Zug fällt aus. Neuer Trick der Bahn? (Allgemeines Forum)

ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 16:02 (vor 1275 Tagen)
bearbeitet von ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 16:03

Auf der Rückreise von Hildesheim nach Osnabrück hat es uns heute erwischt. Gleich beide Züge der Verbindung (RE+IC) sind ausgefallen. Immerhin ist die WFB nach Rheine nicht ganz so voll gewesen.
50 Minuten kommen wir nun später an, bekommen aber noch etwas Geld aus den FGR zurück, da die reine Nahverkehrsverbindung günstiger ist.

Die Eisenbahn ist perfekt organisiert.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 15.12.2022, 17:15 (vor 1275 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von Der Blaschke, Donnerstag, 15.12.2022, 17:16

Hey.

Auf der Rückreise von Hildesheim nach Osnabrück hat es uns heute erwischt. Gleich beide Züge der Verbindung (RE+IC) sind ausgefallen.

Ergibt doch auch Sinn. Was nutzt dir der IC, wenn du ihn nicht erreichst?

Immerhin ist die WFB nach Rheine nicht ganz so voll gewesen.

Fuhr zu der Zeit der Berufsverstärker vorweg? Dann ist's in der WFB auch dann sogar erträglich. Und in Wunstorf krabbeln sie eh in großen Mengen raus. Und spätestens recht bald hinter Minden ist die Gefäßgröße im Regelbetrieb ohnehin überdimensioniert.

50 Minuten kommen wir nun später an, bekommen aber noch etwas Geld aus den FGR zurück, da die reine Nahverkehrsverbindung günstiger ist.

Na bitte! Was will man mehr.


Konntest du wenigstens das E-Pedelec unterwegs sinnstiftend einsetzen? Am Osnabrücker Altstadtbahnhof baut die Stadt ja gerade ein Hightechmegaluxusparkhochhaus für diese Zweiräder.

Schöne Grüße von jörg

Die Eisenbahn ist perfekt organisiert.

ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 17:17 (vor 1275 Tagen) @ Der Blaschke

Heute war ich in Gänze mit den Öffentlichen unterwegs. Scheinbar bekommen wir für die Rückfahrt noch 166 € zurück.

Mitgefühl.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 15.12.2022, 17:37 (vor 1275 Tagen) @ ktmb

Hallo.

Scheinbar bekommen wir für die Rückfahrt noch 166 € zurück.

Also nicht.

Schade. Würde ich dir sogar gönnen. Selbst wenn ich den Ursprungspreis nicht kenne. Na ja, vllt spendest du Dem Bahnsystem ja auch das Geld. Auch wenn dir ja anscheinend was zusteht ... Ist doch bald Weihnachten.


Schöne Grüße von jörg

Warum nicht?

ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 18:04 (vor 1275 Tagen) @ Der Blaschke

Auf dem FGR-Formular steht der Wert von 166 €. Damit rechne ich eigentlich schon. Schließlich mussten wir eine weniger komfortable Verbindung nutzen und sind 50 Minuten später angekommen. Ich weiß, dass es dafür nichts gibt, wohl aber für die Differenz zwischen Gruppenticket für 23 Personen im FV zum NV.

Weil du 'scheinbar' schreibst.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.12.2022, 11:19 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Hallo.

Heißt: es sieht so aus - ist aber nicht so.

'Anscheinend' wäre richtig: es sieht so aus - und kann auch so sein.

Auf deinem Niveau erwarte ich da eben den korrekten Begriff.


Schöne Grüße von jörg

Adverbiale Verwendung von "scheinbar"

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 12:26 (vor 1274 Tagen) @ Der Blaschke

"In der Alltagssprache wird scheinbar allerdings häufig adverbial im Sinne von anscheinend verwendet." duden.de

Herzliche Grüße und viel Gesundheit!
Jörg

OT: Alltagssprache ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.12.2022, 18:32 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Hallo.

"In der Alltagssprache wird scheinbar allerdings häufig adverbial im Sinne von anscheinend verwendet." duden.de

Lieber beinahe-Nachbar, bei deiner Stellung und deinem Renommee und da du auch bekanntlich Bücher veröffentlichst, erwarte ich eben keine Alltagssprache.

