Hilfe bei Tarif Europa-Spezial, BB, Zugbindung Ausland nötig (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 16.06.2010, 22:56 (vor 5869 Tagen)

Hallo,

gibt es im TCV/BB etc. eine Passage, aus der hervorgeht, dass eine Fahrkarte zum Tarif "Europa-Spezial" im Ausland uneingeschränkt einen Monat gilt? Und außerdem, dass im Inland Zugbindung nur für Fernverkehrszüge besteht?

Der Hintergrund ist, dass ich eine FK in der Bucht verkauft habe die der Käufer nicht mehr abnehmen will, weil man ihm im RZ verklickert hat, dass man nur bestimmte Züge nutzen dürfe, während ich (richtigerweise, wie ich meine) in der Angebotsbeschreibung behauptet habe, dass im Ausland keine Zugbindung besteht und man für die Auslandsstrecke eine vollflexible FK erhält. Nicht nur will er die FK nicht mehr abnehmen (deren Gültigkeit langsam abläuft), sondern hat den Fall gemeldet wegen falscher Beschreibung des Angebots.

Da war ich baff, wie viel Ärger man sich mit dem Weiterverkauf von FK einhandeln kann. Hilfe wäre jetzt wirklich nötig.

Dass es geht (keine Zugbindung im Ausland) habe ich selbst schon mehrfach ausgetestet, aber ich bräuchte halt was Schriftliches.

Danke und Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Welches Land?

Steffen, Mittwoch, 16.06.2010, 23:12 (vor 5869 Tagen) @ Tommyboy

Um welches Land gehts denn überhhaupt?

--
[image]

Hilfe bei Tarif Europa-Spezial, BB, Zugbindung Ausland nötig

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 16.06.2010, 23:19 (vor 5869 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 16.06.2010, 23:23

Es steht doch sogar auf den Tickets drauf "DB: Gilt nur in den gebuchten Zügen" und nicht etwa, "gilt nur in den gebuchten Zügen". Da auch keine Nahverkehrszüge konkret genannt sind, kann das Ticket auch nicht dort zuggebunden sein.

Hier gibt es die internationalen Beförderungsbedingungen, die auch die Europa-Spezial-Angebote beinhalten. Leider steht dort nicht drin, dass nur Züge innerhalb Deutschlands zuggebunden sind.

Allerdings heißt es, "gilt nur auf den eingetragenen Zügen" - bei den Europa-Spezial-Fahrkarten sind jedoch ganz klar die Züge nur zwischen deutschem Abgangsbahnhof und Grenze eingetragen!

Ebenso "gilt nur auf den eingetragenen Tagen" - da ist jetzt die Frage, was steht auf der Fk drauf?

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Tommyboy, OWL, Donnerstag, 17.06.2010, 00:37 (vor 5869 Tagen) @ Fabian318

Es steht doch sogar auf den Tickets drauf "DB: Gilt nur in den gebuchten Zügen" und nicht etwa, "gilt nur in den gebuchten Zügen". Da auch keine Nahverkehrszüge konkret genannt sind, kann das Ticket auch nicht dort zuggebunden sein.

Genau das denke ich mir ja auch, aber ich brauche es schriftlich.

Hier gibt es die internationalen Beförderungsbedingungen, die auch die Europa-Spezial-Angebote beinhalten. Leider steht dort nicht drin, dass nur Züge innerhalb Deutschlands zuggebunden sind.

Das ist hier nicht nützlich, leider.

Allerdings heißt es, "gilt nur auf den eingetragenen Zügen" - bei den Europa-Spezial-Fahrkarten sind jedoch ganz klar die Züge nur zwischen deutschem Abgangsbahnhof und Grenze eingetragen!

Ebenso "gilt nur auf den eingetragenen Tagen" - da ist jetzt die Frage, was steht auf der Fk drauf?

