DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 22.02.2023, 01:26 (vor 1141 Tagen)
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 22.02.2023, 01:27

Gemäß des Entwurfs der Verordnung zur Anpassung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom Oktober sollen wesentliche Eckpunkte zu den fahrgastrechtlichen Regelungen für Nahverkehrskunden beibehalten werden, insbesondere auch das Recht auf Nutzung eines Alternativzuges im Verspätungsfall ab 20min. bei Mehrtages-Zeitkarten, unter die als Monatskarte auch das Deutschlandticket fallen wird. Das Kostenlimit für alternative Verkehrsmittel bei nächtlichen Ankunftsverspätungen soll außerdem von 80 auf 120 Euro angehoben werden, um der Inflation Rechnung zu tragen. Für Ersatzbeförderungen im Bahnverkehr soll es weiterhin kein Kostenlimit geben.

Hierzu wurde von Verkehrsunternehmensseite im Dezember u.a. wie folgt Stellung bezogen.

Deutsche Bahn AG


Streichung des letzten Absatzes in § 3 Abs. 3 EVO-E


§ 3
Abweichungen in den Beförderungsbedingungen

(1) Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen kann in seinen Beförderungsbedingungen von jeder Bestimmung dieser Verordnung abweichen, wenn die Abweichung günstiger für die Reisenden ist.
(2) Darüber hinaus kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 12 Absatz 1 Nummer 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist.
(3) Ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2 ist ein Entgelt, das
1. im Tarif ausdrücklich als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt benannt ist und
2. gegenüber dem gewöhnlichen Beförderungsentgelt eine Ersparnis von mehr als 50 Prozent gewährt.

Nicht als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gelten Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten.

Begründung:
Das von Bund und Ländern am 12. und 13. Oktober 2022 bei der Verkehrsminister:innen-Konferenz beschlossene „Deutschlandticket“, welches im Frühjahr 2023 zu einem Preis von 49 Euro im monatlich kündbaren Abonnement eingeführt werden soll, wird perspektivisch andere Zeitkartenangebote weitestgehend ersetzen.

Damit entspricht das „Deutschlandticket“ einer Mehrtages-Zeitkarte nach § 3 Satz 2 EVO-E und ist somit derzeit nicht als erheblich ermäßigtes Angebot zu betrachten.

Unseres Erachtens sollte aber gerade das „Deutschlandticket“ in besonderem Maße als erheblich ermäßigtes Angebot einzustufen sein:
• Der Preispunkt des „Deutschlandtickets“ liegt mit 49 Euro deutlich unterhalb der heutigen, streckenbezogenen Zeitkartenpreise des SPNV.
• Trotz geringerem Preispunkt ist die Fahrt zukünftig bundesweit statt wie heute streckenbezogen möglich.
• Daraus ergibt sich, dass das „Deutschlandticket“ immer eine Rabattierung > 50% aufweist.

Nach heutiger Regelung in § 3 Abs. 3 Satz 2 EVO-E gilt das „Deutschlandticket“ trotzdem nicht als erheblich ermäßigt, da es sich um eine Mehrtages-Zeitkarte handelt. Die Begründung für den Ausschluss von Mehrtages-Zeitkarten von der erheblichen Ermäßigung bezog sich zum Zeitpunkt der letzten EVO-Änderung (Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 5. April 2019 (BGBl. I, S 479), Bundesrats-Drucksache 44/19 vom 25.01.2019, Begründung zu Nummer 5 Buchstabe c (§2 Satz 3 EVO) darauf, dass gerade die
SPNV-affinen Fahrgäste, die einen hohen Preis für Zeitkarten zahlen, aufgrund der erheblichen Ermäßigung nicht von den Fahrgastrechten ausgeschlossen werden dürfen.

Auch dieses Argument trägt unter Berücksichtigung des „Deutschlandtickets“ nicht mehr:
• Das „Deutschlandticket“ ist mit einem Preis von 49 Euro für die bundesweite Nutzung inkl. ÖPNV nur marginal teurer als ein Tageskartenangebot für die bundesweite Nutzung ohne ÖPNV (Quer-durchs-Land-Ticket, 44 Euro), welches unter das erhebliche ermäßigte Beförderungsentgelt gemäß § 2 der aktuell gültigen Eisenbahnverkehrsordnung fällt.
• Der Preis von 49 Euro ist nur deshalb darstellbar, weil das Angebot zu erheblichen Teilen von Bund und den Bundesländern aus Steuermitteln subventioniert wird
• Aufgrund des geringen Preispunkts und der bundesweiten Nutzbarkeit ist davon auszugehen, dass andere Zeitkartenangebote (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) im SPNV nicht mehr erworben werden
• Die befürchtete Benachteiligung der Zeitkarten-Kunden ist mit Einführung des „Deutschlandtickets“ somit nicht mehr gegeben

Neben diesen historischen bzw. angebotssystematischen Argumenten ergeben sich für die EVU des SPNV gleichzeitig aber auch erhebliche wirtschaftliche Risiken, wenn das „Deutschlandticket“ auch zukünftig als nicht erheblich ermäßigt angesehen wird und § 12 Abs. 1 EVO-E somit in vollem Umfang Anwendung findet:

Die Anwendung auch von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E auf das Deutschlandticket und damit die Möglichkeit zur Nutzung eines Fernverkehrszugs hätte zur Folge, dass den SPNV-Unternehmen
hohe Kosten für die Erstattung des Fahrpreises (idR DB-Flexpreis) an das Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen entstehen, die schon bei einem einmaligen Anwendungsfall pro Monat deutlich über dem monatlichen Fahrpreis des Deutschlandtickets lägen. Inklusive der Fallkosten für die Bearbeitung kostet jeder dieser Fälle die DB Regio ca. 52 Euro. Damit übersteigen die Kosten für einen einzigen Fahrgastrechtefall für die Nutzung höherwertigerer Züge die Einnahmen des Deutschlandtickets bereits deutlich. Es entstünde ein wirtschaftliches Unverhältnis zwischen Fahrpreis und Bearbeitungskosten zu Ungunsten der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Schließlich sprechen auch betriebliche Gründe für eine Ausnahmeregelung von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E. Es ist – dies zeigen die Erfahrungen aus der Nutzung des 9-EUR-Tickets - mit einer vermehrten Nutzung der Fernverkehrszüge durch Deutschlandticket-Inhaber:innen zu rechnen, die zunächst ohne einen solchen zusätzlich zu erwerbenden Fernverkehrsfahrausweis an Bord kommen und damit zum einen die Prozesse an Bord dieser Züge durch ihren nachträglichen Fahrkartenerwerb bzw. die Ausstellung von Erhöhten Beförderungsentgelten generell erheblich beeinträchtigen und zum anderen die Betreiber:innen dieser Züge mit erheblichen Mehrkosten belasten würden.

Aus diesen Gründen sollte § 3 Abs. 3 letzter Satz EVO-E gestrichen oder das Deutschlandticket explizit von der Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E ausgenommen werden.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/verordnung-anpassung-eisen...


mofair

4. Änderungen in der EVO

(...)

b. §§ 3 III, 12 I 1 EVO – Auswirkungen Deutschlandticket

Das aller Voraussicht nach im Frühjahr 2023 kommende Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 € wird hinsichtlich der Fahrgastrechte Auswirkungen zeitigen, die weder in der EVO alter Fassung noch im vorliegenden neuen Entwurf in angemessener Form berücksichtigt worden sind noch künftig würden. Eine Anpassung ist zwingend erforderlich, um den Erfolg des Tickets nicht dadurch zu gefährden, dass sich für Eisenbahnverkehrsunternehmen ein gänzlich unkalkulierbares Risiko aus den erwähnten Fahrgastrechten ergeben, welches jegliche Einnahmen um ein vielfaches Maß übersteigen kann.

