? FGR bei internationalem Ticket und Streik in IT (Allgemeines Forum)

csx80, Mittwoch, 07.12.2022, 19:12 (vor 1187 Tagen)

Hallo und erst mal vielen Dank für die Aufnahme ins Forum, und ich komme gleich mit einer komplizierten italienischen Streik-Frage. In der Suche habe ich leider keinen vergleichbaren Fall gefunden.

Meine Schwester wollte am 02.12. mit der Bahn von Florenz nach Heidelberg fahren.
Gebucht war ein Online-Ticket über DB-International für die gesamte Strecke mit Umstieg in Milano Centrale und Basel SBB (1. Klasse, „teilweise flexibel“, eine Buchung, ein Bezahlvorgang).
Erzeugt worden sind zwei Tickets der Trenitalia für die Abschnitte Florenz – Mailand (mit FR) und Mailand – Basel SBB (mit EC) sowie ein Ticket der Deutschen Bahn für den Abschnitt Basel SBB – Heidelberg (mit ICE). Auf allen Abschnitten bestand prinzipiell Zugbindung.

Die Fahrt endete dann aber leider wegen Bahnstreiks in Italien in Milano Centrale, was erst während der Fahrt von Florenz nach Mailand bekannt wurde.
Der ab Mailand gebuchte EC54 war gestrichen worden und fuhr (ab Mailand) nicht. Weiterkommen bis zum Ziel oder auch nur bis in die Schweiz war nach Ankunft in Mailand nicht mehr möglich. In Milano Centrale wollte oder konnte man ihr nicht weiterhelfen. Es gab nur die Aussage, sie müsse sich am Folgetag ein neues Ticket kaufen. Sie bekam weder eine Bestätigung, dass der EC54 ausfiel noch sonst irgendwas. Sie hat dann ein Hotel aufgesucht und in Mailand übernachtet.

Am Folgetag hat sie dann nochmals versucht, eine kostenlose Umbuchung auf eine Verbindung am 03.12. zu bekommen, was erneut nicht möglich oder gewollt war.
In Mailand hat man ihr dann ein neues Ticket bis Olten verkauft. Weiter reichte wohl die italienische Buchungsmaschinerie nicht. In Olten musste sie dann nochmals ein Ticket für die Reststrecke bis Heidelberg kaufen und kam so letztlich wieder nach Hause.

Jetzt stellen wir uns die Frage, ob und wie man zumindest den nicht nutzbaren Teil der Fahrt vom 02.12. erstattet bekommt, also das Teilticket Mailand – Basel und das Teilticket Basel - Heidelberg.
Zusammen immerhin rund 220 Euro (und wenn irgend möglich auch die Hotelübernachtung). Damit wären wir schon zufrieden.
Der ganze Vorgang müsste doch über service-international ät bahn.de laufen, oder? Dort wurde die ganze Reise ja gebucht. Oder muss man sich hier womöglich direkt mit der Trenitalia auseinandersetzen?
Wie wäre das richtige Vorgehen?

Ergänzungsfrage:
Wenn eine Verbindung ausfällt, ist doch eigentlich jegliche Zugbindung aufgehoben. Hätte sie sich denn nicht am Folgetag einfach mit dem vorhandenen Ticket in den nächsten Zug Richtung Basel setzen und die Fahrt fortsetzen können, oder hätte das Ärger gegeben? Der Streik war ja sicher hinlänglich bekannt. Oder geht das so nur in Deutschland?
Die Auskunft in Mailand lautete wohl, das auf jeden Fall ein neues Ticket gekauft werden müsse. Ich kann das nicht so recht glauben. Hätte man hier nicht Anspruch auf eine Weitebeförderung / Umbuchung haben müssen? Hätten hier nicht auch die HOTNAT-Regeln greifen müssen?
Wie gesagt, ich frage an dieser Stelle nicht nach einer Entschädigung, sondern „nur“ nach Erfüllung des Beförderungsvertrages.
Welches Verhalten wäre richtig gewesen?

Für jedwede Info vielen Dank!