Es ist ein Europa-Spezial Ungarn, neben der Gültigkeit steht da "DB: Gilt nur in gebuchten Zügen an angegebenen Reisetagen"

Der Laufweg nach Budapest sieht dann so aus:

<1080> (Datum) NV*Gütersl 12:55 IC 2010 VIA: Salzburg<1181>Purkersdorf-Sana.*Wien*Kledering*Hegyeshalom(Gr)<1155>Gyoer

Von Nahverkehszügen nach dem 2010 keine Spur, obgleich der in Berlin endet. Ich interpretiere das so, dass man dann von Berlin bis Salzburg im NV innerhalb der Gültigkeit alle Züge nutzen darf und ab Salzburg auch den Railjet. Bloß mein Käufer nimmt mir das nicht ab und meldet das wegen falscher Artikelbeschreibung. Was kann man machen?

Gruß,
Tommyboy

--
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Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 00:49 (vor 5869 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 17.06.2010, 00:52

Genau das denke ich mir ja auch, aber ich brauche es schriftlich.

Ja, und da steht es ja drauf! Nicht "Zugbindung DB, MAV + ÖBB", sondern "Zugbindung DB".

<1080> (Datum) NV*Gütersl 12:55 IC 2010 VIA: Salzburg<1181>Purkersdorf-Sana.*Wien*Kledering*Hegyeshalom(Gr)<1155>Gyoer

Übersetzung: Beförderer 1080 (Deutsche Bahn) am angegebenen Datum gültig im Nahverkehr, ab Gütersloh gültig im IC 2010 bis Salzburg. (Geht nicht, also ist da irgendein Fehler drin) Ab dort Beförderwechsel, neu ÖBB. Und ab dort - der Grenze - besteht eben keinerlei Zugbindung mehr! Es ist lediglich der Laufweg vorgeschrieben. Was denkt denn dein Käufer, an welche Züge das Ticket gebunden sein soll, wenn eben keine Züge drauf stehen?

Da das Ticket ja kein Onlineticket sein kann, frage ich mich, was die Herren im Reisezentrum (und er selbst) eigentlich meinen, für welche Züge das Ticket dann nur gelten kann, wenn keine drauf stehen?

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Tommyboy, OWL, Donnerstag, 17.06.2010, 01:00 (vor 5869 Tagen) @ Fabian318

Genau das denke ich mir ja auch, aber ich brauche es schriftlich.

Ja, und da steht es ja drauf! Nicht "Zugbindung DB, MAV + ÖBB", sondern "Zugbindung DB".

<1080> (Datum) NV*Gütersl 12:55 IC 2010 VIA: Salzburg<1181>Purkersdorf-Sana.*Wien*Kledering*Hegyeshalom(Gr)<1155>Gyoer


Übersetzung: Beförderer 1080 (Deutsche Bahn) am angegebenen Datum gültig im Nahverkehr, ab Gütersloh gültig im IC 2010 bis Salzburg. (Geht nicht, also ist da irgendein Fehler drin) Ab dort Beförderwechsel, neu ÖBB. Und ab dort - der Grenze - besteht eben keinerlei Zugbindung mehr! Es ist lediglich der Laufweg vorgeschrieben. Was denkt denn dein Käufer, an welche Züge das Ticket gebunden sein soll, wenn eben keine Züge drauf stehen?

Da das Ticket ja kein Onlineticket sein kann, frage ich mich, was die Herren im Reisezentrum (und er selbst) eigentlich meinen, für welche Züge das Ticket dann nur gelten kann, wenn keine drauf stehen?

Ich würde das zu 100% unterstreichen, aber wenn er es mir nicht glaubt.... die Herren im RZ haben ja immer Recht...
FK in der Bucht zu verkaufen macht doch keinen Spaß, meist gerät man an irgendwelche unwissenden Menschen die sich nach Ablauf der Auktion kurzfristig überlegen, dass sie doch nicht mehr fahren wollen oder gar nicht gesehen haben, dass da 'ne Zugbindung drauf ist (ok, hier jetzt nicht).

@ Bug: hattest du das nicht selbst mal mit einem Ticket nach Brüssel, wo nur der EC ab Münster drauf stand, der ICE ab Köln dann aber nicht? Wie ist das eigentlich damals gelaufen?