§ 12 I EVO neu (§ 8 EVO alt) gewährt Fahrgästen, welche einen ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gültigen Fahrausweis besitzen, Rechte ein, die neben jenen aus der VO (EU) 2021/782 stehen. Diese können im Anwendungsfall des § 12 I 1 EVO in der Nutzung eines anderen – tariflich auch höherwertigen, mithin teureren – Zug bestehen. Der Reisende kann sodann gemäß § 12 II EVO den Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von demjenigen verlangen, mit dem er den ursprünglichen Beförderungsvertrag abschloss. Den fürs erste auf 49 Euro pro Monat gedeckelten Einnahmen – für das Unternehmen, welches den ursprünglichen Beförderungsvertrag abschloss – stünden also Kosten für eine ersatzweise Beförderung in einem anderen Zug entgegen, die bereits bei einmaligem Eintritt die Einnahmen übersteigen können.

Dass ein solches Ungleichgewicht im Sinne des gesamten Eisenbahnsektors keinen Bestand haben kann, ist evident. Hierzu sieht § 3 II EVO vor, dass durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Regelung des § 12 I 1 EVO abgewichen werden kann, insofern nach dem vorgesehen Tarif für einen Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist. Die Definition eines solchen erheblichen ermäßigten Beförderungsentgeltes findet sich in § 3 III EVO, wonach es kumulativ als solches im Tarif ausdrücklich benannt werden sowie gegenüber dem gewöhnlichen Beförderungsentgelt eines Ersparnis von mehr als 50 Prozent gewähren muss – beide Voraussetzungen wären das Deutschlandticket für 49 Euro ohne Zweifel erfüllt. Die Norm schließt Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten jedoch explizit als erhebliche ermäßigte Beförderungsentgelte aus, wodurch das Deutschlandticket mit monatlicher Geltungsdauer die Fahrgastrechte des § 12 I EVO im vollen Umfang zu gewähren hätte.

Zugleich ist anzumerken, dass das bislang preisintensivste Einzelticket, welches ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt darstellt, das Quer-durchs-Land-Ticket („QdL“) ist, mit einer vergleichbaren bundesweiten Gültigkeit im SPNV für 42 Euro für eine Person und Tag. Dass ein Ticket, welches im Gegensatz dazu lediglich sieben Euro mehr kostet, hierfür jedoch einen Kalendermonat gültig ist, dann folgerichtig ebenfalls ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt darstellen muss, ist – neben (!) der vorstehend ausgeführten katastrophalen und nicht hinzunehmenden Risikoverteilung zuungunsten der Eisenbahnverkehrsunternehmen – nur recht und billig sowie zwingend.

Die effizienteste Lösung zur Abhilfe bestünde in der Streichung des Satzes „Nicht als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gelten Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten.“ Dies empfiehlt sich insbesondere deshalb, da das kommende Deutschlandticket die meisten anderen Tickets verdrängen dürfte, die heute erhebliche ermäßigte Beförderungsentgelte darstellen. Somit stünde es im Ermessen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, selbstständig festzulegen, welche Tickets dem Anwendungsbereich unterfallen sollen.

Stößt ein solches Vorgehen auf zu viele Bedenken, könnte dem Problem auch durch Einfügen des folgenden Passus abgeholfen werden: „Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann außerdem in den Beförderungsbedingungen von § 12 I 1 abweichen, soweit es sich um bundesweit geltende Monats- und Jahresfahrkarten handelt, die ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr gelten und deren Preis 100 Euro für eine Monatskarte beziehungsweise 1.200 Euro für eine Jahreskarte nicht überschreitet.“ Schließlich sollte der Wortlaut in § 3 IEVO angepasst werden. Die Begründung zu Absatz 1 Nummer 1 von § 12 spricht im zweiten Absatz richtigerweise von einem Vertragspartner, von welchem Fahrgäste sich Kosten erstatten lassen können. Im Sinne der Klarheit sollte dementsprechend auch in § 3 I EVO nicht (nur) auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern vielmehr ebenso auf Vertragspartner i. S. v. Ticket ausgebenden Unternehmen, Verbünden et cetera abgestellt werden.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/verordnung-anpassung-eisen...


VDV

Zu § 3 Abs. 3 EVO-E (Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte)

Bei der Regelung des § 3 Abs. 3 EVO-E muss nach unserer Ansicht zwingend die neue Entwicklung in Bezug auf das Deutschlandticket bedacht und eingearbeitet werden. Es kann nicht sein, dass das extrem preiswerte Deutschlandticket, das als Monatsticket ausgestaltet ist, nicht unter die Kategorie der „erheblich ermäßigten Beförderungsentgelte“ fallen soll. Denn die erhebliche Ermäßigung stellt gerade ein wesentliches Element des Deutschlandtickets dar.
Entsprechend schlagen wir vor, § 3 Abs. 3 EVO-E um einen Satz 3 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: „Satz 2 gilt nicht für das Deutschlandticket.“

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/verordnung-anpassung-eisen...

Link zur Diskussion auf Twitter:
https://twitter.com/Lenny_du_Nord/status/1628140352795250702

DB, mofair und VDV fordern Änderung der FGR beim D-Ticket

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 22.02.2023, 07:48 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Das war doch zu erwarten.
Nach der Generalprobe mit dem 9 Euro Ticket.
Sie brauchen doch nur hier mitzulesen und wissen vieles.
Es ist noch sehr ruhig in diesem Beitrag, wenn ich den mit der Änderung der Lounge Bedingungen vergleiche,
Das scheint wohl wichtiger zu sein.

Neue Fahrkarte = neue Bedingungen

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Argumentation ist schwachsinnig

Bremer, Bremen, Mittwoch, 22.02.2023, 08:06 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Unseres Erachtens sollte aber gerade das „Deutschlandticket“ in besonderem Maße als erheblich ermäßigtes Angebot einzustufen sein:
• Der Preispunkt des „Deutschlandtickets“ liegt mit 49 Euro deutlich unterhalb der heutigen, streckenbezogenen Zeitkartenpreise des SPNV.
• Trotz geringerem Preispunkt ist die Fahrt zukünftig bundesweit statt wie heute streckenbezogen möglich.
• Daraus ergibt sich, dass das „Deutschlandticket“ immer eine Rabattierung > 50% aufweist.

Dem stimme ich nicht zu.
Das D-Ticket ist das neue "jetzt". Mit was wird die Ersparnis verglichen? Niemand wird mehr reguläre Zeitkarten für ein Vielfaches kaufen. Teilweise lohnt es sich schon bei einer Fahrt.

Argumentation ist schwachsinnig

musicus, Mittwoch, 22.02.2023, 08:12 (vor 1141 Tagen) @ Bremer

Unseres Erachtens sollte aber gerade das „Deutschlandticket“ in besonderem Maße als erheblich ermäßigtes Angebot einzustufen sein:

Dem stimme ich nicht zu.
Teilweise lohnt es sich schon bei einer Fahrt.

