Überwachung einer Langsamfahrstelle (Lfst) (Allgemeines Forum)
Über die Einstellung kann man diskutieren. Soweit ich weiss, kann man in NL mittels ATB keine niedrigeren Geschwindigkeiten als 40 km/h vorzeigen. Dann verbleibt also nur noch Einstellung. In Deutschland habe ich Lafas von 30, 20, 10 und 5 km/h erlebt.
Ist es wirklich nicht erlaubt, eine Lfst(!) mit weniger als 40 km/h in den Niederlanden einzurichten? Zulässjge Streckengeschwindigkeiten von 100, 120 km/h etc. gibt es doch auch, obwohl die ATB-EG dann nur 130 km/h überwacht. In Deutschland ist es ja auch so, eine Lfst mit 30, 20, 10 und 5 km/h wird auch nur mit einem 500-Hz-Magnet geschützt, was in oberer Zugart 45 km/h zulässt (bis zum Ablauf, dann keine Überwachung mehr).
Ist das wirklich Sicherungssystem-bedingt oder ist es auch Betriebsverfahren = in DE versucht man wenn möglich den Bahnverkehr durchzusetzen (sei es dann mit 30, 20, 10 oder 5 km/h)?
Soweit ich weiß, ist es in NL nicht ohne Weiteres zulässig, nur eines der beiden Streckengleise zu sperren. Ganz oder gar nicht.
gesamter Thread:
- NL: Dachsen legen Bahnstrecken lahm -> DE? -
Oscar (NL),
22.03.2023, 08:34
- Überwachung einer Langsamfahrstelle (Lfst) - Fabian318, 22.03.2023, 18:01
- NL: Eindhoven-Den Bosch zumindest bis 23.04 gesperrt. - Oscar (NL), 23.03.2023, 08:33
- Was nutzt ne La, wenn der Fahrweg einstürzt .... - Der Blaschke, 23.03.2023, 10:17