So, zurück zum Thema. Auch wenn mir da nix mehr zu einfällt. ;-)


Schöne Grüße von jörg

der an sich auch hohe Ansprüche stellt - aber da regelmäßig scheitert. Aber es ärgert mich jedesmal ...

Scheitern gehört zum Leben dazu und macht uns besser!

ktmb, Samstag, 17.12.2022, 09:23 (vor 1274 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Deswegen lieben wir unsere Eisenbahn. Nur besser wird's nich

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 17.12.2022, 12:04 (vor 1273 Tagen) @ ktmb

- kein Text -

BAHNFAHREN IM JAHR 2023: Die Bahn gibt das Träumen nicht auf

ktmb, Samstag, 17.12.2022, 14:29 (vor 1273 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von ktmb, Samstag, 17.12.2022, 14:30

Im Wirtschaftsteil der heutigen FAZ gibt es auch wieder einen kleinen schönen Beitrag, der Hoffnung macht. immerhin soll Jena ab Ende 2023 wieder einen FV-Anschluss bekommen: IC2-Bombardier? IC2-Stadler?

Hier auch in der digitalen Version: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-verspricht-rekordjahr-...

BAHNFAHREN IM JAHR 2023: Die Bahn gibt das Träumen nicht auf

sibiminus, Samstag, 17.12.2022, 15:30 (vor 1273 Tagen) @ ktmb

immerhin soll Jena ab Ende 2023 wieder einen FV-Anschluss bekommen

Ja, dafür entfallen dann auch die von vornherein nur überbrückend eingeführten Linien RE18 Halle - Jena und beim RE42 der Ast nach Leipzig.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

eine funktionierende Eisenbahn stürzt Dt in Depressionen

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 17.12.2022, 15:40 (vor 1273 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 17.12.2022, 15:41

Hallo.

Im Wirtschaftsteil der heutigen FAZ gibt es auch wieder einen kleinen schönen Beitrag, der Hoffnung macht.

Hoffnung macht?

Es ist doch ganz einfach:

Die Schweizer glauben, ihre Eisenbahn sei die unfehlbarste, perfekteste der Welt, bei der nie Fehler passieren - und sie seien die bahnbegeisternste Nation der Welt.

Und mit dem nationalen Glauben leben sie gut.

Wenn da wer z.B. über 11 Minuten Verspätung oder so des Glacier berichtet, ist das Ketzerei.

Bei uns Deutschen ist es quasi umgekehrt. Wir halten unsere Eisenbahn für die unfähigste und fehlorganisierteste der Welt. Die ständig nur Chaos anrichtet. Deswegen fahren wir guten Gewissens Auto und haben kein generelles Tempolimit auf Autobahnen.

Das gehört bei uns zur nationalen Seele dazu.

Würde unsere Eisenbahn jetzt ähnlich zuverlässig funktionieren wie in der Schweiz, stürzte das Deutschland in eine Sinnkrise.

Und das Forum wäre am Ende und könnte aufgelöst werden.

Nein, das will niemand. Aber zum Glück passiert das auch nicht. Irgendein Chaos wird sich auch 2023 finden. Und 2024. Und 2025. Und ... , ...

immerhin soll Jena ab Ende 2023 wieder einen FV-Anschluss bekommen: IC2-Bombardier? IC2-Stadler?

Irgendein Tagesrandklimbim like Karl-Chemitz-Stadt?

Schöne Grüße von jörg

BAHNFAHREN IM JAHR 2023: Die Bahn gibt das Träumen nicht auf

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 17.12.2022, 17:40 (vor 1273 Tagen) @ ktmb

Im Wirtschaftsteil der heutigen FAZ gibt es auch wieder einen kleinen schönen Beitrag, der Hoffnung macht. immerhin soll Jena ab Ende 2023 wieder einen FV-Anschluss bekommen: IC2-Bombardier? IC2-Stadler?

Wieso „wieder“? Jena hatte doch in den letzten Jahren eigentlich immer FV?

--
Weg mit dem 4744!

FV ab Jena aktuell

ktmb, Samstag, 17.12.2022, 19:06 (vor 1273 Tagen) @ JeDi

Ok, so viel ist das nun aber auch nicht. Aktuell sieht das klar nach Standortnachteil aus.