Wie kann das sein, wenn keine erhebliche Vergünstigung vorliegt?

Argumentation ist schwachsinnig

Blauer Enzian, Nürnberg, Mittwoch, 22.02.2023, 08:34 (vor 1141 Tagen) @ Bremer

Dem stimme ich nicht zu.
Das D-Ticket ist das neue "jetzt". Mit was wird die Ersparnis verglichen? Niemand wird mehr reguläre Zeitkarten für ein Vielfaches kaufen. Teilweise lohnt es sich schon bei einer Fahrt.

Wenn ich an zwei Tagen mit dem Bayern-Ticket (oder sonstigem Länderticket) fahre zahle ich mehr als einen ganzen Monat quer durch Deutschland.

Da frage ich mich, welches Ticket erheblicher reduziert ist...
Fogerung: Wenn D-Ticket nicht erheblich ermäßigt ist, dann bitte auch die Ländertickets rausnehmen und am besten den ganzen Ausnahempassus streichen...

Ich finde den Pauschalpreis schon unsinnig

TEE Rheingold, Mittwoch, 22.02.2023, 08:50 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Man hätte auch Abstufungen machen können und weitere Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Kinder ab 6 dürfen wohl NICHT mitgenommen werden. Die kann man aber nicht alleine ohne Aufsicht lassen.
Gültigkeit rund um die Uhr ganzen Monat oder 31 Tage: 99 Euro
Gültigkeit ab 9 Uhr und Wochenende/Feiertag 49 Euro
Jugendliche/Azubis/Studenten rund um die Uhr 29 Euro
Optionen für Mitnahme von Kindern 6-14 10 Euro pro Kind oder 5 Euro/Tag.

In der aktuellen Form finde ich das Ticket familienfeindlich! Ein Armutszeugnis für lange Beratungszeit.
Pendlerfahrkarten werden nun "verschenkt". Spontane Fahrten/Ausflüge mit Kindern bleiben teuer.

Bin ich dafür

rainman51, Paderborn, Mittwoch, 22.02.2023, 08:55 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Ich bin auch der Meinung, dass das 49 Euro Ticket nicht zur Fahrt im Fernverkehr berechtigen sollte, wenn eine Verspätung auftritt.
Zudem sind ja auch einige ihre gesamte Reisestrecke im Fernverkehr gefahren, obwohl Sie am nächsten Halt wieder im Nahverkehr
pünktlich gewesen wären.

Generell muss ein Angebot auch wirtschaftlich sein und das ist es nicht, wenn auf gewissen Strecken dann schon bei 20 min Verspätung der Fernverkehr erstattet wird. Wenn die Kosten am Ende ansteigen könnte es zu einer Angebotsverschlechterung kommen. Oder aber der Preis wird massiv ansteigen. Irgendwoher muss das Geld ja kommen.

Spaßfahrten subvenionieren ist deutlich unsinniger

ES89, Hamburg / Rostock, Mittwoch, 22.02.2023, 10:03 (vor 1141 Tagen) @ TEE Rheingold

Pendlerfahrkarten werden nun "verschenkt". Spontane Fahrten/Ausflüge mit Kindern bleiben teuer.

Eine sehr schöne Gegenüberstellung.
Spaßfahrten subvenionieren, notwendige Fahrten bestrafen?
Wenn man sich das Etikett "Klimaschutz" als Begründung erhalten möchte, geht das gar nicht. Da müssen gerade die Berufsfahrten weg von der Straße.Stichwort Schlechte Luft auf Pendlerrouten.

Dass das Konzert nicht wirklich optimal für Familien ist, gerade im Vergleich mit dem Auto, ist unbestritten so.

--
Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!

Schuld des Kunden?

Artur Donar, Mittwoch, 22.02.2023, 10:19 (vor 1141 Tagen) @ rainman51

Hallo,

man könnte aber anführen: wenn die Zugbetreiber die NV-Züge pünktlich fahren ließen würden die Zahlungen nicht auftreten.

Sicher: ein Kunde, der sich auskennt, könnte sehen, auf welchen NV-Linien Züge regelmäßig ausfallen und damit seine FV-Reise planen. Es bleibt natürlich unsicher, sofern keine große Flexibilität am Reisetag vorhanden ist.. was ist, wenn im gewünschten Zeitrahmen kein NV-Zug auf der möglichen Strecke verspätet ist? Ich frage mich daher, ob das ein großflächiges Problem ist? Mir scheint eher, dass es sicher eine Möglichkeit für zeitflexible Spezialisten ist.. aber ob das mehr als 1-2% der Reisenden sind möchte ich mal bezweifeln.

Man muss aber feststellen, dass es die DB den "Schnorrern" zunehmend schwer macht: ob es nun tägliches Futtern in den Lounges ist ohne Ticket, absichtliches Verlängern der Reise mit knappsten möglichen Umstiegen und die FGR abzugreifen (Abbruch für Gratisreise oder zumindest 25% zurück) durch Sperrung von manchen knappen Anschlüssen, Missbrauch einer 1-Monat gültigen Karte ins Ausland für wiederholte Reisen innerhalb Deutschlands, fälschlicherweise bepreisbare Rück- und Rundfahrten als einfache Fahrt oder eben die Gratis-FV Reise durch Beobachtung der Verspätung von RIS bei Vorliegen des 9-/49 Euro Tickets.

Trotzdem: ist das die Masse, dass es der DB ans Geld geht? Ich habe da Zweifel.

Herrlich.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 22.02.2023, 10:20 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Hey.


Deutsche Bahn AG

Die Anwendung auch von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E auf das Deutschlandticket und damit die Möglichkeit zur Nutzung eines Fernverkehrszugs hätte zur Folge, dass den SPNV-Unternehmen hohe Kosten für die Erstattung des Fahrpreises (idR DB-Flexpreis) an das Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen entstehen, die schon bei einem einmaligen Anwendungsfall pro Monat deutlich über dem monatlichen Fahrpreis des Deutschlandtickets lägen. Inklusive der Fallkosten für die Bearbeitung kostet jeder dieser Fälle die DB Regio ca. 52 Euro. Damit übersteigen die Kosten für einen einzigen Fahrgastrechtefall für die Nutzung höherwertigerer Züge die Einnahmen des Deutschlandtickets bereits deutlich. Es entstünde ein wirtschaftliches Unverhältnis zwischen Fahrpreis und Bearbeitungskosten zu Ungunsten der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Zuungunsten von DB Regio ZUGUNSTEN von DB Fernverkehr. Fernverkehr würde ja richtig Geld verdienen

Süß aber, wenn die DB AG für alle EVU spricht ...

Oder eher merkwürdig, dass die Stellungnahme von der AG erfolgt und nicht von Regio.

Schließlich sprechen auch betriebliche Gründe für eine Ausnahmeregelung von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E. Es ist – dies zeigen die Erfahrungen aus der Nutzung des 9-EUR-Tickets - mit einer vermehrten Nutzung der Fernverkehrszüge durch Deutschlandticket-Inhaber:innen zu rechnen, die zunächst ohne einen solchen zusätzlich zu erwerbenden Fernverkehrsfahrausweis an Bord kommen und damit zum einen die Prozesse an Bord dieser Züge durch ihren nachträglichen Fahrkartenerwerb bzw. die Ausstellung von Erhöhten Beförderungsentgelten generell erheblich beeinträchtigen

Nun, das wußten wir schon immer: der Kunde stört ....

und zum anderen die Betreiber:innen dieser Züge mit erheblichen Mehrkosten belasten würden.