Gruß,
Tommyboy

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Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 03:19 (vor 5869 Tagen) @ Tommyboy

@ Bug: hattest du das nicht selbst mal mit einem Ticket nach Brüssel, wo nur der EC ab Münster drauf stand, der ICE ab Köln dann aber nicht? Wie ist das eigentlich damals gelaufen?

"Bug"?

So sah das Ticket aus:
[image]

Wie es ausgegangen ist? Der ICE ab Köln nach Brüssel fiel aus, stattdessen fuhr ein Ersatzzug bis Aachen (ICE-T) und das Personal hatte wichtigeres zu tun, als Tickets zu kontrollieren. Im Bus wurde eh nicht kontrolliert.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese eindeutige Fehlausstellung zu Problemen geführt hätte, weil der EC 115 in meinem Fall schlichtweg nicht nach Aachen Süd Grenze fährt...

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ICE 712, Donnerstag, 17.06.2010, 00:45 (vor 5869 Tagen) @ Fabian318

Auch wenn ich hier meistens nur mitlese, so muss ich ehrlich sagen, dass mir die Beiträge von Tommyboy langsam auf die Eier gehen! Er sucht stets ein Schlupfloch, um die Bahn zu bescheißen!
Ich erinnere mich hier düster an diverse Fragen zum potentiellen Betrug mit Onlinetickets:
z.B. nicht eingescannte, aber gestemplete Tickets neu ausdrucken und erstatten lassen wollen / oder auch so ne komische Geschichte mit Weitergabe von Fahrkarten an Dritte, nur um mal Beispiele aus der Vergangenheit zu nennen.
Neben dem Verfall des Anstands und dem strafrechtlichen Belang sehe ich hier eindeutig einen User, der die Interessen der Bahn - und damit dem Arbeitgeber einiger hier anwesender - nachhaltig schadet!

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Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 00:50 (vor 5869 Tagen) @ ICE 712

Ich erinnere mich hier düster an diverse Fragen zum potentiellen Betrug mit Onlinetickets:

Es geht hier aber nicht darum, dass er irgendwelche Schlupflöcher suchen will. Also, was ist dein Problem? Wenn du ein persönliches Problem mit ihm hast, kläre das doch bitte mit ihm persönlich.

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ICE 712, Donnerstag, 17.06.2010, 00:53 (vor 5869 Tagen) @ Fabian318

Schau dir bitte mal die ganzen anderen Fragen an, die Tommyboy hier in den vergangenen Monaten gestellt hat und du wirst mit Sicherheit verstehen was ich meine!
Sowas kann man meiner Meinung nach nicht mehr unterstützen!

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Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 00:56 (vor 5869 Tagen) @ ICE 712

Schau dir bitte mal die ganzen anderen Fragen an, die Tommyboy hier in den vergangenen Monaten gestellt hat und du wirst mit Sicherheit verstehen was ich meine!

Ich weiß selber, was er für Fragen stellt. Trotzdem gibt es einerseits Schlupflöcher, die sich vollkommen im Legalen bewegen...

Sowas kann man meiner Meinung nach nicht mehr unterstützen!

...und das kann man schon, muss man aber nicht!

Was anderes ist es dann in der Tat, wenn es darum geht, ob bestimmte "Betrügereien" nachgewiesen werden können usw. usf. - Aber wie gesagt, darum geht es hier nicht, nicht mal um irgendwelche Schlupflöcher, und von daher sehe ich hier keinen Grund, wieso man jetzt nicht helfen sollte?

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ICE 712, Donnerstag, 17.06.2010, 01:03 (vor 5869 Tagen) @ Fabian318

ah ok sorry, mir war gar nicht bekannt dass der Verkauf von Fahrkarten in der Bucht keine Betrügerei ist!
Sowas unterstützt man dann natürlich gerne...

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Tommyboy, OWL, Donnerstag, 17.06.2010, 01:09 (vor 5869 Tagen) @ ICE 712

ah ok sorry, mir war gar nicht bekannt dass der Verkauf von Fahrkarten in der Bucht keine Betrügerei ist!
Sowas unterstützt man dann natürlich gerne...

