? Mitfahrer-Freifahrt nur als Ausdruck gültig (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Freitag, 07.07.2023, 19:36 (vor 313 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

ich habe heute einen schönen letzten Urlaubstag verbracht und fliege morgen Mittag zurück nach Deutschland. Dann muss es noch vom BER nach NRW gehen - wie gut, dass ich Anfang der Woche per Mail eine Mitfahrer-Freifahrt bekommen habe (und zudem noch reichlich Verspätungsgutscheine vom SC FGR habe), sodass es für meine Partnerin und mich doch billiger ist als erwartet, denn: Flexpreis muss es schon sein, man weiß ja nie, wann man nun landet und alles in der Hand.

Zum Dilemma: Ticket ließ sich normal buchen, in der Mail stand nichts Besonderes, nun aber:
Im DB Navigator kommt der Hinweis "Als Fahrkarte ist nur der Ausdruck des Online-Tickets gültig!" und auch in der Buchungsbestätigung per Mail steht der Hinweis, dass das Ticket unbedingt auszudrucken sei. Damit habe ich gar nicht gerechnet.
Weiß jemand, wie streng das gehandhabt wird? Heute Abend habe ich in der Ferienwohnung nun keinen Drucker zur Hand, morgen geht's dann zum Airport und dann stehen ersteinmal 5 Stunden Flieger an, bevor wir dann in Berlin landen. Ob man am BER ausdrucken kann, weiß ich nicht genau...
Habe ich da jetzt einfach Pech gehabt und ohne Ausdruck ist das alles ungültig? Als .PDF habe ich das Ticket ja per Mail bekommen, sodass der QR-Code doch scannbar sein müsste?
Oder woran liegt das bei der Mitfahrer-Freifahrt, dass ein Handyticket nicht möglich ist?

Liebe Grüße!


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