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gnampf, Mittwoch, 07.12.2022, 19:51 (vor 1187 Tagen) @ csx80

so wie ich das sehe konnte sie das Ticket Mailand-Basel aufgrund Streik nicht nutzen. Somit stehen ihr hier die Fahrgastrechte zu, das heißt Erstattung vom Hotel wenn es an dem Tag keine andere Möglichkeit gab, sowie kostenloste Weiterfahrt am anderen Tag nach Basel. Ab dort enden dann aber vermutlich die offiziellen Ansprüche.
Allerdings wird sie wohl ihre Rechte in Italien geltend machen müssen. Und ich könnte mir gut vorstellen, dass die Italiener ihr Anspruch herzlich wenig interessiert, solange sie nicht bereit ist den gerichtlich in Italien durchzusetzen.

DB hat damit erstmal wenig zu tun, da sie nur Vermittler der Tickets war. Der Verursacher wie auch die Ticketverkäufer waren aber wohl die Italiener.

Und ja, sie hätte einfach im nächsten Zug nach Basel fahren können, rein von der EU-Richtlinie her. Aber wie immer: wenn das Zub dann anderer Meinung ist, dann haste halt erstmal Pech und musst schauen wie du zu deinem Recht kommst. Mancher ist ja auch der Meinung, so ein Streik wäre kein Grund für Erstattungen und Entschädigungen... nur sieht das die EU-Richtlinie aktuell immer noch anders.

Mit HOTNAT hat das ganze aber nichts zu tun, HOTNAT sind freiwillige Abkommen, wo es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Und ich glaub die Italiener haben mit HOTNAT eh nix zu tun.

Richtiges Verhalten? Eine Strecke buchen, für die die DB ein durchgehendes Ticket ausstellen kann ;-) Kommste halt nur zu wenigen Zielen in Italien mit.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 22:49 (vor 1187 Tagen) @ gnampf

Richtiges Verhalten? Eine Strecke buchen, für die die DB ein durchgehendes Ticket ausstellen kann ;-) Kommste halt nur zu wenigen Zielen in Italien mit.

Florenz-Heidelberg ginge sogar mit halbwegs passablen Zeiten auf einem DB-Ticket mit NV bis Milano und dann dem ECE 52 z.B. bis Karlsruhe.

Da kommt aber kein normaler Mensch drauf, dass man manuell den FV auf einem Teilstück abwählen muss, um ein Ticket zu bekommen. Zudem lässt es sich nur personenbedient oder per Postversand buchen.

Und: Wenn du in Milano keinen Hotelgutschein erhältst, würdest du den Kampf um die Erstattung trotzdem mit Trenitalia führen dürfen. Dafür ist das SC FRG nämlich nicht zuständig. Immerhin wäre die Sache mit der Weiterfahrt und der Verspätungsentschädigung wohl einfacher.

zu HOTNAT

VT642, Mittwoch, 07.12.2022, 19:52 (vor 1187 Tagen) @ csx80

Hotnat fällt in diesem Fall raus, da die Trenitalia kein Mitglied der Railteam-Allianz ist.

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JumpUp, Mittwoch, 07.12.2022, 20:02 (vor 1187 Tagen) @ csx80

Interessant! Mir wurde von mehreren Personen gesagt, dass Trenitalia grundsätzlich sehr kulant sei, was verpasste Anschlüsse im Fernverkehr (und damit verbundene Weiterfahrt) angeht. Normalerweise kann man auch ohne Reservierung im nächsten Zug mitfahren - ganz egal ob das auf einem oder zwei Fahrscheinen aufgedruckt ist.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 20:15 (vor 1187 Tagen) @ JumpUp

Interessant! Mir wurde von mehreren Personen gesagt, dass Trenitalia grundsätzlich sehr kulant sei, was verpasste Anschlüsse im Fernverkehr (und damit verbundene Weiterfahrt) angeht. Normalerweise kann man auch ohne Reservierung im nächsten Zug mitfahren - ganz egal ob das auf einem oder zwei Fahrscheinen aufgedruckt ist.

Kulant ja, das habe ich auch öfter gehört. Allerdings soll man wohl stets umbuchen. Ohne Umbuchung im Frecce/ia ist wohl nicht so gern gesehen. Nun gibt es von Milano in die Schweiz ja auch recht schnellen Nahverkehr. Da hätte ich mich einfach rein gesetzt. Und in der Schweiz wäre ich direkt zum Schaffner vor Abfahrt und hätte die Ticketgültigkeit dort geklärt. S.i.w. könnte man in der Schweiz in dem Fall nachlösen ("Perronbillett"), wenn man auf das Ergebnis kommt, dass das Ticket nicht gültig wäre, wobei sich das Risiko dann auf den Zuschlag des Perronbillets (ich meine CHF 10?) beläuft.

