Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

BO61462, Montag, 07.06.2010, 09:34 (vor 5680 Tagen)

Hallo zusammen,

da ich immer noch auf der Suche nach 2 möglichst günstigen Bahn-Tickets für den 25.07. sowie den 01.08. bin und ich deswegen mal wieder etwas gesucht habe.

Bin ich über dieses Angebot gestolpert:

http://cgi.ebay.de/DB-Saturn-Bahn-Bahnticket-ICE-Ticket-4-Fahrkarten-/330440802526?cmd=...

Was sagt Ihr dazu?
Soll ich zuschlagen?


Gruß Klaus

Vielen Dank im voraus

Vertrauenswürdiges Angebot?

railan, Augsburg, Montag, 07.06.2010, 09:54 (vor 5680 Tagen) @ BO61462
bearbeitet von railan, Montag, 07.06.2010, 09:56

Bin ich über dieses Angebot gestolpert:

http://cgi.ebay.de/DB-Saturn-Bahn-Bahnticket-ICE-Ticket-4-Fahrkarten-/330440802526?cmd=...

Was sagt Ihr dazu?
Soll ich zuschlagen?


Ich muss zugeben, ich verstehe die Frage nicht wirklich.
Mit fast 250 Bewertungen, davon 105 als Verkäufer und in den letzten 12 Monaten 100% positiv, dürfte das Angebot zu den risikoärmeren gehören, wenn man den noch Versand per Einschreiben wählt.
Und was heißt zuschlagen - vielleicht mitbieten?
Kein Saturn Markt in der Nähe? Dort gibt's bestimmt noch welche.
Hier waren bis gestern Abend höchstens die Hälfte vorbestellt.
Grüße Rainer

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 09:58 (vor 5680 Tagen) @ railan

Bin ich über dieses Angebot gestolpert:

http://cgi.ebay.de/DB-Saturn-Bahn-Bahnticket-ICE-Ticket-4-Fahrkarten-/330440802526?cmd=...

Was sagt Ihr dazu?
Soll ich zuschlagen?

Ich muss zugeben, ich verstehe die Frage nicht wirklich.

Und was heißt zuschlagen - vielleicht mitbieten?
Kein Saturn Markt in der Nähe? Dort gibt's bestimmt noch welche.

Vielleicht gibt es das in der Bucht günstiger...

Gruß, Ralf

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 09:56 (vor 5680 Tagen) @ BO61462
bearbeitet von liebe70, Montag, 07.06.2010, 09:57

da ich immer noch auf der Suche nach 2 möglichst günstigen Bahn-Tickets für den 25.07. sowie den 01.08. bin und ich deswegen mal wieder etwas gesucht habe.

Bin ich über dieses Angebot gestolpert:

http://cgi.ebay.de/DB-Saturn-Bahn-Bahnticket-ICE-Ticket-4-Fahrkarten-/330440802526?cmd=...

Was sagt Ihr dazu?

Ist vertrauenswürdig. Das übliche Aldi-LIDL-Tchibo-Ramschticket, dieses Mal in Zusammenarbeit mit Saturn.

Soll ich zuschlagen?

Kommt drauf an. Sollte ggf. noch bei Saturn zu haben sein, kostet 122 Euro. Falls Du es also in der Bucht kaufen willst, dann nicht mehr als die genannten 122 Euro ausgeben.

Gruß, Ralf

Vertrauenswürdiges Angebot?

cyberle, Düsseldorf, Montag, 07.06.2010, 10:33 (vor 5680 Tagen) @ BO61462

ich würde es vermutlich nicht machen. Erstens ist es durch die DB untersagt solche Tickets bei Ebay anzubieten, 2. Gab es in der letzten Zeit häufig Auktionen wo der Kunde leer ausgeht weil die angebotenen Tickets garnicht existieren.

VGL hier

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ebay-betrug-mit-lidl-tickets-tickets-ins-nirgendw...

und hier

Auch den Weiterverkauf der Saturn-Tickets untersagt die Bahn. Das wird Käufer allerdings nicht davon abhalten, die Tickets auf Auktionsplattformen wie Ebay anzubieten

http://www.n-tv.de/ratgeber/test/mobilitaet/Bahn-Tickets-bei-Saturn-article900307.html

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 12:48 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

ich würde es vermutlich nicht machen. Erstens ist es durch die DB untersagt solche Tickets bei Ebay anzubieten,

Wo steht das?

2. Gab es in der letzten Zeit häufig Auktionen wo der Kunde leer ausgeht weil die angebotenen Tickets garnicht existieren.

Das ist das Risiko des potentiellen Reisenden, wofür die DB nicht haftbar gemacht werden kann.

und hier

Auch den Weiterverkauf der Saturn-Tickets untersagt die Bahn. Das wird Käufer allerdings nicht davon abhalten, die Tickets auf Auktionsplattformen wie Ebay anzubieten

http://www.n-tv.de/ratgeber/test/mobilitaet/Bahn-Tickets-bei-Saturn-article900307.html

Das ist zunächst ein Zitat aus der oben verlinkten Quelle und nicht als solches gekennzeichnet. :-(

Abgesehen davon ist nicht alles was in den AGB steht auch rechtswirksam. Dabei ist die DB auch nicht das einzige Unternehmen was rechtlich nicht einwandfreie AGB hat.

So kann sie zwar fordern, daß der Reisende seinen vollständigen Namen in das Ticket einträgt, aber der Zub darf den Namen mittels BPA nicht prüfen, siehe PersAuswG, §1(1):

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; ..."

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden. Wie die Personalienüberprüfung von sonstigen Reisenden (also alle Personen, die nach Art.116GG keine Deutsche sind) vonstatten zu gehen hat, ist nicht bzw. in deren Paßgesetzen geregelt. Dort wird aber keineswegs stehen, daß Zub der DB AG in die jeweilige Personen-ID-Card Einsicht nehmen dürfen.

In den BB Bahn steht zwar auch, daß eine entgeltliche Weitergabe des Fahrkartenheftes untersagt ist, aber was machst Du, wenn das Fahrkartenheft in seine Bestandteile Vorder- und Rückseite sowie eigentliche Fahrkarte zerlegt und nur die Fahrkarte als solches verkauft wird?

Und was machst Du wenn Person A das Fahrkartenheft Person B schenkt und Person B zeitgleich der Person A einen Geldbetrag schenkt? Was unterscheidet eine einfache Schenkung von einem einfachen Ver-(Kauf) zwischen Privatpersonen?

Gruß, Ralf

Vertrauenswürdiges Angebot?

ICE584, Mühldorf am inn, Montag, 07.06.2010, 12:55 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

In diesem Fall wählt man Zahlung bei Abholung. Da gibt es nur Bares gegen Ware. Mache ich auch oft so.

Gruß ICE 584

Vertrauenswürdiges Angebot?

Matze86, München, Montag, 07.06.2010, 12:59 (vor 5680 Tagen) @ ICE584

In diesem Fall wählt man Zahlung bei Abholung. Da gibt es nur Bares gegen Ware. Mache ich auch oft so.

