Nein (Aktueller Betrieb)

Bremer, Bremen, Mittwoch, 21.06.2023, 08:53 (vor 915 Tagen) @ Hansjörg

Nein, nicht entschädigt werden nur außergewöhnliches Wetter und Naturkatastrophen.
Ein Hitzegewitter im Sommer ist völlig normal, daher wird entschädigt


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