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M-AG, Mittwoch, 07.12.2022, 22:22 (vor 1187 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wo wurde in Milano Centele hilfe gefragt? Im Ticketschalter oder bei den Last Minute Schaltern/Kioske? Letztere sind extrem Kulant, man muss aber erklären das man von einem anderen Zug kommt.
Wahrscheinlich sind die Trenord Regios in die Schweiz auch ausgefallen, aber zwischen 6-9 und 18-21 fahren Züge auch im Streikfall.
Evtl. wäre man aber dann erst in der Schweiz gestrandet weil zu spät um weiter nach Deutschland zu fahren.
P.S. Trenitalia verkauft keine durchgehende Tickets (außer Regio), deshalb ist es dort Normal das man mehrere Fahrkarten für eine Reise hat.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 22:41 (vor 1187 Tagen) @ M-AG

P.S. Trenitalia verkauft keine durchgehende Tickets (außer Regio), deshalb ist es dort Normal das man mehrere Fahrkarten für eine Reise hat.

Das schon, wobei es hier eigentlich keine wirkliche Rolle spielte. Wobei im DSO Auslandsforum mal jemand aus den TI-AGB zitiert hat, dass in einem Vorgang bei TI gekaufte Fahrausweise wohl fahrgastrechtlich wie einer gehandhabt werden sollen. Ob das jetzt (noch) stimmt, kann ich gerade nicht beurteilen.

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 07.12.2022, 23:18 (vor 1187 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kulant ja, das habe ich auch öfter gehört. Allerdings soll man wohl stets umbuchen. Ohne Umbuchung im Frecce/ia ist wohl nicht so gern gesehen.

Genau. Stempel bei einem dieser Kioske an den Bahnsteigen holen (freie Plätze werden geprüft, wenn nichts mehr frei wird gesagt, man solle sich beim Zugchef melden), einfach reinsetzen kann ärger geben.

--
Weg mit dem 4744!

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csx80, Mittwoch, 07.12.2022, 21:52 (vor 1187 Tagen) @ csx80

Und das ganze gilt nicht (!) als durchgehende Reise, obwohl in einem Vorgang gebucht und bezahlt?
Was macht die Gesamt-Buchung bei DB-International denn dann überhaupt für einen Sinn? Dann hätte man ja stets bei solchen Reisen das nicht kalkulierbare Risiko, nicht nur nicht befördert zu werden, sondern dann auch noch den Reisepreis nicht oder nicht vollständig zurückzubekommen.
Zumindest den DB-Teil müsste die DB doch erstatten?
Hätte man denn bei einem (angenommenen) Anschlussverlust in Basel problemlos den nächsten ICE nehmen können oder wäre das streng genommen auch nicht gegangen?
Wo und wie genau müsste man bei der Trenitalia denn die Erstattung beantragen? Ich habe da nur Hinweise auf eine Erstattung von 50% des Ticketpreises wegen Verspätung gesehen. Aber das trifft hier ja nicht zu, weil der Zug ja gar nicht erst fuhr.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 23:13 (vor 1187 Tagen) @ csx80

Und das ganze gilt nicht (!) als durchgehende Reise, obwohl in einem Vorgang gebucht und bezahlt?

Leider nicht..

Was macht die Gesamt-Buchung bei DB-International denn dann überhaupt für einen Sinn?

Die Vorteile sollen angeblich sein, dass man nur auf einer Plattform buchen und zahlen muss, statt mehrere Websites zu nutzten. "Rechtliche" Vorteile bestehen mit Ausnahme des Sonderfalls DB/Nightjet-Kulanz, bei welchem eine Buchung in einem Vorgang vorausgesetzt wird, nicht. Ich sehe in der Plattform auch keinen wirklichen Vorteil, zumal sehr fehlerbehaftet und wenig userfreundlich.

Dann hätte man ja stets bei solchen Reisen das nicht kalkulierbare Risiko, nicht nur nicht befördert zu werden, sondern dann auch noch den Reisepreis nicht oder nicht vollständig zurückzubekommen.