Gruß ICE 584

Dazu muss der Verkäufer in deiner Nähe sein, um Kosten zu vermeiden und diese "Zahlungsvariante" erstmal anbieten.

Vertrauenswürdiges Angebot?

Steffen, Montag, 07.06.2010, 13:12 (vor 5680 Tagen) @ ICE584

In diesem Fall wählt man Zahlung bei Abholung. Da gibt es nur Bares gegen Ware. Mache ich auch oft so.

Das habe ich mal gemacht, als ich eine Konzertkarte für unglaubliche 5,50 EUR (Neupreis über 30 EUR, Konzert längst ausverkauft) ersteigert habe. Ich war skeptisch ob das mit rechten Dingen zugeht.

Problem dabei: Ich musste nach Wuppertal. Das war dann ein zeitaufwand von 4-5 Stunden! Ich habe es gleich mit Sightseeing verbunden, und die Karte war trotz Fahrtkosten immer noch billig. Aber das geht auch nicht immer...


Und einmal wollte ich in einem Vor-Vorort von Mönchengladbach was abholen. Der Verkäufer war dann zur vereinbarten Zeit nicht da - auch toll :(

Also: Abholen ist auch nicht das Gelbe vom Ei :)

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OT: Darf die Post den BPA prüfen?

Steffen, Montag, 07.06.2010, 13:06 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Wenn man bei der Post ein Einschreiben oder ein Paket abholt muss man den Personalausweis vorlegen. Nun ist die Post ja auch keine Behörde mehr, dürfen deren Mitarbeiter überhaupt den Ausweis verlangen?


P.S.: Das Foto in dem ebay-Gebot dürfte da eigentlich nicht erscheinen - Geschmacksmusterverletzung (oder so ähnlich).

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OT: Darf die Lufthansa den BPA prüfen?

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 07.06.2010, 14:11 (vor 5680 Tagen) @ Steffen

Das gleiche Argument gilt wohl auch beim Checkin von so ziemlich allen Airlines, die mir in den Sinn kommen...

Gruß,
Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Ja, da gab es auch schon lebhafte Auseinandersetzungen

GUM, Montag, 07.06.2010, 18:26 (vor 5680 Tagen) @ JanKrohn

Das gleiche Argument gilt wohl auch beim Checkin von so ziemlich allen Airlines, die mir in den Sinn kommen...

Gruß,
Jan

beim Air Berlin-Schalter und Lufthansa-Schalter in München. In einigen Buchungssystemen kann man nämlich zur Identifizierung die Miles&More Card wählen !

Abgesehen davon tut es im Inlands-Verkehr der Lufthansa auch eine BahnCard :-)

Ja, da gab es auch schon lebhafte Auseinandersetzungen

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 07.06.2010, 22:45 (vor 5680 Tagen) @ GUM

beim Air Berlin-Schalter und Lufthansa-Schalter in München. In einigen Buchungssystemen kann man nämlich zur Identifizierung die Miles&More Card wählen !

Abgesehen davon tut es im Inlands-Verkehr der Lufthansa auch eine BahnCard :-)

Die Menschen, die beises nicht haben, haben dann eher keine Wahl. Außer auf anderem Weg als per Flugzeug zu reisen, oder den BPA doch noch vorzuzeigen. Selbst im Reisebüro kriegt man ja nur noch e-Tickets...

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

OT: Darf die Post den BPA prüfen?

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 07.06.2010, 20:40 (vor 5680 Tagen) @ Steffen

Hallo,

Wenn man bei der Post ein Einschreiben oder ein Paket abholt muss man den Personalausweis vorlegen. Nun ist die Post ja auch keine Behörde mehr, dürfen deren Mitarbeiter überhaupt den Ausweis verlangen?
P.S.: Das Foto in dem ebay-Gebot dürfte da eigentlich nicht erscheinen - Geschmacksmusterverletzung (oder so ähnlich).

also während meiner aktiven Postzeit (bei DHL am Ende..., 2003) öffnete sich am Scanner bei der Auslieferung von Paketen mit der Zusatzleistung "Eigenhändig" ein Feld, in dem man die Legitimation angeben musste und beim wählen der Option BPA öffnete sich ein Feld, in dem man die Nummer des Ausweises eingeben musste.

Im Zweifelsfall (Kunde spricht den Zusteller auf der Straße an, ob ein Paket für ihn dabei ist) habe ich mir auch immer den Ausweis (meinetwegen auch Führerschein oder Versichertenkarte) zeigen lassen.

Wenn der Kunde das nicht wollte, kein Problem, eine Woche Bedenkzeit und anschließend zurück an den Absender.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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OT: Darf die Post den BPA prüfen?

Memminger1985, Memmingen, Montag, 07.06.2010, 20:51 (vor 5680 Tagen) @ Holger_HAM

ich arbeite zwar nicht bei der Post aber bei einem privaten Postzusteller, also wenn ich ein Einschreiben eigenhändig hab, dann lass ich mir vom Empfänger den Ausweis zeigen, da ich es nur ihm persönlich geben darf, auch keinem Angehörigen und dies kann ich nur anhand des Ausweises feststellen

Vertrauenswürdiges Angebot?

Steffano, Montag, 07.06.2010, 13:50 (vor 5680 Tagen) @ liebe70


"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; ..."

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden. Wie die Personalienüberprüfung von sonstigen Reisenden (also alle Personen, die nach Art.116GG keine Deutsche sind) vonstatten zu gehen hat, ist nicht bzw. in deren Paßgesetzen geregelt. Dort wird aber keineswegs stehen, daß Zub der DB AG in die jeweilige Personen-ID-Card Einsicht nehmen dürfen.

rein Theoretisch könnte man mit dem Saturn-Ticket einmal Fahren und weitergeben wenn der ZuB nichtmal den Ausweis sehen darf. Dann braucht auch nichtmal ein Name eingetragen werden, denn überprüft werden kann es ja nicht.

Es wird aber meist so gehandhabt das kein Ausweis verlangt wird. Aber es gibt auch ZuB die den sehen wollen.

Das ist mit einen der Gründe warum ich von diesen Tickets nix halte.

Grüße

Steffano

Vertrauenswürdiges Angebot?

safe go, Chemnitz, Montag, 07.06.2010, 13:59 (vor 5680 Tagen) @ Steffano

rein Theoretisch könnte man mit dem Saturn-Ticket einmal Fahren und weitergeben wenn der ZuB nichtmal den Ausweis sehen darf. Dann braucht auch nichtmal ein Name eingetragen werden, denn überprüft werden kann es ja nicht.

Kann man dafür dann nicht BuPol (o.ä. Personenkreise) heranziehen?

Vertrauenswürdiges Angebot?

Steffano, Montag, 07.06.2010, 14:13 (vor 5680 Tagen) @ safe go

rein Theoretisch könnte man mit dem Saturn-Ticket einmal Fahren und weitergeben wenn der ZuB nichtmal den Ausweis sehen darf. Dann braucht auch nichtmal ein Name eingetragen werden, denn überprüft werden kann es ja nicht.


Kann man dafür dann nicht BuPol (o.ä. Personenkreise) heranziehen?

