Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 1/2 (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Dienstag, 01.08.2023, 01:14 (vor 979 Tagen)

Hallo,

vor längerer Zeit habe ich mich hier im Forum nach Erfahrungswerten bezüglich eines FGR-Antrages im Verkehr mit Belgien im ICE. Vor wenigen Wochen wurde die Angelegenheit vollständig erledigt und heute am Tag der Rückfahrt dieser Reise möchte ich mit Euch meine Erfahrungen teilen. Vielleicht nutzt das jemandem.

Die ursprüngliche Fahrkarten waren Sparpreis Europa Hannover -> Brüssel und zurück sowie die Eurostar-Fahrkarten Brüssel -> London und zurück

Zuerst die Fahrten:
Hinfahrt:

Geplant war ICE 654 ab Hannover Hbf mit Ankunft in Köln Hbf um 11:09 und anschließender Weiterfahrt mit ICE 16 mit Abfahrt um 11:43 Uhr. Nach der Ankunft in Brüssel um 13:35 Uhr, sollte es weiter im Eurostar um 14:56 Uhr nach London gehen.

In Wirklichkeit war es so, dass der ICE mit +58 in Köln eingetroffen war und logischerweise wurde der ICE nach Brüssel verpasst. Fahrgäste mit den Zielen Brüssel/Paris/London waren an Reisezentrum verwiesen. So weit normal. Die Schlange zum Reisezentrum war lang wie erwartet. Während des Wartens habe ich mitbekommen, dass sämtliche Plätze im Thalys zwischen den vorherigen und takt-nächsten ICE ausgebucht waren. Als ich an der Reihe war, durfte ich von einer äußerst unfreundlicher Mitarbeiterin des Reisezentrum erfahren, dass ich den HOTNAT-Stempel nicht bekommen kann, weil dieser Stempel nur „etwas mit dem Thalys zu tun hat“. Ich habe versucht zu erklären, dass ich weiter nach London muss und den Stempel für den Eurostar ab Brüssel brauche. Trotzdem nein. Da ich nicht locker lies, hat sie mir nach hin und her zumindest eine Verspätungsbestätigung bekommen. Ich wurde dann auf den nächsten ICE verwiesen (Abfahrt gegen 13:43 Uhr). Ich habe gefragt, ob sich zumindest die Sitzplatzreservierung umbuchen lässt, aber alle Plätze waren bereits vergriffen. Danach habe ich das Reisezentrum verlassen und im DB Navigator gesehen, dass der nächste ICE Richtung Brüssel schon mit „außergewöhnlicher Auslastung” betitelt wurde. Da ich gesehen habe, wie viele Leute mit dem ICE nach Brüssel bereits jetzt in Köln wollten, habe ich mich an Alternativen umgeschaut und mich für die Weiterfahrt mit RE bis Aachen und dort weiter mit NGBE-Zügen (SNCB/NMBS). Deswegen kaufte ich mir bereits in Köln die Fahrkarte von Aachen nach Brüssel, um diese Züge nutzen zu können. Lustig war, dass ich das nicht online/in der App machen konnte, weil in die Richtung das offenbar gesperrt war (nur Postversand), deswegen habe ich das am Automaten erledigt. Später habe ich erfahren, dass man durchaus Fahrkarte von z. B. Kortrijk nach Deutschland mit ICE ab Brüssel als Online-Ticket kaufen kann. Logik erkenne ich dahinter wirklich nicht.

Meine Entscheidung hat sich als die richtige erwiesen. Als ich am Bahnsteig auf den nächsten RE gewartet habe (sowohl RE 1 als auch RE 9 waren verspätet und lustigerweise konnte ich beide von gleichem Bahnsteig erwischen), habe ich gesehen, wie der ICE nach Brüssel eingetroffen war, wie sich die Leute in den Zug „verladen“ wollten und als ich mit dem RE 1 abgefahren war (das war 13:50 Uhr), stand der ICE immer noch mit den offenen Türen am Bahnsteig und die Leute wollten weiterhin einsteigen. Es gab noch einige, die am Bahnsteig vor den Türen standen.

Nach meiner Ankunft in Aachen ist auch der ICE in Aachen eingetroffen. Interessant war zu sehen, dass der Zug leer war und dort seine Fahrt beendet hat. Ich gehe davon aus, dass er komplett geräumt wurde.

Die Weiterfahrt mit dem RE bis Welkenraedt und weiter mit dem IC nach Brüssel verlief problemlos und ich erreichte Brüssel Süd um 17 Uhr (statt 13:35 Uhr).

Ich bin dann sofort zum Eurostar-Empfang gegangen und habe dort die Situation erklärt. Niemand hat sich für die Fahrkarte(n) bis Brüssel interessiert und ich habe Überraschenderweise eine kostenlose Upgrade in die 1. Klasse (Standard Premier) offiziell ohne Mahlzeit erhalten. Da diese Klasse nicht besonders belegt war, hat der Betreuer auch mir die Mahlzeit angeboten, obwohl ich ihn auf den „No Meal“ Stempel hingewiesen habe. Auf jedem Fall war das ein angenehmes Ende der Reise.

Rückfahrt:
Plan:
Abfahrt in London kurz nach 15 Uhr und Ankunft in Brüssel um ca. 18:05 Uhr. Dann weiter mit dem ICE 19 (ab 18:25 Uhr, an 20:15 Uhr) bis Köln Hbf und von dort weiter mit dem ICE 657 (ab 20:48 Uhr, an 23:38 Uhr).

Drei Tage vor der Rückfahrt habe ich proaktiv den Fahrplan überprüft und den Ausfall des ICE 19 festgestellt. Da ich Eurostar nicht umbuchen konnte (keine Plätze bei früheren Fahrten), habe ich mich beim Thalys umgeschaut und habe dort nur vereinzelte Plätze für rund 80 € für den Abschnitt Brüssel - Köln gesehen. Ich weiß, dass Thalys nicht von der DB erstattet wird. Ich wollte nur schauen, welche Möglichkeiten es gibt. Ich habe ein bisschen gehofft, dass vielleicht der Ausfall zurückgenommen wird (ja, ich hatte eine solche Rücknahme erlebt). Natürlich habe ich mir die Verbindung mit Umstieg in Welkenraedt überprüft. Am nächsten Tag gab es auch eine Push-Benachrichtigung über den Ausfall. Leider ist der Ausfall doch eingetreten.

Die Fahrt mit dem Eurostar verlief unspektakulär. Ich habe sogar eine Familie wahrgenommen, die sich ein Auto in Brüssel für die Weiterfahrt nach Deutschland mieten wollte. Nach der Ankunft in Brüssel habe ich mir die lange Warteschlange zum internationalen Reisezentrum angeschaut und wusste sofort Bescheid, dass man die Warterei für den Stempel für den Thalys schenken kann. Am Tag der Rückfahrt waren sowieso alle Plätze vergriffen, was bedeutete, dass vielleicht 10-15 Personen in der Bar vielleicht mitgenommen werden, mehr nicht. Deswegen bin ich gleich zum Automaten gegangen und habe die Fahrkarte von Brüssel nach Aachen geholt. Da ich danach noch über eine Stunde hatte, bin ich zur Warteschlange gegangen und habe gelauscht, ob man vielleicht jemanden mitnehmen könnte. An irgendeiner Stelle habe ich eine kleine Gruppe von Frauen wahrgenommen und habe von meinen Plänen erzählt. Zwei davon waren nicht begeistert, dass man eine zusätzliche Fahrkarte kaufen muss und dann ewig auf die Erstattung warten muss. Ich habe auf das Risiko des Ausfalls bzw. weiterer Verspätung des nächsten (und am Tag letzten) ICEs hingewiesen. Dafür war eine andere Frau interessiert und hat mit mir die Reise bis Köln fortgesetzt.