Naja, auf Basis des AJC hat man schon die Weiterbeförderung halbwegs gesichert. Problematisch ist es immer bzgl. der Übernachtungskosten bei Verbindungen am Tagesrand bzw. mit knappen Umstiegszeiten, die dann zum nächtlichen "stranden" führen können, oder eben bei lang anhaltenden Großstörungen, wie hier. Da steht man dann tatsächlich eher blöd da in den meisten Fällen.

Zumindest den DB-Teil müsste die DB doch erstatten?

Sofern der DB-Teil pünktlich verkehrt ist, leider nein, da gibt es keine Grundlage für.

Hätte man denn bei einem (angenommenen) Anschlussverlust in Basel problemlos den nächsten ICE nehmen können oder wäre das streng genommen auch nicht gegangen?

Das wäre gegangen und da DB-Zugpersonal ab Basel auf den Zügen dient, auch kein Problem gewesen. Ich hätte mir in dem Fall aber eine Bestätigung über den Ausfall am Infoschalter in Basel mitgeben lassen. Die SBB macht das auf Anfrage auch.

Wo und wie genau müsste man bei der Trenitalia denn die Erstattung beantragen? Ich habe da nur Hinweise auf eine Erstattung von 50% des Ticketpreises wegen Verspätung gesehen. Aber das trifft hier ja nicht zu, weil der Zug ja gar nicht erst fuhr.

Ich vermute, hier gibt es kein Formular, um die Geltendmachung solcher Kosten möglichst zu erschweren. Wahrscheinlich musst du es formlos machen. Leider kann ich diesbezüglich auch nichts sagen. Der Nutzer "M-AG" vielleicht, der ist doch glaube ich Italiener?

international-bahn.de -Ein Buchungsvorgang mehrere Verträge

michael_seelze, Mittwoch, 07.12.2022, 23:23 (vor 1187 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 07.12.2022, 23:24

Und das ganze gilt nicht (!) als durchgehende Reise, obwohl in einem Vorgang gebucht und bezahlt?


Leider nicht..

Siehe auch hier, Nummer 4 und hier, Nummer 3.

Zitate:

4.2 Haben Sie für eine internationale Reisestrecke mehrere Fahrkarten erhalten, ver-körpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag. Mehr Informationen zu den Regelungen bei unterschiedlichen Vertragspartnern für Ihre internationale Reisestrecke finden Sie unter: https://www.bahn.de/agb in der Rubrik „Regelungen zu den Vertragspartnern“.
4.3 Sollte es auf Ihrer Reise Probleme geben, kontaktieren Sie bitte das Service Center für internationale Buchungen per E-Mail unter service-international@bahn.de oder telefonisch unter +49 6172 913731 (es gelten die Standardgebühren für Anrufe ins deutsche Festnetz), Mo. bis Fr. von 08:00 bis 20:00 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10:00 bis 17:00 Uhr). Das Service-Center vermittelt Ihnen die Kontakte zu den jeweiligen Kundenbetreuungsstellen der vertraglichen Beförderer Ihrer Fahrkarte(n). Diese Stellen helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Reise. Das gilt auch für Ihre Fahrgastrechte. Das Service-Center nennt Ihnen auf Anfrage für die jeweiligen vertraglichen Beförderer die Adressen geeigneter Schlichtungs-stellen sowie der nationalen Durchsetzungsstellen für Fahrgastrechte.