Ähm, habe ich gerade was verpasst mitten in der Nacht?^^
Ich kann doch mit meinem Eigentum machen was ich will, warum soll ich gültige Fahrscheine, die ich eh' nicht nutzen kann, nicht weiterverkaufen? Sollte ich sie lieber ungenutzt ablaufen lassen oder in den Müll werfen? Also, manchmal verstehe ich die Logik nicht ganz, sorry....

Gruß,
Tommyboy

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Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 03:23 (vor 5869 Tagen) @ ICE 712
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 17.06.2010, 03:27

ah ok sorry, mir war gar nicht bekannt dass der Verkauf von Fahrkarten in der Bucht keine Betrügerei ist!
Sowas unterstützt man dann natürlich gerne...

So? Weißt du was Betrug ist?

Unter Betrug versteht man

* im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.

* im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als "Betrügerei" bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Motive hierfür sind oft immaterielle Werte wie wissenschaftlicher Ruhm; eine Bestrafung hat allenfalls außergerichtlich zu erfolgen.

(Wikipedia)

Es passt überhaupt nicht, das ist vorne und hinten kein "Betrug". Wer soll denn hier das Opfer sein? Die DB vielleicht? Nein, Tickets sind vor Fahrtantritt übertragbar, wo entsteht da überhaupt ein Schaden? Und ein Weiterverkauf ist nicht ausgeschlossen, also, was ist daran Betrügerei, dass man Tickets, die nicht mehr benötigt werden, bei eBay verkauft?

Allenfalls, wenn der Weiterverkauf ausgeschlossen wäre, was er nicht ist, wäre es ein Verstoß gegen die AGB, so dass (wie bei manchen Veranstaltungstickets bspw.) diese dann verfallen können oder wg. missbräuchlicher Nutzung eingezogen werden können.

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liebe70, Donnerstag, 17.06.2010, 22:37 (vor 5868 Tagen) @ Fabian318

ah ok sorry, mir war gar nicht bekannt dass der Verkauf von Fahrkarten in der Bucht keine Betrügerei ist!
Sowas unterstützt man dann natürlich gerne...


So? Weißt du was Betrug ist?

Unter Betrug versteht man

* im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.

(Wikipedia)

Na bitte, ist doch schon der Tatbestand erfüllt:

Der Täter (Tommyboy) unterdrückt beim Opfer (dem Käufer seiner Fahrkarte) gezielt Tatsachen und führt ihn so in die Irre, daß er einem Dritten (der DB) einen Schaden (der potentielle Käufer hätte sonst eine Fahrkarte bei der Bahn oder anderswo gekauft) zufügt.

Es passt überhaupt nicht, das ist vorne und hinten kein "Betrug". Wer soll denn hier das Opfer sein? Die DB vielleicht? Nein, Tickets sind vor Fahrtantritt übertragbar,...

Wie Tommyboy hier im ersten Absatz, letzter Satz schreibt, will zuerst er die Fahrkarte nutzen und dann weiterverkaufen. Nach Deiner Lesart ist das kein "Betrug"? Naja...

...wo entsteht da überhaupt ein Schaden? Und ein Weiterverkauf ist nicht ausgeschlossen, also, was ist daran Betrügerei, dass man Tickets, die nicht mehr benötigt werden, bei eBay verkauft?

Die Tickets sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Das sollte bekannt sein. Der Schaden entsteht dem Beförderungsunternehmen, weil es hier zwei statt einer Fahrkarte verkauft hätte. Schlußendlich zahlen alle Fahrgäste drauf, weil solche Einnahmeausfälle auch durch die Preiskalkulation abgedeckt werden.
Bevor hier wieder jemand aufschreit von wegen böse Bahn: das ist Usus im Handel und in der Gastronomie. Überall wird ein Teil der Einnahmeausfälle durch die Einnahmen kompensiert.

