Hängt von mehreren Faktoren ab (Aktueller Betrieb)

ICETreffErfurt, Eisenach, Mittwoch, 28.06.2023, 17:40 (vor 907 Tagen) @ VT642
bearbeitet von ICETreffErfurt, Mittwoch, 28.06.2023, 17:43

Die Sperrung ist durchgehend, nur ist da noch der Güterverkehr aus Nacht unterwegs, tagsüber dann nicht mehr so viele Güterzüge.


Wie schnell dürfen denn ICE im Begegnungsverkehr mit Nahverkehrstriebwagen wie ET 445 oder 440 fahren?

Kommt auf die Tunnelbauart und den Gleismittenabstand an. Auf dem Südteil der VDE8.1 ist es so geregelt, dass der RE dann nur maximal 150 km/h fahren darf und der ICE 250 km/h, sodass man eine maximale relative Geschwindigkeit von 400 km/h hat.

Auf der SFS NIM ist es ähnlich. Es gab mal Umleiterverkehr / Ersatzverkehr mit IC1-Wagenparks die nicht druckertüchtigt [(p)] waren sondern nur druckgeschützt [)p(], und dann durften die ICE dort nur 250 km/h fahren, mehr hat die LZB nicht freigegeben. Die IC1 durften m.W. maximal 160 km/h fahren, sodass die maximale Relativgeschwindigkeit bei 410 km/h lag.

Auf den alten SFS durfte bis 1997 eh nur maximal 250 km/h gefahren werden und seit 1998 darf nur außerhalb der Tunnel maximal 280 km/h gefahren werden. Daher gibt es dort keine grundsätzlichen Einschränkungen im Mischverkehr zwischen nicht druckertüchtigten Personenverkehrsfahrzeugen und ICE. Dort liegt die maximale Begegnungsgeschwindigkeit also bei 450 km/h (250 km/h für ICE und maximal 200 km/h für andere Züge).

Auf der SFS KRM sind Fahrzeuge mit )p( wohl grundsätzlich nicht erlaubt, sodass sich dort die Frage gar nicht stellen wird.


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