Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar? (Allgemeines Forum)

Sunnyqueen, Mittwoch, 14.12.2022, 16:13 (vor 1089 Tagen)

Ich möchte Ende Dezember von Frankfurt nach Hannover fahren. Ticket ist gebucht und ich habe schon jetzt eine Email erhalten, dass sich meine Verbindung geändert hat und die Zugbindung aufgehoben ist.

Bitte prüfen Sie die geänderten Fahrtzeiten. Ihre Zugbindung ist aufgehoben.

Außer, dass die Abfahrt wenige Minuten später stattfindet, kann ich keine Änderung feststellen können. Es ist die letzte Verbindung des Tages.

Davon ab, sollte es weitere Verzögerungen geben, früher kann ich nicht fahren, könnte ich auch am folgenden Vormittag das Ticket nutzen? Bis wann wäre es nutzbar?

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

kllaas, Mittwoch, 14.12.2022, 16:18 (vor 1089 Tagen) @ Sunnyqueen

Hallo,
Bei Sparpreisen aller Art Bis 10 Uhr am Ziel ankommen.
Gruß ... Kristian

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 14.12.2022, 16:24 (vor 1089 Tagen) @ kllaas
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 14.12.2022, 16:24

Hallo,
Bei Sparpreisen aller Art Bis 10 Uhr am Ziel ankommen.

So zumindest die Auslegung der DB.

Es empfiehlt sich im Einzelfall, wenn man nicht früher fahren kann und das Ziel sonst nicht mehr akzeptabel erreichbar ist, eine Freigabe per Stempel für den Folgetag zu erhalten. Damit hat man dann keine 10-Uhr-Grenze und keine Diskussion mit dem Zub.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Sunnyqueen, Mittwoch, 14.12.2022, 17:03 (vor 1089 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Vielen lieben Dank an alle!

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Sportdiesel612, Mittwoch, 14.12.2022, 19:38 (vor 1088 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,
Bei Sparpreisen aller Art Bis 10 Uhr am Ziel ankommen.


So zumindest die Auslegung der DB.

Wo steht das?

In den AGB steht

A.9 Fahrgastrechte
9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahn- hof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.

"späterer Zeitpunkt", nicht bis 10 Uhr.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 14.12.2022, 21:11 (vor 1088 Tagen) @ Sportdiesel612
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 14.12.2022, 21:11

Bei Sparpreisen aller Art Bis 10 Uhr am Ziel ankommen.


So zumindest die Auslegung der DB.

Wo steht das?

In den AGB steht

"späterer Zeitpunkt", nicht bis 10 Uhr.

Korrekt, in den FGR steht "späterer Zeitpunkt". Das kann morgen sein, in zwei Wochen oder einem halben Jahr. Ist nirgends näher bestimmt.

Aus mitgehörten Diskussion im Zug und Beiträgen aus der ehemaligen DB Community habe ich mitbekommen, dass die DB das teilweise so auslegt, dass der ursprüngliche Geltungszeitraum eigehalten werden muss. Daher mein Tipp der Klarstellung mittels Stempel, um auf Nummer sicher zu gehen.

Bestimmt 95% der Zubs werden bei freundlicher Schilderung des Problems wohl auch kein Problem daraus machen..

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Sunnyqueen, Donnerstag, 15.12.2022, 09:55 (vor 1088 Tagen) @ Sportdiesel612

Ich hab es ja schriftlich per Email bekommen dass die Zugbindung aufgehoben wird, verstehe es jedoch nicht, weil die Verbindung lediglich ein paar Minuten abweicht. Kann da da zu Problemen kommen, wenn ich später, also morgens die erste Verbindung nehme, weil ich ja die gebuchte Verbindung hätte nehmen können. Mir passt die Verbindung am nächsten Morgen inzwischen tatsächlich besser, war bei Buchung nicht abzusehen.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

wachtberghöhle, Donnerstag, 15.12.2022, 11:23 (vor 1088 Tagen) @ Sunnyqueen
bearbeitet von wachtberghöhle, Donnerstag, 15.12.2022, 11:24

Ich hab es ja schriftlich per Email bekommen dass die Zugbindung aufgehoben wird, verstehe es jedoch nicht, weil die Verbindung lediglich ein paar Minuten abweicht.