Allenfalls, wenn der Weiterverkauf ausgeschlossen wäre, was er nicht ist, wäre es ein Verstoß gegen die AGB, so dass (wie bei manchen Veranstaltungstickets bspw.) diese dann verfallen können oder wg. missbräuchlicher Nutzung eingezogen werden können.

Der Weiterverkauf ist nach dem Fahrtantritt ausgeschlossen.

Ich wundere mich, daß Du antwortest. Du müßtest wissen, daß Tommyboy bei nahezu jeder seiner Fragen seinen persönlichen Reibach machen will. Vermutlich auch aus diesem Grund werden die Antworten auf seine Fragen im Usenet immer weniger.

Gruß, Ralf

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Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 22:59 (vor 5868 Tagen) @ liebe70

Der Täter (Tommyboy) unterdrückt beim Opfer (dem Käufer seiner Fahrkarte) gezielt Tatsachen und führt ihn so in die Irre, daß er einem Dritten (der DB) einen Schaden (der potentielle Käufer hätte sonst eine Fahrkarte bei der Bahn oder anderswo gekauft) zufügt.

Es wurden nach damaligem Kenntnisstand (siehe unten) keine Tatsachen unterdrückt.

Wie Tommyboy hier im ersten Absatz, letzter Satz schreibt, will zuerst er die Fahrkarte nutzen und dann weiterverkaufen. Nach Deiner Lesart ist das kein "Betrug"? Naja...

Das hat er erst nachher geschrieben und so sieht die Sache freilich anders aus.

Die Tickets sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Das sollte bekannt sein. Der Schaden entsteht dem Beförderungsunternehmen, weil es hier zwei statt einer Fahrkarte verkauft hätte. Schlußendlich zahlen alle Fahrgäste drauf, weil solche Einnahmeausfälle auch durch die Preiskalkulation abgedeckt werden.

Sehe ich auch so. Dass hier allerdings eine Übertragung nach Fahrtantritt stattfinden sollte, war zum Zeitpunkt meines Beitrags noch nicht bekannt.

Der Weiterverkauf ist nach dem Fahrtantritt ausgeschlossen.

siehe oben und unten ;-)

Ich wundere mich, daß Du antwortest. Du müßtest wissen, daß Tommyboy bei nahezu jeder seiner Fragen seinen persönlichen Reibach machen will. Vermutlich auch aus diesem Grund werden die Antworten auf seine Fragen im Usenet immer weniger.

Zum Zeitpunkt meines Beitrages war außer, dass er eine nicht benötigte Fahrkarte weiterverkaufen will (was so an und für sich meiner Ansicht nach nicht verwerflich ist), nicht bekannt, dass er die Fahrkarte erst zur Hälfte noch selber nutzen will. Natürlich, es hat ein Geschmäckle zu fragen, ob die Karte auch wirklich die vollen zwei Monate gültig sei.

Gruß,
Fabian

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Tommyboy, OWL, Freitag, 18.06.2010, 00:05 (vor 5868 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Tommyboy, Freitag, 18.06.2010, 00:07

Welche Informationen werden denn wissentlich unterdrückt? Alle relevanten Daten wurden angegeben, Gültigkeit, Laufweg, Erstbenutzung. Was fehlt?

Die Tickets sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Das sollte bekannt sein. Der Schaden entsteht dem Beförderungsunternehmen, weil es hier zwei statt einer Fahrkarte verkauft hätte. Schlußendlich zahlen alle Fahrgäste drauf, weil solche Einnahmeausfälle auch durch die Preiskalkulation abgedeckt werden.
Bevor hier wieder jemand aufschreit von wegen böse Bahn: das ist Usus im Handel und in der Gastronomie. Überall wird ein Teil der Einnahmeausfälle durch die Einnahmen kompensiert.

Mh, das ist also der Punkt der Aufruhr? Die DB hat also ein wirtschaftliches Interesse daran, Fahrkarten zu verkaufen, auch wenn die damit mögliche Dienstleistung dann nicht mehr in Anspruch genommen wird?
Ich halte das mehr für Marktwirtschaft, in dem Sinne, dass ich mit meinem Eigentum (der FK) machen kann, was ich will und sie demnach verkaufen kann, an wen ich will und zu welchem Preis auch immer.

