Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

Marvin-GE, NRW, Mittwoch, 04.01.2023, 10:36 (vor 1077 Tagen)

Guten Tag und ein frohes neues Jahr,

ich bin aktuell etwas verwundert über die Entscheidungen des SC FGR. An lange Bearbeitungszeiten habe ich mich schon gewöhnt.
Ich habe im August einen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte geschickt für 2 Reisen aus dem Juli. Beide Fahrten wurden mit dem Semesterticket VRR/NRW (bzw. in dem Monat war es ja ein 9€-Ticket) durchgeführt. Aufgrund von ausfallenden Zügen habe ich jeweils ein Fernverkehrsticket gebucht und wollte mir diese erstatten lassen. Die Verspätung hätte jeweils mind. 60 Minuten betragen.
Der erste Fall wurde dann ohne Probleme im September ausgezahlt, aber vom zweiten Fall hörte ich auch über einen Monat später noch nichts. Nach einem Anruf konnte geklärt werden, dass der zweite Fall vergessen wurde. Nach weiteren 2 Monaten habe ich nun Ende Dezember einen Brief vom SC FGR erhalten, dass ein geeigneter Nachweis über den Preis der Zeitkarte fehlt. Also habe ich wieder angerufen und gefragt, wofür die Information benötigt wird. Die Frage wurde mit: „Brauchen wir halt“ beantwortet. Dass das Ticket in dem Monat 9€ wie jedes andere ÖPNV-Abo gekostet hat, interessierte nicht.
Ich habe jetzt noch einmal die Höhe der Semestergebühren und einen Brief mit der Teilerstattung aufgrund des 9-Tickets dahin geschickt. Warten wir mal ab, was passiert.
Nun aber zu den Fragen:

Kann sich jemand von euch erklären wofür der Preis des Semestertickets benötigt wird? Ich habe nur das Gefühl, dass wieder alles dran gesetzt wird, dass der Prozess verzögert wird und der Kunde aufgibt. Der Preis der Zeitfahrkarte ändert aus meiner Sicht nichts an der Erstattung des gekauften Fernverkehrstickets.
Wieso wurde der erste Fall ohne den „unbedingt erforderlichen“ Nachweis der Zeitfahrkarte erstattet? Hat sich das Prozedere geändert?
Hat jemand von euch ähnliche Probleme gehabt bei der Erstattung von Fernverkehrstickets bei Fahrten mit dem 9€-Ticket.

Ich würde gerne mal eure Erfahrungen hören.

Freundliche Grüße
Marvin

Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte

wachtberghöhle, Mittwoch, 04.01.2023, 13:14 (vor 1077 Tagen) @ Marvin-GE

Kann sich jemand von euch erklären wofür der Preis des Semestertickets benötigt wird?

Das FGR will einfach einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast um prüfen zu können, ob sie überhaupt für den Fall zuständig ist.

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 13:21 (vor 1077 Tagen) @ wachtberghöhle

Kann sich jemand von euch erklären wofür der Preis des Semestertickets benötigt wird?


Das FGR will einfach einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast um prüfen zu können, ob sie überhaupt für den Fall zuständig ist.

Moment. Du schreibst, dass FGR wolle "einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast", hingegen fragt das SC-FGR vom TE einen "Nachweis über den Preis". Preis und Besitz sind ja schon zwei sehr verschiedene Dinge und völlig unterschiedlich nachzuweisen.
Ich hatte die Geschichte mit dem Nachweis über den Preis auch schon einmal - und hab das bisher nicht weiterverfolgt. Wie soll man einen Preis nachweisen?

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen. Schwieriger ist das bei Fahrkarten, deren Gültigkeit man beim Ansehen nicht erkennen kann, z.B. Chipkarten aus Abos. Wie weist man z.B. bei einem Ticket2000 nach, welche Preisstufe drauf gebucht ist?

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 04.01.2023, 13:30 (vor 1077 Tagen) @ Proeter

Kann sich jemand von euch erklären wofür der Preis des Semestertickets benötigt wird?


Das FGR will einfach einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast um prüfen zu können, ob sie überhaupt für den Fall zuständig ist.