OT: eigentlich

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 17.12.2022, 22:06 (vor 1273 Tagen) @ JeDi

Hey.

Jena hatte doch in den letzten Jahren eigentlich immer FV?

Eigentlich ... Seit mich vor 30 Jahren mal ein Psychologe 45 Min lang zugequatscht hat, weil ich auf seine Frage, wie es mir ginge, mit "Och, eigentlich ganz gut." geantwortet habe, bekomme ich bei dem Wort 'eigentlich' immer Herzrasen. Denn der Psychologe erklärte mir dann, dass es mir NICHT gut ginge. Denn wäre es mir gut gegangen, hätte ich gesagt, dass es mir gut ginge - aber da ich gesagt habe, dass es mir eigentlich gut ginge, ginge es mir nicht gut.

Ich bin zwar nach der Sitzung direkt zum Chefarzt gegangen, der mich da hingeschickt hat und hab ihm gesagt, dass ich, wenn ich da nochmal hin muss, ich wirklich einen Psychologen brauche - aber das Trauma ist geblieben ...

Wobei es in der Sache ja nicht ganz falsch ist, was der Seelenklempner da verkündete.

[image]


Schöne Grüße von jörg

Zug fällt aus. Neuer Trick der Bahn?

sibiminus, Donnerstag, 15.12.2022, 18:03 (vor 1275 Tagen) @ ktmb

bekommen aber noch etwas Geld aus den FGR zurück, da die reine Nahverkehrsverbindung günstiger ist.

Ist das so? Mit der Trennung in D- und DB-Tarif ist ja der Übergang von NV auf FV entfallen, wie soll also ein tariflich nicht vorhandenes Produkt erstattet werden?

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 18:06 (vor 1275 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 18:10

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer. Warum soll ich da die Differenz nicht erstattet bekommen? Wir haben für 23 Personen 300 € bezahlt. Durch den Entfall der bezahlten Verbindung mussten wir auf reinen Nahverkehr wechseln. Der freundliche Mitarbeiter hat jedenfalls eine Differenz von ca. 166 € errechnet. Gibt es nicht auch noch Geld für nicht genutzte inkludierte Reservierungen? Das wären ja noch einmal ca. 100 €!

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

sibiminus, Donnerstag, 15.12.2022, 20:03 (vor 1275 Tagen) @ ktmb

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer. Warum soll ich da die Differenz nicht erstattet bekommen?

Ich habe gefragt, weil mich das interessiert. Mir wäre ohnehin neu dass Produktübergänge erstattet werden, aber das weiß ich nicht sicher. Definitiv spannend finde ich das aber im Zusammenhang seit es den D-Tarif gibt. Berichte gerne, wie das ausgeht!

Der freundliche Mitarbeiter hat jedenfalls eine Differenz von ca. 166 € errechnet.

Ja gut, Differenzen ermitteln ist das eine, ich kann auch Preise von Flixtrain mit DBFV vergleichen. Das macht aber noch kein tariflich vorgesehenes Prozedere daraus.

Wir haben für 23 Personen 300 € bezahlt. Durch den Entfall der bezahlten Verbindung mussten wir auf reinen Nahverkehr wechseln.

Nach meiner Auffassung wäre das gemäß Fahrgastrechten die Fahrtfortsetzung mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort. Ich wüsste nicht wo das eine über die Verspätungsentschädigung hinausgehende Entschädigung oder Erstattung über die Fahrgastrechte bedeuten würde. Ob der Kundendialog kulanzweise was ermöglicht ist eine andere Frage.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Hmm, keine Ahnung ...

ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 20:27 (vor 1275 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 20:29

Ich habe da keine Ahnung. Ich habe mich nur einem Mitarbeiter im Reisezentrum anvertraut und der hat diesen Weg vorgeschlagen. Ich warte mal ab, was kommt. Aber es geht doch eigentlich auch nicht, wenn man den Kunden im Regen stehen lässt mit einer gebuchten höherwertigeren
und teureren Bahnverbindung und ihn dann in die Wüste des Nahverkehrs schickt mit all seinen Nachteilen. Was ist beispielsweise mit den inkludierten Reservierungen im Intercity? Werden die dann nicht auch erstattet? 23x 4,50 €?