Geht man her und wendet Dinge an wie:

1) gezielte Überbuchung des Ticket mit knappem Anschluss, um ggf. eine Erstattung herbeizuführen
2) Gratisreservierungen mit dem B-Ausweis mit Erstattungswunsch bei Zug-/Wagenausfall
3) Weiterverkauf von teilbenutzten Fahrscheinen
4) Gratis-"Erwerb" der Fan BC mit anschließender Erstattung des zugehörigen Tickets (bei der Aktion im März)
5)....

wird man als Betrüger dargestellt. Bei genauerer Prüfung stellt sich doch heraus, dass das alles im Rahmen des Legalen, zumindest praktisch nicht überprüfbar, ist, gleichwohl es sicherlich in den Augen einiger ein missbräuchliches Element beinhalten mag. Hätte die DB ein wirkliches Interesse daran, das abzustellen, könnte sie es sicherlich.

Gruß,
Tommyboy

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Tommyboy, OWL, Donnerstag, 17.06.2010, 01:15 (vor 5869 Tagen) @ ICE 712

Neben dem Verfall des Anstands und dem strafrechtlichen Belang sehe ich hier eindeutig einen User, der die Interessen der Bahn - und damit dem Arbeitgeber einiger hier anwesender - nachhaltig schadet!

Das ist dann doch das Problem der DB, dann muss sie sich eben überlegen, was sie da ändern will oder kann. Mein Anliegen ist es doch nur, möglichst günstig Zug zu fahren, am besten legal (fast) gratis. :-)
Wer will das nicht?

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411, California, Donnerstag, 17.06.2010, 19:32 (vor 5868 Tagen) @ Tommyboy

Hallo Tommyboy,

ich habe auch schon oft überlegt, Fahrkarten über den internationalen Virtuellen Marktplatz zu verkaufen - habe es dann unterlassen, da ich mir mögliche Probleme vorgestellt habe. Aber nun sind bei dir diese zwei Welten aufeinander getroffen.

Du hast einen Käufer gefunden, der ein Schnäppchen machen wollte und seine Fahrkarten ungern im Bahnhof kauft. Dieser kennt die AGBs überhaupt nicht und eine abgestempelte Fahrkarte ist eben für solche Leute nicht gültig.

Du trittst hier einen normalen Bahnfahrer gegenüber und erwartest, das der dir blind vertraut? Wieso sollte er sich im Ausland Ärger aufhalsen? Der hat keine Ahnung...... Da geht dein Kunde auf Nummer sicher und gibt dir die Rote Karte! Er handelt nur nach dem Vorsichtsprinzip.

Es gibt so viele Leute die bestimmte Probleme unüberwindlich sind. Du solltest dich in die anderen Personen reindenken und nicht immer von dir ausgehen.

Aber dein Lehrgeld hast du gezahlt.

Ich kann es verstehen, dass sich der Käufer betrogen fühlt. Wenn meinen Bekannten das passiert wäre und die würden nicht so viel Zug fahren, dann hätten die auch so gehandelt.

Mit etwas Menschenkenntnis hättest du dieses Problem leicht umschiffen können. Es ist ärgerlich und denk bitte das nächste mal besser über "deine" möglichen Kunden nach und Vergleich das mit deinen Bekannten, die dir bestimmt schon oft genug einfachste Bahnfragen gestellt haben (z.B. kann ich meine Fahrt für 2 h unterbrechen oder brauche ich eine neue Fahrkarte?)

Würdest du einem Ebaymitglied blind vertrauen??? Ich nicht!

Bis bald
411

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Tommyboy, OWL, Donnerstag, 17.06.2010, 21:46 (vor 5868 Tagen) @ 411

Hallo,

danke für die konstruktive Antwort.
Ich frage mich bei diesen Käufern immer, warum sie erst darauf bieten und es sich dann anders überlegen. Im Angebot stand deutlich, dass ich die FK erst benutze und dann für den restlichen Weg verschicke. Es waren alle Informationen vorhanden.

