Deutschlandticket + Zugbindung vs. Mobilitätsgarantie (Fahrkarten und Angebote)

bers, Sonntag, 25.06.2023, 21:45 (vor 1068 Tagen)

Folgende Konstellation:

Strecke A-B
RE, 10:00 Uhr - 10:30 Uhr

Strecke B-C
RE, 10:40 Uhr - 11:40 Uhr
IC, 10:50 Uhr - 11:20 Uhr

Ich möchte von A nach C reisen.

- Buche ich A-B-C (RE+IC) auf einem Ticket und ist A-B verspätet, ist alles tutti: Ich darf den nächsten Zug nehmen - und, wenn ich RE+RE gebucht habe, meiner Meinung nach sogar den IC ("Mobilitätsgarantie"). Dafür müsstes ich ein IC-Ticket kaufen, das ich dann erstatten lassen könnte.

Nun habe ich ein Deutschlandticket.

- Benutze ich mein Deutschlandticket für A-B und kaufe für B-C einen Sparpreis für den IC, dann schaue ich ihn die Röhre, wenn A-B verspätet ist: Die Zugbindung wird nicht aufgehoben und mein IC-Ticket verfällt (https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-kombi-fv-dt). (Das finde ich ein Unding, aber darum soll es hier nicht gehen.)

- Die Möglichkeit wie oben, A-B-C (RE+RE), ist aber natürlich ebenfalls mit dem Deutschlandticket kompatibel.

In meinem speziellen Fall fährt außerdem der RE ab B vor dem IC. Verpasse ich also den IC, verpasse ich automatisch auch den RE.

Könnte ich also nicht einfach für B-C einen IC-Sparpreis kaufen, A-B mit dem Deutschlandticket fahren und bei Anschlussverlust in B darauf abstellen, dass ich bei A-B-C (RE+RE) ebenfalls den Anschluss verpasst hätte, was mich berechtigen würde, ein IC-Ticket zu benutzen und erstattet zu bekommen? Die Absicht, A-B-C (RE+RE) zu fahren, muss ich ja nur per Screenshot o.ä. dokumentieren (und könnte es auch gar nicht anders), siehe https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verspaetung-nachweis.

Das klingt für mich nach einem praktikablen und vertretbaren Workaround für die fehlende Anschlussgarantie beim Deutschlandticket.

Gedanken, Ideen, Kommentare?

Einziges Risiko, das ich sehe:

Die maximale Entschädigung beläuft sich auf 25 Prozent der gezahlten Zeitfahrkarte.

Bezieht sich das auch auf Erstattungen für zusätzliche Fahrtkarten über die Mobilitätsgarantie, oder nur auf Erstattungen wegen Verspätung?

Deutschlandticket + Zugbindung vs. Mobilitätsgarantie

wachtberghöhle, Sonntag, 25.06.2023, 22:30 (vor 1068 Tagen) @ bers

Folgende Konstellation:

Strecke A-B
RE, 10:00 Uhr - 10:30 Uhr

Strecke B-C
RE, 10:40 Uhr - 11:40 Uhr
IC, 10:50 Uhr - 11:20 Uhr

Ich möchte von A nach C reisen.

Dann benötigst eine gültige Fahrkarte für die von dir gewählte Verbindung.

- Buche ich A-B-C (RE+IC) auf einem Ticket und ist A-B verspätet, ist alles tutti:


Full ACK

Ich darf den nächsten Zug nehmen - und, wenn ich RE+RE gebucht habe, meiner Meinung nach sogar den IC ("Mobilitätsgarantie"). Dafür müsstes ich ein IC-Ticket kaufen, das ich dann erstatten lassen könnte.

Mobilitätsgarantie kenne ich nur im Nahverkehr in NRW.


Nun habe ich ein Deutschlandticket.

- Benutze ich mein Deutschlandticket für A-B und kaufe für B-C einen Sparpreis für den IC, dann schaue ich ihn die Röhre, wenn A-B verspätet ist: Die Zugbindung wird nicht aufgehoben und mein IC-Ticket verfällt (https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-kombi-fv-dt). (Das finde ich ein Unding, aber darum soll es hier nicht gehen.)

Das sind zwei unabhängige Vorhaben. Das DTicket gilt zwar A-B. Dein Reisewunsch ist aber A-C.


- Die Möglichkeit wie oben, A-B-C (RE+RE), ist aber natürlich ebenfalls mit dem Deutschlandticket kompatibel.