Der Aufwand wäre zu groß und es ist ja kein schwerwiegender Fall (fahrt wurde ja bezahlt), eher wenn ein Fahrgast eine FN hat und den Ausweis nicht rausrückt dann muss die BuPol geholt werden zur Feststellung der Personalien.

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 14:29 (vor 5680 Tagen) @ Steffano

Der Aufwand wäre zu groß und es ist ja kein schwerwiegender Fall (fahrt wurde ja bezahlt), eher wenn ein Fahrgast eine FN hat und den Ausweis nicht rausrückt dann muss die BuPol geholt werden zur Feststellung der Personalien.

Nein, kann der Reisende keinen Lichtbbildausweis (wie in den AGB gefordert, womit sich der Rsde einverstanden erklärt hat) vorlegen, hat er keinen gültigen Fahrausweis, egal, ob er die Fahrt bezahlt hat oder nicht. Er ist somit Reisender ohne gültigen Fahrausweis.

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 13:59 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

So kann sie zwar fordern, daß der Reisende seinen vollständigen Namen in das Ticket einträgt, aber der Zub darf den Namen mittels BPA nicht prüfen, siehe PersAuswG, §1(1):

Auch nicht, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat, was er mit dem Fahrkartenkauf (siehe AGB) ja tut?

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 14:36 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318

So kann sie zwar fordern, daß der Reisende seinen vollständigen Namen in das Ticket einträgt, aber der Zub darf den Namen mittels BPA nicht prüfen, siehe PersAuswG, §1(1):

Auch nicht, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat, was er mit dem Fahrkartenkauf (siehe AGB) ja tut?

Wenn man einen Kaufvertrag abschließt, der teilweise rechtlich nichteindeutige Klauseln enthält, dann ist der Kaufvertrag mit Ausnahme dieser Klauseln gültig. Einzelheiten wird Dir ein Jurist gern erklären.

Was mich am meisten wundert: Beim allersten LIDL-Tchibo-Aldi-Ticket gab es die Namenspflicht auch. Bei den letzten Tickets dieser Art, gab es die Pflicht des Namenseintrags nicht (war auch kein entsprechendes Feld da) - und jetzt gibt es den Namenseintrag wieder?

Gruß, Ralf

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 14:40 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Wenn man einen Kaufvertrag abschließt, der teilweise rechtlich nichteindeutige Klauseln enthält, dann ist der Kaufvertrag mit Ausnahme dieser Klauseln gültig. Einzelheiten wird Dir ein Jurist gern erklären.

Das ist mir klar, allerdings sehe ich eben keine rechtlichen Uneindeutigkeiten. Es ist geregelt, dass ich "ermächtigten Behörden" den BPA vorlegen muss, allerdings nicht, dass niemand anderes das Recht dazu hätte. Und da ist es legitim, die Pflicht des Ausweisens bei personengebundenen Tickets in die AGB aufzunehmen, was dann m.E. auch wirksam ist. Es muss ja auch kein BPA sein, sondern eine Bahncard, Führerschein usw. reicht - es sind ja alles Lichtbildausweise.

Vertrauenswürdiges Angebot?

Jogi, Montag, 07.06.2010, 16:54 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Jogi, Montag, 07.06.2010, 16:55

Wenn man einen Kaufvertrag abschließt, der teilweise rechtlich nichteindeutige Klauseln enthält, dann ist der Kaufvertrag mit Ausnahme dieser Klauseln gültig. Einzelheiten wird Dir ein Jurist gern erklären.

Aha, die salvatorische Klausel. ;)

Das ist mir klar, allerdings sehe ich eben keine rechtlichen Uneindeutigkeiten. Es ist geregelt, dass ich "ermächtigten Behörden" den BPA vorlegen muss, allerdings nicht, dass niemand anderes das Recht dazu hätte. Und da ist es legitim, die Pflicht des Ausweisens bei personengebundenen Tickets in die AGB aufzunehmen, was dann m.E. auch wirksam ist. Es muss ja auch kein BPA sein, sondern eine Bahncard, Führerschein usw. reicht - es sind ja alles Lichtbildausweise.

Das ist doch kein Widerspruch. Ihr diskutiert nur über zwei verschiedene Apfelsorten, einmal "Golden Perso", einmal "Jelly Light Picture".
Fest steht, der Perso muss nur den bevollmächtigten Behördenvertretern vorgelegt werden. Das ist ein Zub nicht. Hat er den begründeten Verdacht, ein Reisender fährt ohne gültigen Fahrausweis, ruft er die Bupo zum nächsten Halt und gut ist. Dass die DB das Recht hat zu überprüfen, ob man ein personifiziertes Ticket nutzen darf spricht ihr keiner ab. Nur eben per Perso darf sie es nicht ohne Einwilligung.

Und jetzt kommen wir mal von der grauen Theorie der Gesetze wieder auf den pragmatischen Boden runter: wer nicht die letzte Ausfahrt Bupo nehmen will, soll sich halt in Gottes Namen ausweisen. Wenn das dass einzige Problem im Leben ist, muss die betreffende Person sehr glücklich sein.

*sarkasmus-an*
In diesem Zusammenhang hoffe ich, alle, die sich weigern, ihre Identität einem Zub zwecks Fahrkartenkontrolle zu bestätigen...
... keine Payback-, bahn.bonus- oder sonstige Punkte sammeln
... keine Fahrplanauskünfte suchen, wenn man auf "Meine Bahn" online ist
... kine Online-Tickets buchen
... nichts in google eintippen
... Fahrten mit dem Auto nicht per Internet-Routenplaner planen
... kein Handyticket benutzen
... ihr Handy abschalten, wenn sie irgendwo hingehen wollen, was niemand anderes überprüfen soll
... alle kameraüberwachten Plätze meiden
usw.
*sarkasmus-aus*
Wir geben heute so viele unserer Daten (mal freiwillig, mal gezwungenermaßen, mal unabsichtlich) preis, die eigentlich privat sind, da ist die Bestätigung, dass man Besitzer des McSaturn&Co-Tickets ist nichts dagegen. Außer irgendjemand kann beweisen, dass diese Kontrolle dazu dient, ein Bewegungsprofil zu erstellen - dann ziehe ich den größten Teil dieses Beitrages zurück ;-)

Herzlichst, Jogi

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 16:56 (vor 5680 Tagen) @ Jogi

Fest steht, der Perso muss nur den bevollmächtigten Behördenvertretern vorgelegt werden. Das ist ein Zub nicht.

Richtig. Allerdings hat er zuvor zugestimmt, sich auszuweisen. Tut er das dann doch nicht, reist er ohne gültigen Fahrschein.

Vertrauenswürdiges Angebot?

Jogi, Montag, 07.06.2010, 17:15 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318

Fest steht, der Perso muss nur den bevollmächtigten Behördenvertretern vorgelegt werden. Das ist ein Zub nicht.


Richtig. Allerdings hat er zuvor zugestimmt, sich auszuweisen. Tut er das dann doch nicht, reist er ohne gültigen Fahrschein.

Er muss sich ausweisen. Ja.
Er muss den Perso vorzeigen. Nein.