Oh Gott, nachher geht Flix pleite ...

mofair

Zugleich ist anzumerken, dass das bislang preisintensivste Einzelticket, welches ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt darstellt, das Quer-durchs-Land-Ticket („QdL“) ist, mit einer vergleichbaren bundesweiten Gültigkeit im SPNV für 42 Euro für eine Person und Tag.

Auch so'n Laden. 42€. Ah ja ...


Schöne Grüße von jörg

Das Ding ist noch nichtmal durch diskutiert

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 22.02.2023, 11:09 (vor 1141 Tagen) @ TEE Rheingold
bearbeitet von J-C, Mittwoch, 22.02.2023, 11:09

Bis Mai ist es aber noch ein paar Monate hin und es sind noch nicht alle Details durch. Kann ja sein, dass lokale Verbünde dann für ihren Bereich eine Mitfahrt als Upgrade anbieten. Die DVB hat das schon angekündigt:
https://www.dvb.de/de-de/tickets/deutschlandticket

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Das Thema ist hier aber ein anderes

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 22.02.2023, 11:13 (vor 1141 Tagen) @ TEE Rheingold

Fahrgastrechte

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Schuld des Kunden?

gnampf, Mittwoch, 22.02.2023, 11:17 (vor 1141 Tagen) @ Artur Donar

Ich ziehe aus dem Forderungen vor allem ein Fazit: da die EVUs sich beschweren, dass sie mit den Einnahmen des 49 Euro Tickets die Fahrgastrechte nicht decken koennen... braucht es die ganzen zusaetzlichen Millionen von Vater Staat also gar nicht, die dazu gedacht waren die Einnahmenverluste, die den EVUs durch das 49 Euro Ticket entstehen, auszugleichen. Denn mit den Millionen ist das 49 Euro Ticket fuer das EVU ja eine normale Monatskarte, so wie sie aktuell auch verkauft wird, und fuer die eben die vollen Fahrgastrechte gelten.

Oder anders ausgedrueckt: die EVU versuchen halt mit falschen Argumenten mal wieder die ungeliebten Fahrgastrechte los zu werden, damit man ungestoert weiter Schlechleistung abliefern kann und in Zukunft eben weniger Verluste dadurch macht.

Herrlich.

Barzahlung, Mittwoch, 22.02.2023, 15:53 (vor 1141 Tagen) @ Der Blaschke


Deutsche Bahn AG

Die Anwendung auch von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E auf das Deutschlandticket und damit die Möglichkeit zur Nutzung eines Fernverkehrszugs hätte zur Folge, dass den SPNV-Unternehmen hohe Kosten für die Erstattung des Fahrpreises (idR DB-Flexpreis) an das Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen entstehen, die schon bei einem einmaligen Anwendungsfall pro Monat deutlich über dem monatlichen Fahrpreis des Deutschlandtickets lägen. Inklusive der Fallkosten für die Bearbeitung kostet jeder dieser Fälle die DB Regio ca. 52 Euro. Damit übersteigen die Kosten für einen einzigen Fahrgastrechtefall für die Nutzung höherwertigerer Züge die Einnahmen des Deutschlandtickets bereits deutlich. Es entstünde ein wirtschaftliches Unverhältnis zwischen Fahrpreis und Bearbeitungskosten zu Ungunsten der Eisenbahnverkehrsunternehmen.


Zuungunsten von DB Regio ZUGUNSTEN von DB Fernverkehr. Fernverkehr würde ja richtig Geld verdienen

Es ist schon seltsam, dass sich ausgerechnet die DB hier am ausführlichsten über die Regelung beschwert. Für die DB ist das erstmal linke Tasche, rechte Tasche.
Ein Teil der Verspätungen wird ja durch Dritt-EVU verursacht, auf deren Kosten sich die DB AG durchaus erkleckliche Beträge hinzuverdient und zwar ein Vielfaches dessen, was der 10€ Super-Sparkunde pro Fahrt bringt.

Du musst allerdings zugeben, dass musicus mit seiner These Recht behalten hat, dass das politisch und verkehrstechnisch Zündstoff geben würde. Offenbar ist über den vergangenen Sommer ein ganz schöner Berg an Zusatzfahrkarten zusammengekommen.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=656767

Ich denke, man muss aber auch sehen, dass das Deutschlandticket den Fernverkehr insgesamt, selbst wenn man die Erlöse aus Zusatztickets gegenrechnet, eher kannibalisiert. Es werden viele Leute aus den Zeitkartentarifen im Fernverkehr abwandern und das natürlich umso mehr, je attraktiver das Deutschlandticket in Punkto Preis, Geltungsbereich und Fahrgastrechte ausgestaltet wird.

Darüber hinaus verwässert sich für die DB so insgesamt das heilige Premium-Produkt, wenn die Abzocker-Bagage in den ICE-Zügen landet und sie nicht mal was dagegen tun können, weil sie ja alle mit gültigen Fahrkarten unterwegs sind.

Schuld des Kunden?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 22.02.2023, 17:25 (vor 1141 Tagen) @ Artur Donar

wenn die Zugbetreiber die NV-Züge pünktlich fahren ließen würden die Zahlungen nicht auftreten

Wobei es ja eine Wissenschaft wäre in tausend exemplarischen Fallbeispielen gerecht und genau festzulegen, in welchen Konstellationen und zu welchem Prozentanteil in einer Ereigniskette das EVU X tatsächlich für Verspätung und Anschlussverluste verantwortlich wäre.

War es die verspätete Bereitstellung, waren es die zwei überholenden ICE (und warum waren die verspätet? = Weiterleitung der Ansprüche?), war es die Vollbremsung wegen einem den BÜ bei Rot kreuzenden Pkw, ein defektes Signal oder waren es die zwei Schüler, die beim Aussteigen am letzten Wagen einen Post-it auf die Lichtsensoren der Tür geklebt haben?

Wer zahlt also, wenn man es wirklich gerecht machen will? Und wer zahlt bei unbekanntem Verschulden: Wer waren die zwei Schüler???

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 22.02.2023, 17:27 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Vielleicht sollte man überlegen, ein Upgrade des Deutschland-Tickets für den Fernverkehr anzubieten? Diese Trennung zwischen Regional- und Fernverkehr wird immer lächerlicher hab ich das Gefühl.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Geld.

musicus, Mittwoch, 22.02.2023, 17:32 (vor 1141 Tagen) @ J-C

Vielleicht sollte man überlegen, ein Upgrade des Deutschland-Tickets für den Fernverkehr anzubieten?

Sollte man.

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

Dieter4711, Mittwoch, 22.02.2023, 18:58 (vor 1141 Tagen) @ J-C

Das Upgrade gibt es doch. Die BC100.

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

Dieter4711, Mittwoch, 22.02.2023, 19:15 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Dieter4711, Mittwoch, 22.02.2023, 19:16

Die geforderten Änderungen sind nicht praktikabel.