Wenn das die von dir gewünschte Verbindung ist, benötigst du dafür einen Fahrschein. Das DTicket wäre ein solcher.


In meinem speziellen Fall fährt außerdem der RE ab B vor dem IC. Verpasse ich also den IC, verpasse ich automatisch auch den RE.

Könnte ich also nicht einfach für B-C einen IC-Sparpreis kaufen, A-B mit dem Deutschlandticket fahren und bei Anschlussverlust in B darauf abstellen, dass ich bei A-B-C (RE+RE) ebenfalls den Anschluss verpasst hätte, was mich berechtigen würde, ein IC-Ticket zu benutzen und erstattet zu bekommen? Die Absicht, A-B-C (RE+RE) zu fahren, muss ich ja nur per Screenshot o.ä. dokumentieren (und könnte es auch gar nicht anders), siehe https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verspaetung-nachweis.

Das klingt für mich nach einem praktikablen und vertretbaren Workaround für die fehlende Anschlussgarantie beim Deutschlandticket.

Gedanken, Ideen, Kommentare?

Kaufe eine Fahrkarte für die gewünschte Verbindung.

Deutschlandticket + Zugbindung i.V.m. Fahrgastrechte

gsg, Sonntag, 25.06.2023, 23:56 (vor 1067 Tagen) @ bers

Hallo,

solange im Fall einer zu erwarteten Verspätung ab 20 Min mit dem Deutschlandticket auch der IC benutzt werden kann (das soll sich innerhalb der nächsten Wochen ändern, das genaue Datum ist bisher aber unbekannt), bin ich in allen Punkten mit dir einig.

Allerdings eine Frage: Gibt es eventuell auf dem Weg zwischen A und B weitere Halte, ab denen der Sparpreis (mit nur geringem Aufpreis) gebucht werden kann? Dann würde ich das vorziehen, um im Zweifel kein neues Fernverkehrsticket kaufen zu müssen.

Viele Grüße
gsg

Deutschlandticket + Zugbindung i.V.m. Fahrgastrechte

bahnfahrerofr., Montag, 26.06.2023, 07:35 (vor 1067 Tagen) @ gsg
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 26.06.2023, 07:35

solange im Fall einer zu erwarteten Verspätung ab 20 Min mit dem Deutschlandticket auch der IC benutzt werden kann (das soll sich innerhalb der nächsten Wochen ändern, das genaue Datum ist bisher aber unbekannt), bin ich in allen Punkten mit dir einig.

Genau. Über die 20 Minuten Regelung geht es aktuell noch. Kaufen und einreichen über normale FGR.

Ansonsten: eine "Mobilitätsgarantie" gibt es nicht generell im Nahverkehr, sondern nur in manchen Verbünden/in NRW. Ob diese beim D-Ticket auch greift, ist mir nicht bekannt.

Deutschlandticket + Zugbindung i.V.m. Fahrgastrechte

Barzahlung, Montag, 26.06.2023, 12:42 (vor 1067 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 26.06.2023, 12:43

Ansonsten: eine "Mobilitätsgarantie" gibt es nicht generell im Nahverkehr, sondern nur in manchen Verbünden/in NRW. Ob diese beim D-Ticket auch greift, ist mir nicht bekannt.

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch fürs Deutschlandticket, greift bei durch Anschlussverluste auf Reiseketten eintretende Verspätungen aber generell nicht.

Gilt die Mobilitätsgarantie NRW bei einem verpassten Anschluss?

Nein. Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.

https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html
https://www.mobil.nrw/deutschlandticket.html

Wieso die in NRW trotzdem immer wieder für sowas herangezogen wird, ist mir ein Rätsel.

Deutschlandticket + Zugbindung i.V.m. Fahrgastrechte

bers, Dienstag, 27.06.2023, 07:36 (vor 1066 Tagen) @ Barzahlung

Wieso die in NRW trotzdem immer wieder für sowas herangezogen wird, ist mir ein Rätsel.

Vielleicht weil manche sich eigentlich gar nicht auf NRW beziehen wollen, sondern nur auf https://de.wikipedia.org/wiki/Mobilit%C3%A4tsgarantie.

Deutschlandticket + Zugbindung i.V.m. Fahrgastrechte

bers, Dienstag, 27.06.2023, 07:34 (vor 1066 Tagen) @ bahnfahrerofr.

solange im Fall einer zu erwarteten Verspätung ab 20 Min mit dem Deutschlandticket auch der IC benutzt werden kann (das soll sich innerhalb der nächsten Wochen ändern, das genaue Datum ist bisher aber unbekannt), bin ich in allen Punkten mit dir einig.