Das ist in meinen Augen kein Widerspruch, wie Du weiter oben schon angeführt hast (BahnCard, Führerschein oder sonst mit Bild reicht ja aus). Ich wollte lediglich darauf hinweisen, liebe70 (Ralf) und Du über zwei verschiedene Paar Schuhe diskutiert haben.

Und nochmal, die letzte Ausfahrt ist die Bundespolizei. Und da gibt's kein Entrinnen - außer Flüchten. Wer sich den ganzen Quatsch ersparen will, soll halt zeigen, dass er Helmut Maier ist und das McLidl-Ticket nutzen darf. Wer das nicht tut, hat entweder einen an der Marmel, um es mal überspitzt auszudrücken, oder verweigert hoffentlich konsequentesten die Weitergabe persönlicher Daten. Oder anders ausgedrückt, er lebt noch in den 80ern...

Btw, in den meisten Fernzügen fährt doch ein unformierter Bundespolizist mit (Heimfahrt oder sonst was - sogar mit der eigenen Familie in den Urlaub hab ich schon ein paar Mal gesehen ;). Den bzw. die könnte man doch fragen, ob er "gschwind" die fragwürdige person kontrolliert - dann müsste man nicht mal bis zum nächsten Halt warten?

Grüße, Jogi

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 17:51 (vor 5680 Tagen) @ Jogi

Er muss sich ausweisen. Ja.
Er muss den Perso vorzeigen. Nein.

Das ist in meinen Augen kein Widerspruch

So ist es. Solange nicht von einem "amtlichen Lichtbildausweis" die Rede ist, dann käme nur BPA, Führerschein oder Reisepass in Frage.

Auf meinem Semesterticket steht übrigens "gültig nur in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass". 99% der Zubs reicht, so sie denn überhaupt einen Ausweis sehen wollen, die Bahncard, welche ich immer zusammen mit dem Ticket dabei habe (und den Perso im Portmonee), geht also schneller. Letztens hat sich aber jemand angestellt, dass eine Bahncard selbstverständlich nicht ausreicht... Hier ist jetzt die Frage, ob explizit ein Perso bzw. amtlicher Lichtbildausweis überhaupt gefordert sein darf.

Vertrauenswürdiges Angebot?

Steffen, Montag, 07.06.2010, 18:02 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318

Auf meinem Semesterticket steht übrigens "gültig nur in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass". 99% der Zubs reicht, so sie denn überhaupt einen Ausweis sehen wollen, die Bahncard, welche ich immer zusammen mit dem Ticket dabei habe (und den Perso im Portmonee), geht also schneller. Letztens hat sich aber jemand angestellt, dass eine Bahncard selbstverständlich nicht ausreicht... Hier ist jetzt die Frage, ob explizit ein Perso bzw. amtlicher Lichtbildausweis überhaupt gefordert sein darf.

Das kenne ich. Das "Problem" bei der BahnCard ist, dass da kein Geburtsdatum drauf steht, welches aber mit verglichen werden soll.

Meine Erfahrung aus der Praxis (im Aachener Verkehrsverbund): Busfahrer wollten NIE einen Ausweis sehen (in Aachen muss man beim Busfahrer einsteigen, man wird also jedes mal "kontrolliert"). Wenn Zubs was sehen wollten, genügte meistens die BahnCard. Und sämtliche Prüfdienste, gleich ob im Zug oder im Bus, wollten immer den Ausweis sehen.

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Vertrauenswürdiges Angebot?

Jogi, Montag, 07.06.2010, 18:12 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Jogi, Montag, 07.06.2010, 18:15

Er muss sich ausweisen. Ja.
Er muss den Perso vorzeigen. Nein.

Das ist in meinen Augen kein Widerspruch


So ist es. Solange nicht von einem "amtlichen Lichtbildausweis" die Rede ist, dann käme nur BPA, Führerschein oder Reisepass in Frage.

Hm, solch ein Passus wäre doch mit Verweis auf das von Ralf weiter oben genannte Bundespersonalausweisgesetz nichtig - außer der Vertrag steht über dem Bundesrecht, was ich bezweifle.

Auf meinem Semesterticket steht übrigens "gültig nur in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass". 99% der Zubs reicht, so sie denn überhaupt einen Ausweis sehen wollen, die Bahncard, welche ich immer zusammen mit dem Ticket dabei habe (und den Perso im Portmonee), geht also schneller. Letztens hat sich aber jemand angestellt, dass eine Bahncard selbstverständlich nicht ausreicht... Hier ist jetzt die Frage, ob explizit ein Perso bzw. amtlicher Lichtbildausweis überhaupt gefordert sein darf.

Ich sage: Nein. Begründung s.o.
Aber der Passus ist doch sowieso sinnlos - ich mein, die Uni wird doch deine Identität geprüft haben, oder?

Grüße, Jogi

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 18:15 (vor 5680 Tagen) @ Jogi
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.06.2010, 18:18

Hm, solch ein Passus wäre doch mit Verweis auf das von Ralf weiter oben genannte Bundespersonalausweisgesetz nichtig - außer der Vertrag steht über dem Bundesrecht, was ich bezweifle.

Wie gesagt: Dort, was Ralf zitiert hat, steht, dass bestimmte Behörden den Ausweis sich zeigen lassen dürfen. Dort steht aber nicht, dass es niemand anders darf! Wenn es vorher vereinbart worden ist, ist nichts dagegen einzuwenden.

Aber der Passus ist doch sowieso sinnlos - ich mein, die Uni wird doch deine Identität geprüft haben, oder?

Ich wüsste nicht wann. Eine Ausweiskopie habe ich da nie hingeschickt. Es geht ja hier um die Personengebundenheit des Semestertickets.

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 18:32 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von liebe70, Montag, 07.06.2010, 18:32

Hm, solch ein Passus wäre doch mit Verweis auf das von Ralf weiter oben genannte Bundespersonalausweisgesetz nichtig - außer der Vertrag steht über dem Bundesrecht, was ich bezweifle.


Wie gesagt: Dort, was Ralf zitiert hat, steht, dass bestimmte Behörden den Ausweis sich zeigen lassen dürfen. Dort steht aber nicht, dass es niemand anders darf! Wenn es vorher vereinbart worden ist, ist nichts dagegen einzuwenden.

Nur weil im Gesetz steht, daß bestimmte Behörden den Ausweis sehen dürfen, heißt das noch lange nicht, daß andere das auch dürfen. Sonst könnte jeder X-beliebige auf der Straße Einblick in Deinen Perso nehmen. Würdest Du dem zustimmen?

Das ist genau das Gleiche, daß alles was nicht verboten ist, automatisch auch erlaubt ist.

Gruß, Ralf

PS: Ist die Bahn eine Behörde? -> Nein!

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 18:49 (vor 5680 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.06.2010, 18:51

Nur weil im Gesetz steht, daß bestimmte Behörden den Ausweis sehen dürfen, heißt das noch lange nicht, daß andere das auch dürfen. Sonst könnte jeder X-beliebige auf der Straße Einblick in Deinen Perso nehmen. Würdest Du dem zustimmen?