Moment. Du schreibst, dass FGR wolle "einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast", hingegen fragt das SC-FGR vom TE einen "Nachweis über den Preis". Preis und Besitz sind ja schon zwei sehr verschiedene Dinge und völlig unterschiedlich nachzuweisen.
Ich hatte die Geschichte mit dem Nachweis über den Preis auch schon einmal - und hab das bisher nicht weiterverfolgt. Wie soll man einen Preis nachweisen?

Die haben mich auch schonmal nach dem Preis der BC100F gefragt, nicht drauf geantwortet, da Brief noch gar nicht gelesen hatte,
und 3 Wochen später war der Fall dann ohne Antwort bearbeitet.

Ich würde die BC100 als Kopie schicken, und schreiben nichts, steht kein Preis drauf.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 04.01.2023, 13:51 (vor 1077 Tagen) @ EK-Wagendienst


Ich würde die BC100 als Kopie schicken, und schreiben nichts, steht kein Preis drauf.

Da könnte dann ein Experte Dir zurückschreiben wenn das Ticket nichts gekostet hat gibts auch nichts zurück ;)

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 04.01.2023, 14:03 (vor 1077 Tagen) @ Reservierungszettel


Ich würde die BC100 als Kopie schicken, und schreiben nichts, steht kein Preis drauf.


Da könnte dann ein Experte Dir zurückschreiben wenn das Ticket nichts gekostet hat gibts auch nichts zurück ;)

eben

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

wachtberghöhle, Mittwoch, 04.01.2023, 13:37 (vor 1077 Tagen) @ Proeter

Kann sich jemand von euch erklären wofür der Preis des Semestertickets benötigt wird?


Das FGR will einfach einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast um prüfen zu können, ob sie überhaupt für den Fall zuständig ist.


Moment. Du schreibst, dass FGR wolle "einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast", hingegen fragt das SC-FGR vom TE einen "Nachweis über den Preis". Preis und Besitz sind ja schon zwei sehr verschiedene Dinge und völlig unterschiedlich nachzuweisen.
Ich hatte die Geschichte mit dem Nachweis über den Preis auch schon einmal - und hab das bisher nicht weiterverfolgt. Wie soll man einen Preis nachweisen?

Preisliste?

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen.

Vielleicht geht es ja genau adarum. Der Textbausteingenearor hat sich hier für die Lösung: Wenn der Preis nachgewiesen kann, wird also das Semesterticket im Besitz des Antragstelklers sein und somit ein Beförderungsvertag bestehen.

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 14:56 (vor 1077 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 14:57

Wie soll man einen Preis nachweisen?


Preisliste?

Im relevanten Zeitraum des TE weicht der Preis ja von der Preisliste ab, weil auf 9 € gesenkt. Das weiß zwar jeder, aber der Nachweis ist dennoch schwierig. Ist natürlich eine Nickeligkeit, so einen Nachweis zu verlangen.

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen.


Vielleicht geht es ja genau adarum. Der Textbausteingenearor hat sich hier für die Lösung: Wenn der Preis nachgewiesen kann, wird also das Semesterticket im Besitz des Antragstelklers sein und somit ein Beförderungsvertag bestehen.

Beim Semesterticket ist der Nachweis evtl. noch schwieriger. Man bezahlt eine Semestergebühr, in der das Ticket enthalten ist. Deine Logikkette verstehe ich aber nicht. Der Nachweis des Beförderungsvertrages wäre ja erbracht, wenn es Semesterticket auf den Namen des Antragstellers vorgelegt werden kann. Preis und Besitz sind dabei irrelevant. Besitzen könnte das Semesterticket des TE auch seine Oma, der Beförderungsvertrag gilt weiterhin mit dem TE.

Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 04.01.2023, 13:38 (vor 1077 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 04.01.2023, 13:39

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen. Schwieriger ist das bei Fahrkarten, deren Gültigkeit man beim Ansehen nicht erkennen kann, z.B. Chipkarten aus Abos. Wie weist man z.B. bei einem Ticket2000 nach, welche Preisstufe drauf gebucht ist?

Bei Chipkarten mit der Quittung, bei T2000 auf Papier stellt sich die Frage nicht.

Ein Preisnachweis ist aber eigentlich nur erforderlich, wenn es um Verspätungsentschäsigungen geht, um die 25% korrekt berechnen zu können.

--
Weg mit dem 4744!

Quittung für Chipkarten?

Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 14:52 (vor 1077 Tagen) @ JeDi

Wie weist man z.B. bei einem Ticket2000 nach, welche Preisstufe drauf gebucht ist?


Bei Chipkarten mit der Quittung,

Habe noch nie eine Quittung bekommen. Wo kann ich sie anfordern?
Hab vor Jahren einen Antrag gestellt, dann kam ein paar Tage später die Chipkarte per Post und seither bucht das Unternehmen den Betrag vom Konto ab. Quittungen bekomme ich dafür nicht.

Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte

KBD_1880, Mittwoch, 04.01.2023, 13:33 (vor 1077 Tagen) @ Marvin-GE

Ich habe eine ähnliche (nicht ganz gleiche) Erfahrung mit dem SC FGR und der Erstattung von Aufwendungen für ein FV-Ticket mit dem 9€-Euro-Ticket gemacht:

Ende Juli bin ich mit zwei Mitstreitern von einer Millionenstadt in Norddeutschland in eine Millionenstadt am Rhein gefahren und wollte dabei die letzte Verbindung des Tages nutzen (Ankunft ca. 2 Uhr).

Dabei ist die erste RB ab Start leider ausgefallen, sodass wir einen durchgehenden IC genommen haben, der ca. 240€ mit Flexpreis für 3 Personen gekostet hat.

Da hat sich das SC FGR auch schön quergestellt und trotz eines ausführlichen (formlosen) Erstattungsantrags mehrmals mit unnötigen Nachfragen genervt: geplante Ankunftszeit, tatsächliche Ankunftszeit, usw.

Und das alles einzeln und nicht auf einmal. Insgesamt hat sich das Verfahren dann über 5 Monate gestreckt ehe dann nach 5 Monaten gezahlt worden ist.

Aber damit hatten wir gerechnet und waren uns schon am Tag der Fahrt bewusst, dass es so kommen wird. Schade, dass man sich da so sträubt und den Passagieren ihre Ansprüche so streitig machen will, etwas anderes kann ich dahinter nicht vermuten..

Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte

wachtberghöhle, Mittwoch, 04.01.2023, 13:39 (vor 1077 Tagen) @ KBD_1880

Ich habe eine ähnliche (nicht ganz gleiche) Erfahrung mit dem SC FGR und der Erstattung von Aufwendungen für ein FV-Ticket mit dem 9€-Euro-Ticket gemacht:

Ende Juli bin ich mit zwei Mitstreitern von einer Millionenstadt in Norddeutschland in eine Millionenstadt am Rhein gefahren und wollte dabei die letzte Verbindung des Tages nutzen (Ankunft ca. 2 Uhr).

Dabei ist die erste RB ab Start leider ausgefallen, sodass wir einen durchgehenden IC genommen haben, der ca. 240€ mit Flexpreis für 3 Personen gekostet hat.

Da hat sich das SC FGR auch schön quergestellt und trotz eines ausführlichen (formlosen) Erstattungsantrags mehrmals mit unnötigen Nachfragen genervt: geplante Ankunftszeit, tatsächliche Ankunftszeit, usw.

Und das alles einzeln und nicht auf einmal. Insgesamt hat sich das Verfahren dann über 5 Monate gestreckt ehe dann nach 5 Monaten gezahlt worden ist.

Aber damit hatten wir gerechnet und waren uns schon am Tag der Fahrt bewusst, dass es so kommen wird. Schade, dass man sich da so sträubt und den Passagieren ihre Ansprüche so streitig machen will, etwas anderes kann ich dahinter nicht vermuten..

Wieso streitig?
Es wurde im Sinne der Allgemeinheit halt nur genau der Anspruch geprüft.

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KBD_1880, Mittwoch, 04.01.2023, 13:45 (vor 1077 Tagen) @ wachtberghöhle

Weil zB die tatsächliche Ankunftszeit für einen Anspruch nach § 8 Abs. 1, 2 EVO irrelevant ist. Und da es sich um die letztmögliche NV-Verbindung handelte (die im Übrigen auf dem formlosen Anschreiben detailliert beschrieben worden ist), war auch klar, dass eine zu erwartende Verspätung von 20 Minuten gegeben war.