und


3.1.2 Fahrgastrechte (PRR)
Bei Buchung von Kombinationen mehrerer Fahrkarten verkörpert jede Fahrkarte min-destens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche nach PRR gilt daher dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag, bei dem das fahrgastrechtlich relevante Ereignis eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Regelungen bei unterschiedlichen Vertragspartnern auf internationalen Reisestrecke sind auf der Internetseite des DB Personenverkehrs abrufbar (Zugang Internet-seite des DB Personenverkehrs).
3.1.3 Umtausch/Erstattung
Bei der Abwicklung von Umtausch und Erstattung von in Kombination gebuchter Fahr-karten gelten die Bedingungen des AUSGEBENDEN UNTERNEHMENS der jeweiligen Fahrkarte. Dementsprechend können je nach Kombination mehrfach Erstattungs- bzw. Umtauschentgelte anfallen, oder Umtausch/Erstattung von Teilstrecken der Reise kann aus-geschlossen sein. Dabei ist die DB Vertrieb GmbH an Vorgaben gebunden, die die ein-zelnen AUSGEBENDEN UNTERNEHMEN bzw. vertraglichen BEFÖRDERER in ihrer jeweiligen Beförderungsbedingung festgelegt haben (vgl. Kapitel 2 dieser Angebotsinformation).
Umtausch, Erstattung und ggf. Auszahlung von in Kombination gebuchter Fahrkarten unterschiedlicher AUSGEBENDER UNTERNEHMEN ist derzeit nur zu den nachfolgend ge-nannten Bedingungen möglich. Die Abwicklung in anderen Vertriebskanälen der DB Ver-trieb GmbH (bahn.de, bahn.com, DB Navigator und DB Agenturen) ist nicht möglich.
Hinweis: Die Abwicklung von unter www.international-bahn.de gebuchten Fahrkarten ist ausschließlich online unter www.international-bahn.de/de/ordersearch oder per E-Mail unter service-international@bahn.de möglich. Servicezeiten für Stornierung und ggf. Auszahlung per E-Mail sind Mo. bis Fr. von 08:00 bis 20:00 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10:00 bis 17:00 Uhr möglich. Außerhalb der genannten Uhrzeiten ist keine Stornierung (und ggf. Auszahlung) per E-Mail der unter www.international-bahn.de gebuchten Fahr-karten möglich. Ferner besteht keine Möglichkeit, Umtausch/Erstattung in einem DB Reisezentrum vorzunehmen.
3.1.3.1 Erstattung
Erstattungen von im DB Reisezentrum gebuchten Kombinationen aus Fahrkarten unterschiedlicher AUSGEBENDER UNTERNEHMEN können ausschließlich nur von einem DB Rei-sezentrum durchgeführt werden (ausgenommen Kulanzerstattungen).
Aus Gründen der Betrugsprävention kann darüber hinaus eine Erstattung nur an die Person erfolgen, deren Name als „1. Reisender“ bei der Buchung gemäß den Vorgaben der einzelnen vertraglichen BEFÖRDERER (vgl. Kapitel 2 dieser Angebotsinformation) erfasst wurde. Die Legitimation durch Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises kann bei Bedarf gefordert werden.

Ich gehe davon aus, dass man diese Bestimmungen bei der Buchung auf international-bahn.de akzeptieren muss.

Dann hätte man ja stets bei solchen Reisen das nicht kalkulierbare Risiko, nicht nur nicht befördert zu werden, sondern dann auch noch den Reisepreis nicht oder nicht vollständig zurückzubekommen.


Naja, auf Basis des AJC hat man schon die Weiterbeförderung halbwegs gesichert.

Gehe ich richtig in der Annnahme, dass das AJC weiterhin nicht allgemein öffentlich zugänglich ist? Wenn dem so ist, stelle ich mir eine Inanspruchnahme als Fahrgast schwierig vor.

international-bahn.de -Ein Buchungsvorgang mehrere Verträge

bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 23:29 (vor 1187 Tagen) @ michael_seelze

Gehe ich richtig in der Annnahme, dass das AJC weiterhin nicht allgemein öffentlich zugänglich ist? Wenn dem so ist, stelle ich mir eine Inanspruchnahme als Fahrgast schwierig vor.

So ist es leider nach meinem Kenntnisstand immer noch.. Man ist darauf angewiesen, dass die entsprechende Mitarbeitenden der Serviceschalter das Abkommen kennen und beachten.

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musicus, Donnerstag, 08.12.2022, 09:53 (vor 1187 Tagen) @ csx80
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 08.12.2022, 09:53

Was macht die Gesamt-Buchung bei DB-International denn dann überhaupt für einen Sinn?

Provisionserlöse für die DB AG.

Dann hätte man ja stets bei solchen Reisen das nicht kalkulierbare Risiko, nicht nur nicht befördert zu werden, sondern dann auch noch den Reisepreis nicht oder nicht vollständig zurückzubekommen.

Yep. Die Seite international-bahn.de bzw. eine Buchung über dieses Portal ist - wenn man von ihrer deutschsprachigen Umsetzung mal absieht - kaum im Sinne der Kundschaft.

Zumindest den DB-Teil müsste die DB doch erstatten?