Erstattung Inklusivreservierungen

VT642, Freitag, 16.12.2022, 00:05 (vor 1275 Tagen) @ ktmb

Was ist beispielsweise mit den inkludierten Reservierungen im Intercity? Werden die dann nicht auch erstattet? 23x 4,50 €?

Wenn die Reservierung wie du schreibst im Fahrkartenpreis enthalten war, so erfolgt auch keine Erstattung analog zur Vorgehensweise bei den Inklusivreservierungen in der 1. Klasse

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 15.12.2022, 21:11 (vor 1275 Tagen) @ sibiminus

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer. Warum soll ich da die Differenz nicht erstattet bekommen?

Ich habe gefragt, weil mich das interessiert. Mir wäre ohnehin neu dass Produktübergänge erstattet werden, aber das weiß ich nicht sicher. Definitiv spannend finde ich das aber im Zusammenhang seit es den D-Tarif gibt. Berichte gerne, wie das ausgeht!

…zumal die Sache als Gruppenfahrschein des Niedersachsentarifs 397,90€ gekostet hätte - also nicht günstiger, sondern teurer gewesen wäre.

--
Weg mit dem 4744!

Nein, 259 €. 6 Erw. + 18 U14.

ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 21:22 (vor 1275 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von ktmb, Donnerstag, 15.12.2022, 21:24

Wird aber das NDS-Ticket berücksichtigt, ist es noch einmal günstiger. So wurde es mir im RZ erklärt.

Das macht ja noch weniger Sinn.

sibiminus, Freitag, 16.12.2022, 10:00 (vor 1275 Tagen) @ ktmb

Ländertickets sind als Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert, wodurch keine Erstattung für andere Züge oder Produktklassen erfolgt. Warum sollte dann anders herum eine Differenz erstattet werden, die tariflich noch nicht mal definiert ist? Ich denke sehr sicher dass du eine Fehlauskunft erhalten hast.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Das macht Sinn.

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 10:44 (vor 1275 Tagen) @ sibiminus

Ich sehe es so, dass wir mit einem Fahrschein des FV unterwegs sein wollten, de facto aber dieses Angebot nicht nutzen konnten. Ich denke schon, dass uns hier eine Erstattung der Differenz zusteht. Hätten wir die billigere Variante gewollt, hätten wir diese ausgewählt. Mir ging es darum, dass alle Beteiligten möglichst stressfrei von Osnabrück nach Hildesheim und wieder zurück fahren konnten. Stressfrei geht das mit dem NV leider nicht. Und auch beim Komfort muss man Abstriche machen.
Mindestens die 40 € Differenz zwischen FV-Fahrschein und NV-Fahrschein sollten schon drin sein. Leider bekommen wir die 50 Minuten nicht bezahlt, was aber ein anderes Thema ist. ;)

Teilunsinn und Teilsinn

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.12.2022, 11:16 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Hallo.

Mir ging es darum, dass alle Beteiligten möglichst stressfrei von Osnabrück nach Hildesheim und wieder zurück fahren konnten. Stressfrei geht das mit dem NV leider nicht.

Doch. Auf der Relation sogar völlig problemlos. Mit 20 Min Umstiegszeit in Bünde oder 10 Min in Herford oder 25 in Hannover.

Mit dem IC sind es 30 Min in Hannover.

Die Gesamtreisezeit ist mit dem IC allerdings kürzer - DAS kann man als Argument gelten lassen.

Und auch beim Komfort muss man Abstriche machen.

Nein, im konkreten Fall sicher nicht. Zumal auf einer Teilstrecke eh NV genutzt werden muss.

Mindestens die 40 € Differenz zwischen FV-Fahrschein und NV-Fahrschein sollten schon drin sein.

Dass du was erstattet bekommen solltest, wenn du mit einem FV-Ticket nur NV fährst, steht nach der Logik des DB-Fahrpreissystems für mich völlig außer Frage.

Zumal dem Argument der dadurch schon zwangsweise längeren Reisezeit nicht ernsthaft widersprochen werden kann.