Es steht dem Gesetz aber nicht entgegen, dass anderweitige Vereinbarungen über den Umgang mit dem BPA getroffen werden. Stünde in dem Gesetz, dass ausschließlich gewisse Behörden die Befugnis erhalten, den Perso zu sehen, wären die AGB in diesem Teil nichtig. Dies ist also nicht der Fall, so dass ich nach wie vor nicht erkennen kann, weshalb der entsprechende Passus in den AGB nichtig sein sollte. Gut, jeder darf da natürlich seine eigenen Auffassungen haben ;-)

Wenn ich dich nochmal zitieren darf:

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden.

Das von mir markierte Wörtchen würde deine Auffassung bestätigen, allerdings kann ich das nicht dem entsprechenden Gesetz entnehmen.

PS: Ist die Bahn eine Behörde? -> Nein!

Vielleicht sind die entsprechenende AGB wirklich schon so alt? ;-)

Gruß,
Fabian

Na, dann macht mal...

liebe70, Montag, 07.06.2010, 19:18 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318

Einer meiner Kollegen hatte schon deswegen gewaltigen Ärger, weil er es sich wagte, den BPA zur Identifizierung einsehen zu wollen. Das ging soweit, daß er eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals hatte - und sich sein Arbeitgeber einen Dreck drum scherte, was da nun daraus wird. Und das alles passierte nur, weil der Kollege sich an die Arbeitsvorgaben seines Arbeitgebers hielt...

Gruß, Ralf

Fast volle Zustimmung

GUM, Montag, 07.06.2010, 19:38 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Einer meiner Kollegen hatte schon deswegen gewaltigen Ärger, weil er es sich wagte, den BPA zur Identifizierung einsehen zu wollen. Das ging soweit, daß er eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals hatte - und sich sein Arbeitgeber einen Dreck drum scherte, was da nun daraus wird. Und das alles passierte nur, weil der Kollege sich an die Arbeitsvorgaben seines Arbeitgebers hielt...

Gruß, Ralf

Das passierte auch, weil der Arbeitgeber etwas nicht verstanden hat:
+ jede dieser Fragen nach Identifizierung hinterlässt einen unsympathischen Eindruck bis hin zu Erinnerung an nicht-demokratische Zeiten
+ der große Erfolg bestimmter, legal übertragbarer Karten einiger Verkehrsverbünde wohl nicht in das mißtrauische Bild einer Frau Suckale passte ,
z. B. die übertragbare Monatskarte VRR 2000
+ die Bahn ein ÖFFENTLICHES Verkehrsmittel ist, in dem das Recht der Bundesrepublik gilt und die Bahn "nur" noch ein Privatunternehmen ist
+ die Nicht-Qualität der Rechtsabteilung der Bahn wirklich schon legendär ist. Wenn ich daran denke, wie lange die S-Bahn-Wache (heute DB Sicherheit) mit eigentlich nach Gewerbeordnung ungültigen Ausweisen durch die Gegend gefahren ist, unglaublich.
+ bis heute ein martialischer Eindruck gewünscht wird (S-Bahn Wache mit riesigen Schlagstöcken, ausser wenn gerade Wahlen anstehen).
+ in der Zeit, bis eine personalisierte Karte kontrolliert wird (habe ich selbst erlebt) bis zu 5 Jugendliche KurzstreckenschwarzfahrerInnen die S-Bahn verlassen.

Insofern kann man Produktivität gewinnen, wenn man alle Länder-Tickets und Schöne-Wochenend-Tickets OHNE Namensfeld ausliefert. Und zudem kann man mit dem Effekt auch noch werben, dass z. B. Eltern die Karte für einen Tagesausflug nutzen und der Mehrwert z. B. abendliche Kurzstrecke für andere Personen (z. B. zum Fortgehen) besteht. Da können die Jugendlichen ein Verkehrsmittel auch positiv kennenlernen, was sie sonst nur zu/von der Schule, Ausbildung befördert.

(HOFFE DASS JEMAND VON DER BAHN MITLIEST !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)


Wie bereits geschrieben ist dies keine Kritik am genialen Verkehrsmittel Bahn, sondern am Management, was eigentlich ausgetauscht gehört. Ein offenes, freundliches System ist für eine Volkswirtschaft besser.

Wahlkampfkasten bleibt trotzdem zu, wollte nur die allgemeinen Vorteile eines freien Verkehrsmittels beschreiben. Im Gegensatz zum Auto, welches demnächst Zwangspeilsender für alle Neuwagen hat ! :-)

Fast volle Zustimmung

Steffen, Montag, 07.06.2010, 20:03 (vor 5680 Tagen) @ GUM

Eindruck bis hin zu Erinnerung an nicht-demokratische Zeiten

+ der große Erfolg bestimmter, legal übertragbarer Karten einiger Verkehrsverbünde wohl nicht in das mißtrauische Bild einer Frau Suckale passte ,
z. B. die übertragbare Monatskarte VRR 2000

da fällt mir ein, in Belgien gibt es ja "Saturn-Ticket"-ähnliche Fahrscheine im Standardangebot ("Pässe", 10 beliebige Fahrten für 80(?) EUR). Bei denen ist es gang und gäbe dass man sie weiter gibt. Durch die Nicht-Limitierung bzw. ständige Verfügbarkeit gibt es auch keinerlei Anreize, eine Fahrkarte für mehr Geld zu kaufen.
Wäre vielleicht auch mal eine Idee für die DB :)

Insofern kann man Produktivität gewinnen, wenn man alle Länder-Tickets und Schöne-Wochenend-Tickets OHNE Namensfeld ausliefert.

Was das SWT angeht, so fühle ich mich wohler, seit es personalisiert ist. Zuvor fand ich es einfach nur nervig, wenn man bei einer Reise mindestens(!!) sieben mal gefragt wird, ob man denn ein SWT braucht bzw. über hat:
*Auf dem Weg zum Bahnhof auf dem Bahnhofsplatz
*Im Bahnhof
*Nachher im Zug kurz vor dem Endbahnhof des Zuges
*Beim Aussteigen im Bahnhof (Bahnsteig, treppe und Unterführung)
*Am Bahnhofsvorplatz

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Oder die alte Kilometerbank der ÖBB

GUM, Montag, 07.06.2010, 20:10 (vor 5680 Tagen) @ Steffen

da fällt mir ein, in Belgien gibt es ja "Saturn-Ticket"-ähnliche Fahrscheine im Standardangebot ("Pässe", 10 beliebige Fahrten für 80(?) EUR). Bei denen ist es gang und gäbe dass man sie weiter gibt. Durch die Nicht-Limitierung bzw. ständige Verfügbarkeit gibt es auch keinerlei Anreize, eine Fahrkarte für mehr Geld zu kaufen.
Wäre vielleicht auch mal eine Idee für die DB :)

Oh ja ! Oder auch
*nostalgisch schwärm*
Vor Urzeiten gab es mal die sog. Kilometerbanken der ÖBB mit 2.000 Kilometern, 5.000 Kilometern und ??? Kilometern. Einfach Datum, Strecke, Klasse und Personenzahl eintragen und los geht´s.
Richtig günstig wurde es im IC/EC, da der jeweilige Zuschlag nicht bezahlt werden musste. Dafür gab es eine Mindestabnahme von 50 KM pro Fahrt und Person.
Das war richtig flexibel !