Es wird ja pauschal von einem (angeblich) erheblich preisreduzierten Ticker ausgegangen.
Um das zu beurteulen müsste für jedes Ticket nachgehalten werden welche einzelnen Fahrten der Kunde damit bislang im Monat getätigt hat und welche er zukünftig noch durchführen würde.
Bis zu einer Grenze von EUR 98,00 für normale Fahrscheine für die Fahren würde ja kein erheblich preisreduziertes Ticket vorliegen. Erst darüber.

Das ganze kann durch flächendeckende Überwachung und Registrierung der einzelnen Fahrten und Fahrgäste mit Sicherheit und hohen Kosten geleistet werden, wäre allerding nicht legal.

Gruss
Dieter

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 22.02.2023, 19:17 (vor 1141 Tagen) @ Dieter4711

Das Upgrade gibt es doch. Die BC100.

Dazu noch ein Interrailticket global, und dem fahren sind fast keine Grenzen gesetzt.

So bin ich heute spontan nach Wien gefahren.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Sie sitzen voll in der Sch... - Revolution nicht zu stoppen

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 22.02.2023, 20:29 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Der Blaschke, Mittwoch, 22.02.2023, 20:29

Hey.

Es ist schon seltsam, dass sich ausgerechnet die DB hier am ausführlichsten über die Regelung beschwert. Für die DB ist das erstmal linke Tasche, rechte Tasche.
Ein Teil der Verspätungen wird ja durch Dritt-EVU verursacht, auf deren Kosten sich die DB AG durchaus erkleckliche Beträge hinzuverdient und zwar ein Vielfaches dessen, was der 10€ Super-Sparkunde pro Fahrt bringt.

Eben.

Du musst allerdings zugeben, dass musicus mit seiner These Recht behalten hat, dass das politisch und verkehrstechnisch Zündstoff geben würde.

Ja natürlich! Die Regierung hat völlig ungewollt Prozesse in Gang gesetzt, die einfach nicht mehr zu stoppen sind.

Das 9 €-Ticket war bekanntlich ein reines Abfallprodukt als Goodie für die Grünen zwecks Ruf als Ökopartei.

Dann wurde es DER Kracher des Jahres; niemand sprach vom Tankrabatt. Das war schon alles so gar nicht gewollt.

Und jetzt ist der Geist so weit aus der Flasche, dass Politik und Autoindustrie ihn einfach nicht mehr in die Flasche zurückbekommen. Selbst die ewige Verzögerungstaktik hilft nicht weiter - das 9 €-Ticket wird einfach nicht vergessen und die Forderung nach einem solchen Pauschalticket erlischt einfach nicht.

Da sitzen sie in der Politik in der Sch... - sie müssen Geld raushauen; der Bürger gibt einfach keine Ruhe.

Und die Verantwortlichen im ÖV sitzen ebenfalls genauso in der Sch...: das System ist vom Prinzip sehr extremst kleinteilig organisiert. Der Horizont endet meist sehr früh; Ortsgrenze, Kreisgrenze, Landesgrenze. Jeder Dorfsheriff will auch mitreden. Und jeder will seinem örtlichen Unternehmen auch was vom Kuchen abgeben. Und jetzt sollen sie plötzlich, na ja, global jetzt nicht, aber deutschlandweit denken. Da ist der Kreistagschef der Chef des Miniverbundes, der den Kraut- und Rüben-10-Busse-Unternehmen im Landkreis etwas Schulverkehr und ein bißchen Linienbus finanziert. Rund um Flensburg z.B. Und jetzt sollen da Leute mitfahren dürfen, die die Dauerkarte in Freiburg oder Berlin oder Plauen gekauft haben. Und selbst wenn sie sie in Flensburg kaufen, ist sie in vielen Fällen günstiger. Und was hat der Flensburger Unternehmer davon, dass sein Kunde mit dem Ding auch in Plauen, Berlin und Freiburg rumfahren darf. Das sorgt nur dann dort für dieselbe Unruhe.

Dass es da zu Verwerfungen, Unruhe und Panik kommt, ist doch völlig logisch!

Und es wäre das ZWEITE GROSSE WUNDER, wenn das Ticket tatsächlich eingeführt wird und dann auch flächendeckend gilt.

Die fahraktive Kundschaft ist jedenfalls zappelig - ich werde regelmäßig angesprochen, ob ich als Eisenbahner denn schon genaueres wissen.

Und das alles, weil nach einer langen Verhandlungsnacht am heraufziehenden Morgen alle Beteiligten müde waren und SPD und vor allem FDP nicht anderes einfiel, als zum Ausgleich für den Autofahrersegen das Bahnpauschalticket zu erfinden. Ein ähnlich großes Missgeschick wie damals bei den DDR-Herrschern, die ihre Ideen zur vorübergehenden Ausreise auch nicht zu Ende bedacht hatten, vor sich hin dilettierten und ihr Plan aus ihrer Sicht im Chaos endete. Von der Dimension her ist das Deutschlandticket eine ähnliche Revolution!

War nie so geplant und nie so gewollt - und läßt sich trotzdem nicht mehr stoppen. Weil der Bürger fordert.

Ich denke, man muss aber auch sehen, dass das Deutschlandticket den Fernverkehr insgesamt, selbst wenn man die Erlöse aus Zusatztickets gegenrechnet, eher kannibalisiert. Es werden viele Leute aus den Zeitkartentarifen im Fernverkehr abwandern und das natürlich umso mehr, je attraktiver das Deutschlandticket in Punkto Preis, Geltungsbereich und Fahrgastrechte ausgestaltet wird.

Der Kannibalisierungseffekt läßt sich ja exakt ermitteln. Ganz einfach sogar. Wie in der Vergangenheit bei SWT und QdL auch: durch Fahrgastbefragungen.

Die durchschnittlichen Reiseweiten und die Relationen, die gefahren werden, sind sehr genau bekannt.


Schöne Grüße von jörg

Ach ja: und plötzlich herrscht Wettbewerb. Permanent! ALARM.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 22.02.2023, 21:00 (vor 1141 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Der Blaschke, Mittwoch, 22.02.2023, 21:02

Hey.

Da kommt noch dazu: da das Ticket bundesweit gültig und einheitlich ist, kann ich das als Kunde ja kaufen, wo ich will. Ich als Osnabrücker muss das Ding doch nicht bei meiner Stadtwerke bestellen. Kann ich doch auch bei der EVAG in Essen kaufen. Oder bei Cottbusverkehr.

Plötzlich herrscht also eine Art Wettbewerb. Das kennt man in der Branche gar nicht. Panik! Man hat sich doch gemütlich eingerichtet im stetigen Rinnsal der Subvention und Staatskohle. Und plötzlich ist das alles gar nicht mehr so selbstverständlich. Warum wohl hat die BVG ein Werbefilm zur Kaufanimation produziert? Warum wohl bieten einige Unternehmen/Verbünde das Ticket im Vorverkauf an - es kann schon rein technisch und auch logisch nie knapp werden oder ausverkauft sein. Warum Vorverkauf????

Plötzlich muss sich also jedes Unternehmen darum kümmern, dass das Ticket bei ihm gekauft wird und damit die Einnahmen zumindest erstmal in der eigenen Kasse landen!!! Als Unternehmen muss man plötzlich kundenfreundlich sein. Aktiv werden. Wettbewerb! Kein Wunder, dass da überall Panik und Unruhe herrscht; ist doch logisch.

