1. Kl. möglich. Jedoch sonst unübersichtliche Rechtslage ... (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Montag, 15.05.2023, 22:13 (vor 438 Tagen) @ Ludo
bearbeitet von Bahngenießer, Montag, 15.05.2023, 22:16

Tut gerne mal eure Meinung dazu kund :)


Moin,

das ist einfach: Der Übergang in die 1. Klasse ist beim Deutschlandticket ausgeschlossen.

Gruß, Ludo

Ich verlasse mich da auf die offiziellen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket:

Quelle:
https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2023/05/20230505_TB-D-Ticket_Gelt...

Zitat:
Das Deutschland-Ticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden,
Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich.

Kommentar von mir:
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass aus den Tarifbestimmungen der meisten Verbundtarife und Ländertarife hervorgeht, dass die Tarife keine Anwendung finden für Fahrten, die außerhalb des entsprechenden Tarifbereiches beginnen oder enden.

Mit anderen Worten:
1) Eventuell muss man dem Kontrollpersonal plausibel machen, dass man gerade nur innerhalb des entsprechenden Verkehrsverbundes unterwegs ist. Wobei es sicher nicht verboten ist, aus dem Zug auszusteigen und eine Sekunde später zu einer neuen Fahrt in den Zug einzusteigen. Zudem gibt es zwischen manchen Verkehrsverbünden Vereinbarungen zum Aneinander-Stückeln von Verbundfahrausweisen, aber nicht zwischen allen Verkehrsverbünden.
Will man rechtlich unangreifbar bleiben, müsste man also die Tarifbestimmungen der verschiedenen Verkehrsverbünde oder Ländertarife studieren.
2) Umgekehrt geht aus den Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs sinngemäß hervor, dass der Tarif für alle Nahverkehrsverbindungen innerhalb Deutschlands gültig ist, nicht jedoch für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes usw.


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