(Sehe aber ein, dass man das bei der heutigen Kontrolldichte nicht mehr machen kann).
Aber irgendwie eine nette Erinnerung, wenn auch gefühlte hunderte Jahre her :-)

Oder die alte Kilometerbank der ÖBB

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 20:22 (vor 5680 Tagen) @ GUM

Wie funktioniert(e) die ÖBB- bzw. CD-Kilometerbank eigentlich? Muss dort jeweils auch die Streckenlänge eingetragen werden, oder erledigt das der Schaffner?

Eintragen und losfahren

GUM, Montag, 07.06.2010, 20:27 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318

Wie funktioniert(e) die ÖBB- bzw. CD-Kilometerbank eigentlich? Muss dort jeweils auch die Streckenlänge eingetragen werden, oder erledigt das der Schaffner?

Man trägt die entsprechenden Bahnhöfe, Personenanzahl, Wagenklasse, Datum vor der Abfahrt ein (also nichts für den user ******oy) und rechnet selbst gar nichts.

Der Schaffner trägt dann die Kilometer selber ein und zieht diese dann vom "Restsaldo" ab. Restbeträge können auf eine -wer hätte das gedacht ?- neue Kilometerbank übertragen werden. Die Kilometerberechnung bei "meiner" Karte war noch einfacher: Da ich meist dieselben Strecken fuhr, konnte der Schaffner auch ein bischen blättern und die Zahlen der letzten Fahrt nehmen. Zudem gab es für Langstreckenpassagiere (z. B. Wien-Bregenz) eine Maximalabbuchung, was denn Rabatt noch erhöhte.

War irgendwie praktisch. Und soweit ich mich erinnere auch mit großzügigem Verfallsdatum.

Eintragen und losfahren

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 20:34 (vor 5680 Tagen) @ GUM

War irgendwie praktisch. Und soweit ich mich erinnere auch mit großzügigem Verfallsdatum.

Allerdings. Wenn man beispielsweise mal nicht kontrolliert wurde, ging man sicher zum Schalter oder der Schaffner des nächsten Zuges erledigte dies?

Nein, ich meinte die Gesamtgültigkeit aller Kilometer

GUM, Donnerstag, 10.06.2010, 20:28 (vor 5677 Tagen) @ Fabian318

Die einzelne Fahrt war natürlich nur 1 Tag gültig, Kontrollquote hoch.

Eintragen und losfahren

Jogi, Montag, 07.06.2010, 20:35 (vor 5680 Tagen) @ GUM

Klingt nach einem spannendenden Angebot :)

Man trägt die entsprechenden Bahnhöfe, Personenanzahl, Wagenklasse, Datum vor der Abfahrt ein (also nichts für den user ******oy) und rechnet selbst gar nichts.

Wagenklasse - man hätte also auch 1. Klasse fahren können? Wie hat es sich denn dann mit der Abrechnung verhalten? 1,5-fache Kilometerzahl vielleicht?

War irgendwie praktisch. Und soweit ich mich erinnere auch mit großzügigem Verfallsdatum.

Ja, ja, die gute alte Zeit :-))) Aber das mögliche Flatrate-Fahren à la Deutschland-Pass oder früher Monatstramperticket hat auch seinen Reiz... ;)

Herzlichst, Jogi

Klassenfaktor weiss ich nicht mehr...

GUM, Donnerstag, 10.06.2010, 20:29 (vor 5677 Tagen) @ Jogi

War wohl irgendwo zwischen 1,4 und 1,6.

Mir ging es um die Flexibilität und den wegfallenden IC/EC-Zuschlag bei dieser Fahrkartenart.

Eintragen und losfahren

Steffen, Montag, 07.06.2010, 20:37 (vor 5680 Tagen) @ GUM

Und soweit ich mich erinnere auch mit großzügigem Verfallsdatum.

Wie großzügig war es?
(bei den Belgien-Karten müssen die 10 Fahrten innerhalb 1 Jahr stattfinden)

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Hatte die Bundesbahn, Reichsbahn und die DBAG auch

liebe70, Montag, 07.06.2010, 21:30 (vor 5680 Tagen) @ GUM

Es nannte sich nur anders und wurde auch etwas anders gehandhabt.

Bei der Reichsbahn war es das Kilometer-Kontingent und bei der Bundesbahn und später noch für eine ganze Zeit bei der DB AG war es das Großkunden-Abo.

Bei allen Fahrscheinen wurden die Fahrkarten per Hand selbst von den jeweiligen Nutzern ausgestellt und später bei der zentralen Abrechnung anhand Start- und Zielbahnhof die Entfernung berechnet - und danach der jeweilige Preis errechnet, wobei meines Wissens die Preise etwas niedriger waren als bein Fahrkarteneinzelkauf.

Gruß, Ralf

Fast volle Zustimmung

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 20:21 (vor 5680 Tagen) @ Steffen

Ich verstehe auch nicht, wieso die Saturn-Tickets unbedingt personengebunden sein müssen. Bei Semestertickets usw. macht es ja durchaus Sinn, ebenso bei den Ländertickets. Aber ob nun vier Fahrgäste je eine Fahrt oder ein Fahrgast vier Fahrten unternimmt, sollte egal sein.

Gültigkeit des BPersAuswG

Jogi, Montag, 07.06.2010, 18:50 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Jogi, Montag, 07.06.2010, 18:52

Wie gesagt: Dort, was Ralf zitiert hat, steht, dass bestimmte Behörden den Ausweis sich zeigen lassen dürfen. Dort steht aber nicht, dass es niemand anders darf! Wenn es vorher vereinbart worden ist, ist nichts dagegen einzuwenden.

Nach Lektüre des BPersAuswG bin ich überrascht (Link dazu)
Gemäß § 1,1 ist man verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. (eigene Hervorhebung)

In § 4,1 heißt es dagegen: Der Personalausweis [kann] auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.
Das erlaubt in meinen Augen nur eine Interpretation - und die deckt sich mit Deiner Meinung, Fabian. Die Bahn als nicht öffentliches Unternehmen kann meiner Meinung nach auf Basis dieses Paragraphen festschreiben, dass das Vorzeigen des Persos verpflichtend ist um z.B. ein personalisiertes Ticket zu entwerten.
Ich muss also meine vorherigen Ausführungen in dieser Hinsicht korrigieren.

Oder gibt es ein Gesetz, dass es explizit jemand Nichtbefugten verbietet, die Identität auch bei hinreichender Verdachtslage oder wenn die Umstände es erfordern zu überprüfen?

Grüße, Jogi

JA ! Das Wort KANN ist entscheidend

GUM, Montag, 07.06.2010, 19:09 (vor 5680 Tagen) @ Jogi

Nach Lektüre des BPersAuswG bin ich überrascht (Link dazu)
Gemäß § 1,1 ist man verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. (eigene Hervorhebung)

In § 4,1 heißt es dagegen: Der Personalausweis [kann] auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.

@Jogi:
Der Ausweis kann auch im nicht-öffentlichen Bereich verwendet werden, muss aber nicht. D. h. jedermann hat das Recht Verträge auch ohne die Vorlage eines Ausweises zu schließen.