Und natürlich ist da die marktbeherrschende Auskunftei/Verkaufsstelle namens 'DB Navigator' plötzlich ein noch größeres Problem für alle (außer der DB) als ohnehin schon.


Da werden wir noch sehr viel Zoff und sehr viel Diskussionen erleben. Die Folgen für das ganze ÖV-System sind dabei noch gar nicht abzusehen. Das macht es ja so spannend.

Tja ... hätte die FDP damals das von den Grünen geforderte Autobahn-Tempolimit akzeptiert ... - die ÖV-Branche würde weiter friedlich dösig in ihrer Nische vor sich hin dümpeln und kleingeistig ihrem Tarifurwald frönen. Stattdessen Panik, Aufruhr, Arbeit - ein ganz neues Leben. Was da in den Kreisen wohl an Beruhigungspillen und Happymachern geschluckt wird und an therapeutischem Geleitschutz nötig ist ... Sie tun mir da manchmal direkt etwas leid.


Schöne Grüße von jörg

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

Barzahlung, Mittwoch, 22.02.2023, 21:35 (vor 1141 Tagen) @ J-C

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

Zum Leistungsangebot der Tarifgemeinschaften gehören immer nur Verkehrsleistungen, die der Reglementierung des ÖPNV unterliegen, d.h. mit einer Konzession fahren.
Andere Verkehrsleistungen, das zählt als SPFV, gehören nicht dazu. Betreiber solcher Verkehre haben weder Anspruch auf Einnahmeanteile aus dem Verkauf von Fahrkarten der Tarifgemeinschaften, noch bestehen rechtliche Verpflichtungen, Fahrgäste mit deren Fahrausweisen zu befördern oder an einem gemeinsamen Tarif mitzuwirken.
Die müssen eigene Fahrkarten verkaufen und damit ihr Angebot decken.

Vielleicht sollte man überlegen, ein Upgrade des Deutschland-Tickets für den Fernverkehr anzubieten?

Wie soll das Deines Erachtens aussehen?

Diese Trennung zwischen Regional- und Fernverkehr wird immer lächerlicher hab ich das Gefühl.

Nein, die ist nicht lächerlich. Das ist sehr vernünftig, dass Fahrgäste vorrangig Verkehre nutzen sollten, die vom Steuerzahler finanziert werden. Es ergibt keinen Sinn von staatlicher Seite defizitäre Verkehrsleistungen für die Daseinsvorsorge bereitzustellen, die dann am Ende nur Luft durch die Gegend fahren, weil Angebote eines Dritten, die sich eigentlich selber tragen können, das attraktivere Angebot darstellen.

Der Fernverkehr soll Verkehrsbedürfnisse befrieden, die durch den ÖPNV nicht befriedet werden können.

OT: Zur Trennung Nahverkehr<-->Fernverkehr

michael_seelze, Mittwoch, 22.02.2023, 22:16 (vor 1141 Tagen) @ Barzahlung

Diese Trennung zwischen Regional- und Fernverkehr wird immer lächerlicher hab ich das Gefühl.


Nein, die ist nicht lächerlich. Das ist sehr vernünftig, dass Fahrgäste vorrangig Verkehre nutzen sollten, die vom Steuerzahler finanziert werden. Es ergibt keinen Sinn von staatlicher Seite defizitäre Verkehrsleistungen für die Daseinsvorsorge bereitzustellen, die dann am Ende nur Luft durch die Gegend fahren, weil Angebote eines Dritten, die sich eigentlich selber tragen können, das attraktivere Angebot darstellen.

Fließt kein staatliches Geld in den Fernverkehr (Infrastruktur + Fahrzeuge)?
Daseinsvorsorge gilt doch auch noch dann, wenn mit dem Vorsorgen kein Gewinn zu erwirtschaften ist.
Wobei ja nur das "Wohl der Allgmeinheit" im Grundgesetz steht. Mitunter wird darunter das
verstanden, was die entsprechend dem Wählerwillen zusammengesetzten Legislativorgane Bundestag und Bundesrat beschließen.
GG Artikel 87 e (4) und (5) [Auszug:]

(4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(5) Gesetze auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Die Trennung zwischen Nahverkehr und Fernverkehr ist künstlich geschaffen worden.

Eine Begriffsbestimmung findet sich in §2 (12) AEG:

Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Nun kann man argumentieren, dass kein Zweifel bestehe.
Ich meine hingegen, dass sich Züge finden ließen, deren Verkehren aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden und die nicht den Produktklassen des SPFV zugeordet werden, aber bei denen es sich gleichwohl nach der AEG-Definition, zumindest auf Abschnitten ihres Laufweges, nicht um Schienenpersonennahverkehr handelt.

Der Fernverkehr soll Verkehrsbedürfnisse befrieden, die durch den ÖPNV nicht befriedet werden können.

Na hoffentlich stellt der Fernverkehr keinen casus belli dar. Verkehrsbedürfnisse und Verkehrsnachfrage werden befriedigt, so auch im AEG a.F. enthalten.

Kostet dann mehr als das Achtfache. Also: Geld.

musicus, Mittwoch, 22.02.2023, 22:44 (vor 1141 Tagen) @ Dieter4711

- kein Text -

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

musicus, Mittwoch, 22.02.2023, 22:47 (vor 1141 Tagen) @ Dieter4711

Die geforderten Änderungen sind nicht praktikabel.

Sind sie schon. Die Frage ist eher, ob sie politisch erwünscht sind.

Es wird ja pauschal von einem (angeblich) erheblich preisreduzierten Ticker ausgegangen.
Um das zu beurteulen müsste für jedes Ticket nachgehalten werden welche einzelnen Fahrten der Kunde damit bislang im Monat getätigt hat und welche er zukünftig noch durchführen würde.

Wieso das denn?

Bis zu einer Grenze von EUR 98,00 für normale Fahrscheine für die Fahren würde ja kein erheblich preisreduziertes Ticket vorliegen. Erst darüber.

Nein. Das kommt mir jetzt doch ausgedacht vor.

Das ganze kann durch flächendeckende Überwachung und Registrierung der einzelnen Fahrten und Fahrgäste mit Sicherheit und hohen Kosten geleistet werden, wäre allerding nicht legal.

Schwer zu glauben.

Zum Nahverkehr und Fernverkehr

Henrik, Mittwoch, 22.02.2023, 23:40 (vor 1141 Tagen) @ michael_seelze

Fließt kein staatliches Geld in den Fernverkehr (Infrastruktur + Fahrzeuge)?

Nein, grundsätzlich nicht.
Abgesehen von der Subventionen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf ihre Fahrkarten erhalten Unternehmen des Fernverkehrs keinen einzigen Cent staatliches Geld.
Sowohl ihre Fahrzeuge als auch ihre Infrastruktur finanzieren diese Unternehmen selbst.

Eine Begriffsbestimmung findet sich in §2 (12) AEG:

Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Nun kann man argumentieren, dass kein Zweifel bestehe.
Ich meine hingegen, dass sich Züge finden ließen, deren Verkehren aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden und die nicht den Produktklassen des SPFV zugeordnet werden, aber bei denen es sich gleichwohl nach der AEG-Definition, zumindest auf Abschnitten ihres Laufweges, nicht um Schienenpersonennahverkehr handelt.