Schöne Grüße von jörg

Teilunsinn und Teilsinn

gnampf, Freitag, 16.12.2022, 11:47 (vor 1274 Tagen) @ Der Blaschke

Dass du was erstattet bekommen solltest, wenn du mit einem FV-Ticket nur NV fährst, steht nach der Logik des DB-Fahrpreissystems für mich völlig außer Frage.

hm... wieso? Immerhin ist manche Fernverkehrsfahrkarte günstiger als der Nahverkehrspreis auf der gleichen Strecke, dank Sparpreisen. Da müsste man also theoretisch eher noch eine Nachzahlung fordern wenn er den FV nicht nutzt.

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

bahnfahrerofr., Freitag, 16.12.2022, 00:17 (vor 1275 Tagen) @ sibiminus

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer. Warum soll ich da die Differenz nicht erstattet bekommen?

Ich habe gefragt, weil mich das interessiert. Mir wäre ohnehin neu dass Produktübergänge erstattet werden, aber das weiß ich nicht sicher. Definitiv spannend finde ich das aber im Zusammenhang seit es den D-Tarif gibt. Berichte gerne, wie das ausgeht!

Also zum aktuellen Stand kann ich nix beitragen. Ich bin aber eine Zeit lang mal regelmäßig mit Flexpreisen im FV gefahren, und bei Verspätungen des FV kam es durchaus vor, dass auf der gesamten Strecke der NV benutzt wurde. Das resultierte manchmal, aber nicht immer in einer Verspätung von mindestens 60 Minuten.

Gelegentlich habe ich in solchen Fällen mal diese beim Kundendialog eingereicht und um Erstattung der "Produktklassendifferenz" gebeten. Kam meist als Gutschein, die Höhe entsprach damals der Differenz zwischen A- und C-Tarif. Geklappt hat das eigentlich immer, ist aber natürlich etwas aufwändig und letztendlich waren es Kleinbeträge.

FGR-Anspruch ist das sicherlich keiner, aber evtl. ergibt sich ein Anspruch aus dem Vertragsrecht? Dass es reine Kulanz war, kann ich nicht so recht glauben.

Ob das heute noch klappt (du erwähntest ja bereits die zwischenzeitliche Trennung von DB- und D-Tarif), weiß ich nicht, der letzte Fall den ich eingereicht hatte war glaube ich schon 2020.

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

astabel, Freitag, 16.12.2022, 11:37 (vor 1274 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hättet ihr euch Ländertickets gekauft (oder einen anderen NV-Fahrschein), dann hättet ihr doch auch die FV-Fahrkarte komplett zurückgeben können via FGR (= Fahrt nicht angetreten)

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

gnampf, Freitag, 16.12.2022, 11:51 (vor 1274 Tagen) @ astabel

Zum einen hätten sie dabei womöglich mehr bezahlt, zum anderen hast du die Möglichkeit der Rückgabe doch erst bei einer Verspätung >60min, und die lag hier ja nicht vor, waren nur 50min.

IC ist doch höherwertiger als NV und teurer.

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 12:51 (vor 1274 Tagen) @ gnampf

Rein theoretisch wäre auch das eine Möglichkeit gewesen, da beide Züge ersatzlos ausgefallen sind.

Vergleichbar?

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.12.2022, 11:30 (vor 1274 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Der Blaschke, Freitag, 16.12.2022, 11:31

Hey.

Durch den Entfall der bezahlten Verbindung mussten wir auf reinen Nahverkehr wechseln.

Nach meiner Auffassung wäre das gemäß Fahrgastrechten die Fahrtfortsetzung mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort.

Das ist ja des Pudels Kern: ist die Reise im NV dann eine Reise unter "vergleichbaren Beförderungsbestimmungen"? Wenn ich das Recht ODER GAR DIE PFLICHT zur Nutzung eines Fernzuges habe: warum ist dann - auch paralleler - Nahverkehr vergleichbar?

In der Praxis mag das mglw von der Reisezeit abgesehen evtl sogar zutreffen - aber nach der Logik des DB-Preissystems mit den Abstufungen ICE - IC - NV ist es das dann sicher nicht.

Es zeigt sich nur mal wieder, wie halbgar diese ganzen FGR-Regelungen in der Praxis sind. Die Frage ist aber natürlich, ob wir daraus jetzt ein 1000-seitiges Konvolut für jeden erdenklichen Fall machen müssen oder ob wir akzeptieren, dass es im Einzelfall unpräzise ist und der eine mal mehr Glück hat mit Entschädigungen/Erstattungen und der andere weniger ...