Wir sind dann mit dem IC quasi pünktlich abgefahren. In Welkenraedt waren wir pünktlich da und haben den RE nach Aachen problemlos erreicht. Der Bahnhof hatte keine Fahrgastinformationssysteme und da der Bahnsteigwechsel erforderlich war, mussten wir hoffen, dass die Anzeige in den Apps richtig ist und dass es zu keinem spontanem Gleiswechsel kommt, denn die Treppen sind nur am einen Ende der Bahnsteige und der RE ist bekannterweise sehr kurz. Zum Glück hat der Umstieg geklappt.

In Aachen ist dann das eingetreten, was eintreten musste. Der RE 1 war pünktlich auf die Minute von Aachen um 20:53 Uhr abgefahren und unser RE erst um 20:56 Uhr planmäßig eingetroffen. Da fragt man sich, warum ist der Umstieg nicht abgestimmt?

Das hatte zur Folge, dass wir für die Weiterfahrt den RE 9 nehmen mussten, der immerhin pünktlich abgefahren und angekommen ist. Während der Fahrt im RE 9 hat meine Begleiterin festgestellt, dass fast alle S-Bahnen im Raum Köln eingestellt waren. Das konnten wir nicht glauben und dachten, dass die Reiseauskunft spinnt bzw. die Daten unvollständig waren. Da sie noch weiter unweit von Köln nach Hause musste, hat sie nach Alternativen geschaut. In der Zwischenzeit habe ich mir nach ihr Anraten den Sitzplatz für meinen ICE Richtung Hannover gebucht. Das hat sich später als eine sehr weise Entscheidung erwiesen. Nach Ankunft in Köln hatte ich noch über eine Stunde Zeit, deswegen habe ich versucht ihr mit ihren Anschluss zu helfen. Wir sind zunächst zur größter Abfahrtstafel im Bahnhof gegangen, da sie die Daten des DB Navigators mit denen des Bahnhofs abgleichen wollte, ob das alles wirklich stimmt und ob es nicht eine bessere Alternative gibt, als das was ihr die Reiseauskunft vorgeschlagen hat. Denn der Vorschlag war nur noch vier Stationen mit der S-Bahn zu Fahren und weiter in einen SEV-Bus zu umsteigen. Als wir uns vergewissern haben, dass es nichts besseres gab, sind wir zum Bahnsteig gegangen und haben wir auf ihre S-Bahn gewartet. Wie es sich am Tag gehört, war auch diese einige Minuten verspätet. Die Begleiterin ist dann eingestiegen und abgefahren. Ich habe mich dann noch verstärkt, da ich geahnt habe, dass meine Weiterfahrt vermutlich alles andere als entspannt sein dürfte.

Ich kann an dieser Stelle auch verraten, dass der letzte ICE des Tages ab Brüssel mit +20 abgefahren ist und ungefähr diese Verspätung bis Köln gehalten hat. Ich hatte zwar keinen Zeitgewinn gegenüber des Wartens auf diesen ICE aber vermutlich besseren Komfort, da durchgehend Sitzplätze verfügbar waren.

Mein nächster ICE von Köln nach Hannover sollte um 23:15 Uhr abfahren und um 23:20 Uhr war es so weit. Bereits in Köln war der Zug (ich glaube es war ICE 2 kurz) gut gefühlt. Da es sich um den letzten Zug des Tages aus NRW Richtung Berlin handelte, ist er zu quasi S-Bahn Express mit Halten überall bis Hamm geworden. Obwohl der Zug bereits sehr voll war (viele mussten stehen) durften wir dennoch in Dortmund noch ca. 15 Minuten auf die Umsteiger warten. Da fragt man sich, wo man die noch unterbringen wollte, wenn zumindest in meinem Wagen Menschen in ganzer Wagonlänge stehen mussten. Zum Glück kamen nicht so viele weitere Fahrgäste und wir konnten weiterfahren.

Am Ende bin ich in Hannover um 2:51 Uhr (statt 2:23 Uhr) eingetroffen. Wegen der Uhrzeit war es sehr sinnvoll eine Taxi für den Abschnitt nach Hause zu nehmen.

Soweit der Reisebericht. Nun geht es um den FGR-Antrag.
Ich habe mich entschieden, das ganze als Brief einzureichen, damit alles von Sachbearbeitern verstanden werden kann. Ich habe mich kurz gefasst und tabellarische Ansichten der Soll- und Ist-Fahrten verfasst, damit wirklich alles ersichtlich wird. Da leider der Online-Antrag keinen Freitext ermöglicht, musste das ganze in dem Fall per Brief erfolgen.

Ich habe mir den Freiumschlag aus dem Internet heruntergeladen und auf meinen ausgedruckt. Die erste negative Überraschung war bereits in der Postfiliale: Wenn man die Antwortumschläge verwendet und irgendeine Zusatzleistung dazu nehmen will, muss auch die Basisleistung vom Absender übernommen werden, da die Post es nicht schafft beide Sachen getrennt abzurechnen. Das ist etwas was Royal Mail (britische Post) ohne Probleme machen lässt. Ich habe das Porto nachgezahlt und habe den Brief mit Rückschein eingeschickt, um zu wissen, wann der Brief das SC FGR erreichen wird.

Einige Tage später ist der Rückschein eingetroffen. Interessant war zu sehen, wo der Brief am Ende gelandet ist. Ich wusste zwar, dass SC FGR eine Umleitung nach Berlin bei der Post hat (das kann man auf der Seite der Deutschen Post unter PLZ-Suche und weiter unter Großempfängern nachschauen), aber der Brief landete in Wirklichkeit bei Schweizerischer Post in Bamberg. Anscheinend dort werden die Briefe eingescannt.

Laut dem Rückschein war der Brief (wo beide Fahrten beschrieben wurden, da ein Auftrag) inkl. ursprünglichen Fahrkarten sowie den zusätzlichen Fahrkarten im Original (Kopien habe ich natürlich gemacht) dort am 5.08.22 eingetroffen.

Die erste Rückmeldung kam Anfang September (Briefdatum 4.9.22) und es hat sich herausgestellt, dass SC FGR entweder die Briefe nicht liest (sondern durch Zeichenerkennungssoftware jagt) oder die bekannten Spielchen betreibt. Der betraf nur die Hinfahrt und ich wurde nach der Kontonummer sowie nach der tatsächlicher Ankunftszeit am Zielbahnhof meiner Fahrkarte gefragt. Ein weiterer Brief vom gleichen Tag betraf die Rückfahrt und fragte auch nach der Bankverbindung und es gab noch einen Hinweis, dass eine Auszahlung auf eine Kreditkartenkonto nicht möglich ist. Die Briefe haben mich am 6.9.22 erreicht und am gleichen Tag habe ich dort angerufen und die Mitarbeiterin meinte, dass sie die Bankverbindung nicht telefonisch entgegen nehmen kann. Ich habe ihr aber gesagt, dass diese ist im Brief zu finden und konnte ihr die Seitennummer und die Stelle nennen. Das hat sie offensichtlich überrascht und ich habe sie gebeten das auch in den Vorgang für die Rückfahrt aufzunehmen. Bezüglich der Ankunftszeit habe ich sie auch auf meinen Brief verwiesen aber die Zeit nochmal genannt.

Später hat mich ein weiterer Brief vom 5.9.22 erreicht, wo es um meine Fahrt von Aachen Hbf nach Brüssel Süd ging. Hier wurde ein weiterer Vorgang genannt. Das SC FGR wollte die geplante Reiseverbindung und die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort der Fahrkarte in Erfahrung bringen.

Am 21.9.22 wurde ein Zwischenbescheid bezüglich der Hinfahrt ausgestellt.

