DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain (Allgemeines Forum)
плацкарт, Sonntag, 26.03.2023, 11:44 (vor 1001 Tagen)
Fahrgast sucht bei der DB ein Ticket von A nach D und findet ein scheinbar günstiges Onlineticket mit einem Flixtrain-Teilstück von B nach C. Die DB-Fahrkarte umfasst nur C bis D. Für A bis B wurde kein Ticket verkauft. Fahrgast fährt ohne gültigen Fahrschein von A nach B und steigt in B in den Flixtrain ein. Dort wundert er sich, dass er von B nach C gar kein gültiges Ticket hat.
Wie immer in komplexen Lebenssituationen hatte der Kunde gar nicht verstanden, dass er A-B (DB oder irgendetwas regionales) und Flixtrain (B-C) noch gebraucht hätte. Flixtrain kassiert berechtigterweise und höflich.
Fahrgast ist empört und erwägt, die DB zu verklagen.
Hat die DB möglicherweise Schuld, weil unten auf dem ausgedruckten Online-Ticket die gesamte Verbindung A-B-C-D aufgeführt ist und nur oben die Einschränkung auf C-D?
Oder allgemein gefragt: wer hat überhaupt Schuld an diesem Kuddelmuddel?
Hinweis vor Buchung
Matze86, München, Sonntag, 26.03.2023, 11:58 (vor 1001 Tagen) @ плацкарт
Soweit mir bekannt, gibt es vor Buchung (sogar schon bei der Verbindungsauskunft) den Hinweis, dass es sich nur um einen Teilstreckenpreis (mit Angabe von-nach) handelt.
Von daher sehe ich extrem schlechte Karten im Falle einer Klage...
Hinweis vor Buchung
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 26.03.2023, 21:54 (vor 1001 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Alibizugpaar, Sonntag, 26.03.2023, 21:57
Das meine ich auch, happs aber nicht mehr vor Augen. Ist der Warnhinweis gut erkennbar im Sinne von ***WHAM*** oder bescheiden zart an den Rand gerückt?
Mit klaren Fahrplanhinweisen ist die Bahn schon öfter mal drollig. So wie gewisse Warndurchsagen am Bahnsteig, wenn der Zug grad durch ist.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Hinweis vor Buchung
Matze86, München, Sonntag, 26.03.2023, 21:57 (vor 1001 Tagen) @ Alibizugpaar
Das meine ich auch, happs aber nicht mehr vor Augen. Ist der Warnhinweis gut erkennbar im Sinne von ***WHAM*** oder bescheiden zart an den Rand gerückt?
Direkt unter dem Fahrpreis steht (leider nicht fett rot, sondern in grau) "Teilstreckenpreis"...
Hinweis vor Buchung
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 30.03.2023, 17:51 (vor 997 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Alibizugpaar, Donnerstag, 30.03.2023, 17:53
Ja, ich habe es gerade mal ausprobiert. Optimal im Sinne von offensichtlich geht anders.
Bei solchen Fällen & Fallen muß es unbedingt ein Pop-Up-Fenster geben:
Beachten Sie bitte, daß Sie hier lediglich für den Abschnitt Neubrandenburg - Berlin ein DB-Ticket kaufen. Für die Fahrt im Flix-Zug Berlin - Dortmund benötigen Sie eine Zusatzfahrkarte, die auf Flixdingens zu buchen ist. Bestätigen Sie durch klicken auf das grüne Häkchen, daß Sie dies zur Kenntnis genommen haben. Danach leiten wir Sie zum Buchungsabschluss weiter.
Ergänzende Info: Wir verkaufen keine Flix-Fahrkarten, sind aber verpflichtet diese möglichen Reiseverbindungen zu Ihrer Information anzuzeigen.
