Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket (Allgemeines Forum)
pankower99, Samstag, 03.06.2023, 21:58 (vor 931 Tagen)
bearbeitet von pankower99, Samstag, 03.06.2023, 21:58
Servus liebes Forum,
ein Freund aus Thüringen hat mich heute im Südwesten mit einem Quer-durchs-Land-Ticket besucht. Ja, er hat sich kein Deutschlandticket geholt, aber aus anderen Gründen. Rückfahrt war für heute Nachmittag, 17 Uhr geplant. Anschlussverlust, nun ist er umgedreht und schläft bei mir in Heidelberg, da er sonst in Schweinfurt bis 5 Uhr morgens gestrandet wäre. Meine Frage daher: Kann er mit dem QDL-Ticket von heute auf die Kulanz oder sogar FGR setzen und morgen die Reise fortsetzen? Intuitiv würde ich sagen ja, aber aufgrund der 'erheblich ermäßigten Charakters' ist ja die DB recht restriktiv.
Danke im Voraus!
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
Elefant01, Samstag, 03.06.2023, 22:11 (vor 931 Tagen) @ pankower99
Hallo,
im "Teil D der Tarifvefingungen für Tageskartenangebote des Deutschlandtarifs" ist unter Punkt 5.1 zu lesen, dass wegen des Charakters der Fahrkarte als "erheblich ermäßigtes Angebot" die Aufwendungen für die Benutzung eines anderen Zuges nicht erstattet werden.
Vielleicht doch zum Deutschlandticket greifen? Der Juni ist ja noch jung und es gibt noch Gelegenheit zum Fahren.
Viele Grüße Elefant01#
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 00:45 (vor 931 Tagen) @ Elefant01
im "Teil D der Tarifvefingungen für Tageskartenangebote des Deutschlandtarifs" ist unter Punkt 5.1 zu lesen, dass wegen des Charakters der Fahrkarte als "erheblich ermäßigtes Angebot" die Aufwendungen für die Benutzung eines anderen Zuges nicht erstattet werden.
Was hat das damit zu tun?
Er konnte die Reise wegen einer Zugverspätung nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets abschließen und will nun zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Nahverkehr weiterfahren. Da steht ihm eine Verlängerung der Gültigkeit des Tickets zu.
Andere behaupten sogar, man könnte das QDL jetzt ohne besondere Bescheinigung ein Jahr lang flexibel benutzen, um die Fahrt abzuschließen. Was übrigens weder der Rechtsauffassung der DB, noch der des EBA entspricht.
Darüber hinaus hat man, wenn man andernfalls stranden würde, sehr wohl Anspruch auf Kostenersatz für die Nutzung anderer Züge. Die dürfen sogar reservierungspflichtig sein.
Vorraussetzung ist nur, dass die Kontaktaufnahme mit der Bahn nicht möglich war oder Kontakt aufgenommen wurde und die Bahn keinen Taxi- oder Hotelgutschein ausgegeben hat.
Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Die Entscheidung war ja aber eine andere.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.06.2023, 01:31 (vor 931 Tagen) @ Barzahlung
Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Hilf mir mal bitte auf die Sprünge: §11 EVO regelt doch Dinge zu Schlichtungsstellen. Maßgeblich ist mE §8(2) EVO mit einem Höchstbetrag von 80€.
--
Weg mit dem 4744!
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 11:57 (vor 930 Tagen) @ JeDi
Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Hilf mir mal bitte auf die Sprünge: §11 EVO regelt doch Dinge zu Schlichtungsstellen. Maßgeblich ist mE §8(2) EVO mit einem Höchstbetrag von 80€.
Da es hier um einen abstrakten Fall geht, beziehe ich mich gleich auf die Neufassung. In der wird aus dem § 8 der § 11.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.06.2023, 14:54 (vor 930 Tagen) @ Barzahlung
Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Hilf mir mal bitte auf die Sprünge: §11 EVO regelt doch Dinge zu Schlichtungsstellen. Maßgeblich ist mE §8(2) EVO mit einem Höchstbetrag von 80€.
Da es hier um einen abstrakten Fall geht, beziehe ich mich gleich auf die Neufassung. In der wird aus dem § 8 der § 11.
Es ging ja um einen Fall gestern. Dann mit der ab 07.06. geltenden Lage zu argumentieren, finde ich etwas seltsam.
--
Weg mit dem 4744!