Da ich diesen Brief wegen nicht erkannten zusätzlichen Fahrkarten erhalten habe, habe ich am 25.9.22 habe ich eine Antwort auf die Fragen aus dem Brief vom 5.9.22 verfasst, wo ich auf erklärt habe, worum es bei dieser Fahrkarte geht und die Tabellen bezüglich der Hinfahrt aus meinem FGR-Antrag eingefügt. Am gleichen Tag habe ich einen weiteren Brief als Antwort auf den Brief vom 4.9.22 bezüglich der Hinfahrt verfasst und ebenfalls die Fragen direkt beantwortet. Auch den Brief mit den Fragen bezüglich der Rückfahrt habe ich abgearbeitet. Alle drei Briefe habe ich getrennt kuvetiert und per ausgedruckten Freiumschlag getrennt verschickt, damit es keine Verwirrung geben kann.

Am 29.9.22 gab es einen Bescheid bezüglich der Hinfahrt. Mir wurde 25% des Fahrkartenwertes der Hinfahrt als Entschädigung sowie die Gebühr für die Sitzplatzresevierung, da der 2. Zug nicht, wo ich die Reservierung hatte, nicht erreicht werden konnte. Es hat sich herausgestellt, dass der Fahrkartenwert falsch eingetragen wurde, deswegen gab es weniger als zusteht. Die zusätzliche Fahrkarte wurde nicht erwähnt.

Am 7.10.22 gab es einen Bescheid bezüglich der Rückfahrt ebenfalls einen Bescheid. Auch hier wurde falscher Fahrkartenwert herangezogen, was zur Folge hätte, dass mir wieder nur 25% statt 50% des Fahrpreises ausgezahlt wurde. Auch hier wurde die Gebühr für die Sitzplatzreservierung ausgezahlt und die zusätzliche Fahrkarte von Brüssel nach Aachen wurde auch hier verschwiegen.

Am 13.10.22 gab es einen Zwischenbescheid bezüglich der Fahrt von Aachen nach Brüssel.

Da diese Briefe ziemlich spät bei mir eingetroffen sind, habe ich erst am 21.10.22 wieder angerufen. Dann wurden die falschen Fahrkartenwerte von Mitarbeiterin erkannt und korrigiert. Die Sache mit den zusätzlichen Fahrkarten konnten wir auch mündlich klären und der getrennte Vorgang, wo beide zusätzliche Fahrkarten betrachtet wurden, wurde geschlossen und mit den Vorgängen der Hin- bzw. Rückfahrt verknüpft. Ich soll weitere Briefe zu diesem getrennten Vorgang ignorieren.

Am 20.10.22 wurde ein Bescheid für die zusätzliche Fahrkarte von Aachen nach Brüssel ausgestellt, wo eine Verspätung von 0 Minuten bescheinigt wurde und die Auszahlung verweigert wurde.

Am 28.11.22 wurde der nächste Bescheid für die Hinfahrt ausgestellt. Diesmal wurde der Fahrkartenwert korrekt ausgewiesen und der Unterschied zwischen dem bereits ausgezahlter Entschädigung und dem zustehenden Betrag ausgezahlt. Auch die zusätzliche Fahrkarte wurde erstattet.

Am 21.12.22 gab es einen weiteren Bescheid bezüglich der Rückfahrt, wo immerhin die Zusatzfahrkarte zum ersten Mal erwähnt wurde. Dennoch wurde diese nicht erstattet, sondern die Angelegenheit nach Belgien abgetreten, da die Belgier hier zuständig sein sollten. Dazu mehr später. Im Brief wurde nur die postalische Adresse in Belgien genannt. Keine Telefonnummer, keine Mail-Adresse. Der Fahrkartenwert der Rückfahrt war weiterhin falsch. Der Brief ist bei mir eingetroffen als ich nicht zu Hause war.

Deswegen habe ich erst am 9.1.23 dort angerufen und um die Klärung dieser Abtretung gebeten. Der Mitarbeiter konnte es mir nicht wirklich erklären und meinte, dass die Belgier nicht an einem gemeinsamen Mechanismus zur Auszahlung solcher Fälle teilnehmen würden. Er hat meine Anmerkungen aufgenommen.

Am 25.01.23 habe ich eine E-Mail auf Deutsch von SNCB mit dem Betreff „Dossier ouvert“ bekommen, wo ein Aktenzeichen genannt wurde. In der Nachricht ging es darum, dass mein Anliegen noch nicht abgearbeitet war und man um Verständnis für die Dauer der Bearbeitung bat, welche „mehrere Wochen oder sogar Monate dauern“ kann. Die Mail kam von der Adresse CC_Do_Not_Reply@b-rail.be . Es gab dort keine Telefonnummer und keine Telefonnummer.

Am 6.2.23 gab es eine weitere Mail von dieser Adresse, wo es darum ging, dass die Angelegenheit weiterhin in der Bearbeitung war.

Am 13.2.23 gab den letzten Bescheid von SC FGR bezüglich der Rückfahrt, wo der Fahrkartenwert korrigiert wurde und der fehlender Entschädigungsbetrag ausgezahlt wurde.

Am 10.03.23 habe ich einen Brief an die Belgier verfasst und verschickt. In diesem habe ich nach dem Stand des Vorgangs gefragt. Ich habe diesen Brief als Standardbrief mit Internetmarke verschickt, da Einschreiben ins Ausland (ich meine reinen Aufpreis auf Basisporto) noch teurer als innerhalb Deutschlands ist (das war vor wenigen Jahren noch anders), habe ich keine Information, ob der Brief eingegangen ist. Ich weiß, aber dass er am 13.03.23 das Briefzentrum Trier Richtung Belgien verlassen hat. Auf den Brief gibt es bis heute keine Antwort.

In Mai habe ich eigentlich eine Beschwerde bei EBA in Vorbereitung, um prüfen zu lassen, ob alles wirklich so läuft, wie es laufen sollte.

Am 1.6.23 habe ich eine Mail von den Belgiern erhalten, wo mir die Erstattung der Fahrkarte zugesagt wurde. Der Inhalt war ein bisschen widersprüchlich. Ich nehme an, dass da ein „nicht“ vergessen wurde:

Der ICEmit dem Sie von Brüssel nach Köln reisen würden, fuhr am 31 Juli 2022 .Unsere aufrichtige Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir erstatten Ihr neues Ticket, das Sie am 31. Juli gekauft haben
Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen 23.80 Euro auf Ihr Bankkonto.

Diesmal kam die Nachricht von dieser Adresse customer.relations.fr@b-rail.be und im Betreff Stand „CF/“ und danach die Nummer aus vorherigen Mails (ohne den führenden Nullen). Die Mail war auch von einer echter Mitarbeiterin unterschrieben und auch eine Telefonnummer (+32 2 607 20 25) wurde genannt.

Die Gutschrift hat mich dann am 6.06.2023 erreicht und nach ca. 10 Monaten ist die Geschichte komplett abgearbeitet worden.

Ich habe geschrieben, dass ich etwas zur Grundlage dieser Abtretung schreiben werde: Ich habe in der Zwischenzeit den Passus in den SCIC-NRT (Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung) gefunden. Dort steht aktuell unter Punkt 19.1.4 folgendes:

Für Ansprüche auf Erstattung von Kosten für eine Weiterbeförderung oder eine Übernachtung gilt: Diese Ansprüche bearbeitet das Servicecenter Fahrgastrechte dann, wenn ein BEFÖRDERER auf einer DB STRECKE zur Weiterbeförderung oder zur Hilfeleistung an Ort und Stelle verpflichtet war (im Allgemeinen der Ort der Reiseunterbrechung). Das betrifft ebenfalls die ICE-Züge auf ihrer gesamten Fahrtstrecke bis Brüssel und zurück. Dabei kommt es jeweils nicht darauf an, ob es sich um eine DB FAHRKARTE oder die Fahrkarte eines anderen AUSGEBENDEN UNTERNEHMENS handelt. In allen anderen Fällen wird die DB die Fahrkarte an denjenigen BEFÖRDERER weiterleiten, der zur Weiterbeförderung oder zur Hilfeleistung an Ort und Stelle verpflichtet war. Dieser wird dann die Regulierung übernehmen. Die DB wird die Reisenden unverzüglich über die Weiterleitung unterrichten.