Deutsche Bahn
So wird für mich die Sache ballrund. Wer Wagenstandanzeiger abschrauben kann, der kriegt auch Pop-Up-Fenster auf die Kette. Man muß nur wollen.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Hinweis vor Buchung
JanZ, HB, Donnerstag, 30.03.2023, 17:56 (vor 997 Tagen) @ Alibizugpaar
Nur dass viele Browser Popups standardmäßig blockieren. Unter anderem deswegen halte ich sie auch nicht mehr für sonderlich zeitgemäß.
Hinweis vor Buchung zum Bestätigen
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 30.03.2023, 19:29 (vor 997 Tagen) @ JanZ
Nur dass viele Browser Popups standardmäßig blockieren. Unter anderem deswegen halte ich sie auch nicht mehr für sonderlich zeitgemäß.
Optimal ist die Lösung, wie sie für andere Dinge im Next DB Navigator umgesetzt ist: Man muss einen Haken setzen, bspw. bei manch Abo-Anschlusstickets, dass man im Besitz eines entsprechenden Abos ist und somit die Berechtigung für das Anschlussticket erfüllt. Das wäre auch sinnvoll bei einem Teilstreckenpreis.
Es steht überall
rainman51, Paderborn, Sonntag, 26.03.2023, 13:02 (vor 1001 Tagen) @ плацкарт
Wieso verklagen?
Es war ja der eigene Fehler.
Bei der Verbindungsabfrage steht bereits in der Verbindung unter dem Preis: Teilstreckenpreis.
Bei der Auswahl, ob Sparpreis oder Flexpreis steht es wieder unten drunter.
Egal wo man es anklickt, es steht immer da dass die Flixtrain-Strecke nicht im Preis enthalten ist.
Am Ende findet sich auch in der Ticketübersicht, von wo nach wo die Strecke gilt.
Ticket 2 Klasse zb von C nach D.
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
Yassakka, München, Sonntag, 26.03.2023, 14:00 (vor 1001 Tagen) @ плацкарт
Um die zweite Frage zu beantworten (wenn auch nicht ganz ernst gemeint):
Schuld hätte wohl Flixtrain. Denn die haben ja vor Jahren erst eingeklagt, dass sie in der Verbindungssuche überhaupt auftauchen müssen. Die Bahn wollte ja ursprünglich Fremdverkehre gar nicht anzeigen. Dadurch, dass Flix dies erst eingeklagt hat, kommt es ja erst zu diesem Kuddelmuddel, dass etwas angezeigt, aber nicht gebucht werden kann.
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
bahnfahrerofr., Sonntag, 26.03.2023, 14:39 (vor 1001 Tagen) @ Yassakka
Genau, sogesehen ist Flix selbst schuld. Ich finde es auch eher unpraktisch, dass solche Verkehre in bahn.de enthalten sind.
Allerdings erfolgt schon ausreichend ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Teilpreis handelt. Womit der Flixkunde vielleicht nix anfangen kann.
Ich habe aber mal gehört, dass dies sehr regelmäßig bei Flix vorkommt (mehrmals pro Zug!).
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
Blauer Enzian, Nürnberg, Sonntag, 26.03.2023, 17:51 (vor 1001 Tagen) @ Yassakka
Um die zweite Frage zu beantworten (wenn auch nicht ganz ernst gemeint):
Schuld hätte wohl Flixtrain. Denn die haben ja vor Jahren erst eingeklagt, dass sie in der Verbindungssuche überhaupt auftauchen müssen. Die Bahn wollte ja ursprünglich Fremdverkehre gar nicht anzeigen. Dadurch, dass Flix dies erst eingeklagt hat, kommt es ja erst zu diesem Kuddelmuddel, dass etwas angezeigt, aber nicht gebucht werden kann.
Ich finde, wer A sagt muss auch B sagen. Wer in den DB (sic!) Navigator oder Webseite will muss auch ein Ticket dort anbieten. Also Verbindungsanzeige = Bepreisung + Ticket.
Nur dann kann der Kunde auch wirklich wissen was die Fahrt kostet.