Es bestehen keine Zweifel, s.o.

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

Dieter4711, Donnerstag, 23.02.2023, 06:17 (vor 1140 Tagen) @ musicus

Die geforderten Änderungen sind nicht praktikabel.

Sind sie schon. Die Frage ist eher, ob sie politisch erwünscht sind.

Die Forderung zu beurteilen, ob es sich bei dem Ticket um ein erheblich reduziertes handelt, ist nicht praktikabel, weil das nicht pauschal sondern immer nur für jeden einelnen Nutzer und jeden einzelnen Monat beurteilt werden kann.

Es wird ja pauschal von einem (angeblich) erheblich preisreduzierten Ticker ausgegangen.
Um das zu beurteulen müsste für jedes Ticket nachgehalten werden welche einzelnen Fahrten der Kunde damit bislang im Monat getätigt hat und welche er zukünftig noch durchführen würde.

Wieso das denn?

Eben um festzustellen, ob das Ticket erheblich preisreduziert ist.

Bis zu einer Grenze von EUR 98,00 für normale Fahrscheine für die Fahren würde ja kein erheblich preisreduziertes Ticket vorliegen. Erst darüber.

Nein. Das kommt mir jetzt doch ausgedacht vor.

Ausgedacht wäre es nur, wenn jeder der ein solches Ticket erwirbt auch im jeweilige Monat Fahrten tätigt, die normal mindestens das doppelte kosten würden. Eben jene 98 EUR.

Wenn sich beispielsweise jemand ein solches Ticket erwirbt um an vier Wochenenden im Monat von Wuppertal nach Köln und zurück zu reisen, dann zahlt er 49 EUR. Der Normalpreis seiner Fahrten wäre allerdings 4 * 2 * 12,12 EUR = 96.96 EUR. Also nicht erheblich preisreduziert, da die 50 % Grenze nicht erreicht wird. Wird jetzt jedoch noch eine weitere Fahrt unternommen, ist das Ticket erheblich preisreduziert, da die 50 % Grenze überschritten wird.

Das ganze kann durch flächendeckende Überwachung und Registrierung der einzelnen Fahrten und Fahrgäste mit Sicherheit und hohen Kosten geleistet werden, wäre allerding nicht legal.

Schwer zu glauben.

Was ist schwer zu gleuben? Das eine flächendeckende Erfassung aller Fahrten pro Person und Ticket nicht legal ist?
Für eine korrekte Beurteilung der "erheblich preisreduziert" Eigenschaft des Tickets wäre das aber notwendig.

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

musicus, Donnerstag, 23.02.2023, 07:14 (vor 1140 Tagen) @ Dieter4711

Und bei den bereits bestehenden erheblich ermäßigten Fahrkartenangeboten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket u.a.m.) wird das alles so gehandhabt, wie von dir erläutert? Weil es dort praktikabel ist, hm? Einschließlich der detaillierten individuellen Personenüberwachung?

Zum Nahverkehr und Fernverkehr

J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 23.02.2023, 07:56 (vor 1140 Tagen) @ Henrik

Würde Geld fließen, gäbe es wohl mehr Fernverkehr zum günstigeren Preis. Da müsste der Staat aber genau dies beabsichtigen. In Deutschland ist eigenwirtschaftlicher Fernverkehr halt leichter durchsetzbar als in Österreich oder Tschechien. Aber man merkt halt öfters, dass es an seine Grenzen stößt. Sei es beim Angebot an sich oder der Taktdichte. Ich glaube eine Relation wie Wien - Graz könnte man derzeit nicht mit eigenwirtschaftlichen Fernverkehr im Stundentakt abbilden. Und sowas in der Art findet man auch in Deutschland. Da fährt ein Fernverkehr halt nicht so oft, wenn er es überhaupt tut.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Apple Watch Unterstützung und Komfortkündigung

Hansjörg, Donnerstag, 23.02.2023, 08:07 (vor 1140 Tagen) @ Der Blaschke

Das ist alles richtig. Am Ende gewinnt das Unternehmen den Zuschlag was die Beste Kündigungsoption anbietet. Damit man nicht in der Abofalle hängt. Zusätzlich hat die BVG auch Apple Watch Unterstützung. Das ist ein wichtiges Kaufkriterum was sonst wenige Verkehrsbetriebe auf dem Schirm haben.

MfG Hansjörg

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.02.2023, 09:53 (vor 1140 Tagen) @ Dieter4711

Das Upgrade gibt es doch. Die BC100.

Mit der ich - im Gegensatz zum Deutschlandticket - keine der fussläufig zu meiner Wohnung haltenden Straßenbahnen bis zu ihrer Endstation nutzen darf. Oder soll sich das ab Mai ändern?

--
Weg mit dem 4744!

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

Dieter4711, Donnerstag, 23.02.2023, 10:23 (vor 1140 Tagen) @ JeDi

Das Upgrade gibt es doch. Die BC100.


Mit der ich - im Gegensatz zum Deutschlandticket - keine der fussläufig zu meiner Wohnung haltenden Straßenbahnen bis zu ihrer Endstation nutzen darf. Oder soll sich das ab Mai ändern?

Nein. Wozu denn die BC100 wäre ja nur das Upgrade zum 49 EUR Ticket um den Fernverkehr zu nutzen. Das Upgade wird natürlich zusätzlich zum Basisticket benötigt.

Gruss
Dieter

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

Dieter4711, Donnerstag, 23.02.2023, 10:24 (vor 1140 Tagen) @ musicus

Und bei den bereits bestehenden erheblich ermäßigten Fahrkartenangeboten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket u.a.m.) wird das alles so gehandhabt, wie von dir erläutert? Weil es dort praktikabel ist, hm? Einschließlich der detaillierten individuellen Personenüberwachung?

Nein. Aber nur weil dort Fehler gemacht werden, bedeutet das ja nicht, dass diese bei neuen Tickets auch gemacht werden müssen.

Warum nimmt der Fernverkehr nicht teil?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.02.2023, 10:27 (vor 1140 Tagen) @ Dieter4711

Die BC100 ist aber ja eben kein Upgrade zum Basisticket, sondern ein eigenes Angebot - mit dem der SPNV und der ÖPNV der Cityticket-Städte dann doppelt bezahlt sind.

--
Weg mit dem 4744!

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

musicus, Donnerstag, 23.02.2023, 10:39 (vor 1140 Tagen) @ Dieter4711

Und bei den bereits bestehenden erheblich ermäßigten Fahrkartenangeboten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket u.a.m.) wird das alles so gehandhabt, wie von dir erläutert? Weil es dort praktikabel ist, hm? Einschließlich der detaillierten individuellen Personenüberwachung?


Nein.

Na also! Und doch kann man diese Angebote - völlig unumstritten übrigens - seriöserweise als erheblich ermäßigt definieren und vermarkten.

Aber nur weil dort Fehler gemacht werden...

Welche denn? Findet für deinen Geschmack zu wenig Überwachung statt?

...bedeutet das ja nicht, dass diese bei neuen Tickets auch gemacht werden müssen.

Ich komme nicht so richtig drauf, wo du nun beim Deutschlandticket den Fehler siehst.

