Überwachung einer Langsamfahrstelle (Lfst) (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 22.03.2023, 18:01 (vor 1007 Tagen) @ Oscar (NL)
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 22.03.2023, 18:02

Über die Einstellung kann man diskutieren. Soweit ich weiss, kann man in NL mittels ATB keine niedrigeren Geschwindigkeiten als 40 km/h vorzeigen. Dann verbleibt also nur noch Einstellung. In Deutschland habe ich Lafas von 30, 20, 10 und 5 km/h erlebt.

Ist es wirklich nicht erlaubt, eine Lfst(!) mit weniger als 40 km/h in den Niederlanden einzurichten? Zulässjge Streckengeschwindigkeiten von 100, 120 km/h etc. gibt es doch auch, obwohl die ATB-EG dann nur 130 km/h überwacht. In Deutschland ist es ja auch so, eine Lfst mit 30, 20, 10 und 5 km/h wird auch nur mit einem 500-Hz-Magnet geschützt, was in oberer Zugart 45 km/h zulässt (bis zum Ablauf, dann keine Überwachung mehr).

Ist das wirklich Sicherungssystem-bedingt oder ist es auch Betriebsverfahren = in DE versucht man wenn möglich den Bahnverkehr durchzusetzen (sei es dann mit 30, 20, 10 oder 5 km/h)?

Soweit ich weiß, ist es in NL nicht ohne Weiteres zulässig, nur eines der beiden Streckengleise zu sperren. Ganz oder gar nicht.


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