Fahrgastrechte: Neue Reservierung nicht erstattet... (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Freitag, 26.05.2023, 22:15 (vor 936 Tagen)

Hallo,

Ende April bin ich von Regensburg nach Bremen Hbf gefahren mit Flexpreis Business 1. Klasse, mit Inklusiv-Reservierung.

Gebuchte Verbindung: ICE 228 ab 10:32 Regensburg Hbf bis Frankfurt Flughafen Fern an 13:55 und von dort weiter mit ICE 108 ab 14:07 und Bremen Hbf an 18:15.

Wie es bei der Bahn aktuell zu erwarten war: Das hat nicht geklappt... In Regensburg noch pünktlich, hat der 228 hinter Nürnberg wegen technischer Probleme etwa 1 Stunde Verspätung bis Frankfurt eingefahren. Weiter ging es ab Frankfurt dann mit ICE 518 ab 15:07. An einem Freitag habe ich mir im Navigator dafür vorsichtshalber noch mal eine Reservierung gebucht, da die Umsteigezeit nicht gereicht hätte, um in FFLF das Reisezentrum dazu zu beehren. Der Zug fuhr tatsächlich mit +5 und hatte unterwegs noch mal Personen im Gleis. Ende der Geschichte: Gegenüber der ursprünglich gebuchten Verbindung mit +88 in Bremen gewesen, also ein Fall für die Fahrgastrechte.

Habe das Online-Formular genommen und die 5,90€ für die neue Reservierung mit eingereicht und ging davon aus diese auch erstattet zu bekommen. Aber nun bekam ich Post von der Bahn, dass diese nicht erstattet würde, weil sie ja genutzt wurde. Ich meine ich hätte schon mehrfach gelesen, dass in so einem Fall die neue Reservierung eigentlich erstattet wird. Lohnt es sich da noch einmal nachzuhaken oder liegt die Bahn hier sogar richtig.

Lustig ist, dass man diesmal meinte auf das Zahlungsmitteentgelt gäbe es keine Entschädigung, während es die letztens bei einer anderen Verspätung doch gab. Aber damit kann ich leben und wundere mich nur...

Schönes Wochenende

Begründung "Reservierung wurde genutzt"

Proeter, Freitag, 26.05.2023, 23:11 (vor 936 Tagen) @ Sanformatiker

Aber nun bekam ich Post von der Bahn, dass diese nicht erstattet würde, weil sie ja genutzt wurde.

Diese Begründung bekam ich auch schon zu lesen (selbst bei solchen, die ich gar nicht nutzen konnte). Andersherum wurden mir schon Reservierungen erstattet, die genutzt wurden und im pünktlichen Teil der Reise lagen. Die Logik, wonach (bei Online-Einreichung) Reservierungen erstattet werden, ist mir völlig undurchsichtig. Ich hake nicht weiter nach, weil das über einen längeren Zeitraum die Anzahl der erstatteten Reservierung etwa den nicht-nutzbaren entspricht.

die 5,90€ für die neue Reservierung

Lesson (to be) learned: Beim nächsten Mal bei den ÖBB oder ČD kaufen. Da kostet es nur 3 Euro.

Fahrgastrechte: Neue Reservierung nicht erstattet...

musicus, Samstag, 27.05.2023, 08:18 (vor 936 Tagen) @ Sanformatiker

Habe das Online-Formular genommen und die 5,90€ für die neue Reservierung mit eingereicht und ging davon aus diese auch erstattet zu bekommen. Aber nun bekam ich Post von der Bahn, dass diese nicht erstattet würde, weil sie ja genutzt wurde. Ich meine ich hätte schon mehrfach gelesen, dass in so einem Fall die neue Reservierung eigentlich erstattet wird. Lohnt es sich da noch einmal nachzuhaken oder liegt die Bahn hier sogar richtig.

