BB-Änderung bzgl. Plätze für schwerbehinderte Menschen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 15.02.2023, 21:02 (vor 1038 Tagen)

In den BB PV vom 14.02.2023 findet sich in Mummer 6.1 eine Änderung, die den Kreis der Personen, für die (entsprechend gekennzeichnete) Plätze bei Bedarf zu räumen sind, ausweitet. Während bisher viele Jahre lang

Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen [...] bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen [waren]

sind nunmehr

Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität [...]bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen

Für den Vorrang genügt also eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität. Ich frage mich, ab wann ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Es müsste ja ein Leiden am Bewegungsapparat genügen, denn dieses schränkt die Beweglichkeit (= Mobilität) ein.
Die Änderung ist zu begrüßen, da nun mehr Menschen als bisher Vorrang vor anderen Reisenden genießen dürften.

Wie wird der Vorrang ermittelt?

Hansjörg, Mittwoch, 15.02.2023, 21:06 (vor 1038 Tagen) @ michael_seelze

In den BB PV vom 14.02.2023 findet sich in Mummer 6.1 eine Änderung, die den Kreis der Personen, für die (entsprechend gekennzeichnete) Plätze bei Bedarf zu räumen sind, ausweitet. Während bisher viele Jahre lang

Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen [...] bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen [waren]

sind nunmehr

Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität [...]bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen

Für den Vorrang genügt also eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität. Ich frage mich, ab wann ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Es müsste ja ein Leiden am Bewegungsapparat genügen, denn dieses schränkt die Beweglichkeit (= Mobilität) ein.
Die Änderung ist zu begrüßen, da nun mehr Menschen als bisher Vorrang vor anderen Reisenden genießen dürften.

Ganz einfach. Aus der Praxis ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 15.02.2023, 21:18 (vor 1038 Tagen) @ Hansjörg

Hallo.

Ich setz mich hier hin, wenn mir danach ist.

[image]

Jede Inaugenscheinnahme wird die Berechtigung bestätigen.

[image]

Paßt.

Schöne Grüße von jörg

Praxis schlägt Theorie

baseldb, Basel, Donnerstag, 16.02.2023, 07:31 (vor 1038 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo Herr j. Blaschke,

mal wieder ein exzellenter Beitrag. Weiter so!

--
Freundliche Grüsse

BB-Änderung bzgl. Plätze für schwerbehinderte Menschen

sibiminus, Mittwoch, 15.02.2023, 21:47 (vor 1038 Tagen) @ michael_seelze

Ich frage mich, ab wann ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Es müsste ja ein Leiden am Bewegungsapparat genügen, denn dieses schränkt die Beweglichkeit (= Mobilität) ein.

Das ist eine Formulierung die so aus der TSI PRM kommen dürfte, vielleicht findet sich dort auch eine Definition. Aber es bedarf nicht zwingend ein Leiden am Bewegungsapparat, um in der Mobilität eingeschränkt zu sein. Das ist ein sehr weites Feld.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

TSI PRM Bestimmung eingeschränkte Mobilität

michael_seelze, Mittwoch, 15.02.2023, 22:12 (vor 1038 Tagen) @ sibiminus

Ich frage mich, ab wann ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Es müsste ja ein Leiden am Bewegungsapparat genügen, denn dieses schränkt die Beweglichkeit (= Mobilität) ein.

Das ist eine Formulierung die so aus der TSI PRM kommen dürfte, vielleicht findet sich dort auch eine Definition. Aber es bedarf nicht zwingend ein Leiden am Bewegungsapparat, um in der Mobilität eingeschränkt zu sein. Das ist ein sehr weites Feld.

Danke für den Hinweis. Die Definition des Begriffs "Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität" lautet nach dem Anhang 2.2 zur TSI PRM:

„Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ sind Personen mit dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren der vollen, effektiven und gleichberechtigten Benutzung von Beförderungsmitteln entgegenstehen können, oder Personen, die aufgrund ihres Alters bei der Benutzung von Beförderungsmitteln nur eingeschränkt mobil sind.
Die Beförderung übergroßer Gegenstände (beispielsweise Fahrräder und sperriges Gepäck) fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser TSI.