Schöne Grüße von jörg

Vergleichbar?

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 12:52 (vor 1274 Tagen) @ Der Blaschke

Ich will einfach nur eine Wiedergutmachung für den entstandenen Schaden. Nicht mehr und nicht weniger.

Vergleichbar?

gnampf, Freitag, 16.12.2022, 13:07 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

welcher entstandene Schaden? Wenn du von einem Schaden redest, dann wirst du den ja auch beziffern und belegen können. Da können dir Fahrgastrechte dann auch ganz egal sein, klage einfach deinen Schadensersatz ein.
In der Realität ist DIR wohl überhaupt kein Schaden entstanden, sondern maximal deinem Arbeitgeber. Insofern hast du auch keine Schadensersatzansprüche. Auch mit einme psychischen Schaden, z.B. aufgrund der bösen Maskenpflicht, wirst du nicht durchkommen, da du im NV immerhin nur OP-Lappen brauchst, statt FFP2 im Fernverkehr. Davon mal ab das sowas eh kein Richter in Deutschland anerkennen würde, ohne das es spätestens in der nächsten Instanz mit Pauken und Trompeten wieder kassiert würde.

Vergleichbar?

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 13:14 (vor 1274 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von ktmb, Freitag, 16.12.2022, 13:15

Ich habe für eine Leistung bezahlt, die ich nicht bekommen habe. Abgesehen von der 50-minütigen Verspätung gibt es zudem den bereits beschriebenen Verlust an Komfort i
(Fernverkehr zwischen Hannover und Osnabrück). Hätten wir uns im vornherein für den Nahverkehr entschieden, wäre die Fahrkarte um ca. 40 € günstiger gewesen. Allein um diese Differenz geht es mir, die möchte ich zurückbekommen. Wenn es mehr gibt, geht das natürlich auch. ;)

Vergleichbar?

sibiminus, Freitag, 16.12.2022, 13:20 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Ich habe für eine Leistung bezahlt, die ich nicht bekommen habe.

Schlechtleistungen sind aber kein Fall für Fahrgastrechte.

Abgesehen von der 50-minütigen Verspätung

Womit die Entscheidung vom SC FGR klar sein dürfte.

gibt es zudem den bereits beschriebenen Verlust an Komfort i
(Fernverkehr zwischen Hannover und Osnabrück). Hätten wir uns im vornherein für den Nahverkehr entschieden, wäre die Fahrkarte um ca. 40 € günstiger gewesen. Allein um diese Differenz geht es mir, die möchte ich zurückbekommen. Wenn es mehr gibt, geht das natürlich auch. ;)

Mein Tipp bleibt: wende dich damit an den Kundendialog.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

"Fahrpreiserstattung"

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 13:26 (vor 1274 Tagen) @ sibiminus

Im RZ ist gestern eine "Fahrpreiserstattung" ausgefüllt worden. Aus der Differenz von Summe A und B ist ein Betrag von 166,50 € ermittelt worden.

"Fahrpreiserstattung"

sibiminus, Freitag, 16.12.2022, 15:49 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Im RZ ist gestern eine "Fahrpreiserstattung" ausgefüllt worden. Aus der Differenz von Summe A und B ist ein Betrag von 166,50 € ermittelt worden.

Ach sag das doch gleich! Anfangs hattest du geschrieben "bekommen aber noch etwas Geld aus den FGR zurück, da die reine Nahverkehrsverbindung günstiger ist."

Ein manueller FE-Antrag hat aber nichts mit Fahrgastrechten zu tun. Berichte wie gesagt gerne, wie das ausgeht.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Sorry

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 18:49 (vor 1274 Tagen) @ sibiminus

Ich bin in diesen Termini zu oberflächlich.
Grüße

Vergleichbar?

J-C, In meiner Welt, Freitag, 16.12.2022, 15:04 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Der Preis ist natürlich das entscheidende Kriterium, Komfort eher weniger.