(Gleich geht es weiter...)

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

A-W, Hannover, Dienstag, 01.08.2023, 01:15 (vor 979 Tagen) @ A-W

(Fortsetzung)

Leider wird darüber in der Korrespondenz nicht aufgeklärt, deswegen fühlt sich das falsch. In meinem Fall ging es schließlich um eine von der DB verkaufte Fahrkarte für reine DB Fernverkehrszüge (auch in Belgien werden die ICEs ausschließlich von der DB betrieben) und auf der Fahrkarte steht ja nur 1080 als Beförderercode, also da bekommen die Belgier keinen Cent und sollten dennoch für die Nichtleistung der DB zahlen.

Aus der Erfahrungen ziehe ich folgende Schlüsse:
- Wenn die Bearbeitung im Reisezentrum nicht möglich ist (internationale Fahrkarten, Gruppenfahrkarten und Zeitkarten) nach Möglichkeit lieber den Antrag online stellen. Die Anträge per Brief werden offensichtlich nicht gelesen oder es werden Spiele betrieben. Eine Aufbereitung der Daten wird nicht honoriert, also man kann es gleich lassen.
- Auf die Rückfragen, die per Brief kommen, sollte man einfach ohne Nachdenken direkt per Brief (Freiumschläge gerne nutzen) antworten. Eine Diskussion bringt nichts.
- Zwischen Ausstellung eines Briefes und der Zustellung können teilweise mehrere Wochen vergehen. Falls das Geld per Überweisung früher kommt und weiterhin Diskussionsbedarf besteht, kann man die Vorgangsnummer aus dem Verwendungszweck der Überweisung verwenden. Manche Briefe sind bei mir niemals eingetroffen (aus anderen FGR-Fällen).
- Die Abtretung an SNCB funktioniert. Rückfragen per Brief werden anscheinend nicht beantwortet. Falls jemand es per Telefon und/oder E-Mail es versuchen will, habe ich diese oben beschrieben.
- Die Bearbeitung durch Belgier dauert sehr lange...

Ich hoffe, dass diese Geschreibsel jemanden hilft.

Viele Grüße
A-W

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

JumpUp, Dienstag, 01.08.2023, 07:59 (vor 979 Tagen) @ A-W

Danke für deinen spannenden Bericht, bin ja ganz überrascht dass Du tatsächlich alles wieder gewünscht erstattet bekommen hast! Bei Ausfall / Verspätung der Brüssel-ICE bedarf es übrigens KEINER zusätzlichen Fahrkarte die alternative mit nationalen belgischen Zügen bis Aachen, hier gibt's im Störungsfall eine Fahrkartenanerkennung, habe ich schon mehrmals selbst miterlebt!

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 01.08.2023, 08:05 (vor 979 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 01.08.2023, 08:06

Danke für deinen spannenden Bericht, bin ja ganz überrascht dass Du tatsächlich alles wieder gewünscht erstattet bekommen hast! Bei Ausfall / Verspätung der Brüssel-ICE bedarf es übrigens KEINER zusätzlichen Fahrkarte die alternative mit nationalen belgischen Zügen bis Aachen, hier gibt's im Störungsfall eine Fahrkartenanerkennung, habe ich schon mehrmals selbst miterlebt!

Diese „Anerkennung“ ist aber leider nirgendwo geregelt, und basiert wohl mehr oder weniger auf der „Eisenbahnerehre“ des NMBS-Zugpersonals. Also ja, das klappt natürlich, ich verstehe aber, wenn sich Leute da nicht drauf einlassen wollen.

--
Weg mit dem 4744!

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

JumpUp, Dienstag, 01.08.2023, 10:21 (vor 979 Tagen) @ JeDi

Danke für deinen spannenden Bericht, bin ja ganz überrascht dass Du tatsächlich alles wieder gewünscht erstattet bekommen hast! Bei Ausfall / Verspätung der Brüssel-ICE bedarf es übrigens KEINER zusätzlichen Fahrkarte die alternative mit nationalen belgischen Zügen bis Aachen, hier gibt's im Störungsfall eine Fahrkartenanerkennung, habe ich schon mehrmals selbst miterlebt!


Diese „Anerkennung“ ist aber leider nirgendwo geregelt, und basiert wohl mehr oder weniger auf der „Eisenbahnerehre“ des NMBS-Zugpersonals. Also ja, das klappt natürlich, ich verstehe aber, wenn sich Leute da nicht drauf einlassen wollen.

In Brüssel werden bei ICE-Ausfall sogar Flyer verteilt mit dieser Ersatzverbindung. Da ist kein Wort genannt bezüglich zusätzlichen Tickets. Vor 5 Jahren hatte ich mal zufälligerweise mit einem SNCB-Mitarbeiter gesprochen, der etwas von Ausgleichszahlungen mit ICE-International erzählte. Aber klar, für den Fahrgast ist mir kein Dokument bekannt.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

A-W, Hannover, Dienstag, 01.08.2023, 12:30 (vor 979 Tagen) @ JumpUp

Vor einigen Jahren war der ICE International zusammen mit den Belgiern betrieben und auf der Fahrkarte waren beide Beförderer-Codes 1080 für DB und 1088 für SNCB im Wegetext vorhanden. Deswegen war damals die Auskunft richtig. Das ist aber längst nicht so. Nun fährt die DB diese Züge in Eigenregie, deswegen steht auf der Fahrkarte von/nach Brüssel bei alleiniger Nutzung des ICE in Belgien nur noch 1080 drauf. Wer mit so einer Fahrkarte mit den belgischen Zügen fährt, fährt rechtlich gesehen schwarz.

Von dieser Kulanz habe ich nur hier im Forum und nur nach dieser Reise erfahren. Da es eben nicht dokumentiert ist, kann man sich nicht darauf berufen und das könnte jederzeit abgeschafft werden und zwar ohne einer Ankündigung.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 01.08.2023, 12:41 (vor 979 Tagen) @ A-W

Vor einigen Jahren war der ICE International zusammen mit den Belgiern betrieben und auf der Fahrkarte waren beide Beförderer-Codes 1080 für DB und 1088 für SNCB im Wegetext vorhanden. Deswegen war damals die Auskunft richtig. Das ist aber längst nicht so. Nun fährt die DB diese Züge in Eigenregie, deswegen steht auf der Fahrkarte von/nach Brüssel bei alleiniger Nutzung des ICE in Belgien nur noch 1080 drauf. Wer mit so einer Fahrkarte mit den belgischen Zügen fährt, fährt rechtlich gesehen schwarz.

Von dieser Kulanz habe ich nur hier im Forum und nur nach dieser Reise erfahren. Da es eben nicht dokumentiert ist, kann man sich nicht darauf berufen und das könnte jederzeit abgeschafft werden und zwar ohne einer Ankündigung.

Einfach in Brüssel danach fragen, aber eben nur wenn Züge ausfallen und nicht wenn man einfach anders fahren möchte.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

A-W, Hannover, Dienstag, 01.08.2023, 12:52 (vor 979 Tagen) @ EK-Wagendienst

Einfach in Brüssel danach fragen, aber eben nur wenn Züge ausfallen und nicht wenn man einfach anders fahren möchte.