Genau. Über die 20 Minuten Regelung geht es aktuell noch. Kaufen und einreichen über normale FGR.

Ansonsten: eine "Mobilitätsgarantie" gibt es nicht generell im Nahverkehr, sondern nur in manchen Verbünden/in NRW. Ob diese beim D-Ticket auch greift, ist mir nicht bekannt.

Guter Punkt. Ich hatte in meiner Frage die 20-Minuten-Regelung als Mobilitätsgarantie bezeichnet, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Mobilit%C3%A4tsgarantie. NRW meinte ich aber gar nicht, sondern nur die Regelung aus den Fahrgastrechten. Nämlich diese hier: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verspaetung-ice-nutzung. Der Kern meiner Frage dürfte damit aber stimmen.

Deutschlandticket + Zugbindung i.V.m. Fahrgastrechte

bers, Dienstag, 27.06.2023, 07:30 (vor 1066 Tagen) @ gsg

Allerdings eine Frage: Gibt es eventuell auf dem Weg zwischen A und B weitere Halte, ab denen der Sparpreis (mit nur geringem Aufpreis) gebucht werden kann?

Sehr guter Tipp, danke! Hab ich zu Studententicketzeiten genau so gemacht, bin aber nicht mehr auf die Idee gekommen. Danke!

Restrisiko

Proeter, Dienstag, 27.06.2023, 22:31 (vor 1066 Tagen) @ bers
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 27.06.2023, 22:31

Allerdings eine Frage: Gibt es eventuell auf dem Weg zwischen A und B weitere Halte, ab denen der Sparpreis (mit nur geringem Aufpreis) gebucht werden kann?


Sehr guter Tipp, danke! Hab ich zu Studententicketzeiten genau so gemacht, bin aber nicht mehr auf die Idee gekommen. Danke

Es gibt hierbei ein (minimales) Restrisiko, dass der Zubringer-NV-Zug im Teilausfall (dort wo du real zusteigen willst) ist, aber im Restabschnitt (in dem die Fahrkartenbuchung beginnt) pünktlich verkehrt.

Typische Fälle wären NV-Linien, die häufig eine Pofallawende hinlegen, weil die Wendezeit sehr knapp bemessen ist (z.B. in NRW: RE2, RE11 beide Duisburg statt Düsseldorf, S1 werktags Hilden statt Solingen, S6 wochenends Kettwig statt Essen Hbf etc.)

Restrisiko

mmandl, Mittwoch, 28.06.2023, 08:43 (vor 1065 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 28.06.2023, 08:47

Allerdings eine Frage: Gibt es eventuell auf dem Weg zwischen A und B weitere Halte, ab denen der Sparpreis (mit nur geringem Aufpreis) gebucht werden kann?


Sehr guter Tipp, danke! Hab ich zu Studententicketzeiten genau so gemacht, bin aber nicht mehr auf die Idee gekommen. Danke


Es gibt hierbei ein (minimales) Restrisiko, dass der Zubringer-NV-Zug im Teilausfall (dort wo du real zusteigen willst) ist, aber im Restabschnitt (in dem die Fahrkartenbuchung beginnt) pünktlich verkehrt.

Typische Fälle wären NV-Linien, die häufig eine Pofallawende hinlegen, weil die Wendezeit sehr knapp bemessen ist (z.B. in NRW: RE2, RE11 beide Duisburg statt Düsseldorf, S1 werktags Hilden statt Solingen, S6 wochenends Kettwig statt Essen Hbf etc.)

Dann kann man sicher aber noch immer darauf berufen, dass einer deiner Vertragspartner hinsichtlich des Sparpreises für die Verspätung verantwortlich ist und die spätere Berufung auf die Zugbindung treuwidrig wäre (§ 242 BGB). Dass es sich um unterschiedliche Beförderungsverträge handelt, ist dann unerheblich.

Nr. 2.5.3 der BB Personenverkehr hilft ebenfalls: "Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können."

Ob die Verspätung bzw. der Ausfall einen Zug desselben Beförderungsvertrags betreffen muss, wird nicht deutlich. Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen aber zulasten des Verwenders (§ 305c II BGB). Wenn man einen späteren Zug nutzen möchte, würde es auch von der Rechtsfolge her (Verlängerung der Gektungsdauer) passen.

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