Entschädigungen von NV-Zeitkarten (Allgemeines Forum)
EC 379, Samstag, 24.06.2023, 14:22 (vor 1017 Tagen)
Muss der Mindestbetrag von NV-Zeitkarten eigentlich innerhalb des verursachenden EVU kumuliert werden oder kann man den auch über mehrere EVU hinweg anhäufen? Bsp.: 2. Kl.-Zeitkarte: 2 Versp. ab 60 Min., verursacht durch die DB Regio, eine Versp. ab 60 Min., verursacht durch eine NE-Bahn (Summe: 4,50 €). Ginge das, oder will die NE-Bahn nichts auszahlen, da der Betrag für ihr Unternehmen unterhalb der 4 € liegt?
Entschädigungen von NV-Zeitkarten
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 25.06.2023, 01:06 (vor 1017 Tagen) @ EC 379
Muss der Mindestbetrag von NV-Zeitkarten eigentlich innerhalb des verursachenden EVU kumuliert werden oder kann man den auch über mehrere EVU hinweg anhäufen? Bsp.: 2. Kl.-Zeitkarte: 2 Versp. ab 60 Min., verursacht durch die DB Regio, eine Versp. ab 60 Min., verursacht durch eine NE-Bahn (Summe: 4,50 €). Ginge das, oder will die NE-Bahn nichts auszahlen, da der Betrag für ihr Unternehmen unterhalb der 4 € liegt?
Das geht nicht, hat aber mit dem Beförderer zu tun, nicht mit dem EVU. Du kannst zum Beispiel Verspätungen mit den Go Ahead-WFL-Ersatzzügen zwischen Würzburg und Treuchtlingen (EVU: UEF Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft mbH) und „normalen“ GABY-Zügen zwischen Augsburg und München (EVU: Go-Ahead Bayern GmbH) kumulieren, da in beiden Fällen Go-Ahead Bayern der Beförderer ist.
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Weg mit dem 4744!
Entschädigungen von NV-Zeitkarten
EC 379, Sonntag, 25.06.2023, 17:43 (vor 1016 Tagen) @ JeDi
Weißt Du denn auch, wie der verursachende Beförderer konkret bestimmt wird? Bei Umstiegsverbindungen sind doch recht häufig mehrere Beförderer an der Versp. beteiligt und dafür verantwortlich.
Entschädigungen von NV-Zeitkarten
sibiminus, Montag, 26.06.2023, 03:31 (vor 1016 Tagen) @ EC 379
Weißt Du denn auch, wie der verursachende Beförderer konkret bestimmt wird? Bei Umstiegsverbindungen sind doch recht häufig mehrere Beförderer an der Versp. beteiligt und dafür verantwortlich.
Verursachender Beförderer ist der, dessen Verspätung erstmalig zur fahrgastrechtlich relevanten Verspätung geführt hat (=bspw. Verspätung am Umsteigshalt mit Anschlussverlust oder Verspätung über 60 min am Ausstiegshalt).
So relevant ist das aber eigentlich gar nicht, denn für die Zeitkarten wird zu Fahrgastrechten von Teil C Nummer 8.1 auf Teil A Nummer 8 des D-Tarifs verwiesen. Allerdings heißt es zuvor unter 1.4:
"Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, fungieren diese EVU als aufeinanderfolgende Beförderer auf Grundlage des durchgehenden Beförderungsvertrages, dokumentiert durch die ausgegebene Durchgangsfahrkarte. Für Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach Nummer 8 haften die an der Beförderung beteiligten EVU als Gesamtschuldner. Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche gegen die unter www.bahn.de/fahrgastrechte genannten EVU können bei deren gemeinsamen ServiceCenter Fahrgastrechte geltend gemacht werden, für dort nicht genannte EVU bei diesen selbst."
Den relevanten Satz habe ich hervorgehoben. Das heißt: Es ist völlig unerheblich für den Fahrgast, welches EVU Verursacher ist und die Kumulierung erfolgt insgesamt pro Durchgangsfahrkarte statt pro EVU - eben weil sie gesamtschuldnerisch haften und sich intern untereinander dieserlei Dinge organisieren. Du kannst deine Ansprüche pro Zeitkarte gesammelt und vollständig bei einem beliebigen (an deiner Reisekette als Beförderer beteiligtem) EVU geltend machen bzw. ans SC FGR, falls mindestens eins dieser EVUs daran teilnimmt.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Sehr hilfreiche Antwort, danke.
bahnfahrerofr., Montag, 26.06.2023, 07:37 (vor 1016 Tagen) @ sibiminus
- kein Text -
Entschädigungen von NV-Zeitkarten
Barzahlung, Montag, 26.06.2023, 12:21 (vor 1015 Tagen) @ sibiminus
Den relevanten Satz habe ich hervorgehoben. Das heißt: Es ist völlig unerheblich für den Fahrgast, welches EVU Verursacher ist und die Kumulierung erfolgt insgesamt pro Durchgangsfahrkarte statt pro EVU - eben weil sie gesamtschuldnerisch haften und sich intern untereinander dieserlei Dinge organisieren.
Kann ich aus der Praxis bestätigen. Ich hatte vor einigen Jahren mal drei Verspätungen auf einer Verbundzeitkarte eingereicht (2x DB Regio, 1x ABRB) und es wurden die 3x 1,50 Euro ausbezahlt.