An welchem Schalter würdest du fragen? Am den für den internationalen oder nationalen Verkehr? Das sind ja zwei getrennte Schalter. Gibt es da irgendein Stempel auf die Fahrkarte? Dass das nur in solchen Fällen gehen könnte, ist mir mehr als klar.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 01.08.2023, 12:54 (vor 979 Tagen) @ A-W

Einfach in Brüssel danach fragen, aber eben nur wenn Züge ausfallen und nicht wenn man einfach anders fahren möchte.


An welchem Schalter würdest du fragen? Am den für den internationalen oder nationalen Verkehr? Das sind ja zwei getrennte Schalter. Gibt es da irgendein Stempel auf die Fahrkarte? Dass das nur in solchen Fällen gehen könnte, ist mir mehr als klar.

Bei der Auskunft wie man nun nach Aachen kommt, es gibt eben Sachen die Funktionieren von alleine.

Man kann sich natürlich eine neue Fahrkarte kaufen, bekommt man auch erstattet, aber es gibt eben den Kulanten weg.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 03.08.2023, 11:02 (vor 977 Tagen) @ A-W

Wer mit so einer Fahrkarte mit den belgischen Zügen fährt, fährt rechtlich gesehen schwarz.

Nein, da in allen Zügen der NMBS ein Fahrkartenkauf möglich ist.

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Weg mit dem 4744!

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

A-W, Hannover, Freitag, 04.08.2023, 02:56 (vor 976 Tagen) @ JeDi

Nein, da in allen Zügen der NMBS ein Fahrkartenkauf möglich ist.

Theoretisch in allen. Manchmal ist es möglich, dass während gesamter Fahrt von Aachen nach Brüssel niemand vom Personal kommt. Dann gibt es aber natürlich auch keine Kontrolle.

Ansonsten muss man als Fahrgast auch wissen, dass man keinen für den benutzten Zug gültigen Fahrschein hat. Die meisten Reisende auf der Strecke wissen das überhaupt nicht. Die Erklärung der Beförderercodes ist nicht für jeden nachvollziehbar, es sei denn, man hat gerade eine Fahrkarte der DB und der Belgier zur Hand. Selbst dann gibt es einige die das nicht einsehen wollen. Schließlich im Verkehr zwischen Deutschland und sonstigen Nachbarländer besteht diese Sondersituation nicht.

Früher wurde schon diese Kulanzregelung angesprochen und dass man danach am Schalter fragen kann. In Brüssel ist das kein Problem. Wie sieht es eigentlich in die andere Richtung aus, also von Aachen aus?

Im Bahnhof gibt es ja kein Personal der Belgier und das DB Personal in Aachen wird davon bestimmt nichts wissen. Würdest du einfach einsteigen und das im Zug zu klären versuchen?

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 04.08.2023, 09:23 (vor 976 Tagen) @ A-W

Nein, da in allen Zügen der NMBS ein Fahrkartenkauf möglich ist.


Theoretisch in allen. Manchmal ist es möglich, dass während gesamter Fahrt von Aachen nach Brüssel niemand vom Personal kommt. Dann gibt es aber natürlich auch keine Kontrolle.

Das ist dann aber das Problem der SNCB/NMBS, und nicht das des Reisenden.

Im Bahnhof gibt es ja kein Personal der Belgier und das DB Personal in Aachen wird davon bestimmt nichts wissen. Würdest du einfach einsteigen und das im Zug zu klären versuchen?

Ja.

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Weg mit dem 4744!

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 04.08.2023, 10:38 (vor 976 Tagen) @ A-W

Nein, da in allen Zügen der NMBS ein Fahrkartenkauf möglich ist.


Theoretisch in allen. Manchmal ist es möglich, dass während gesamter Fahrt von Aachen nach Brüssel niemand vom Personal kommt. Dann gibt es aber natürlich auch keine Kontrolle.

Ansonsten muss man als Fahrgast auch wissen, dass man keinen für den benutzten Zug gültigen Fahrschein hat. Die meisten Reisende auf der Strecke wissen das überhaupt nicht. Die Erklärung der Beförderercodes ist nicht für jeden nachvollziehbar, es sei denn, man hat gerade eine Fahrkarte der DB und der Belgier zur Hand. Selbst dann gibt es einige die das nicht einsehen wollen. Schließlich im Verkehr zwischen Deutschland und sonstigen Nachbarländer besteht diese Sondersituation nicht.

Also kann man sich da auch leicht dumm stellen, was zwar nicht regelkonform ist, aber eben oft vorkommt, und deswegen auch bekannt ist, und warum soll das SNCB Personal da nicht mitbekommen das ein DB Zug ausfällt.


Früher wurde schon diese Kulanzregelung angesprochen und dass man danach am Schalter fragen kann. In Brüssel ist das kein Problem. Wie sieht es eigentlich in die andere Richtung aus, also von Aachen aus?

Im Bahnhof gibt es ja kein Personal der Belgier und das DB Personal in Aachen wird davon bestimmt nichts wissen. Würdest du einfach einsteigen und das im Zug zu klären versuchen?

In Aachen gibt es noch einen Schalter, und auch Servicepersonal, was bei einem ausfallenden / endenden ICE sogar extra dafür Zettel bereit hält und auch verteilen.
Mehr Kulanzregelung gibt es doch nicht.

In Lüttich habe ich gesehen, wie bei einem spontan Streik der SNCB, auch viele Reisenden mit belgischer Fahrkarte in den ICE gelassen wurde, die nach Brüssel wollten, solange noch Platz war.
Da wurde an einem Sonntag ganz spontan ab 15 Uhr gestreikt, weil was vorgefallen war.

Es gibt halt Sachen die nicht ins letzte Teil geregelt sind, und trotzdem klappen, wird aber leider immer weniger.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 2/2

JanZ, HB, Freitag, 04.08.2023, 19:28 (vor 975 Tagen) @ EK-Wagendienst

Als neulich mein ICE nach Brüssel in Aachen verendet ist, wurden wir auch auf den RE verwiesen. Ich bin letztendlich ja nicht mitgefahren, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das SNCB-Personal irgendwelchen Stress wegen der Fahrkarten gemacht hat.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 1/2

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 01.08.2023, 09:35 (vor 979 Tagen) @ A-W

Danke für den Bericht

Wir sind dann mit dem IC quasi pünktlich abgefahren. In Welkenraedt waren wir pünktlich da und haben den RE nach Aachen problemlos erreicht. Der Bahnhof hatte keine Fahrgastinformationssysteme und da der Bahnsteigwechsel erforderlich war, mussten wir hoffen, dass die Anzeige in den Apps richtig ist und dass es zu keinem spontanem Gleiswechsel kommt, denn die Treppen sind nur am einen Ende der Bahnsteige und der RE ist bekannterweise sehr kurz. Zum Glück hat der Umstieg geklappt.

In Welkenraedt gibt es nur einen Monitor an der Treppe wo die Gleise zu erfahren sind.
Wenn alles planmäßig läuft kann man besser in Verviers umsteigen, da steht der Zug RE29 nach Aachen gegenüber, nur bei Verspätung wird dann in Welkenraedt gewartet


In Aachen ist dann das eingetreten, was eintreten musste. Der RE 1 war pünktlich auf die Minute von Aachen um 20:53 Uhr abgefahren und unser RE erst um 20:56 Uhr planmäßig eingetroffen. Da fragt man sich, warum ist der Umstieg nicht abgestimmt?