Spannend aber: Erwartet der Fahrgast auch, dass sein Ticket im Privatbus oder der Straßenbahn gilt? - Praktisch ist so eine komplette Verbindungaanzeige ja schon. Und für die alle eine Vertriebsvereinbarung anschließen...
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.03.2023, 19:09 (vor 1001 Tagen) @ Blauer Enzian
Ich finde, wer A sagt muss auch B sagen. Wer in den DB (sic!) Navigator oder Webseite will muss auch ein Ticket dort anbieten. Also
Da ist halt das Problem, dass die Daten aber vom EFZ aus Stasbourg kommen, dann müsste die DB Fernverkehr ja die Verbindungen rausfiltern.
Denn dazu gehärt das ab dem 1.4.
Das was die DB Verkaufen kann, wird aber eher weniger, als mehr.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
Barzahlung, Sonntag, 26.03.2023, 20:13 (vor 1001 Tagen) @ Blauer Enzian
Um die zweite Frage zu beantworten (wenn auch nicht ganz ernst gemeint):
Schuld hätte wohl Flixtrain. Denn die haben ja vor Jahren erst eingeklagt, dass sie in der Verbindungssuche überhaupt auftauchen müssen. Die Bahn wollte ja ursprünglich Fremdverkehre gar nicht anzeigen. Dadurch, dass Flix dies erst eingeklagt hat, kommt es ja erst zu diesem Kuddelmuddel, dass etwas angezeigt, aber nicht gebucht werden kann.
Ich finde, wer A sagt muss auch B sagen. Wer in den DB (sic!) Navigator oder Webseite will muss auch ein Ticket dort anbieten. Also Verbindungsanzeige = Bepreisung + Ticket.
Für einen Fahrkartenverkauf will die DB aber Provisionen sehen, was den Erlös für Flix entsprechend schmälern würde, wenn man vorraussetzt, dass der Kunde für die Fahrkarte andernfalls einfach auf flixbus.de gewechselt wäre.
Es dürften nicht wenige Fahrgäste sein, die über bahn.de auf das Flix-Zugangebot aufmerksam werden und die Fahrkarten auf dem Weg dann ggf. auch gleich buchen.
Aus Flix-Sicht dürfte die derzeitige Situation - unter Inkaufnahme dass einzelne Fahrgäste dadurch ohne gültigen Fahrausweis in den Zug einsteigen - das Optimum sein. Zumal ein Großteil dieser Fahrgäste dann EBE in die Kasse spülen wird.
Vorteile durch einen Fahrkartenverkauf über die DB hätte Flix aus meiner Sicht ausschließlich im stationären Verkauf. Hier setzt Flix ja aber mittlerweile auf eigene Automaten.
Spannend aber: Erwartet der Fahrgast auch, dass sein Ticket im Privatbus oder der Straßenbahn gilt? - Praktisch ist so eine komplette Verbindungaanzeige ja schon.
Eben, die Sache mit dem Teilstreckenpreis betrifft ja nicht nur die privaten Fernverkehrsanbieter, sondern v.a. die Bus- und Straßenbahnverbindungen.
Auf der Teilstreckenpreisfahrkarte wird auch immer der vollständige Reiseplan abgedruckt, was man einerseits als Hilfe sehen kann, dass man den Fahrplan für die gesamte Reise und das Ticket in einem hat, andererseits läuft man eben auch Gefahr zu meinen, dass das Ticket für alle abgedruckten Verkehrsmittel gültig ist.
Es wird aber meines Erachtens sowohl bei der Buchung als auch auf dem Ticket ausreichend darauf hingewiesen.
Drittanbieter
sflori, Sonntag, 26.03.2023, 21:00 (vor 1001 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sflori, Sonntag, 26.03.2023, 21:05
Es dürften nicht wenige Fahrgäste sein, die über bahn.de auf das Flix-Zugangebot aufmerksam werden und die Fahrkarten auf dem Weg dann ggf. auch gleich buchen.