Es gibt nur Schwarz und Weiss in diesem Fall:
Die Verbindung fährt nach demsleben Plan wie bei der Buchung oder eben nicht.
Man stelle für sich die Frage, ab wieviel Minuten würdest Du die Aufhebung verstehen?

Kann da da zu Problemen kommen, wenn ich später, also morgens die erste Verbindung nehme, weil ich ja die gebuchte Verbindung hätte nehmen können. Mir passt die Verbindung am nächsten Morgen inzwischen tatsächlich besser, war bei Buchung nicht abzusehen.

Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keinen Problemem führen.
Im Reisezentrum/Servicepoint wird man Kundenorientiert auch einen Stemple setzten:

Fahrschein gültig auch zu Fahrt am %Reisetag +1

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

JanZ, HB, Donnerstag, 15.12.2022, 11:36 (vor 1088 Tagen) @ wachtberghöhle

Ich hab es ja schriftlich per Email bekommen dass die Zugbindung aufgehoben wird, verstehe es jedoch nicht, weil die Verbindung lediglich ein paar Minuten abweicht.


Es gibt nur Schwarz und Weiss in diesem Fall:
Die Verbindung fährt nach demsleben Plan wie bei der Buchung oder eben nicht.
Man stelle für sich die Frage, ab wieviel Minuten würdest Du die Aufhebung verstehen?

Ab 20 vermutlich (ob nun durch Verspätung oder Anschlussverlust), denn erst dann greift ja eigentlich der 9.1.1.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 15.12.2022, 11:43 (vor 1088 Tagen) @ JanZ

Ich hab es ja schriftlich per Email bekommen dass die Zugbindung aufgehoben wird, verstehe es jedoch nicht, weil die Verbindung lediglich ein paar Minuten abweicht.


Es gibt nur Schwarz und Weiss in diesem Fall:
Die Verbindung fährt nach demsleben Plan wie bei der Buchung oder eben nicht.
Man stelle für sich die Frage, ab wieviel Minuten würdest Du die Aufhebung verstehen?


Ab 20 vermutlich (ob nun durch Verspätung oder Anschlussverlust), denn erst dann greift ja eigentlich der 9.1.1.

Die allerdings auch schon durch wenige Minuten entstehen können z.B. nicht erreichen einer Anschluss S-Bahn, Bus oder Straßenbahn.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

JanZ, HB, Donnerstag, 15.12.2022, 11:45 (vor 1088 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 15.12.2022, 11:46

Seit wann sind Bus- oder Straßenbahnanschlüsse von Fahrgastrechten (und sei es auch nur von der DB gewährten) abgedeckt?

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

bahnfahrerofr., Donnerstag, 15.12.2022, 12:10 (vor 1088 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 15.12.2022, 12:10

Immer dann wenn durchtarifiert wird (kein City-Ticket), ist die Zugbindung im Fall der Fälle aufgehoben.

Klartext zwischendurch ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 15.12.2022, 12:34 (vor 1088 Tagen) @ Sunnyqueen

Hallo.

Ich hab es ja schriftlich per Email bekommen dass die Zugbindung aufgehoben wird, verstehe es jedoch nicht, weil die Verbindung lediglich ein paar Minuten abweicht.

Kann es da zu Problemen kommen, wenn ich später, also morgens die erste Verbindung nehme, weil ich ja die gebuchte Verbindung hätte nehmen können.

In der Praxis zu 99% nicht - in der Theorie sollte man dich beanzeigen und als Schwarzfahrer ächten, weil du die Unfähigkeit der DB zu verlässlichem Fahrplan eiskalt ausnutzt zum eigenen Vorteil.