Funfact: Eben nicht.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 23:02 (vor 1187 Tagen) @ csx80
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 23:05

Joa, insgesamt echt eine traurige Sache. Das ist auch der Grund, warum ich Freunden und Bekannten, die bisher eher Pauschalreisen per Flug machen, niemals guten Gewissens eine Bahnreise ins Ausland empfehlen werden kann...

Im Prinzip schließe ich mich den Ausführungen des Nutzers "gnampf" an.

Du hast drei getrennte Beförderungsverträge. Bei Anschlussverlust erfolgt in dem Fall die Aufhebung der Zugbindung für das Folgeticket auf Kulanz (AJC-Abkommen bzw. bei Trenitalia generell als Kulanzleistung, hört man zumindest immer). Wenn man mit der "Ticketsammlung" irgendwo strandet, steht einem jedoch keine Hilfeleistung (Hotelgutschein, Taxi etc.) zu - mit Ausnahme von Fällen DB/Nightjet, weil es hier eine gesonderte Vereinbarung zwischen DB und ÖBB gibt.

Wenn es aber wirklich so war, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt des zweiten Zuges ab Milano an dem Tag kein Zug mehr in die Schweiz fuhr, ist es eigentlich egal, dass hier drei Tickets vorlagen, weil der Anspruch auf eine Hotelübernachtung rein aus dem zweiten Ticket entstanden wäre. Wenn kein Hotelgutschein ausgestellt wird, müsste man die Kosten hier tatsächlich bei TI einreichen.

Die Weiterfahrt ist bei reservierungspflichtigen Zügen so eine Sache, wie schon an anderer Stelle geschrieben sollte man bei TI eher nur mit Reservierung in FV-Züge steigen, im Störungsfall wird also eigentlich umgebucht. Warum man in dem Fall keine neue Gratis-Reservierung für den Folgetag ausgegeben hat, ist mir nicht klar. Jedenfalls wären die Mehrkosten des neu gekauften Tickets ebenfalls bei TI geltend zu machen, zusammen mit der Verspätungsentschädigung über 50% des zweiten Tickets.

Lediglich für den DB-Abschnitt bzw. die neu gekaufte Karte ab Olten ist es dann schwierig. M.E wäre eine Weiterfahrt mit dem bisherigen DB-Ticket möglich gewesen, allein auf Basis des AJC (Anschlussverlust aufgrund des Streiks). In Deutschland wäre ich einfach eingestiegen und hätte mich aktiv beim Personal gemeldet, das hätte wohl eher keine Probleme gegeben... in der Schweiz gibt es schon mal keine Reservierungspflicht und das Ticket ist auch noch im Geltungszeitraum gewesen (2 Tage bei internationalen Tickets), aber ohne Bescheinigung über den Ausfall ist es natürlich trotzdem nicht so angenehm, außerhalb der Zugbindung einzusteigen. Da hier eben auch noch die SBB im Spiel gewesen ist, verstehe ich, dass dann mangels besseren Wissens ein neues Ticket gekauft wurde. Allerdings hätte ich es auch dort beim Personal mit Kulanz versucht, gerade weil das SBB-Personal eigentlich über den Streik Bescheid wissen müsste. Eine Erstattung des ursprünglichen DB-Tickets aufgrund von Nichtantritt ist nicht möglich und erfahrungsgemäß besteht auch keine Erfolgsaussicht, hierfür an den international-bahn-Service zu schreiben, leider.

Ob Trenitalia den Anspruch anerkennt oder sich vielleicht einfach tot stellt, weiß ich nicht, habe auch keine Erfahrungsberichte dazu gelesen. Vorstellen könnte ich es mir aber schon.

So viel mal aus meiner persönlichen Sicht. Gibt sicherlich andere, die es besser wissen.

