Rechtslage unklar (Allgemeines Forum)

Mike65, Mittwoch, 10.05.2023, 13:45 (vor 1071 Tagen) @ Alibizugpaar

Ist es denn rechtlich wirklich unrelevant, daß man zwangsgestückelte Fahrkarten in 1 Vorgang gekauft hat? Die Stückelung ist ja ein beliebiges Verhalten des Verkäufers.

Warum macht die DB das?

Die DB tritt hier nur als Vermittler auf, die Verträge werden mit den einzelnen Bahnbetreibern geschlossen. Tief versteckt in den FAQs findet sich der relevante Passus:

5.13. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?
Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft einer gebuchten Reiseroute nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten.

Die Kulanz mag in den meisten Fällen funktionieren, garantiert ist sie nicht. Insbesondere Frankreich achtet i.d.R recht streng auf Einhaltung der Zugbindung, oft bereits beim Zugang zum Bahnsteig. Im Zweifelsfall trägt der Kunde das Risiko und wird nicht mitgenommen oder muss nachzahlen.

Und ist der Stückelungsgrund für das Forum eigentlich nachvollziehbar?

Grund ist eben die mangelnde Kooperation der Bahnunternehmen, die vermutlich nicht für Verspätungen ausserhalb ihres Verantwortungsbereiches geradestehen wollen. Insbesondere, wenn im Ausland noch einmal umgestiegen werden muss, sind durchgehende Tickets kaum zu bekommen.


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