? zu Fahrgastrechten und Via-Stationen (Fahrkarten und Angebote)
Junior, Samstag, 04.03.2023, 08:14 (vor 1022 Tagen)
Guten Morgen! Folgende Situation: Es besteht eine Super-Sparpreis-Fahrkarte für eine Verbindung mit einer Via-Station. Auf dieser Verbindung besteht nun auf dem allerersten Teilstück SEV. Kann man nun dennoch so fahren und danach aufgrund längerer Fahrtzeit 25% Entschädigung beantragen oder muss man den direkten Weg ohne die Via-Station nehmen, wodurch man fast pünktlich am Ziel ankäme?
Man kann trotzdem so fahren
Matze86, München, Samstag, 04.03.2023, 08:15 (vor 1022 Tagen) @ Junior
- kein Text -
Man kann trotzdem so fahren
Junior, Samstag, 04.03.2023, 08:17 (vor 1022 Tagen) @ Matze86
Danke. Dass man so fahren kann, ist ja auch eigentlich klar, ich wollte eher wissen, ob man dann trotz der schnelleren Alternativ-Verbindung Anspruch auf die 25% Entschädigung hat.
Auch das ist möglich
Matze86, München, Samstag, 04.03.2023, 08:18 (vor 1022 Tagen) @ Junior
- kein Text -
Man kann trotzdem so fahren
chriL999, Samstag, 04.03.2023, 10:25 (vor 1022 Tagen) @ Junior
Danke. Dass man so fahren kann, ist ja auch eigentlich klar, ich wollte eher wissen, ob man dann trotz der schnelleren Alternativ-Verbindung Anspruch auf die 25% Entschädigung hat.
Sofern du schneller ans Ziel kommst (früher als gebucht bzw. weniger als 60min Verspätung als gebucht/geplant), besteht keine Verspätung mehr, somit fehlt die Basis für eine Entschädigung.
Man kann trotzdem so fahren
Junior, Samstag, 04.03.2023, 10:46 (vor 1022 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Junior, Samstag, 04.03.2023, 10:46
Sofern du schneller ans Ziel kommst (früher als gebucht bzw. weniger als 60min Verspätung als gebucht/geplant), besteht keine Verspätung mehr, somit fehlt die Basis für eine Entschädigung.
Fahre ich über die geplante Route mit SEV -> Verspätung mehr als 2 Stunden
Fahre ich ab dem Start eine alternative Strecke -> Verspätung unter 1 Stunde
Daher meine Frage, ob ich trotz der schnelleren Alternative Anspruch auf 50% (25 war falsch) habe oder nicht. Natürlich nur, wenn ich auch so fahre.
Man kann trotzdem so fahren
Horst1, Samstag, 04.03.2023, 10:56 (vor 1022 Tagen) @ Junior
Sofern du schneller ans Ziel kommst (früher als gebucht bzw. weniger als 60min Verspätung als gebucht/geplant), besteht keine Verspätung mehr, somit fehlt die Basis für eine Entschädigung.
Fahre ich über die geplante Route mit SEV -> Verspätung mehr als 2 StundenFahre ich ab dem Start eine alternative Strecke -> Verspätung unter 1 Stunde
Daher meine Frage, ob ich trotz der schnelleren Alternative Anspruch auf 50% (25 war falsch) habe oder nicht. Natürlich nur, wenn ich auch so fahre.
Könnte man dir überhaupt nachweisen, welche der beiden Varianten du tatsächlich gefahren bist?
Man kann trotzdem so fahren
chriL999, Samstag, 04.03.2023, 11:07 (vor 1022 Tagen) @ Junior
Sofern du schneller ans Ziel kommst (früher als gebucht bzw. weniger als 60min Verspätung als gebucht/geplant), besteht keine Verspätung mehr, somit fehlt die Basis für eine Entschädigung.
Fahre ich über die geplante Route mit SEV -> Verspätung mehr als 2 StundenFahre ich ab dem Start eine alternative Strecke -> Verspätung unter 1 Stunde
Daher meine Frage, ob ich trotz der schnelleren Alternative Anspruch auf 50% (25 war falsch) habe oder nicht. Natürlich nur, wenn ich auch so fahre.
Natürlich darfst du die für dich ungünstigere Variante mit der größeren Verspätung (auf der gebuchten Strecke) auswählen, um dann 50% Verspätung zu beantragen, sofern der SEV zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt war.
Es könnte aber rein gesetzlich schon ausreichen, wenn die Bahn zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsvorgang darauf hinweist, dass auf der Strecke des gebuchten Tickets Bauarbeiten stattfinden und Verzögerungen zu erwarten sind (dann hast du das zum Zeitpunkt der Buchung ja schon gewusst).
Danke!
Junior, Samstag, 04.03.2023, 11:28 (vor 1022 Tagen) @ chriL999
- kein Text -
Man kann trotzdem so fahren
musicus, Samstag, 04.03.2023, 14:10 (vor 1022 Tagen) @ chriL999
Es könnte aber rein gesetzlich schon ausreichen, wenn die Bahn zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsvorgang darauf hinweist, dass auf der Strecke des gebuchten Tickets Bauarbeiten stattfinden und Verzögerungen zu erwarten sind (dann hast du das zum Zeitpunkt der Buchung ja schon gewusst).
Spekulativ.
Mehrere Stunden Verspätung lassen sich allerdings schwerlich unter "Verzögerungen" rubrizieren.
Man kann trotzdem so fahren
Norddeich, Samstag, 04.03.2023, 14:59 (vor 1022 Tagen) @ chriL999
Es könnte aber rein gesetzlich schon ausreichen, wenn die Bahn zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsvorgang darauf hinweist, dass auf der Strecke des gebuchten Tickets Bauarbeiten stattfinden und Verzögerungen zu erwarten sind (dann hast du das zum Zeitpunkt der Buchung ja schon gewusst).
Wenn die Bahn so einfach die Fahrgastentschädigung aushebeln könnte, würde auf jeder Fahrkarte der Vermerk "Hinweis: Es könnten Bauarbeiten stattfinden, durch die sich die Fahrzeit eventuell um mehrere Stunden verlängern kann." stehen.