Es sind eben 2 verschieden Taktsysteme, der RE29 ist in Belgin abgestimmt. Es kann nicht immer alles passen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 1/2

A-W, Hannover, Dienstag, 01.08.2023, 12:34 (vor 979 Tagen) @ EK-Wagendienst

In Welkenraedt gibt es nur einen Monitor an der Treppe wo die Gleise zu erfahren sind.
Wenn alles planmäßig läuft kann man besser in Verviers umsteigen, da steht der Zug RE29 nach Aachen gegenüber, nur bei Verspätung wird dann in Welkenraedt gewartet

Danke für den Hinweis. Ich habe ihn anscheinend damals nicht wahrgenommen. Der Hinweis auf Verviers ist auch richtig. Ich habe den RE auch dort gesehen, aber da ich das früher nicht wusste, war ich nicht darauf vorbereitet dort umzusteigen und wollte die Situation vermeiden, wo ich den IC verlasse und der RE sofort losfährt und dann ich eine Stunde warten muss.


In Aachen ist dann das eingetreten, was eintreten musste. Der RE 1 war pünktlich auf die Minute von Aachen um 20:53 Uhr abgefahren und unser RE erst um 20:56 Uhr planmäßig eingetroffen. Da fragt man sich, warum ist der Umstieg nicht abgestimmt?

Es sind eben 2 verschieden Taktsysteme, der RE29 ist in Belgin abgestimmt. Es kann nicht immer alles passen.

Ja, das stimmt auch. Wenn man es jedoch wollte, hätte man eine Lösung finden können, um den Anschluss zu ermöglichen.

Erfahrungsbericht: FGR-Antrag wegen ICE von/nach Brüssel 1/2

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 01.08.2023, 12:45 (vor 979 Tagen) @ A-W

In Welkenraedt gibt es nur einen Monitor an der Treppe wo die Gleise zu erfahren sind.
Wenn alles planmäßig läuft kann man besser in Verviers umsteigen, da steht der Zug RE29 nach Aachen gegenüber, nur bei Verspätung wird dann in Welkenraedt gewartet


Danke für den Hinweis. Ich habe ihn anscheinend damals nicht wahrgenommen. Der Hinweis auf Verviers ist auch richtig. Ich habe den RE auch dort gesehen, aber da ich das früher nicht wusste, war ich nicht darauf vorbereitet dort umzusteigen und wollte die Situation vermeiden, wo ich den IC verlasse und der RE sofort losfährt und dann ich eine Stunde warten muss.


In Aachen ist dann das eingetreten, was eintreten musste. Der RE 1 war pünktlich auf die Minute von Aachen um 20:53 Uhr abgefahren und unser RE erst um 20:56 Uhr planmäßig eingetroffen. Da fragt man sich, warum ist der Umstieg nicht abgestimmt?

Es sind eben 2 verschieden Taktsysteme, der RE29 ist in Belgin abgestimmt. Es kann nicht immer alles passen.


Ja, das stimmt auch. Wenn man es jedoch wollte, hätte man eine Lösung finden können, um den Anschluss zu ermöglichen.

und wie?

Der Zug aus Spa kann wegen dem Anschluss in Verviers nicht früher fahren, und den RE 1 später legen passt dann in Deutschland nirgends.
So ein Umsteigebedarf besteht da auch nicht.
Die Anschlüsse an den Fernverkehr und dann Richtung Mönchengladbach sind genau so schlecht, mindestens 40 Minuten warten.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Anschluss? Wie denn?

Giovanni, Dienstag, 01.08.2023, 13:37 (vor 979 Tagen) @ A-W

In Aachen ist dann das eingetreten, was eintreten musste. Der RE 1 war pünktlich auf die Minute von Aachen um 20:53 Uhr abgefahren und unser RE erst um 20:56 Uhr planmäßig eingetroffen. Da fragt man sich, warum ist der Umstieg nicht abgestimmt?

Es sind eben 2 verschieden Taktsysteme, der RE29 ist in Belgin abgestimmt. Es kann nicht immer alles passen.


Ja, das stimmt auch. Wenn man es jedoch wollte, hätte man eine Lösung finden können, um den Anschluss zu ermöglichen.

Der RE1 hat keine relevanten Reserven und der nächste RE nach Köln fährt schon 21:18...

Damit das ganze planmäßig klappt, müsste der belgische IC 1 nach Aachen verlängert werden - und, um zu starke Nachteile für Eupen zu verhindern der IC 12 in der Fahrtenzahl erhöht und nach Eupen verlängert werden. Die Bedienung der Zwischenhalte zwischen Verviers und Welkenraedt könnte durch IC 12 oder eine verlängerte S41 erfolgen.
Größte Problem dabei:
- IC 12 fährt bisher nur Mo-Fr
- rechnerisch nur 3 Minuten Übergang in Aachen

Letzteres würde angesichts der Pünktlichkeit des RE 1 in der Gegenrichtung garantiert zur Farce.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Unglaublich, aber DB

Giovanni, Dienstag, 01.08.2023, 10:26 (vor 979 Tagen) @ A-W

Während der Fahrt im RE 9 hat meine Begleiterin festgestellt, dass fast alle S-Bahnen im Raum Köln eingestellt waren. Das konnten wir nicht glauben und dachten, dass die Reiseauskunft spinnt bzw. die Daten unvollständig waren. Da sie noch weiter unweit von Köln nach Hause musste, hat sie nach Alternativen geschaut.

Unglaublich, aber DB:
Vom 21.07.2022 (14:30 Uhr) bis 25.07.2022 (03:00 Uhr) wurde der Verkehr der S-Bahn Köln wegen Personalmangel vollständig eingestellt. Für die S11 wurden etwa 10 Taxen organisiert, auf den anderen Linien gab es schlicht gar nichts.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Unglaublich, aber DB

wachtberghöhle, Dienstag, 01.08.2023, 10:53 (vor 979 Tagen) @ Giovanni

Unglaublich, aber DB:
Vom 21.07.2022 (14:30 Uhr) bis 25.07.2022 (03:00 Uhr) wurde der Verkehr der S-Bahn Köln wegen Personalmangel vollständig eingestellt. Für die S11 wurden etwa 10 Taxen organisiert, auf den anderen Linien gab es schlicht gar nichts.

Der Zeitraum deckt sich mit einem Lokalen Maximum der Kurve mit gemeldeten Coronafällen im Sommer 2022. Zu der Zeit waren tatsächlich viele in meinem Umfeld krank mit Symptomen eines Grippalen Infekts.

Unglaublich, aber DB

Barzahlung, Mittwoch, 02.08.2023, 12:17 (vor 978 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 02.08.2023, 12:17

Unglaublich, aber DB:
Vom 21.07.2022 (14:30 Uhr) bis 25.07.2022 (03:00 Uhr) wurde der Verkehr der S-Bahn Köln wegen Personalmangel vollständig eingestellt. Für die S11 wurden etwa 10 Taxen organisiert, auf den anderen Linien gab es schlicht gar nichts.


Der Zeitraum deckt sich mit einem Lokalen Maximum der Kurve mit gemeldeten Coronafällen im Sommer 2022. Zu der Zeit waren tatsächlich viele in meinem Umfeld krank mit Symptomen eines Grippalen Infekts.

Effekte des 9-Euro- bzw. Deutschlandtickets.

Erstattung Brüssel-Aachen - warum?

Proeter, Dienstag, 01.08.2023, 16:06 (vor 978 Tagen) @ A-W
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 01.08.2023, 16:07

Erstmal danke für diesen Bericht! Hab ihn gelesen und bin schockiert und baff zugleich.

Wir erstatten Ihr neues Ticket, das Sie am 31. Juli gekauft haben
Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen 23.80 Euro auf Ihr Bankkonto.


Diesmal kam die Nachricht von dieser Adresse customer.relations.fr@b-rail.be und im Betreff Stand „CF/“ und danach die Nummer aus vorherigen Mails (ohne den führenden Nullen). Die Mail war auch von einer echter Mitarbeiterin unterschrieben und auch eine Telefonnummer (+32 2 607 20 25) wurde genannt.