Es ist also in der Tat ein weites Feld.

Anzeige Vorrangplatz

tom66, Donnerstag, 16.02.2023, 11:33 (vor 1037 Tagen) @ michael_seelze

Ich hatte in einigen Zügen auch schon die neue elektronische Anzeige gesehen. Dort erschien statt Schwerbehind. dann die Anzeige Vorrangplatz.

Eingeschränktes Sozialverhalten.

sfn17, Donnerstag, 16.02.2023, 11:34 (vor 1037 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von sfn17, Donnerstag, 16.02.2023, 11:36

Es ist also in der Tat ein weites Feld.

So weit, dass nassforsche Büromiezen und sportive Sneakerträger sich als aufgrund Geizes behindert sehen und deshalb sich an einer Tür des Wagens 1 sprungbereit stellen, um an aussteigenden Fahrgästen vorbei zu den Vorrangplätzen zu sprinten.

Was auch sein kann: Vorrangplatz heißt irgendwie auch "Platz für Privilegierte". Obengenannte Subjekte sehen sich als leistungstragend und damit privilegiert.

BB-Änderung bzgl. Plätze für schwerbehinderte Menschen

idle2, Donnerstag, 16.02.2023, 16:03 (vor 1037 Tagen) @ michael_seelze

Warum können diese Sitzplätze dann von jedem Fahrgast reserviert werden?

Nein, kann man nicht. Wie kommst Du darauf?

loco_mo, Plüschetage, Donnerstag, 16.02.2023, 16:31 (vor 1037 Tagen) @ idle2

- kein Text -

Weil es so ist.

idle2, Freitag, 17.02.2023, 12:16 (vor 1036 Tagen) @ loco_mo

Siehe selbst, auch Comfortplätze lassen sich von jedermann seit ein paar Monaten im 4110er reservieren:

https://ibb.co/2s91d1z

Ist nicht so.

sfn17, Samstag, 25.02.2023, 14:31 (vor 1028 Tagen) @ idle2
bearbeitet von sfn17, Samstag, 25.02.2023, 14:32

Siehe selbst, auch Comfortplätze lassen sich von jedermann seit ein paar Monaten im 4110er reservieren:

https://ibb.co/2s91d1z

Das ist in einem IC, wo vielleicht noch Updates kommen.
Außerdem weist das System auch "so" einige Plätze als für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aus. Taffe Büromieze und schneidiger Sneakersträger klicken natürlich sofort drauf.

Ich bezweifele, dass an dem im Screenshot markierten Platz "Vorrangplatz" steht.

Im ICE4 sind die Vorrangplätze in Wagen 1 jedenfalls nicht reservierbar.

Ist so.

idle2, Mittwoch, 01.03.2023, 09:13 (vor 1024 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von idle2, Mittwoch, 01.03.2023, 09:14

Siehe selbst, auch Comfortplätze lassen sich von jedermann seit ein paar Monaten im 4110er reservieren:

https://ibb.co/2s91d1z


Das ist in einem IC, wo vielleicht noch Updates kommen.

Was für Updates meinst du denn?

Außerdem weist das System auch "so" einige Plätze als für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aus. Taffe Büromieze und schneidiger Sneakersträger klicken natürlich sofort drauf.

Also stimmt etwas mit dem Reservierungssystem nicht oder wie soll man die Aussage verstehen.

Ich bezweifele, dass an dem im Screenshot markierten Platz "Vorrangplatz" steht.

Genau das ist aber der Fall. Zumindest ein Piktogramm eines Männchens mit Bierbauch.


Im ICE4 sind die Vorrangplätze in Wagen 1 jedenfalls nicht reservierbar.

Aber im 4110er.

BB-Änderung bzgl. Plätze für schwerbehinderte Menschen

danielausberlin, Donnerstag, 16.02.2023, 18:46 (vor 1037 Tagen) @ michael_seelze

Für den Vorrang genügt also eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität.

Also kann praktisch jeder Autofahrer die Plätze nutzen.
- duck und weg -

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