Verhältnismäßigkeitsprinzip (Aktueller Betrieb)

musicus, Dienstag, 18.04.2023, 23:03 (vor 1174 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von musicus, Dienstag, 18.04.2023, 23:06

….und da es sich "nur" um einen Warnstreik handelt, würden sich die AG sicherlich um eine richterliche Verfügung kümmern.


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