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csx80, Donnerstag, 08.12.2022, 21:44 (vor 1186 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Erst mal vielen Dank für die teils ausführlichen Antworten.
Mein Fazit daraus:
1. Es ist für Normalverbraucher kaum zu erkennen, dass man bei einer Buchung über DB-International ggfs. getrennte Beförderungsverträge abschließt und im Ernstfall dort dann praktisch keine wesentlichen Rechte hat. (Halte ich persönlich für rechtlich ziemlich fragwürdig.) Wir werden denen trotzdem schreiben und die Sache mal schildern.
2. Die Lösung wäre also eine Umbuchung vor Ort in Milano Centrale gewesen. Warum das nicht geklappt hat, weiß ich im Detail bislang nicht. Ich kann erst kommenden Sonntag nochmal nachfragen.
3. Eine Erstattung im Nachhinein ist, wenn überhaupt, direkt bei TI einzufordern. Das Ticket Mailand - Basel machte allein schon 164 Euro vom Gesamtpreis aus. Sollte TI das doch erstatten, wäre das zumindest eine Teillösung. Werden wir auf jeden Fall versuchen.
4. Auf die Idee, in Olten dann mit dem Ursprungsticket vom Vortag die Weiterfahrt bis Heidelberg genehmigt zu bekommen, bin ich nicht gekommen. Das wäre wohl wirklich einen Versuch wert gewesen. Aber zu spät.
Danke nochmals für die Aufklärungen.

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bahnfahrerofr., Donnerstag, 08.12.2022, 22:23 (vor 1186 Tagen) @ csx80

3. Eine Erstattung im Nachhinein ist, wenn überhaupt, direkt bei TI einzufordern.

Korrekt

Das Ticket Mailand - Basel machte allein schon 164 Euro vom Gesamtpreis aus. Sollte TI das doch erstatten, wäre das zumindest eine Teillösung. Werden wir auf jeden Fall versuchen.

Ist damit das ursprüngliche Ticket gemeint? Was kostete das neu verkaufte Milano-Olten?

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csx80, Sonntag, 11.12.2022, 17:38 (vor 1183 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Also, das ursprüngliche Ticket für den (ausgefallenen) EC54 (Mailand - Basel) kostete 164 Euro.
Das am Folgetag neu verkaufte Ticket für Mailand - Olten kostete 150 Euro.
Das in Olten neu verkaufte Ticket für Olten - Heidelberg kostete 110 Euro.
Die Hotelübernachtung in Mailand kam auf 130 Euro.

Meine Schwester bestätigte mir nochmals, dass in Milano Centrale keinerlei Bereitschaft bestand, ihr Ticket für den EC54 umzubuchen, weder am 02.12. noch am Folgetag.
Es hieß immer, sie müsse ein neues Ticket kaufen und dann selbst eine Erstattung für das Ursprungsticket einfordern.
Die Servicebereitschaft in Milano Centrale diesbezüglich wurde als unterdurchschnittlich beschrieben, um es mal freundlich auszudrücken.

Warum man in Milano Centrale zudem nicht in der Lage war, ein Ticket bis Heidelberg (od. zumindest bis Mannheim) auszustellen, sondern nur bis zum letzten Bahnhof des Zuges ab Mailand (= Olten), war auch nicht zu verstehen.

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M-AG, Montag, 12.12.2022, 13:51 (vor 1183 Tagen) @ csx80

Also, das ursprüngliche Ticket für den (ausgefallenen) EC54 (Mailand - Basel) kostete 164 Euro.
Das am Folgetag neu verkaufte Ticket für Mailand - Olten kostete 150 Euro.
Das in Olten neu verkaufte Ticket für Olten - Heidelberg kostete 110 Euro.
Die Hotelübernachtung in Mailand kam auf 130 Euro.

Meine Schwester bestätigte mir nochmals, dass in Milano Centrale keinerlei Bereitschaft bestand, ihr Ticket für den EC54 umzubuchen, weder am 02.12. noch am Folgetag.
Es hieß immer, sie müsse ein neues Ticket kaufen und dann selbst eine Erstattung für das Ursprungsticket einfordern.
Die Servicebereitschaft in Milano Centrale diesbezüglich wurde als unterdurchschnittlich beschrieben, um es mal freundlich auszudrücken.

Warum man in Milano Centrale zudem nicht in der Lage war, ein Ticket bis Heidelberg (od. zumindest bis Mannheim) auszustellen, sondern nur bis zum letzten Bahnhof des Zuges ab Mailand (= Olten), war auch nicht zu verstehen.

Trenitalia verkauft keine Anschlussverbindungen. Die können es nicht. In Mailand gibt es ein DB Reisezentrum mit extra Call Center. Evtl. könnten die helfen?