Ich habe mal mehr als 1 Stunde verspätete Ankunft am Ziel in Kauf nehmen müssen, da mein Railjet kurzfristig ausfiel und ich erst eine halbe Stunde später einen Regionalexpress nehmen konnte, der auch eine halbe Stunde länger brauchte. Dieser verfügte weder über Steckdosen am Platz (nur am WC und nur 220V Spannung) noch über ein WLAN (wobei immer mehr von den Dostos damit ausgerüstet werden).

Ich bekam dennoch meinen Platz. Am Ende war es halt ein anderer Zug, der länger brauchte und öfter hielt. Weiß nicht, sind die Regionalzüge in deiner Gegend so schlimm, dass du deswegen einen Schadenersatz beanspruchen willst?

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Warum nicht?

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 15:18 (vor 1274 Tagen) @ J-C

NV ist nicht schlimm, FV ist aber komfortabler. Das hat seinen Preis. Den habe ich genau dafür bezahlt. Tatsächlich habe ich ein Produkt geringerer Qualität bekommen.

Warum nicht?

J-C, In meiner Welt, Freitag, 16.12.2022, 16:01 (vor 1274 Tagen) @ ktmb

Das ist eben der eine Unterschied. Es gibt Länder, da wird so eine Unterscheidung eher nicht gemacht.

Und wenn man den Sparpreis zahlt, kann es mitunter sogar günstiger im Fernverkehr als im Regionalverkehr sein ;)

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Experte oder Bahnapologet?

ktmb, Freitag, 16.12.2022, 13:20 (vor 1274 Tagen) @ gnampf

Gut, dass du nicht über die Entschädigung in diesem Falle entscheiden wirst.

Herzliche Grüße und viel Gesundheit!

Vergleichbar?

sibiminus, Freitag, 16.12.2022, 13:09 (vor 1274 Tagen) @ Der Blaschke

Das ist ja des Pudels Kern: ist die Reise im NV dann eine Reise unter "vergleichbaren Beförderungsbestimmungen"?

Ja. Wurde hier sehr oft schon diskutiert.

Wenn ich das Recht ODER GAR DIE PFLICHT zur Nutzung eines Fernzuges habe: warum ist dann - auch paralleler - Nahverkehr vergleichbar?

Die Antwort ergibt sich ja schon aus dem Tarifangebot selbst: es berechtigt zur Nutzung des Nahverkehrs, eventuelle Zugbindungen an den Fernverkehr sind ja durch Art. 16 der 1371/2007 aufgehoben.

Es zeigt sich nur mal wieder, wie halbgar diese ganzen FGR-Regelungen in der Praxis sind. Die Frage ist aber natürlich, ob wir daraus jetzt ein 1000-seitiges Konvolut für jeden erdenklichen Fall machen müssen oder ob wir akzeptieren, dass es im Einzelfall unpräzise ist und der eine mal mehr Glück hat mit Entschädigungen/Erstattungen und der andere weniger ...

Die Fahrgastrechte regeln den Entschädingungsanspruch sogar sehr präzise, genauso auch die Erstattung. Schwammig ist da nur die Haftung für Übernachtungskosten, Art. 32: da werden nur "angemessene" Kosten abgedeckt.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Gutschrift von 74,65 € erhalten

ktmb, Freitag, 23.12.2022, 23:13 (vor 1267 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von ktmb, Freitag, 23.12.2022, 23:16

Ok, damit kann ich leben. Sind keine 166 €, wie im RZ errechnet, aber der Produktunterschied wird abgebildet.
Dank gebührt dem Mitarbeiter von den Fahrgastrechten, mit dem ich gestern telefoniert habe.

Schön in den ÖV reinvestieren, gell!?!!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 24.12.2022, 07:45 (vor 1267 Tagen) @ ktmb

- kein Text -

Schön in den ÖV reinvestieren, gell!?!!

ktmb, Samstag, 24.12.2022, 09:02 (vor 1267 Tagen) @ Der Blaschke

Ich habe noch Defizit bei der Finanzierung des Vorhabens von 40 € zu decken. Und der Rest geht an zwei Eltern zurück.

Ende gut, alles gut!

ktmb, Samstag, 24.12.2022, 10:38 (vor 1267 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von ktmb, Samstag, 24.12.2022, 10:39

Ich bin aber mit dem Abschluss zufrieden. Ursprünglich wären es nur ca. 40 € für die Differenz der Produktdifferenz gewesen.

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