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gnampf, Mittwoch, 04.01.2023, 18:30 (vor 1076 Tagen) @ wachtberghöhle

Wieso streitig?
Es wurde im Sinne der Allgemeinheit halt nur genau der Anspruch geprüft.

Und dafür hat das SC FGR bei Vorliegen der notwendigen Informationen genau einen Monat Zeit. Und da die das selbst auch genau wissen fordern sie halt zum Ablauf der Frist einfach einige unsinnige oder bereits vorliegende Infos an. Schwups, wieder ein Monat, oder mit Glück auch Fall erledigt.
Hatten wir ja schon mehrfach in der letzten Zeit das Thema, schnell und problemlos gehts nur wenn der Automat den Fall positiv entscheiden mag. Ansonsten ziehts sich hin. Vielleicht aus Böswilligkeit, vielleicht auch nur aus Überlastung, wer weiß das schon so genau... spielt aber auch keine Rolle, denn ändert man eh nix dran. Ist davon ab bei anderen EVUs, die sich nicht dem SC FGR angeschlossen haben, aber ja auch nicht besser. Bei der NWB z.B. braucht man auch nicht vor Ablauf des Monats mit einer Reaktion zu rechnen. Da aber grundsätzlich, da alles manuell entschieden wird.

Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte

Murrtalbahner, Mittwoch, 04.01.2023, 14:06 (vor 1077 Tagen) @ KBD_1880

Gleiche Erfahrung musste ich auch machen. Man fragte nach der tatsächlichen Ankunftszeit, was ebenfalls für den Anspruch auf Erstattung irrelevant ist. Nach Angabe der Uhrzeit wurde der Antrag abgelehnt, weil der betreffende Fernzug pünktlich angekommen ist. Also einen völlig falschen Anspruch bearbeitet.

Und dann?

JumpUp, Donnerstag, 05.01.2023, 10:01 (vor 1076 Tagen) @ Murrtalbahner

Gleiche Erfahrung musste ich auch machen. Man fragte nach der tatsächlichen Ankunftszeit, was ebenfalls für den Anspruch auf Erstattung irrelevant ist. Nach Angabe der Uhrzeit wurde der Antrag abgelehnt, weil der betreffende Fernzug pünktlich angekommen ist. Also einen völlig falschen Anspruch bearbeitet.

Hast Du dann nochmal rückgefragt? Immerhin liegt hier ja ein offensichtlicher Fehler vor. Wie ging es aus?

Und dann?

Murrtalbahner, Donnerstag, 05.01.2023, 13:09 (vor 1076 Tagen) @ JumpUp

Gleiche Erfahrung musste ich auch machen. Man fragte nach der tatsächlichen Ankunftszeit, was ebenfalls für den Anspruch auf Erstattung irrelevant ist. Nach Angabe der Uhrzeit wurde der Antrag abgelehnt, weil der betreffende Fernzug pünktlich angekommen ist. Also einen völlig falschen Anspruch bearbeitet.


Hast Du dann nochmal rückgefragt? Immerhin liegt hier ja ein offensichtlicher Fehler vor. Wie ging es aus?

Bisher noch nichts. Widerspruch ist noch in Bearbeitung.

Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte

Marvin-GE, NRW, Donnerstag, 26.01.2023, 17:38 (vor 1054 Tagen) @ Marvin-GE

Danke für eure ganzen Rückmeldungen.
Heute war dann der Brief vom SC FGR im Briefkasten. Ich habe mit dem schlimmsten gerechnet, wurde aber positiv überrascht.
Nach langer Zeit wurde nun endlich das ICE-Ticket ohne weitere Rückfragen erstattet.
Das Semesterticket wurde mit einem Fahrtwert von über 200€ angegeben, aber aufgrund der Verspätung von 0 min gab es dafür kein Geld zurück.
Wofür nun der Wert des Semestertickets benötigt wird, bleibt mir weiterhin ein Rätsel.

Gruß Marvin

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