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

Dieter4711, Donnerstag, 23.02.2023, 10:54 (vor 1140 Tagen) @ musicus

Und bei den bereits bestehenden erheblich ermäßigten Fahrkartenangeboten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket u.a.m.) wird das alles so gehandhabt, wie von dir erläutert? Weil es dort praktikabel ist, hm? Einschließlich der detaillierten individuellen Personenüberwachung?


Nein.

Na also! Und doch kann man diese Angebote - völlig unumstritten übrigens - seriöserweise als erheblich ermäßigt definieren und vermarkten.

Aber nur weil dort Fehler gemacht werden...

Welche denn? Findet für deinen Geschmack zu wenig Überwachung statt?

Nein, der Fehler ist die Vermartung als "erheblich ermäßigt".

...bedeutet das ja nicht, dass diese bei neuen Tickets auch gemacht werden müssen.

Ich komme nicht so richtig drauf, wo du nun beim Deutschlandticket den Fehler siehst.

Das DE-Ticket hat keinen Fehler. Nud die von einigen gewollte Einstufung als erheblich ermäßigt.

Aber ist ja alles kein Problem. Dann wird zukünftig einfach nur noch unterschieden zwischen Tickets zum "Normalpreis" oder mit BC25 Rabatt. Da gilt dann die Regel dass die Nutzung höherwertiger Züge bei zu erwartenden Verspätigungen >= 20 Minuten gestattet ist.
Und bei allen anteren Tickets dann eben nicht. Gilt dann aber auch für Tickets mit BC50 Rabatt, weil diese ja auch mindestens 50% preisreduziert und damit erheblich verbilligt sind.

Dann dürften alle zufrieden sein.

DB, mofair und VDV fordern Schwächung der FGR beim D-Ticket

musicus, Donnerstag, 23.02.2023, 11:07 (vor 1140 Tagen) @ Dieter4711

Na also! Und doch kann man diese Angebote - völlig unumstritten übrigens - seriöserweise als erheblich ermäßigt definieren und vermarkten.

Aber nur weil dort Fehler gemacht werden...

Welche denn? Findet für deinen Geschmack zu wenig Überwachung statt?

Nein, der Fehler ist die Vermartung als "erheblich ermäßigt".

Kann man so sehen. Persönlich bin ich anderer Meinung.

Das DE-Ticket hat keinen Fehler. Nud die von einigen gewollte Einstufung als erheblich ermäßigt.

Auch das sehe ich anders. Meines Erachtens liegt hier der Fehler im unausgereiften Konzept und dessen unklaren und damit in der konkreten Angebotsgestaltung unzureichend verwirklichten Zwecken und Zielsetzungen. Die Definitionsfrage um 'erheblich ermäßigtes Angebot' oder nicht ist da in letzter Konsequenz ein nachrangiger Nebenschauplatz.

Aber ist ja alles kein Problem. Dann wird zukünftig einfach nur noch unterschieden zwischen Tickets zum "Normalpreis" oder mit BC25 Rabatt. Da gilt dann die Regel dass die Nutzung höherwertiger Züge bei zu erwartenden Verspätigungen >= 20 Minuten gestattet ist.
Und bei allen anteren Tickets dann eben nicht. Gilt dann aber auch für Tickets mit BC50 Rabatt, weil diese ja auch mindestens 50% preisreduziert und damit erheblich verbilligt sind.

Das Einsparpotential bei den erheblich ermäßigten Angeboten - und übrigens auch beim Deutschland-Ticket - übersteigt den Betrag eines jeweils um bloß 50% reduzierten Flexpreises noch bei weitem!

Zum Fernverkehr

Henrik, Donnerstag, 23.02.2023, 16:47 (vor 1140 Tagen) @ J-C

Würde Geld fließen, gäbe es wohl mehr Fernverkehr zum günstigeren Preis. Da müsste der Staat aber genau dies beabsichtigen.

Beabsichtigt der Bund ja auch.
Zielmarke Verdoppelung der Anzahl der Fahrgäste bis 2030.
Mit der Absenkung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz sind die Tickets erheblich günstiger geworden, das führte zu Millionen von zusätzlichen Kunden.
Im Frühling gabs die Auszahlung der Corona-Hilfen, die nahezu komplette Erstattung der Trassenentgelte - das bekamen die Fahrgäste zu spüren mit massenhaft günstigen Sparpreisen.
Es folgten ein Fahrgastrekordmonat nach dem anderen.
Über die letzten Monate die drastisch geänderte geopolitische Lage. Der Staat zockt die Bürger ab bis zum geht nicht mehr. Er langt beim Straßenverkehr aber erheblich stärker zu als beim ICE. Der ICE wird also nochmal weiter erheblich billiger. Da konnte der Staat nicht so direkt was für, aber wenns darum geht, die Bürger abzuzocken, ist die rotgrün geführte Bundesregierung immer gern dabei. Hier ja zu unserem ICE-Vorteil.

In Deutschland ist eigenwirtschaftlicher Fernverkehr halt leichter durchsetzbar als in Österreich

Die Struktur.. die Grundlage ist eine gänzlich andere,
Distanzen größer, mehrere Metropolen, Metropolregionen - viertgrößte Volkswirtschaft der Welt,
zahlreiche innerdeutsche Flugverbindungen

Schuld des Kunden?

chriL999, Freitag, 24.02.2023, 19:14 (vor 1139 Tagen) @ Artur Donar

Man muss aber feststellen, dass es die DB den "Schnorrern" zunehmend schwer macht: ob es nun tägliches Futtern in den Lounges ist ohne Ticket, absichtliches Verlängern der Reise mit knappsten möglichen Umstiegen und die FGR abzugreifen (Abbruch für Gratisreise oder zumindest 25% zurück) durch Sperrung von manchen knappen Anschlüssen, Missbrauch einer 1-Monat gültigen Karte ins Ausland für wiederholte Reisen innerhalb Deutschlands, fälschlicherweise bepreisbare Rück- und Rundfahrten als einfache Fahrt oder eben die Gratis-FV Reise durch Beobachtung der Verspätung von RIS bei Vorliegen des 9-/49 Euro Tickets.

Und nicht vergessen die Sache mit dem Via/Zwischenhalt identisch mit einem gleichgestellten Bahnhof: Auch der Trick wurde nach vielen Jahrzehnten abgeschafft (vor wenigen Wochen).

Verkehrsminister Nds sagt: Ticket beim Kleinen kaufen.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 25.02.2023, 13:20 (vor 1138 Tagen) @ Der Blaschke

Hey.

Da kommt noch dazu: da das Ticket bundesweit gültig und einheitlich ist, kann ich das als Kunde ja kaufen, wo ich will. Ich als Osnabrücker muss das Ding doch nicht bei meiner Stadtwerke bestellen. Kann ich doch auch bei der EVAG in Essen kaufen. Oder bei Cottbusverkehr.

Und natürlich ist da die marktbeherrschende Auskunftei/Verkaufsstelle namens 'DB Navigator' plötzlich ein noch größeres Problem für alle (außer der DB) als ohnehin schon.

Passend dazu die Meldung, dass Niedersachsens Verkehrsminister Lies appelliert, das Ticket beim regionalen kleinen Anbieter vor Ort zu kaufen.


https://www.om-online.de/politik/lies-49-euro-ticket-beim-regionalen-unternehmen-kaufen...


Mischt sich der Minister in den Wettbewerb ein ... Irre.


Schöne Grüße von jörg

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum