, dass der Fahrpreis Null beträgt, wäre nur dann diskutabel, wenn die Anzahl der Freifahrten nicht limitiert wäre.
Dann setzt das mal durch.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Richtigerweise...
gnampf, Freitag, 01.08.2025, 17:57 (vor 143 Tagen) @ mmandl
...würde die DB sich dieses Geschenk dann zukünftig am besten einfach sparen, bei derart undankbaren Kunden.
"Hallo, ich schenke dir hier diesen 4k Fernseher, brandneu."
"ja wie, da ist ja ein Kratzer am Gehäuse, da schuldest du mir jetzt aber 50 Euro Entschädigung für!!!!!!!!!!"
Wenn einem das Geschenk nicht gefällt, dann kann man es ja am besten einfach zurück geben. In diesem Fall würde das bedeuten: nachträglich eine Fahrkarte für die Fahrt erwerben. Dann kann man auch die 25/50% geltend machen. Die Freifahrt ist dann halt weg, denn die wolltest du ja nicht haben.
Richtigerweise...
mmandl, Samstag, 02.08.2025, 19:46 (vor 142 Tagen) @ gnampf
...würde die DB sich dieses Geschenk dann zukünftig am besten einfach sparen, bei derart undankbaren Kunden.
"Hallo, ich schenke dir hier diesen 4k Fernseher, brandneu."
"ja wie, da ist ja ein Kratzer am Gehäuse, da schuldest du mir jetzt aber 50 Euro Entschädigung für!!!!!!!!!!"Wenn einem das Geschenk nicht gefällt, dann kann man es ja am besten einfach zurück geben. In diesem Fall würde das bedeuten: nachträglich eine Fahrkarte für die Fahrt erwerben. Dann kann man auch die 25/50% geltend machen. Die Freifahrt ist dann halt weg, denn die wolltest du ja nicht haben.
Gut, dass es sich um kein Geschenk handelt, sondern um einen Teil der Gegenleistung, welche der Inhaber der Punkte für den gezahlten Fahrpreis erhält
Richtigerweise...
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 02.08.2025, 21:00 (vor 142 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Samstag, 02.08.2025, 21:01
...würde die DB sich dieses Geschenk dann zukünftig am besten einfach sparen, bei derart undankbaren Kunden.
"Hallo, ich schenke dir hier diesen 4k Fernseher, brandneu."
"ja wie, da ist ja ein Kratzer am Gehäuse, da schuldest du mir jetzt aber 50 Euro Entschädigung für!!!!!!!!!!"Wenn einem das Geschenk nicht gefällt, dann kann man es ja am besten einfach zurück geben. In diesem Fall würde das bedeuten: nachträglich eine Fahrkarte für die Fahrt erwerben. Dann kann man auch die 25/50% geltend machen. Die Freifahrt ist dann halt weg, denn die wolltest du ja nicht haben.
Gut, dass es sich um kein Geschenk handelt, sondern um einen Teil der Gegenleistung, welche der Inhaber der Punkte für den gezahlten Fahrpreis erhält
Allerdings ist der Inhaber der Punkte für die Entschädigung doch gar nicht relevant. Ist ja bei Fahrkarten gegen Geld genau so - relevant ist wer fährt und nicht wer gezahlt hat.
Hier reden wir aber ja gar nicht über eine Fahrkarte gegen Punkte. Nach meiner Erfahrung kriegt man statt einer Erstattung einen neuen Code; entschädigt wird aber nicht. Ob das rechtens ist kann ich nicht bewerten - ich kann dir gerne einen möglichen Anspruch abtreten, dann kannst du das juristisch klären lassen.
--
Weg mit dem 4744!