Damals wurde das noch in einem einzigen Brief beantwortet, der eine große Tabelle über alle eingereichten Fälle enthielt.
Beträge unter 4 EUR...
chriL999, Dienstag, 27.06.2023, 21:45 (vor 1014 Tagen) @ Barzahlung
Kann ich aus der Praxis bestätigen. Ich hatte vor einigen Jahren mal drei Verspätungen auf einer Verbundzeitkarte eingereicht (2x DB Regio, 1x ABRB) und es wurden die 3x 1,50 Euro ausbezahlt.
Damals wurde das noch in einem einzigen Brief beantwortet, der eine große Tabelle über alle eingereichten Fälle enthielt.
Ich dachte, Beträge unter 4 EUR werden erst gar nicht ausgezahlt?
Beträge unter 4 EUR...
JanZ, HB, Dienstag, 27.06.2023, 21:53 (vor 1014 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 27.06.2023, 21:54
3x 1,50 Euro sind bei mir mehr als 4 Euro. Der Wert gilt pro Erstattungsvorgang, nicht pro einzelnem FGR-Vorfall. Sonst könnte man sich den Pauschalwert von 1,50 bei Zeitkarten ja auch schenken.
Beträge unter 4 EUR...
chriL999, Dienstag, 27.06.2023, 22:04 (vor 1014 Tagen) @ JanZ
3x 1,50 Euro sind bei mir mehr als 4 Euro. Der Wert gilt pro Erstattungsvorgang, nicht pro einzelnem FGR-Vorfall. Sonst könnte man sich den Pauschalwert von 1,50 bei Zeitkarten ja auch schenken.
Ich hatte einmal gesammelt eingereicht (2 Vorgänge in 1 Briefumschlag). Diese wurden natürlich getrennt bearbeitet: 1 Vorgang wurde erstattet, der andere nicht mit der Begründung "Beträge unter 4 EUR werden nicht erstattet" (25% von 14,90 EUR).
Waren aber Sparpreise, keine Zeitkarten. Irgendwie kompliziert.
Die Fälle müssen auf einer Fahrkarte gesammelt werden.
Barzahlung, Dienstag, 27.06.2023, 22:08 (vor 1014 Tagen) @ chriL999
- kein Text -
Die Fälle müssen auf einer Fahrkarte gesammelt werden.
chriL999, Dienstag, 27.06.2023, 22:14 (vor 1014 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 27.06.2023, 22:14
Das bedeutet somit, dass bei einem Deutschlandticket als Handyticket nur der jeweilige Zeitraum eines Kalendermonats zählt, also z.B. nur der Juni, da im Juli ein anderer Code in der App angezeigt wird. Ist das so korrekt?
Während ein D-Ticket auf einer Plastikkarte eine mehrjährige Gültigkeit hat, was somit ggf. von Vorteil ist?
Bzw. was gilt nun bei einem D-Ticket als Fahrkarte?
Die Fälle müssen auf einer Fahrkarte gesammelt werden.
611 040, Erfurt, Dienstag, 27.06.2023, 22:33 (vor 1014 Tagen) @ chriL999
Ein Abo wie das D-Ticket es ist besteht immer aus mehreren, aufeinanderfolgenden einzelnen Fahrkarten. Egal in welcher Form es nun ausgegeben wird. Das ist ja genau der Unterschied zu einer Jahreskarte die für einen längeren Zeitraum gilt.
Deswegen bekommt man über jeden Vertriebsweg für jeden Kalendermonat ein neues Ticket, eben wie bei Abos üblich automatisch ohne zutun.
Diese Tickets haben in der App eben einen anderen Code und den jeweils für den Monat konkreten Gültigkeitszeitraum.
Bei Chipkarten genauso, nur dass das dort der Kunde nicht sieht (man kann die aber mit Apps und an Transdev-Automaten auslesen)
D.h. die FGR-Fälle müssten sich in einem Kalendermonat zugetragen haben. Inwieweit das tatsächlich relevant ist weis ich nicht.
Anders ist es bspw. beim Semesterticket was wirklich 6 Monate gültig ist oder bei BC100 oder anderen NV-Jahreskarten, dort kann man dann den gesamten Gültigkeitszeitraum sammeln.
Genutzt habe ich diese Möglichkeiten noch nie, daher kann ich zur Praxis nichts sagen, ob das wirklich wichtig ist.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Die Fälle müssen auf einer Fahrkarte gesammelt werden.
JanZ, HB, Dienstag, 27.06.2023, 22:34 (vor 1014 Tagen) @ chriL999
Das bedeutet somit, dass bei einem Deutschlandticket als Handyticket nur der jeweilige Zeitraum eines Kalendermonats zählt, also z.B. nur der Juni, da im Juli ein anderer Code in der App angezeigt wird. Ist das so korrekt?
Ja.
Während ein D-Ticket auf einer Plastikkarte eine mehrjährige Gültigkeit hat, was somit ggf. von Vorteil ist?
Nein.
Bzw. was gilt nun bei einem D-Ticket als Fahrkarte?
Jeder Monat einzeln, egal in welcher Form du das Ticket hast.
Okay verstanden.
chriL999, Dienstag, 27.06.2023, 22:42 (vor 1014 Tagen) @ chriL999
- kein Text -