? FGR bei Fahrtabbruch (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Montag, 15.05.2023, 15:59 (vor 15 Tagen)
bearbeitet von VT642, Montag, 15.05.2023, 16:01

Hallo miteinander,

auf einer vergangenen Fahrt von Paris nach Amorbach erging es mir so, dass ich aufgrund einer zu erwartenden Verspätung von über 60min am Fahrtziel die Fahrt in Mannheim abgebrochen habe und mich dort habe abholen lassen. Auf dem FGR-Formular würde ich daher ankreuzen, dass die Fahrt in Mannheim abgebrochen wurde.

Meine Frage: Es besteht keine Möglichkeit, auf dem Formular auszuwählen, ob man die Fahrt nur abgebrochen hat oder ob man zum Startbahnhof zurückgefahren ist - es heißt lediglich in Klammern "und bin ggf. zurückgefahren", eine Auswahl muss man jedoch nicht treffen. Folglich frage ich mich, ob man nun den "Restwert" der nicht gefahrenen Strecke berechnen und entschädigen wird oder ob man mir die gesamte Fahrkarte erstatten wird, in der Annahme, ich sei wieder ganz zurückgefahren.

Frage 1: Was sind eure Erfahrungen hierzu?
Frage 2: Falls der Wert der ungenutzten Teilstrecke erstattet wird, wie wird dieser berechnet?

Danke für hilfreiche Antworten!
VT642


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