Da war dann wohl die der Textbaustein-Computer bei der DB mal wieder außer Rand und Band. Oder das Personal überfordert. Zeitweise muss man bei der Bahn seinem Geld echt hartnäckig hinterher laufen, wenn einem die Fahrgastrechte lieb sind.
Hatte den Fall, dass ich die gebuchte Platzreservierung gar nicht nutzen *konnte*, selbst auch schon. Nach Reklamation und "Drohung“ mit dem EBA wurde das Reservierungsentgelt dann schließlich erstattet.

Fahrgastrechte: Neue Reservierung nicht erstattet...

Sanformatiker, Samstag, 27.05.2023, 09:37 (vor 936 Tagen) @ musicus

Noch mal zur Klarstellung: Die eingereichte Reservierung konnte ich nutzen und habe sie auch genutzt, ich hatte sie für den Folgetakt gekauft, weil ich den ursprünglich mit der Inklusivreservierung geplanten Zug dirch Verspätung nicht erreichen konnte.

Keine Fahrgastrechte bei inkludierter Reservierung

sflori, Samstag, 27.05.2023, 11:28 (vor 936 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von sflori, Samstag, 27.05.2023, 11:31

Noch mal zur Klarstellung: Die eingereichte Reservierung konnte ich nutzen und habe sie auch genutzt, ich hatte sie für den Folgetakt gekauft, weil ich den ursprünglich mit der Inklusivreservierung geplanten Zug dirch Verspätung nicht erreichen konnte.

Danke. Ham wa verstanden. :)

Ich hab mal ein bisschen aus eigenem Interesse gesucht und komme zu folgendem Ergebnis:

Bei Nichtnutzung einer aufpreisfrei inkludierten Reservierung aufgrund von Bahnverschulden besteht durch Fahrgastrechte kein Anspruch auf Erstattung einer kostenpflichtigen Reservierung in einem ersatzweise genutzten Zug.


Bye. Flo.

Keine Fahrgastrechte bei inkludierter Reservierung

SEE 238, Samstag, 27.05.2023, 11:45 (vor 936 Tagen) @ sflori

Ich hab mal ein bisschen aus eigenem Interesse gesucht und komme zu folgendem Ergebnis:

Bei Nichtnutzung einer aufpreisfrei inkludierten Reservierung aufgrund von Bahnverschulden besteht durch Fahrgastrechte kein Anspruch auf Erstattung einer kostenpflichtigen Reservierung in einem ersatzweise genutzten Zug.

Und somit bleibt in dem Fall für eine kostenfreie Ersatzreservierung nur der Weg ins Reisezentrum, was in vielen Fällen jedoch impraktikabel ist (fehlendes RZ in der Nähe/Zeitaufwand/Kurzfristigkeit).

Ich wiederhole mich, aber: Man konnte mal selbst umreservieren und das war zielführend.

Gruß
SEE 238

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Keine Fahrgastrechte bei inkludierter Reservierung

Hustensaft, Montag, 29.05.2023, 15:28 (vor 934 Tagen) @ sflori

Bei Nichtnutzung einer aufpreisfrei inkludierten Reservierung aufgrund von Bahnverschulden besteht durch Fahrgastrechte kein Anspruch auf Erstattung einer kostenpflichtigen Reservierung in einem ersatzweise genutzten Zug.

Und das gilt so lange, bis der erste Fahrgast sich die Mühe macht, den Betrag einzuklagen und die Bahn - mal wieder, weil absolut absehbar, im Prozess unterliegen wird.

Keine Fahrgastrechte bei inkludierter Reservierung

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 29.05.2023, 15:38 (vor 934 Tagen) @ Hustensaft

Bei Nichtnutzung einer aufpreisfrei inkludierten Reservierung aufgrund von Bahnverschulden besteht durch Fahrgastrechte kein Anspruch auf Erstattung einer kostenpflichtigen Reservierung in einem ersatzweise genutzten Zug.


Und das gilt so lange, bis der erste Fahrgast sich die Mühe macht, den Betrag einzuklagen und die Bahn - mal wieder, weil absolut absehbar, im Prozess unterliegen wird.

Aber das muss erst mal jemand machen, und solange gibt es eben nichts.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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