Mir passt die Verbindung am nächsten Morgen inzwischen tatsächlich besser, war bei Buchung nicht abzusehen.

Schön, dass du des Pudels Kern selbst so deutlich benennst. Freu dich, dass die DB so dusselig ist und dir die Möglichkeit eröffnet.

Mach es, wenn du todesmutig genug bist, dich Heerscharen von blutrünstigen Schaffnern zu stellen, die allesamt auf FN-Jagd sind. Und wenn es dich nicht stört oder gar antörnt, erfasst zu werden um danach den ganz großen Schriftwechsel zu führen bis hoch zum EuGH.

Und lass es, wenn du harmoniebedürftig bist, unauffällig reisen willst und das wichtigste der Bahnfahrt ist, unerkannt und unauffällig lebend und unversehrt am Zielort anzukommen.

Die Entscheidung liegt aber bei dir! Das kannst nur du entscheiden und da musst auch du die Verantwortung für dich selbst übernehmen.

Da du aber auch mich persönlich ja danach fragst: Ich persönlich würde das Risiko eingehen. Zu 99,5% passiert gar nichts. Und von den möglichen 0,5% würde zumindest ich die dann folgenden Diskussionen zu 99,8% gewinnen. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit von Konsequenzen dann ist, kannste dir selbst ausrechnen. Aus der Praxis kann ich dir sagen: sie liegt bei mir bei 0%. In 35 Jahren nicht aktenkundig geworden. Also nicht diesbezüglich ... ;-)


Schöne Grüße von jörg

worüber sollen wir denn sonst sabbeln?

Sportdiesel612, Donnerstag, 15.12.2022, 17:21 (vor 1088 Tagen) @ Der Blaschke

Zu 99,5% passiert gar nichts.

Das Thema ist ja nicht neu für uns, ein deutlicher Hinweis auf die Realität am Anfang wäre gut gewesen.

Danach können wir dann wieder zum x-ten Mal unsere sich wiederholenden Argumente austauschen.

Über das Ende vom Abzw Schmiedekamp.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 15.12.2022, 17:53 (vor 1088 Tagen) @ Sportdiesel612

Hey.

Tausende Bahnreisende werden den Halt in Braunschweig jetzt verschlafen.

In der Umgebung geht es etlichen Anwohnern ähnlich. Sie werden nachts tief und fest schlafen.

Das hier hören wir nie wieder:

https://m.youtube.com/watch?v=2WAt8tkjV7c


Schöne Grüße von jörg

Über das Ende vom Abzw Schmiedekamp.

Sportdiesel612, Donnerstag, 15.12.2022, 18:16 (vor 1087 Tagen) @ Der Blaschke

Hey.

Tausende Bahnreisende werden den Halt in Braunschweig jetzt verschlafen.

In der Umgebung geht es etlichen Anwohnern ähnlich. Sie werden nachts tief und fest schlafen.

Das hier hören wir nie wieder:

https://m.youtube.com/watch?v=2WAt8tkjV7c


Schöne Grüße von jörg

Ja, Bingo. Aber ich glaube, die in BS werden für eine Autobahn demonstrieren, damit der Lärmpegel wieder normal ist.

Warum wird in Eisenbahnforen so häufig über die modernen Plastikzüge hergezogen, aber nicht über geschweißte statt geschraubte Schienenverbindungen?
klackklack...klackklack.........klackklack...klackklack

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 14.12.2022, 16:29 (vor 1089 Tagen) @ kllaas

Hallo,
Bei Sparpreisen aller Art Bis 10 Uhr am Ziel ankommen.
Gruß ... Kristian

Zwangsläufig auch länger denn nicht jeder erste Zug kommt bis 10:00 Uhr am Ziel an - das ganze ist ziemlich Theoretisch, in der Praxis wird da bei Plausibler Erklärung keiner Probleme machen…

Als Beispiel:

- Gebucht ist der 619 nach München und ein Railjet weiter nach Wien. Aktuell sind zwischen Düsseldorf und Duisburg kurzfristige Bauarbeiten.

