? Problem FGR Zug + Schiff / Welcher nächster Schritt? (Allgemeines Forum)
wachtberghöhle, Mittwoch, 07.06.2023, 12:40 (vor 914 Tagen)
Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:
Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.
Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.
Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebbnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.
Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?
? Problem FGR Zug + Schiff / Welcher nächster Schritt?
bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.06.2023, 16:37 (vor 914 Tagen) @ wachtberghöhle
Das ist jetzt ne gute Frage. Wenn der Zug regulär verkehrt ist, besteht möglicherweise rein nach den Fahrgastrechten kein Anspruch auf Erstattung des Bahn-Anteils.
Argumentiert man mit dem "normalen" Vertragsrecht, sollte ein Rücktritt möglich sein. Die Bahn ist aber gerne mal der Meinung, es seien ausschließlich die Fahrgastrechte anwendbar. Das kann man anders sehen, oder auch nicht.
FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge
michael_seelze, Mittwoch, 07.06.2023, 17:04 (vor 914 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 07.06.2023, 17:06
Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:
Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.
Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.
Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?
Überhaupt nicht. Deine Fahrkarte verkörpert mehrere eigenständige Beförderungsverträge für die Verkehrsträger Zug und Schiff.
Auszüge aus dem Nordseeinseltarif:
3.1 Fahrkarten werden nach den Bestimmungen dieses Tarifs im Namen und auf Rechnung
(i) des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens bzw. (ii) der jeweils befördernden
Verkehrsunternehmen verkauft. Eine Fahrkarte kann dabei einen oder mehrere eigenständige
Beförderungsverträge verkörpern.
3.2 Ein Beförderungsvertrag kommt jeweils ausschließlich mit dem Verkehrsunternehmen
zustande, dessen Verkehrsmittel der Reisende benutzt. Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend
Beförderungsleistungen verschiedener Verkehrsträger oder mehrerer Beförderer desselben
Verkehrsträgers in Anspruch, so kommt mit jedem Beförderer jeweils ein eigenständiger
Beförderungsvertrag zustande. Eine Verpflichtung mehrerer Beförderer als Gesamtschuldner
wird dadurch nicht begründet.
[...]
Übergangsbahnhof ist nach Ziffer 3.4.2 des Tarifs Heide(Holst) ab dort bis Büsum ist NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG der Beförderer. Von Büsum bis Helgoland Adler&Eils GmbH & Co. KG.
Und weiter:
5. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis (Fahrgastrechte)
5.1 Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personenverkehr
Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung.
5.2 [...]Für den Reisenden ist bereits vor Antritt der Fahrt erkennbar, dass die Schiffs-/Flugverbindung im Anschluss an den gebuchten Zug ausfällt. Auch dann wird die Zugbindung aufgehoben, und der Reisende kann einen früheren oder späteren Zug nutzen, der
den Anschluss an die Schiffs-/Flugverbindung herstellt. Ein Anspruch auf Erstattung einer
Produktklassendifferenz und/oder einer Wagenklassendifferenz besteht in diesen Fällen
nicht.
FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge
mmandl, Mittwoch, 07.06.2023, 20:01 (vor 914 Tagen) @ michael_seelze
Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:
Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.
Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.
Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?
Überhaupt nicht. Deine Fahrkarte verkörpert mehrere eigenständige Beförderungsverträge für die Verkehrsträger Zug und Schiff.Auszüge aus dem Nordseeinseltarif:
3.1 Fahrkarten werden nach den Bestimmungen dieses Tarifs im Namen und auf Rechnung
(i) des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens bzw. (ii) der jeweils befördernden
Verkehrsunternehmen verkauft. Eine Fahrkarte kann dabei einen oder mehrere eigenständige
Beförderungsverträge verkörpern.
3.2 Ein Beförderungsvertrag kommt jeweils ausschließlich mit dem Verkehrsunternehmen
zustande, dessen Verkehrsmittel der Reisende benutzt. Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend
Beförderungsleistungen verschiedener Verkehrsträger oder mehrerer Beförderer desselben
Verkehrsträgers in Anspruch, so kommt mit jedem Beförderer jeweils ein eigenständiger
Beförderungsvertrag zustande. Eine Verpflichtung mehrerer Beförderer als Gesamtschuldner
wird dadurch nicht begründet.
[...]Übergangsbahnhof ist nach Ziffer 3.4.2 des Tarifs Heide(Holst) ab dort bis Büsum ist NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG der Beförderer. Von Büsum bis Helgoland Adler&Eils GmbH & Co. KG.
Und weiter:
5. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis (Fahrgastrechte)
5.1 Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personenverkehr
Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung.
5.2 [...]Für den Reisenden ist bereits vor Antritt der Fahrt erkennbar, dass die Schiffs-/Flugverbindung im Anschluss an den gebuchten Zug ausfällt. Auch dann wird die Zugbindung aufgehoben, und der Reisende kann einen früheren oder späteren Zug nutzen, der
den Anschluss an die Schiffs-/Flugverbindung herstellt. Ein Anspruch auf Erstattung einer
Produktklassendifferenz und/oder einer Wagenklassendifferenz besteht in diesen Fällen
nicht.
Klagen wirst du müssen. Und Geduld haben. Dass die zitierten Bestimmungen der BB unwirksam sind, steht diesen zwar auf der Stirn geschrieben. Manche Zeitgenossen, dazu zählen auch die Vertreter der DB, wollen dies aber nicht wahr haben.
FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge
mmandl, Mittwoch, 07.06.2023, 20:03 (vor 913 Tagen) @ mmandl
Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:
Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.
Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.
Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?
Überhaupt nicht. Deine Fahrkarte verkörpert mehrere eigenständige Beförderungsverträge für die Verkehrsträger Zug und Schiff.Auszüge aus dem Nordseeinseltarif:
3.1 Fahrkarten werden nach den Bestimmungen dieses Tarifs im Namen und auf Rechnung
(i) des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens bzw. (ii) der jeweils befördernden
Verkehrsunternehmen verkauft. Eine Fahrkarte kann dabei einen oder mehrere eigenständige
Beförderungsverträge verkörpern.
3.2 Ein Beförderungsvertrag kommt jeweils ausschließlich mit dem Verkehrsunternehmen
zustande, dessen Verkehrsmittel der Reisende benutzt. Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend
Beförderungsleistungen verschiedener Verkehrsträger oder mehrerer Beförderer desselben
Verkehrsträgers in Anspruch, so kommt mit jedem Beförderer jeweils ein eigenständiger
Beförderungsvertrag zustande. Eine Verpflichtung mehrerer Beförderer als Gesamtschuldner
wird dadurch nicht begründet.
[...]Übergangsbahnhof ist nach Ziffer 3.4.2 des Tarifs Heide(Holst) ab dort bis Büsum ist NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG der Beförderer. Von Büsum bis Helgoland Adler&Eils GmbH & Co. KG.
Und weiter:
5. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis (Fahrgastrechte)
5.1 Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personenverkehr
Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung.
5.2 [...]Für den Reisenden ist bereits vor Antritt der Fahrt erkennbar, dass die Schiffs-/Flugverbindung im Anschluss an den gebuchten Zug ausfällt. Auch dann wird die Zugbindung aufgehoben, und der Reisende kann einen früheren oder späteren Zug nutzen, der
den Anschluss an die Schiffs-/Flugverbindung herstellt. Ein Anspruch auf Erstattung einer
Produktklassendifferenz und/oder einer Wagenklassendifferenz besteht in diesen Fällen
nicht.
Klagen wirst du müssen. Und Geduld haben. Dass die zitierten vertragsspaltenden Bestimmungen der BB unwirksam sind, steht diesen zwar auf der Stirn geschrieben. Manche Zeitgenossen, dazu zählen auch die Vertreter der DB, wollen dies aber nicht wahr haben.
FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge
wachtberghöhle, Freitag, 09.06.2023, 08:57 (vor 912 Tagen) @ michael_seelze
Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:
Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.
Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.
Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?
Überhaupt nicht. Deine Fahrkarte verkörpert mehrere eigenständige Beförderungsverträge für die Verkehrsträger Zug und Schiff.
In einfachen Worten war deren Begründung eben genau so.
Auszüge aus dem Nordseeinseltarif:
[...]
Und weiter:
5. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis (Fahrgastrechte)
5.1 Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personenverkehr
Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung.
5.2 [...]Für den Reisenden ist bereits vor Antritt der Fahrt erkennbar, dass die Schiffs-/Flugverbindung im Anschluss an den gebuchten Zug ausfällt. Auch dann wird die Zugbindung aufgehoben, und der Reisende kann einen früheren oder späteren Zug nutzen, der
den Anschluss an die Schiffs-/Flugverbindung herstellt. Ein Anspruch auf Erstattung einer
Produktklassendifferenz und/oder einer Wagenklassendifferenz besteht in diesen Fällen
nicht.
Ich habe nun telefonisch den Fall wieder eröffnet, mit der bemerkung, der Schiffsanteil sei jetzt erstattet worden.
Man möge mir nun den Bahnanteil zurückgewähren.
Mal sehen, wie in ein paar Wochen die reaktion darauf konkret ist.
Ärgerlich für diesen speziellen Fall ist, dass die tarifliche Erstattungsfrist nur 4 Wochen beträgt. das wäre ein für mich tragbarer Würgarounf gewesen.
Na ja. Im Zweifel mal über Rechtschutz das klären (knapp 100€ Fahrscheinwert).
FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge
bahnfahrerofr., Freitag, 09.06.2023, 09:06 (vor 912 Tagen) @ wachtberghöhle
Ärgerlich für diesen speziellen Fall ist, dass die tarifliche Erstattungsfrist nur 4 Wochen beträgt. das wäre ein für mich tragbarer Würgarounf gewesen.
Bezieht sich das auf den Schiffsanteil? Oder woher kommen die 4 Wochen Frist?
VG
Ergebnis
wachtberghöhle, Freitag, 25.08.2023, 09:30 (vor 835 Tagen) @ wachtberghöhle
Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:
Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.
Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.
Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebbnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?
Das Ergebnis ist:
Die Reederei hat kommentarlos ohne jede Mitteilung nach Einreichen des FGR-Formulars den Anteil für den Schiffsteil auf mein Konto überwiesen.
Daraufhin habe ich wegen des vormaligen Ablhenens auf leitung nach Fahrgastrechten online einfach ein Storno veranlasst.
Erste Reaktion: Wir haben gehesen, dass Sie im April Fahrgastrechte beantragt haben.
Auf meine Antwort, dieser sei von der Bahn abgelehnt worden und daher storniere ich hiermit ordentlich und trafigemäss.
Ich bekam den bezahlten Gesamtpeis abzüglich 19€ Stornogebühr erstattet.
Nehm ich so hin, am Ende bin ich im Plus (Schiffanteil wurde ja bis aucf die 19€ gebürhen zweimal aus zwei Quellen erstattet).