Zumal ja ein externer Anbieter, egal ob Flix oder Thalys o.ä. eigene Buchungsprozesse hat, die die Software von bahn.de gar nicht beherrscht.
Natürlich könnte man nun ein generisches Buchungssystem entwerfen, das flexible Buchungslogiken beherrscht, die die Anbieter pflegen können. Das jedoch müsste wieder refinanziert werden, worauf bestimmt niemand Lust hat. Also bleibts bei den eigenen Systemen.
Was ich mir allerdings vorstellen könnte, wäre folgende Lösung:
bahn.de veröffentlicht eine Schnittstelle, für die sich ein externer Anbieter anmelden kann. Diese Schnittstelle würde die Übergabe der Verbindungsdaten an eine Drittanbieter-Webseite beinhalten, ähnlich wie derzeit bei db-international.de.
Beispiel:
![[image]](https://abload.de/img/2023-03-2620_56_50-wisecl6.png)
Dann wäre da bei Flix künftig keine weiße Fläche mehr, sondern ein Button, der mich zu deren Webseite brächte. Dort könnte ein Preis für die ausgewählte Verbindung angezeigt werden.
![[image]](https://abload.de/img/2023-03-2621_01_30-wikuev3.png)
Bye. Flo.
Drittanbieter
sibiminus, Sonntag, 26.03.2023, 21:42 (vor 1001 Tagen) @ sflori
Natürlich könnte man nun ein generisches Buchungssystem entwerfen, das flexible Buchungslogiken beherrscht, die die Anbieter pflegen können. Das jedoch müsste wieder refinanziert werden, worauf bestimmt niemand Lust hat.
Die Multi-Carrier-Platform (MCP) auf international-bahn.de und in Reisezentren existiert.
Also bleibts bei den eigenen Systemen.
Flixtrain hat doch gemeinsam mit der DTVG und den beteiligten EVU aktuell auf vier Strecken den Pilot für durchgehende Fahrkarten. Da würde ich erstmal abwarten, Tee trinken und schauen was dabei heraus kommt.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
bahnfahrerofr., Sonntag, 26.03.2023, 23:08 (vor 1001 Tagen) @ Barzahlung
Es wird aber meines Erachtens sowohl bei der Buchung als auch auf dem Ticket ausreichend darauf hingewiesen.
Seit einiger Zeit steht auch bei der Info zum Zug selbst:
FlixTrain
DB-Fahrscheine gelten nicht , Reservierungspflicht , Einstieg nur mit gültigem FlixTrain- oder FlixBus Ticket
Das ist schon recht eindeutig. Früher stand da mal nur "es gilt ein besonderer Fahrpreis".
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 27.03.2023, 14:09 (vor 1000 Tagen) @ Yassakka
Um die zweite Frage zu beantworten (wenn auch nicht ganz ernst gemeint):
Schuld hätte wohl Flixtrain. Denn die haben ja vor Jahren erst eingeklagt, dass sie in der Verbindungssuche überhaupt auftauchen müssen. Die Bahn wollte ja ursprünglich Fremdverkehre gar nicht anzeigen. Dadurch, dass Flix dies erst eingeklagt hat, kommt es ja erst zu diesem Kuddelmuddel, dass etwas angezeigt, aber nicht gebucht werden kann.
Das war seinerzeit Interconnex, da gab es Flix noch gar nicht.
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Weg mit dem 4744!
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
Destear, Berlin, Sonntag, 26.03.2023, 14:11 (vor 1001 Tagen) @ плацкарт
Fahrgast sucht bei der DB ein Ticket von A nach D und findet ein scheinbar günstiges Onlineticket mit einem Flixtrain-Teilstück von B nach C. Die DB-Fahrkarte umfasst nur C bis D. Für A bis B wurde kein Ticket verkauft. Fahrgast fährt ohne gültigen Fahrschein von A nach B und steigt in B in den Flixtrain ein. Dort wundert er sich, dass er von B nach C gar kein gültiges Ticket hat.