Die Gutschrift hat mich dann am 6.06.2023 erreicht und nach ca. 10 Monaten ist die Geschichte komplett abgearbeitet worden.

Auch wenn es meine volle Zustimmung findet, dass bei diesem Desaster alles erstattet wird, frage ich mich, auf welcher Grundlage eigentlich die Inlandsfahrkarte erstattet wird?
Generell fällt das ja unter eine Ersatzbeförderung, und die gibt es ja lt. FGR nur bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages oder bei planmäßiger Ankunft zwischen 23 und 24 Uhr (dann aber nur für den letzten Abschnitt und nicht mittendrinn), nicht wahr?

Den Thalys hätte man dir übrigens noch weniger erstattet, weil ja reservierungspflichtig und da ist das SC-FGR extrem streng, wie leider lernen durfte. Selbst dann, wenn es auf einer Strecke ausschließlich reservierungspflichtige Verbindungen gibt.

Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb!

Barzahlung, Mittwoch, 02.08.2023, 12:43 (vor 978 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 02.08.2023, 12:44

Auch wenn es meine volle Zustimmung findet, dass bei diesem Desaster alles erstattet wird, frage ich mich, auf welcher Grundlage eigentlich die Inlandsfahrkarte erstattet wird?
Generell fällt das ja unter eine Ersatzbeförderung

Eine Ersatzbeförderung ist es auch, wenn Du mit einem Nahverkehrsfahrschein im Verspätungsfall mit dem ICE weiterfährst.

und die gibt es ja lt. FGR nur bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages oder bei planmäßiger Ankunft zwischen 23 und 24 Uhr (dann aber nur für den letzten Abschnitt und nicht mittendrinn), nicht wahr?

Für alternative Verkehrsmittel (Taxi, Mietwagen etc.) ja, nicht aber für andere Züge.

Beachte Artikel 20 Absatz 3 (Pflicht zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes), sowie ab 60min. Verspätung Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben b und c (Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts) und Artikel 18 Absatz 3 VO (EG) 2021/782:

Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Eisenbahnunternehmen sich auf Anfrage des Fahrgasts damit einverstanden erklären, dass der Fahrgast Verträge mit anderen Anbietern von Verkehrsdiensten schließt, die es ihm ermöglichen, den Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen; in diesem Fall erstatten das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast die ihm entstandenen Kosten.
Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Flixtrain muss demgemäß auch ICE-Fahrkarten erstatten, wenn eine 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten ist.
In unserem Fall wäre der DB-Fahrschein auf der Ersatzverbindung allerdings anerkannt worden.

Den Thalys hätte man dir übrigens noch weniger erstattet, weil ja reservierungspflichtig und da ist das SC-FGR extrem streng, wie leider lernen durfte.

Weiterreise mit reservierungspflichtigen Züge ist keine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen.

Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb!

bahnfahrerofr., Mittwoch, 02.08.2023, 17:01 (vor 977 Tagen) @ Barzahlung

Weiterreise mit reservierungspflichtigen Züge ist keine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen.

Das ist im vorliegenden Fall relativ klar.

Wie schaut es aber aus, wenn der ursprüngliche Zug auch reservierungspflichtig war?

Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb!

A-W, Hannover, Mittwoch, 02.08.2023, 17:59 (vor 977 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dann müsste auch eine reservierungspflichtige Alternative erstattet werden.

Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb!

A-W, Hannover, Mittwoch, 02.08.2023, 17:58 (vor 977 Tagen) @ Barzahlung

Hallo Barzahlung,
danke für deine Antwort. Ich wollte das ähnlich beantworten. In meinem Fall galt allerdings noch die alte FGR-Verordnung, wo der Wortlaut ein bisschen anders war:
Art. 16

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen:
a) der Erstattung (...)
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Ich habe eben die Variante nach Buchstabe b) verwendet. Die neue Regelung mit den 100 Minuten ist leider für uns als Fahrgäste nicht besser sondern schlechter meiner Meinung nach. Es heißt also, dass man bis zu 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt des betroffenen Zuges auf die alternative des Vertragspartners warten und egal was vorgeschlagen wird, muss man sie nehmen? In Deutschland ist es egal, aber bei den Fahrten z. B. Brüssel - Deutschland bedeutet das:
- ICE fällt aus, heißt auf die Alternative warten
- Falls in der Zwischenzeit ein Thalys Plätze hat, dann kann man es mit HOTNAT versuchen, aber dazu braucht es den Stempel (entweder von Eurostar wenn man gerade aus London kommt oder aus dem internationalen Reisezentrum)
- Schafft man den Thalys nicht, dann erst nach Ablauf der 100 Minuten (wenn die DB nichts kommuniziert) darf man die Fahrkarte für die SNCB Züge kaufen (vorher könnte man auf die hier erwähnte Kulanzlösung hoffen, solange diese nicht abgeschafft wird).

Oder verstehe ich es falsch?

Zum Thema Thalys und Erstattung: Das ist mir klar. Ich habe mich über die Auslastung des Zuges informiert, weil es wenig Sinn macht, beim Ausfall ganzes ICEs einen vollen Thalys Zug per HOTNAT zu benutzen.

Ich habe soeben einen interessanten Passus mit Bezug auf Bearbeitung von Ansprüchen durch SC FGR im Falle von ICEs von/nach Brüssel gefunden:

Bearbeitung von Ansprüchen auf Erstattung von Kosten für eine Weiterbeförderung oder eine Übernachtung
Diese Ansprüche werden im Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet, wenn ein Beförderer auf einer DB Strecke zur Weiterbeförderung oder zur Hilfeleistung an Ort und Stelle verpflichtet war (im Allgemeinen der Ort der Reiseunterbrechung). Das betrifft ebenfalls die ICE-Züge auf ihrer gesamten Fahrtstrecke bis Brüssel und zurück. Dabei kommt es jeweils nicht darauf an, ob es sich um eine DB Fahrkarte oder die Fahrkarte eines anderen ausgebenden Unternehmens handelt. (...)

Quelle: https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/rechtliche_regelungen (Abschnitt Regelungen und Ansprüche im internationalen Eisenbahnverkehr)

Fettdruck ist von mir. Das muss neu sein, weil wie ursprünglich erwähnt, meine zusätzliche Fahrkarte wurde nicht durch SC FGR erstattet, sondern an SNCB abgetreten, die die Erstattung durchgeführt hat.

Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb!

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 02.08.2023, 18:15 (vor 977 Tagen) @ A-W

....meine zusätzliche Fahrkarte wurde nicht durch SC FGR erstattet, sondern an SNCB abgetreten, die die Erstattung durchgeführt hat.

Vielleicht gibt es da eine Absprache, weil einfach die Fahrkarte erstattet wurde die "falsch" gekauft wurde, statt es bahnintern zu verrechnen.

Weil man eine nicht erforderliche Fahrkarte bei der SNCB gekauft wurde, und die SNCB die einfach erstattet.
Eine einfache praktische Lösung.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

100-Minuten-Regel

Barzahlung, Donnerstag, 03.08.2023, 00:31 (vor 977 Tagen) @ A-W
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 03.08.2023, 00:34

Ich habe eben die Variante nach Buchstabe b) verwendet. Die neue Regelung mit den 100 Minuten ist leider für uns als Fahrgäste nicht besser sondern schlechter meiner Meinung nach.

Es war in der alten Verordnung der Buchstabe b zusammen mit der Pflichtverletzung bzgl. Organsation einer Ersatzverbindung, aus der man den Aufwendungsersatzanspruch für Fahrkarten anderer Bahnen (analog Hotelkosten) abgeleitet hat.