(Ausnahme hierzu sind Bargeldtransaktionen über 15.000,-- Euro nach den künstlich geschaffenen Geldwäscheparagraphen.)

Ich selbst schließe keine Verträge, wenn mir irgendjemand meine persönlichen Daten abnehmen will. Alleine das Vorhandensein einer Ausweiskopie und Ausweisnummer lädt direkt zu kriminellem Verhalten (auf Seiten des Unternehmens) ein. Also keinen Handyvertrag mit Ausweis abschließen, sondern lieber prepaid.

Übrigens nimmt PAYPAL die Ausweisprüfung anders und einfacher vor: Nachdem man ein Bankkonto nach der künstlichen Verschärfung der Rechtslage in 1997 nur noch mit Ausweis bekommt, kann man eine einfache Form der Identitätsprüfung auch durch hin- und her überweisen vornehmen !

Schöne Ausführungen

Jogi, Montag, 07.06.2010, 19:56 (vor 5680 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Jogi, Montag, 07.06.2010, 19:58

In § 4,1 heißt es dagegen: Der Personalausweis [kann] auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.

@Jogi:
Der Ausweis kann auch im nicht-öffentlichen Bereich verwendet werden, muss aber nicht. D. h. jedermann hat das Recht Verträge auch ohne die Vorlage eines Ausweises zu schließen.

(Ausnahme hierzu sind Bargeldtransaktionen über 15.000,-- Euro nach den künstlich geschaffenen Geldwäscheparagraphen.)

Ich selbst schließe keine Verträge, wenn mir irgendjemand meine persönlichen Daten abnehmen will. Alleine das Vorhandensein einer Ausweiskopie und Ausweisnummer lädt direkt zu kriminellem Verhalten (auf Seiten des Unternehmens) ein. Also keinen Handyvertrag mit Ausweis abschließen, sondern lieber prepaid.

Übrigens nimmt PAYPAL die Ausweisprüfung anders und einfacher vor: Nachdem man ein Bankkonto nach der künstlichen Verschärfung der Rechtslage in 1997 nur noch mit Ausweis bekommt, kann man eine einfache Form der Identitätsprüfung auch durch hin- und her überweisen vornehmen !

Ja, schöne Ausführungen (kleiner Seitenhieb: man beachte auch die neutrale Ausdrucksweise).

Das widerlegt aber nicht die Interpretation, dass die Bahn im Verkaufsvertrag, der mit dem Kauf der Fahrkarte zustande kommt, festschreiben kann/könnte bzw. nicht festschreiben muss, die Beförderung wird z.B. nur unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder adäquaten Dokuments durchgeführt. Das ist im Bezug auf den "högschd" sensiblen Status zweifelsohne ein hoher Preis. Er kann/könnte/muss aber nicht verlangt oder gezahlt werden.

Mir missfällt diese Rechtlage persönlich selber auch. Es bleibt aber jedem selbst überlassen, ob er diesen Preis zahlen will um von mir aus ein Konto zu eröffnen, Überweisungen zu tätigen, eine BahnCard zu erwerben, ein Studi-Ticket benutzen oder sonst irgendwas damit zu machen, was eine Identitätsprüfung verlangt.

Sollte es Bestandteil des Vertrages sein, sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten per Perso auszuweisen und alle Parteien haben diesem Punkt bei Vertragsabschluss zugestimmt, so ist gemäß dem o.g. § 4 obligatorisch. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Und mehr hast du nicht beschrieben, nur mehr Beispiel ausführlicher erklärt.

Viele Grüße, Jogi

Schöne Ausführungen

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 20:01 (vor 5680 Tagen) @ Jogi

D. h. jedermann hat das Recht Verträge auch ohne die Vorlage eines Ausweises zu schließen.

Sicher, aber dann wird dein Vertragspartner diesen Vertrag nicht mehr mit dir schließen, das ist auch sein gutes Recht.

Schöne Ausführungen

GUM, Montag, 07.06.2010, 20:07 (vor 5680 Tagen) @ Fabian318

Genau und dann dieses Unternehmen umgehen und die Freiheit verteidigen.

Ergänzung

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 14:31 (vor 5680 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.06.2010, 14:33

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden.

Dort steht nicht, dass der BPA niemand anderem vorgezeigt werden muss. Nach meiner Auffassung ist es im gegenseitigen Einverständnis (Kauf der Fahrkarte -> Anerkennung der AGB) durchaus möglich, dass der Reisende einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen muss.

Viel interessanter ist es, ob man beispielsweise zur Fahrt mit einem Kinderfahrausweis einen Ausweis vorlegen muss, um die Berechtigung nachzuweisen. Dies steht so nirgends in den AGB.

Vertrauenswürdiges Angebot?

cyberle, Düsseldorf, Montag, 07.06.2010, 14:49 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Das mit dem Ausweis könnte man jetzt wieder so ausweiten bis es nicht mehr geht. Hatte auch 2 mal den Fall. Nach einem Autounfall wollte das Abschleppende unternehemn sofort die Kohle da ich keine ADAC Mitgliedschaft hatte zu dem Zeitpunkt. Ich hatte ganz andere Sorgen um diesem Typen die Kohle von der Bank zu holen. Meine Bitte mir eine Rechnung zu stellen lehnte er ab da er erfahrungsgemäß das Geld nicht bekommen würde. Er wollte also meinen Ausweis als Pfand behalten was ich ablehnte. Nach 30 Minuten dikussion holte ich die Polizei welche ihm eindringlich sagte er wüsste doch aus den Letzten gesprächen mit der Polizei das er den Ausweis nicht einbehalten dürfe und er mir eine Rechnung zu stellen habe.

Der andere Fall was ganz simpel an einer Tankstelle. Meine EC Karte ging nicht weil deren Lesegerät etwas empfindlich war und meine Karte schon "etwas" verkratzt. Auch hier forderte man meinen Ausweis als Pfand. Die Alternative war das Auto stehen zu lassen. Auch diese Tankstelle wurde durch die Polizei belehrt, das der BPA ein öffentliches Dokument ist und nicht einbehalten werden darf.


Die Bahn hat durchaus das Recht einen Weiterverkauf zu verbieten. So werden vor Fußballstadions fast immer Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu finden sein die wiederverkäufer aus dem Verekehr ziehen. Zitat ein Weiterverkauf der Eintrittskarten durch den man selbst gewinn erzielt ist eine Ordnungswiedrig keit im sinne des Handelsgesetzes da die Person ein Gewerbe vorweisen müsste um den Handel zu betreiben.

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 15:41 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

Das mit dem Ausweis könnte man jetzt wieder so ausweiten bis es nicht mehr geht.

Schon 2008 bestätigte mir meine Personalchefin, daß das Zub den Namenseintrag auf dem Ticket nicht bzw. nur eingeschränkt kontrollieren kann. Ich kann den Reisenden bitten, mal Einsicht in seinen BPA zu nehmen. Das war es auch schon. Lehnt er ab, kann ich zwar die Landes-/Bundespolizei holen, um die Personalien prüfen zu lassen, aber das würde ich mir auch sehr überlegen.