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 15:23 (vor 930 Tagen) @ JeDi
Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Hilf mir mal bitte auf die Sprünge: §11 EVO regelt doch Dinge zu Schlichtungsstellen. Maßgeblich ist mE §8(2) EVO mit einem Höchstbetrag von 80€.
Da es hier um einen abstrakten Fall geht, beziehe ich mich gleich auf die Neufassung. In der wird aus dem § 8 der § 11.
Es ging ja um einen Fall gestern. Dann mit der ab 07.06. geltenden Lage zu argumentieren, finde ich etwas seltsam.
Im Fall gestern kann er nicht mehr mit einem alternativen Verkehrsmittel weiterfahren, gestern ist nämlich rum und heute ist der Fahrgast nicht mehr schutzwürdig.
Insofern geht es hier um eine abstrakte Rechtsfrage.
Bitte nicht trollen.
sfn17, Sonntag, 04.06.2023, 16:02 (vor 930 Tagen) @ Barzahlung
JeDi hat punktgenau argumentiert.
Und ein gestern ist für die hier vorliegende Fahrkarte nicht so vorbei wie Silvester 1815, wenn der Fahrgast am nächsten Tag (=heute) seine Fahrt im Schutz der FGR fortsetzen will.
Bitte nicht trollen.
Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 17:20 (vor 930 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 17:23
Okay, wenn Du mir so kommst...
JeDi hat punktgenau argumentiert.
Nein, punktgenau argumentiert wäre es zu schreiben, dass der 6.6. noch nicht vorbei ist, genauso wie Corona noch nicht vorbei ist.
Das wäre punktgenau.
Einzuwenden, dass der Fall nicht fiktiv sei und deshalb nicht mit der EVO in der ab 7.6. gültigen Fassung argumentiert werden könne, ist nicht punktgenau.
Nein, ich halte es nicht mehr für angebracht, abstrakte Rechtsfragen mit der alten EVO zu beantworten. Daran wird sich in den nächsten 55h auch nichts mehr ändern. Das kann man freilich anders sehen.
Meine Sicht dazu ist aber die, dass wenn jemand in ferner Zukunft zu einer FGR-Frage diesen Thread findet, dass er doch möglichst aktuelle Infos bekommen soll.
Und ein gestern ist für die hier vorliegende Fahrkarte nicht so vorbei wie Silvester 1815, wenn der Fahrgast am nächsten Tag (=heute) seine Fahrt im Schutz der FGR fortsetzen will.
Schutzwürdigkeit bezieht sich auf die Hilfeleistung, der Pflicht zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes bzw. sich daraus ergebenden Aufwendungssersatzansprüchen. Unter diesem Schutz steht er nun (erstmal) nicht mehr. Wenn er die Fahrt heute fortsetzen möchte, muss er sich mit dem Verkehrsangebot im SPNV zufrieden geben.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 07.06.2023, 08:35 (vor 927 Tagen) @ Barzahlung
Nichtsdestotrotz hätte ich einen Hinweis, dass du dich auf eine zukünftig erst gültige Rechtslage beziehst, für angebracht gehalten.
--
Weg mit dem 4744!
Neufassung: Infomails und die Zug- und Streckenbindung?
Linux, Mannheim, Sonntag, 04.06.2023, 20:23 (vor 930 Tagen) @ Barzahlung
Hallo,
Wo wir schon bei der Neufassung sind und ich keinen neuen Thread aufmachen möchte:
Gibt es Änderungen bezüglich der Zugbindungsaufhebung bei Änderung des Fahrplans?
Die DB-Infomail verkündet, die Zugbindung sei aufgehoben, da der Laufweg des IC aufgrund von Bauarbeiten eingekürzt ist. Weiter heißt es, dass man sich für den selben Tag und die selbe Strecke eine neue Verbindung suchen soll.
Ist die angebliche Streckenbindung dem allgemeinen Murks dieser E-Mails geschuldet oder fußt das auf irgendwelchen Neuerungen, von denen ich nichts mitbekommen habe?
Grüße
Linux
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
VT642, Samstag, 03.06.2023, 22:30 (vor 931 Tagen) @ pankower99
Warum nicht einfach die Fahrkarte von heute als Fahrtabbruch einreichen, volle Erstattung fordern und für morgen neu buchen?
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
bahnfahrerofr., Samstag, 03.06.2023, 23:45 (vor 931 Tagen) @ VT642
Dürfte zumindest jetzt die einfachste Sache sein.