Wie immer in komplexen Lebenssituationen hatte der Kunde gar nicht verstanden, dass er A-B (DB oder irgendetwas regionales) und Flixtrain (B-C) noch gebraucht hätte. Flixtrain kassiert berechtigterweise und höflich.
Fahrgast ist empört und erwägt, die DB zu verklagen.
Hat die DB möglicherweise Schuld, weil unten auf dem ausgedruckten Online-Ticket die gesamte Verbindung A-B-C-D aufgeführt ist und nur oben die Einschränkung auf C-D?
Oder allgemein gefragt: wer hat überhaupt Schuld an diesem Kuddelmuddel?
Nach Empörung nimmt der Klagewunsch ja vielleicht ab. Wird viel Geld kosten (nur teilrelevant bei entsprechender Versicherung) und bestenfalls einen Vergleich einbringen. Wie hoch genau soll der bezifferbare Schaden sein? Mehrkosten? Vielleicht noch entgangene Urlaubsfreuden? Körperschaden/Schockschaden scheidet ja wohl aus. Um wie viel Geld geht es eigentlich?
Zumal: Es wird mehrfach darauf hingewiesen dass nur die Teilstrecke verkauft wird. Dürfte dem Empfängerhorizont nach also passen.
Zu große Chancen sehe ich nicht.
Sicherlich selbst schuld. Aaaaber: ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 26.03.2023, 15:42 (vor 1001 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Der Blaschke, Sonntag, 26.03.2023, 15:46
Hallo.
Es ist natürlich richtig, dass auf den Teilstreckenpreis hingewiesen wird.
Zumindest in der Vergangenheit war es aber so, dass man aber doch wirklich genau hinschauen mußte, um das zu sehen. Soooooooo prominent mit roten Warnbaken und Alarmen und zusätzlichen Bestätigungen, dass man es verstanden hat, war die DB da nicht. Aktuell weiß ich es nicht.
Ich sag mal so: es erschien der DB jedenfalls sicher nicht unrecht, dass das Ticket mglw gegen die Kindenerwartung gekauft wurde. Für den außerflixischen Fahranteil hat man dann ja das Geld kassiert - und dass das Tix im Flix never niemals nicht gültig ist: ja, da soll sich doch Flix mit dem (ja schon im Zug sitzenden!) Kunden rumschlagen. Evtl Unfriede dort an Bord soll der DB nicht unrecht sein.
Insofern: jaaaaaa, der Kunde muss besser aufpassen! Aber: jaaaaaaa, soooo ganz viel Mühe gibt sich die DB bei der Vermeidung des Irrtums nicht. Neiiiin, muss sie auch nicht. Könnte sie aber.
Ein kleines Geschmäckle bleibt da für mich eben schon ...
Und ja, ich hatte auch schon Kunden, die in Folge mit dem DB-Ticket mit dem Flix mit wollten. Kam nur durch Zufall raus, weil ich von einem weiteren Ticket sprach - und Kunde so: hä? Wie, noch eins? Nö.
Ansonsten ist der Fall für mich immer ein schönes Beispiel, wenn der Kunde meiner Befragung ablehnend gegenübersteht. Oder er den Hintergrund erfragt. Dann erkläre ich ihm den Segen der Erfindung eines Verbundes oder/und eines durchgängigen Fshrscheines, der nur einmal bezahlt werden braucht, aber von vielen Firmen anerkannt wird. Und dass das beileibe keine Selbstverständlichkeit ist!!!!!!! Ich erzähle dann auch gern vom Horror in den Niederlanden, wenn man beim Umstieg das EVU wechselt und erst aus- und dann wieder einchecken muss. Und wie toll die Erfindung des durchgehenden Tickets ist - bei Shell kommt man mit der Aral-Kundenkarte nicht weit und bei Lidl mit der Netto-Karte auch nicht.