- Nun komme ich in Düsseldorf zum Bahnhof und sehe das der 619 zwischen Duisburg und Köln umgeleitet wird.

- Selbst wenn man nach Köln fährt erreicht man ihn nicht mehr.

- Ich fahre also wieder nach Hause und mache die Fahrt am nächsten Morgen, bei dieser Verbindung komme ich dann eben erst gegen Mittag/Nachmittag in Wien an. Ein Problem sehe ich hier nicht.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 14.12.2022, 16:39 (vor 1089 Tagen) @ Reservierungszettel

- Ich fahre also wieder nach Hause und mache die Fahrt am nächsten Morgen, bei dieser Verbindung komme ich dann eben erst gegen Mittag/Nachmittag in Wien an. Ein Problem sehe ich hier nicht.

Ist ja auch international, da endet die Gültigkeit auch beim Super Sparpreis Europa nicht um 10 Uhr des Folgetages…

--
Weg mit dem 4744!

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 14.12.2022, 22:34 (vor 1088 Tagen) @ JeDi

- Ich fahre also wieder nach Hause und mache die Fahrt am nächsten Morgen, bei dieser Verbindung komme ich dann eben erst gegen Mittag/Nachmittag in Wien an. Ein Problem sehe ich hier nicht.


Ist ja auch international, da endet die Gültigkeit auch beim Super Sparpreis Europa nicht um 10 Uhr des Folgetages…

Sollte als Beispiel dienen damit jeder den Sinn versteht - es wird sicher auch zahlreiche Fälle in Deutschland geben wo dies zutrifft ;)

Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrkarte durch EVU

michael_seelze, Mittwoch, 14.12.2022, 23:26 (vor 1088 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 14.12.2022, 23:27

In manchen Fällen mag die Berufung auf Nummer 2.5.3 der BB Personenverkehr sinnvoll sein:

Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Verweis auf die europäischen FGR.

ICE619, München, Donnerstag, 15.12.2022, 00:04 (vor 1088 Tagen) @ Sunnyqueen

Ohne jetzt explizit auf den Fall von dir Sunnyqueen einzugehen,
verweise ich bei dieser Art von Fragen zu gerne auf die europäischen Fahrgastrechte.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

Artikel 18:
Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung:
(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen:
a) Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden, und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit;
b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Um in der Sache fair zu bleiben, lässt man sich das Ticket im Fall der Fälle für den jeweiligen Tag im Vorfeld gültig schreiben.
Nach meinem Empfinden und auch Erfahrungswerten, ist das auch kein Problem.
Dazu sei erwähnt, dass der letzte Fall ein paar Jahre zurück liegt und wie schon einmal hier angemerkt, die Befugnis der Mitarbeiter an der DB Info mMn über die Jahre immer weiter abgenommen hat.

Gute Fahrt!:-)

...und Beiträgen aus der ehemaligen DB Community habe ich mitbekommen,...

RIP!

Verweis auf die europäischen FGR.

musicus, Donnerstag, 15.12.2022, 07:28 (vor 1088 Tagen) @ ICE619

Ohne jetzt explizit auf den Fall von dir Sunnyqueen einzugehen

Wichtiger Hinweis....

(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird...

...denn das ist hier doch überhaupt nicht einschlägig. Alles weitere erübrigt sich also.

OT: ! zu "Streikticket", bis wann Ticket nutzbar?

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 15.08.2024, 14:43 (vor 479 Tagen) @ Sunnyqueen

Hallo,

da die Frage in der ein oder anderen Form doch immer wieder aufzutauchen scheint, gestatte ich mir folgende, wie ich übrigens (aufrichtig) finde, sehr kompetente Aussage eines (menschlichen) Mitarbeiters im DB Chat zu zitieren:

"Bei der Ticketnutzung zu einem späteren Zeitpunkt können Sie selbst entscheiden, wann Sie Ihre Reise fortsetzen möchten. Dies ist bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Geltungszeitraum des Tickets möglich.

