FGR mit Schiffanteil? (Allgemeines Forum)

SEE 238, Samstag, 20.05.2023, 11:46 (vor 334 Tagen) @ ICEwave

Hallo,

im Nordseeinsel-Tarif heißt es:
„Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personen-
verkehr Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung
.“

Nr. 9.1.6 BB Personenverkehr ist die Unterbringung im Hotel/Weiterbeförderung mit alternativem Verkehrsmittel,
Nr. 9.3 ist beschreibt das Verfahren über das Servicecenter Fahrgastrechte.

Meinem Verständnis nach ist für die Verspätungs-Entschädigung demnach nur die Ankunft in Dagebüll Mole relevant.

Viele Grüße
SEE 238

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