Ich hatte mal einen Fall, auch Europa-Spezial, da war die eine Strecke, nämlich meine, am Montagabend. Am Dienstag wollte ich die FK in die Post geben, sodass die andere Person die Reststrecke (zum Normalpreis immerhin Maximalpreis) für Mittwochnachmittag hätte nutzen können. Einen Tag pro Brief halte ich für eine normale Zustellzeit. Genau das habe ich auch so ins Angebot geschrieben.
Nachdem sie die Karte gekauft und bezahlt hatte kam eine Nachricht, dass sie sich das Angebot nochmal durchgelesen hätte und jetzt festgestellt hätte, dass die Karte ja erst am Dienstag in die Post geht. Sie wollte sofort das Geld wiederhaben, andernfalls käme eine negative Bewertung. Zeit für einen neuen Käufer war nicht mehr, also war's ein Totalverlust für mich.

Tja, was soll man da sagen? Mit allen anderen Artikeln hat man keine Probleme, nur Fahrkarten scheinen für die Leute "heilige Kühe" zu sein, wie Dokumente, Geldscheine, was weiß ich... Manche Leute haben schon sehr übervorsichtige Vorstellungen, ich frage mich manchmal, was sich die Mitarbeiter in den RZ anhören müssen (wenn sie mal tariflich richtige Antworten geben).

Gruß,
Tommyboy

--
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Matze86, München, Freitag, 18.06.2010, 15:51 (vor 5867 Tagen) @ Tommyboy

Nachdem sie die Karte gekauft und bezahlt hatte kam eine Nachricht, dass sie sich das Angebot nochmal durchgelesen hätte und jetzt festgestellt hätte, dass die Karte ja erst am Dienstag in die Post geht. Sie wollte sofort das Geld wiederhaben, andernfalls käme eine negative Bewertung. Zeit für einen neuen Käufer war nicht mehr, also war's ein Totalverlust für mich.

Totalverlust? Du wolltest die Fahrkarte nur "billiger" machen ;)
Geht man nicht einen Kaufvertrag ein, wenn man die Auktion gewinnt? Somit hättest du das Geld nicht mehr zurücküberweisen müssen und die negative Bewertung hätte man auch runterspielen können, da unangebracht.
Wenn man zu doof zum lesen ist...

Da bin ich aber baff...

GUM, Samstag, 19.06.2010, 13:33 (vor 5866 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

gibt es im TCV/BB etc. eine Passage, aus der hervorgeht, dass eine Fahrkarte zum Tarif "Europa-Spezial" im Ausland uneingeschränkt einen Monat gilt? Und außerdem, dass im Inland Zugbindung nur für Fernverkehrszüge besteht?

[...]

Da war ich baff, wie viel Ärger man sich mit dem Weiterverkauf von FK einhandeln kann. Hilfe wäre jetzt wirklich nötig.

Dass es geht (keine Zugbindung im Ausland) habe ich selbst schon mehrfach ausgetestet, aber ich bräuchte halt was Schriftliches.

Danke und Gruß,
Tommyboy

Grundsätzlich gilt: Fahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Zu finden in den AGB der Bahn, den BB International, den AGB der Verkehsverbünde und vieler anderer.

Ich bin baff, wie Du nur eine tatsächlich für andere ungültige Fahakarte weiterverkaufen willst. Dies ist verboten, bekommst Du sogar schriftlich. Einfach Deine Adresse hier hinterlegen und Trust&Safety von Ebay und Rechtsabteilung der Bahn würden gerne dies gerne erledigen.

Nur so am Rande: Wenn Du derzeit keine wissenschaftliche Untersuchung zu Sozalverhalten und/oder Kleptomanie durchführst, dann solltest Du dich mit dem Thema mal dringend beschäftigen.

Ist fast schon krankhaft, wie Du andauernd andere Leute über den Tisch ziehst.

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