Hierzu muss nichts weiter unternommen werden."

PS: Falls Bedarf besteht, kann ich den als .pdf-Datei gedruckten Chatverlauf auch gern weiterreichen. Eine hiesige Bereitstellung - es stehen keinerlei persönliche Daten drin - scheitert an meinem technischen Verständnis.

PPS: Wenn ein Dritter, dies bereit stellen möchte, hätte weder etwas dagegen, noch dafür. Zielführender wäre jedoch m. E., wenn die DB diese Frage direkt in Ihre FAQs aufnähme.

Es steht mittlerweile recht deutlich in den BB ;)

ICE920, München, Donnerstag, 15.08.2024, 21:19 (vor 478 Tagen) @ Tobs

- kein Text -

Es steht mittlerweile recht deutlich in den BB ;)

VT642, Montag, 25.11.2024, 23:30 (vor 376 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von VT642, Montag, 25.11.2024, 23:31

Wo genau in den BB steht das? Stelle mich gerade etwas dumm an und finde den Passus nicht...

A 9.5 (S.28, Stand 8.11.24)

ICE920, München, Dienstag, 26.11.2024, 00:11 (vor 376 Tagen) @ VT642

- kein Text -

Steht es schon länger so.

Barzahlung, Dienstag, 26.11.2024, 12:33 (vor 376 Tagen) @ ICE920

Nr. 9.5 Satz 2 des Teil A BB Personenverkehr ist schon seit (mindestens) Tarifstand 1.1.2022 so formuliert. Gleiches gilt für die Nr. 8.2.8 Teil A TB DT.

Das mag so sein ...

Garfield_1905, Dienstag, 26.11.2024, 12:58 (vor 376 Tagen) @ Barzahlung

Nr. 9.5 Satz 2 des Teil A BB Personenverkehr ist schon seit (mindestens) Tarifstand 1.1.2022 so formuliert. Gleiches gilt für die Nr. 8.2.8 Teil A TB DT.

Aber was ist mit § 7.2, Satz 5, zweiter Teil ? ;-)

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

Barzahlung, Mittwoch, 27.11.2024, 12:47 (vor 375 Tagen) @ Sunnyqueen

Moin,

ich kann Dir heute eine Antwort auf Deine Fragen zukommen lassen.

Im Kontext der **EU-Fahrgastrechte** bezieht sich der **"spätere Zeitpunkt"** auf die Möglichkeit, eine Reise nach einer erheblichen Verspätung fortzusetzen oder umzubuchen. Diese Regelungen bieten Schutz für Passagiere, wenn Züge oder andere Verkehrsmittel durch Verspätungen beeinträchtigt werden.

Laut den EU-Fahrgastrechten, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 festgelegt wurden, gilt:

- **Reise fortsetzen oder umgebucht werden**: Wenn Ihr Zug eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, haben Sie das Recht, die Reise entweder mit dem nächsten verfügbaren Zug oder mit einem anderen Verkehrsmittel fortzusetzen.
- **"Späterer Zeitpunkt"** bedeutet also, dass Sie auf einen späteren Zug oder eine spätere Verbindung umsteigen können, wenn dies durch die Verspätung erforderlich wird. Dies gilt normalerweise für denselben Tag, an dem die ursprüngliche Reise geplant war.

Im Detail:

1. **Verspätung von mehr als 60 Minuten**: Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten haben Sie als Fahrgast das Recht, die Reise fortzusetzen, auch wenn der geplante Zug nicht mehr verfügbar ist. Sie können auf den nächstmöglichen Zug oder eine andere Verbindung ausweichen.