Zur neuen 100-Minuten-Regel steht auf der DB-Website übrigens folgendes:

Ihre Rechte und Ansprüche im Detail

Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln (Eisenbahn und Bus)

Wenn Sie das Eisenbahnunternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eines verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder eines verpassten Anschlusses darüber informiert, welche Möglichkeiten Ihnen für die Weiterreise zur Verfügung stehen, haben Sie das Recht, die Fahrt mit anderen Eisenbahnen (z.B. Flixtrain, Nightjet), einem Reisebus oder einem Bus des Regionalverkehrs fortzusetzen.

Die dadurch ggf. entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten werden Ihnen über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.

Die Kosten für eine Nutzung eines Taxis, Flugzeugs oder einer Privatabholung werden in diesem Fall nicht erstattet.

https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/rechtliche_regelungen

Schließt also offenkundig auch reservierungspflichtige Züge ein. Ist halt die Frage, wann das überhaupt erfüllt ist. Wenn es keinen Ansprechpartner vor Ort gibt? Dann müsste man aber auch sofort handeln können und nicht erst in 100min., weil sich daran ja auch in den nächsten 100min. nichts ändern wird.

100-Minuten-Regel

sibiminus, Donnerstag, 03.08.2023, 10:18 (vor 977 Tagen) @ Barzahlung

Schließt also offenkundig auch reservierungspflichtige Züge ein. Ist halt die Frage, wann das überhaupt erfüllt ist. Wenn es keinen Ansprechpartner vor Ort gibt? Dann müsste man aber auch sofort handeln können und nicht erst in 100min., weil sich daran ja auch in den nächsten 100min. nichts ändern wird.

Vorab, ich weiß es nicht. Ich möchte nur eine Kleinigkeit hinzufügen: Es gibt die "Verspätungs"begründung Ersatzverkehr mit Bus ist eingerichtet, welche auch auf unbesetzten Bahnhöfen eine entsprechende Information sicherstellt.

Ob das jetzt den Informationspflichten der EVU im Sinne dieser Regel Genüge täte und ob nicht anderswo jemand die unbesetzten Stationen "mit denkt" oder nicht, bleibt zumindest für mich offen.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

100-Minuten-Regel

A-W, Hannover, Freitag, 04.08.2023, 03:07 (vor 976 Tagen) @ sibiminus

Schließt also offenkundig auch reservierungspflichtige Züge ein. Ist halt die Frage, wann das überhaupt erfüllt ist. Wenn es keinen Ansprechpartner vor Ort gibt? Dann müsste man aber auch sofort handeln können und nicht erst in 100min., weil sich daran ja auch in den nächsten 100min. nichts ändern wird.


Vorab, ich weiß es nicht. Ich möchte nur eine Kleinigkeit hinzufügen: Es gibt die "Verspätungs"begründung Ersatzverkehr mit Bus ist eingerichtet, welche auch auf unbesetzten Bahnhöfen eine entsprechende Information sicherstellt.

Ob das jetzt den Informationspflichten der EVU im Sinne dieser Regel Genüge täte und ob nicht anderswo jemand die unbesetzten Stationen "mit denkt" oder nicht, bleibt zumindest für mich offen.

Bei der DB haben wir noch die besondere Situation, dass das Personal, das sich um Fahrgäste kümmert, unterschiedlichen Gesellschaften angehört: DB Information gehört zu DB Station&Service, DB Reisezentrum der DB Vertrieb und die Züge werden von DB Fernverkehr und DB Regio betrieben. Das eigentliche Unternehmen die zuständig sein durfte ist entweder die DB Fernverkehr bzw. DB Regio. Zumindest, wenn man das streng auslegt. Vermutlich ist das auch der Grund für die Übertragung des Eigentums an bahn.de sowie des DB Navigators (inkl. der Nachfolgevarianten) auf die DB Fernverkehr.

In der Regelung ist auch die Rede davon, dass das Unternehmen über Alternativen informieren muss. Heißt das also, dass diese proaktiv darüber informieren muss oder darf man eigenständig z. B. die Reiseauskunft benutzen und sich dort die Alternativen anzeigen lassen? Was ist mit Alternativen, die man vom System beauskunftet bekommt und Züge beinhalten, für die eine zusätzliche Fahrkarte erforderlich ist?

100-Minuten-Regel

sibiminus, Freitag, 04.08.2023, 17:54 (vor 975 Tagen) @ A-W

Bei der DB haben wir noch die besondere Situation, dass das Personal, das sich um Fahrgäste kümmert, unterschiedlichen Gesellschaften angehört

Die sind im Auftrag (nicht nur der DB-eigenen) EVUs tätig mit Ausnahmen beim Vertrieb. Fahrgastbeanstandungen die ein Auftragnehmer (zB StuS) verursacht hat, muss sich das EVU zurechnen lassen. Das EVU kann das dann mit StuS (oder den anderen Auftragnehmern) auskaspern. Dazu habe ich auch hier im Forum einen Faden in Erinnerung, bei der DBFV haftbar war für mangelnden Winterdienst. Die Klage gegen StuS wurde abgewiesen, weil nicht Vertragspartner des Fahrgasts. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

Zur Information über Alternativen kann ich nichts beitragen leider.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Erstattung Brüssel-Aachen im Thalys statt ICE erfolgreich

chalda, Freitag, 04.08.2023, 19:04 (vor 975 Tagen) @ Proeter

Hallo,

Den Thalys hätte man dir übrigens noch weniger erstattet, weil ja reservierungspflichtig und da ist das SC-FGR extrem streng, wie leider lernen durfte. Selbst dann, wenn es auf einer Strecke ausschließlich reservierungspflichtige Verbindungen gibt.

Ich bin vor etwa zwei Monaten samstags morgens von Aachen nach Brüssel gefahren und wollte mit dem letzten ICE nach Aachen zurück (Super-Sparpreis, online gekauft ein paar Tage vorher). Der ICE wurde am frühen Nachmittag in der DB-App als Ausfall angezeigt. Ich habe mir dann die billigste Fahrkarte für den Thalys von Brüssel nach Aachen gekauft und die Kosten für die Fahrkarte beim Servicecenter Fahrgastrechte der DB eingereicht.

Die Fahrkarte für den Thalys wurde vollständig erstattet. Da der Thalys in Aachen außerdem noch mehr als 1 Stunde Verspätung hatte wurden mir außerdem 25 % des Preises der ursprünglichen ICE-Fahrkarte erstattet.

Chalda

Erstattung Brüssel-Aachen im Thalys statt ICE erfolgreich

Barzahlung, Freitag, 04.08.2023, 19:18 (vor 975 Tagen) @ chalda

Ich bin vor etwa zwei Monaten samstags morgens von Aachen nach Brüssel gefahren und wollte mit dem letzten ICE nach Aachen zurück (Super-Sparpreis, online gekauft ein paar Tage vorher). Der ICE wurde am frühen Nachmittag in der DB-App als Ausfall angezeigt. Ich habe mir dann die billigste Fahrkarte für den Thalys von Brüssel nach Aachen gekauft und die Kosten für die Fahrkarte beim Servicecenter Fahrgastrechte der DB eingereicht.

Die Fahrkarte für den Thalys wurde vollständig erstattet.

Wenn es die letzte Verbindung ist, greifen oft noch andere Regelungen. Du bekommst mit einem erheblich ermäßigten Fahrschein ja auch ICE-Kosten erstattet, wenn Du andernfalls auf ein Taxi oder Hotel angewiesen wärst.

Da der Thalys in Aachen außerdem noch mehr als 1 Stunde Verspätung hatte wurden mir außerdem 25 % des Preises der ursprünglichen ICE-Fahrkarte erstattet.

Na hoffentlich hast Du bei Thalys auch noch eine Fahrpreisentschädigung verlangt. ;-)

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