Ansonsten hätte ich nach dem Anschlussbruch oder auf der Rückfahrt versucht, eine Gültigschreibung für den Folgetag zu erwirken, das wäre auch noch unkomplizert gewesen.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 00:17 (vor 931 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 00:18
Rückfahrt war für heute Nachmittag, 17 Uhr geplant. Anschlussverlust, nun ist er umgedreht und schläft bei mir in Heidelberg, da er sonst in Schweinfurt bis 5 Uhr morgens gestrandet wäre.
Heidelberg-Schweinfurt, QDL für eine Person, 17 Uhr, nach Anschlussverlust gestrandet?
Das ist alles etwas weird.
Mit dem ICE wäre er auch nicht mehr ans Ziel gekommen?
Warum nicht einfach die Fahrkarte von heute als Fahrtabbruch einreichen, volle Erstattung fordern und für morgen neu buchen?
Bekommt man das nicht nur dann ausbezahlt, wenn man das QDL fahrplanbasiert für eine einfache oder Hin- und Rückfahrt gekauft hat?
Unabhänig davon schließ ich mich dem Rat an, zu versuchen, die Weiterfahrt für Sonntag auf dem Ticket bescheinigen zu lassen. Das dürfte das einfachste sein.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
bahnfahrerofr., Sonntag, 04.06.2023, 08:23 (vor 930 Tagen) @ Barzahlung
Heidelberg-Schweinfurt, QDL für eine Person, 17 Uhr, nach Anschlussverlust gestrandet?
Das ist alles etwas weird.
Ich denke, Schweinfurt war nicht das Ziel, sondern irgend ein Ort in Thüringen. Da in Schweinfurt der RE nach Erfurt hält, ging es möglicherweise um diesen, und der letzte Anschluss darauf wurde dort evtl. verpasst. Dann könnte es schon passen. In Schweinfurt gibt es keine DB Information, aber man hätte auf dem Rückweg in Würzburg diese aufsuchen können.
Bekommt man das nicht nur dann ausbezahlt, wenn man das QDL fahrplanbasiert für eine einfache oder Hin- und Rückfahrt gekauft hat?
Ist das wirklich offiziell so festgelegt? Nach meiner Ansicht sollte es ausreichend sein, die geplante Verbindung glaubhaft machen zu können. Dass es mit abgedrucktem Fahrplan aus fahrplanbasiertem Kauf möglicherweise einfacher ist, die Erstattung ohne vorherige Ablehnungen durch zu bekommen, mag gut sein. Das gleiche könnte auch bei eventuellen Hilfeleistungen der Fall sein.
Viel Unwissen hier
Bremer, Bremen, Sonntag, 04.06.2023, 10:37 (vor 930 Tagen) @ pankower99
Gemäß Fahrgastrechten darf die Fahrt bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb eines Jahres) nachgeholt werden. Es ist kein neues Ticket erforderlich.
Ansonsten Vollerstattung via Fahrgastrechten. Das geht, obwohl es relationslos ist, da man es ja trotzdem dafür verwenden wollte.
Viel Unwissen hier
Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 11:56 (vor 930 Tagen) @ Bremer
Gemäß Fahrgastrechten darf die Fahrt bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb eines Jahres) nachgeholt werden.
Dass man das ohne Bescheinigung ein Jahr lang tun könne ist aber eher nur Deine persönliche Meinung oder gibt es dazu Rechtsprechung? Vielleicht kennzeichnet Du das auch so.
Ein massentauglicher Rat ist das jedenfalls nicht, denn damit läuft man bei den Fahrscheinkontrollen und auch bei den Nacherhebungsstellen mit Garantie ins Messer.
Die DB will, dass man sich die Verlängerung der Gültigkeit auf dem Ticket bescheinigen lässt.
Wenn Du meinst, dass man das nicht einfordern könne, dann setz Dich mit Deinem August 9-Euro-Ticket in den Zug, lass den Zugbegleiter eine FN erstellen, lass es vor Gericht gehen und berichte uns über den Ausgang. Dann haben hier alle Klarheit.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
Elefant01, Sonntag, 04.06.2023, 13:37 (vor 930 Tagen) @ pankower99
Hallo, wie ist die Sache ausgegangen?
Schönen Sonntag allen.
Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket
pankower99, Sonntag, 04.06.2023, 17:40 (vor 930 Tagen) @ Elefant01
Moin. Hat sich heute ein Deutschlandticket geholt, QdL wird über FGR mit Abbruch eingereicht.