Ich erwähne dann eben auch Flix. Oder Thalys. Eurostar. Nachtzüge. Die Gefahr ist also real. Das SWT endete auch deswegen - das QdL bietet deutlich weniger.
Und wenn die Strecke passt, male ich ihnen den Wahnsinn in höchsten Tönen aus: sie haben zwischen Oldenburg und Bremen nur ein DB-NV-Ticket. Alle NWB-S-Bahnen seien tabu. Die IC auch. Nix mehr mit Flexibilität. Stunden müßten sie im Zweifel warten, bis ein Zug kommt, den sie nutzen dürften.
Wenn ich mit den Erklärungen so weit mal gekommen bin, ist danach so ein lästiges Interview immer die bessere Alternative ... ;-)))
Wobei neulich im RE 2 zwischen Münster und Osnabrück (ich war auf Gastfahrt!) tatsächlich 3 Döpse im Zug waren, die Panik hatten, weil sie meinten, ihr Ticket gelte nur in der parallelen Eurobahn. Weil sie es da gekauft hatten und deren Logo auf dem Fahrschein war. Die konnte ich dann außerdienstlich beruhigen ...
Schöne Grüße von jörg
Nachtrag: 49 Euro-Ticket
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 26.03.2023, 15:57 (vor 1001 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Der Blaschke, Sonntag, 26.03.2023, 15:59
Huhu nochmal.
Und natürlich kann ich daran auch erklären, warum es mit dem 49€-Ticket so lange dauert.
Dass das natürlich mit der technischen Umsetzung nullkommagarkein Problem ist.
Sondern dass es einzig ums Geld geht. Und das sogar nachvollziehbarer Weise zu nie dagewesenen Diskussionen führt - weil es eine REVOLUTION ist. Und zwar im für die Kunden und das SYSTEM Bahn eine positive. Sich die Lage für das einzelne EVU und den Busunternehmer aber viel komplexer darstellt. Und schon gar nicht segensrein im Vorhinein.
Das darf ich zwar alles gar nicht; ich habe die Klappe zu halten; und wenn es hier der falsche mitliest, fliege ich raus oder bekomme wieder Ärger. Aber es ist immer gut, dem Kunden, wenn die Zeit ist, auch mal etwas ausführlicher die Dinge zu erklären. Tut seinem Verständnis von Eisenbahn meist nur gut. Ist ja nur bei wenigen in Deutschland ihr Spezialgebiet. ;-)
Zumal hier der Kunde es so merkt, welche Revolution ER, DER KUNDE, da selbst ausgelöst hat, als er letztes Jahr nach dem 9 €-Ticket gierte und es extensiv nutzte. Denn SO hatte sich die Regierung das nie und nimmer vorgestellt. Die Macht geht vom Volke aus - wenn es nur will.
Schöne Grüße von jörg
Sicherlich selbst schuld. Aaaaber: ...
fabs, Braunschweig, Montag, 27.03.2023, 16:24 (vor 1000 Tagen) @ Der Blaschke
Moin!
Während der Buchung taucht es mehrfach relativ unscheinbar auf.
NACH der Buchung im Navigator ist es farblich durchaus hervorgehoben - auf Papier nicht.
![[image]](https://i.ibb.co/hKrVg0d/457-CDC76-3-F31-4-CF5-9-B5-A-2-DD8-E706491-F.jpg)
(Bild anklicken/antippen, um es komplett zu sehen)
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Verbraucherschutz
sfn17, Sonntag, 26.03.2023, 18:27 (vor 1001 Tagen) @ плацкарт
Wird der hier wieder schreibstarken Rübe-Ab-Fraktion nicht gefallen, aber wenn sich das hinreichend häuft, wird sich von dritter Seite etwas tun, etwa von Verbraucherschutzvereinen.