2. **Gültigkeit des Tickets**: In der Regel bleibt Ihr Ticket für den gesamten Reisetag gültig, auch wenn Sie eine spätere Verbindung nutzen. Es ist wichtig, sich diesbezüglich beim Bahnpersonal oder der Bahn zu vergewissern.

3. **Umbuchung oder Rückerstattung**: Wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten auftritt, haben Sie auch das Recht auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises, wenn Sie sich entscheiden, die Reise nicht fortzusetzen. Andernfalls können Sie ohne Zusatzkosten auf einen späteren Zug umbuchen.

Zusammengefasst bedeutet der "spätere Zeitpunkt" im Rahmen der EU-Fahrgastrechte also, dass Sie Ihre Reise auch dann fortsetzen können, wenn Ihr ursprünglicher Zug verspätet ist, und zwar mit einer späteren Verbindung am selben Tag. Die genauen Details können je nach Land und Bahnunternehmen leicht variieren, aber grundsätzlich bleibt Ihr Ticket für den Tag der Reise gültig, und Sie haben Anspruch auf die Fortsetzung der Reise mit dem nächsten verfügbaren Zug.

Kann ich die Reise auch erst in einem halben Jahr fortsetzen?

Nein, laut den **EU-Fahrgastrechten** (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) können Sie die Reise nicht auf unbestimmte Zeit verschieben und beispielsweise erst in einem halben Jahr fortsetzen.

Das Ticket bleibt **nur am gleichen Tag der ursprünglich gebuchten Reise** gültig, es sei denn, es gibt besondere Vereinbarungen mit dem Bahnunternehmen. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten haben Sie das Recht, auf einen späteren Zug am selben Tag umzusteigen, aber nicht zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt in der Zukunft.

Für eine Reise, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchten (z. B. in sechs Monaten), müssten Sie ein neues Ticket erwerben, da Ihr ursprüngliches Ticket nach dem Reisetag seine Gültigkeit verliert.

Falls Sie aufgrund der Verspätung die Reise nicht mehr fortsetzen können und diese auf einen deutlich späteren Zeitpunkt verschieben möchten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine **Erstattung** des Ticketpreises. Eine Umbuchung auf eine deutlich spätere Verbindung würde jedoch nicht durch die EU-Fahrgastrechte abgedeckt sein.

Wenn Sie eine langfristige Änderung Ihrer Reisepläne in Erwägung ziehen, sollten Sie sich direkt an die Bahn oder den Ticketanbieter wenden, um eine Lösung zu finden.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

KBD_1880, Mittwoch, 27.11.2024, 14:06 (vor 375 Tagen) @ Barzahlung

Deswegen wird KI die rechtsberatende Branche nie ersetzen – deine von ChatGPT generierte "Zusammenfassung" der EU-Fahrgastrechte ist schlichtweg unrichtig.

Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar?

hjholtz, Mittwoch, 27.11.2024, 14:54 (vor 375 Tagen) @ Barzahlung

Hallo,

- **"Späterer Zeitpunkt"** bedeutet also, dass Sie auf einen späteren Zug oder eine spätere Verbindung umsteigen können, wenn dies durch die Verspätung erforderlich wird. Dies gilt normalerweise für denselben Tag, an dem die ursprüngliche Reise geplant war.

Diese Ansicht ist ja absolut haarsträubend! Wo hast du die denn her?

Wenn es "durch die Verspätung erforderlich wird", auf eine spätere Verbindung umzusteigen, dann ist dieser Zug oder diese Verbindung die "nächste Gelegenheit" im Sinne von Art. 18 1.b (gäbe es eine frühere, so wäre es ja nicht erforderlich, diese "spätere" zu wählen) und kann schon deswegen nicht gleichzeitig ein "späterer Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" im Sinne von Art. 18 1.c sein.

Dazu kommt, dass die Verordnung in verschiedenen Sprachen hier das jeweilige Wort für "Datum" oder "Tag" benutzt. Es kann also keinesfalls ausschließlich oder vorrangig ein Zeitpunkt am selben Tag gemeint sein.

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