... das der BPA ein öffentliches Dokument ist und nicht einbehalten werden darf.

Der BPA ist ein öffentliches Dokument? Das wage ich zu bezweifeln. Er iest ein amtlöiches Lichtbilddokument und Eigentum der BRD. Aus diesem Grund darf er nicht als Pfand hinterlegt werden.

Die Bahn hat durchaus das Recht einen Weiterverkauf zu verbieten.

Das Recht bezweifelt auch niemand, nur beweisen mußt Du es, daß da jemand dagegen verstößt.

Gruß, Ralf

Vertrauenswürdiges Angebot?

cyberle, Düsseldorf, Montag, 07.06.2010, 16:02 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Die Bahn hat durchaus das Recht einen Weiterverkauf zu verbieten.


Das Recht bezweifelt auch niemand, nur beweisen mußt Du es, daß da jemand dagegen verstößt.

Gruß, Ralf

Im Gegenteil der Kunde muss beweisen das er es auf legalem Weg erworben hat kann er das nichtr liegt die Last zu seinem Nachteil

Vertrauenswürdiges Angebot?

Steffen, Montag, 07.06.2010, 16:06 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

Die Bahn hat durchaus das Recht einen Weiterverkauf zu verbieten.


Das Recht bezweifelt auch niemand, nur beweisen mußt Du es, daß da jemand dagegen verstößt.

Gruß, Ralf


Im Gegenteil der Kunde muss beweisen das er es auf legalem Weg erworben hat

Wie soll ich das machen??? Muss ich die Fahrkarte gemeinsam mit einem Notar kaufen?

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Vertrauenswürdiges Angebot?

cyberle, Düsseldorf, Montag, 07.06.2010, 16:13 (vor 5680 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von cyberle, Montag, 07.06.2010, 16:15

Kassenbeleg?? Wenn der Verdacht besteht das das ticket auf illegalem Weg beschafft wurde müsste der Kunde den nachweis über einen legalen erweb bringen

Vertrauenswürdiges Angebot?

liebe70, Montag, 07.06.2010, 16:16 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

Kassenbeleg??

Wenn Du im Zug eine Fahrkarte kaufst und bar bezahlst, bekommst Du dann einen Kassenbeleg?

Vertrauenswürdiges Angebot?

Steffen, Montag, 07.06.2010, 16:16 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

Kassenbeleg??

Inwiefern beweist der, dass ich die Fahrkarte gekauft habe?
Der eBay-Verkäufer kann mir genauso gut seinen Kassenbeleg mitschicken.

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Vertrauenswürdiges Angebot?

Jogi, Montag, 07.06.2010, 16:31 (vor 5680 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Jogi, Montag, 07.06.2010, 16:34

Kassenbeleg??


Inwiefern beweist der, dass ich die Fahrkarte gekauft habe?
Der eBay-Verkäufer kann mir genauso gut seinen Kassenbeleg mitschicken.

Gar nicht. Es obliegt also der DB genau zu beweisen, dass du das Ticket den AGB widersprechend erworben hast. Sollte so ein Fall je vor Gericht verhandelt werden, bräuchte es meiner Meinung nach eine zeitlich lückenlose Beweiskette, quasi beginnend an der Ladentheke, endend auf der Anklagebank. Und das alles nur um jede Möglichkeit auszuschließen, dass legal bekommen zu haben. Dieser Gedanke karikiert ja schon das Recht auf die eigene Privatssphäre, bevor er zu Ende gedacht wurde. Erst wenn das der Fall ist, wärst du an der Reihe entsprechende Gegenbeweise zu bringen.

Wir sehen, die ganze Sache ist hypothetisch ohne Ende. Somit finde ich die ganze Diskussion in diesem Stadium irgendwie sinnlos *schulter-zuck*

Und jetzt sind wir mal ehrlich: so lange die Tickets nicht geklaut wurden entsteht der DB kein Schaden, oder? Sie hat mit 30,50 Euro pro Fahrt gerechnet, die kriegt sie. Das Verhältnis zwischen Kosten (Anwalt, Beweise sammeln, ...) und Nutzen (Schadenersatz) dürfte beim Streitwert eines Ticketheftchens nichtig sein.

Der einzig Gelackmeierte ist der, der bei eBay deutlich mehr als die 122 Euro zahlt. Und das ist bei dem Teil meistens der Fall, auch wenn auf den Bildern der Preis deutlich zu sehen ist... :) Aber mehr als 10 Prozent vom Einkaufspreis beträgt der Gewinn selten (Nein, hab ich nicht selber ausporbiert, aber viele Auktionen beobachtet - und mich köstlich darüber amüsiert).

Grüße, Jogi

Vertrauenswürdiges Angebot?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 16:22 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

Kassenbeleg?? Wenn der Verdacht besteht das das ticket auf illegalem Weg beschafft wurde müsste der Kunde den nachweis über einen legalen erweb bringen

Seit wann muss man seine Unschuld beweisen? Im Zweifel für den Angeklagten...

Hier in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. (owT)

liebe70, Montag, 07.06.2010, 16:09 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

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Zeitkarten, Abos, Semestertickets...?

Tommyboy, OWL, Montag, 07.06.2010, 23:48 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Das mit dem Ausweis könnte man jetzt wieder so ausweiten bis es nicht mehr geht.


Schon 2008 bestätigte mir meine Personalchefin, daß das Zub den Namenseintrag auf dem Ticket nicht bzw. nur eingeschränkt kontrollieren kann. Ich kann den Reisenden bitten, mal Einsicht in seinen BPA zu nehmen. Das war es auch schon. Lehnt er ab, kann ich zwar die Landes-/Bundespolizei holen, um die Personalien prüfen zu lassen, aber das würde ich mir auch sehr überlegen.

Das ist ja sehr interessant: es gibt ja nun auch Fahrscheine (die im Betreff genannten), die nicht übertragbar sind und grundsätzlich nur persönlich gelten. Da erlebe ich es stichprobenweise, dass sich Prüfdienste bzw. Kin irgendwelche ID-Papiere zeigen lassen. Ich nehme zu dem Zweck immer die Bahncard oder einen Führerschein, andere Papiere sollen die meiner Meinung nach nicht interessieren.

Wenn ich nun kein solches Dokument dabeihabe oder mich weigere es zu zeigen wäre anzunehmen, dass der Kin eine FN ausschreiben möchte. Vermutlich würde ich nur im Zweifelsfall, sofern richtige Angaben gemacht werden (und zumindest der Name und Geburtsdatum stehen ja auf dem Semesterticket) auf den 7 Euro Bearbeitungsgebühr hängenbleiben.... Oder nicht?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Meine volle Zustimmung

GUM, Montag, 07.06.2010, 18:25 (vor 5680 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von GUM, Montag, 07.06.2010, 18:25

Super Beitrag und genau meine Meinung !

Ähnlich unverschämt war nur ein einziges Mal ein Karstadt-Kassierer, der den Personalausweis sehen wollte, obwohl kein Produkt mit Altersbegrenzung beim Einkauf dabei war.

Freiheit verteidigen !!

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