Ohne den Einsatz von solchen engagierten Dritten gäbe es auch heute immer noch keine Fahrgastrechte, auf die hier ja alle nun so scharf sind, weil es von Gutscheinen nur so sprudelt.
Es wird also darauf hinauslaufen, dass die Deutsche Bahn auch flix-Tickets mitverkaufen muss. Verflixt aber auch...
(Wer mag, kann ja gerne versuchen, in UK unfallfrei eine Fernzugverbindung zu buchen, ohne später an der Sperre abgefangen und am Bahnsteigmast aufgeknüpft zu werden zur Belustigung der britischen Head-Off-Trainspotter in ihren Liegestühlen. - Ich musste mich seinerzeit helfen lassen. Wen's interessiert: das war Sommer 2009, und es hat sich ja weiter etwas verändert. Ich habe es aber nicht mehr verfolgt.)
Verbraucherschutz
tom66, Dienstag, 28.03.2023, 13:37 (vor 999 Tagen) @ sfn17
"Es wird also darauf hinauslaufen, dass die Deutsche Bahn auch flix-Tickets mitverkaufen muss. Verflixt aber auch..."
Und wann kann ich endlich mein ICE Ticket bei Flix kaufen? Wenn dann bitte auch so....
Verbraucherschutz
sflori, Dienstag, 28.03.2023, 13:43 (vor 999 Tagen) @ tom66
Und wann kann ich endlich mein ICE Ticket bei Flix kaufen?
Hier gibts Hintergrundinfos:
https://de.wikipedia.org/wiki/Monopol#Regulierung_von_Monopolen
Zusammenfassung:
Natürlich darf ein EVU verkaufen, was es möchte. Aber ein Monopolist darf es nicht.
Bye. Flo.
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
jor, Mittwoch, 29.03.2023, 00:52 (vor 998 Tagen) @ плацкарт
Ich hab das jetzt mal im Navigator nachgespielt. Also es ist mitnichten so, dass hier besonders auf das fehlende Teilstück hingewiesen wird.
Bei Preisangaben bzw. der Angebotsauswahl steht zwar immer der Begriff "Teilstreckenpreis", ich gehe aber mal stark davon aus, dass der Durchschnittsmensch keine Ahnung hat, was das bedeuten soll.
Die DB sollte so einen Quatsch einfach nicht verkaufen.
DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain
Barzahlung, Mittwoch, 29.03.2023, 01:11 (vor 998 Tagen) @ jor
Ich hab das jetzt mal im Navigator nachgespielt. Also es ist mitnichten so, dass hier besonders auf das fehlende Teilstück hingewiesen wird.
Bei Preisangaben bzw. der Angebotsauswahl steht zwar immer der Begriff "Teilstreckenpreis", ich gehe aber mal stark davon aus, dass der Durchschnittsmensch keine Ahnung hat, was das bedeuten soll.
Wieso steht bei Verbindung A "Teilstreckenpreis" und bei Verbindung B nicht? Diese Frage wird sich der Durchschnittsmensch ja schon stellen und er wird auch fündig, wenn er bei der Angebotsauswahl auf Details klickt:
Teilstreckenpreis
Das Angebot ist nur für einen Teil der angefragten Strecke gültig.
Im Ticketpreis enthaltene Strecke:
E - F
Vor Abschluss der Buchung wird es auch nochmal angezeigt. Nach Abschluss der Buchung kann man sehen, dass unter Fahrkarte eine andere Relation abgedruckt ist. Man kann daher von der Sofortstorno-Option Gebrauch machen und den Fehler so korrigieren.
Die DB sollte so einen Quatsch einfach nicht verkaufen.
Was soll sie nicht verkaufen?
Ich sag nicht, dass das so optimal gelöst ist, aber die Darstellung, dass nicht ausreichend darauf hingewiesen würde, teile ich jetzt auch nicht.