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VT642, Montag, 12.12.2022, 14:46 (vor 1183 Tagen) @ M-AG

Trenitalia verkauft keine Anschlussverbindungen. Die können es nicht. In Mailand gibt es ein DB Reisezentrum mit extra Call Center. Evtl. könnten die helfen?

Rein interessehalber, wo befindet sich dieses DB Reisezentrum in Mailand?

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M-AG, Montag, 12.12.2022, 16:28 (vor 1182 Tagen) @ VT642

Milano
DB-ÖBB Büro in Mailand
Via Napo Torriani, 29 (gegenüber dem Bahnhof "Milano Centrale")
Mo-Fr 09:30-18:30 sowie Sa 09:30-13:30
+39 02 3041 5023

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bahnfahrerofr., Montag, 12.12.2022, 21:42 (vor 1182 Tagen) @ csx80

Also, das ursprüngliche Ticket für den (ausgefallenen) EC54 (Mailand - Basel) kostete 164 Euro.
Das am Folgetag neu verkaufte Ticket für Mailand - Olten kostete 150 Euro.
Das in Olten neu verkaufte Ticket für Olten - Heidelberg kostete 110 Euro.
Die Hotelübernachtung in Mailand kam auf 130 Euro.

Korrekt gewesen wäre m.E. die Ausgabe eines Hotelgutscheins, Umbuchung auf den nächsten Tag und Erstattung 50% des zweiten TI-Tickets. Mit Vorlage einer Bestätigung über den Ausfall hätte das ursprüngliche DB-Ticket weiter genutzt werden können - eine Erstattung hätte es für die Verspätung hieraus jedoch nicht gegeben.

Warum man in Milano Centrale zudem nicht in der Lage war, ein Ticket bis Heidelberg (od. zumindest bis Mannheim) auszustellen, sondern nur bis zum letzten Bahnhof des Zuges ab Mailand (= Olten), war auch nicht zu verstehen.

Das könnte jedoch tatsächlich stimmen. TI kann außerhalb Italiens nur zu bestimmten Bahnhöfen und auch überwiegend (nur?) Direktverbindungen buchen. Möglicherweise wäre es bei der SBB online möglich gewesen.

Kritik an der DB sachlich nicht gerechtfertigt

Barzahlung, Montag, 12.12.2022, 16:15 (vor 1182 Tagen) @ csx80

Die mehrfach geäußerte Kritik an der DB ist hier meines Erachtens deplatziert. Es ist nicht die DB, die sich dieses Preissystem, wie es die TI hat, ausgedacht hat. Die DB gibt sich Mühe, den Fahrgästen auf internationaler Reise wenigstens die passenden Tickets zu vermitteln, wenn die Partnerbahnen bei Durchgangsfahrkarten geschweige denn beim Fahrkartenverkauf schon nicht mitmachen wollen.

Es gibt Leute, die sich dieses Preissystem für den DB Fernverkehr wünschen.

Das meiste wurde schon genannt.
Die Hotelübernachtung dürfte mit der zweiten Fahrkarte abgedeckt sein. Beantragung über die TI.

Für keine der vorgestreckten Fahrkarten kann mit einer Erstattung gerechnet werden. Die ursprünglich gelösten Fahrkarten sollten mit Ausnahme der DB-Fahrkarte erstattet werden.

Das Zugbegleitpersonal der DB ist dazu angehalten, Dich mit der ursprünglich erworbenen Fahrkarte mitzunehmen, wenn Du in Italien oder in der Schweiz Anschlüsse verpasst hast. So steht es in der Dienstanweisung.

Du kannst höchstens noch versuchen, beim Kundendialog aus Kulanz einen Gutschein zu bekommen.

Ich würde die Reise immer so planen, dass man zwischen Lugano und Mailand den Regionalzug nutzt. Die DB kann von/bis Chiasso durchgehende Fahrkarten ausstellen, die den Anschluss RE-EC fahrgastrechtlich abdecken. Für den Rest nach Mailand kauft man ein Regioticket. So hat man ein Risiko weniger.

+1

Höllentalbahn, Montag, 12.12.2022, 18:31 (vor 1182 Tagen) @ Barzahlung

Aus irgendeinem Grund kann man auch ohne Probleme nach Osteuropa überall hinbuchen, während unsere südeuropäischen Globalpreisspezialisten ja schon an großen Relationen scheitern.
Am lächerlichsten ist da immer noch die SNCF die es Online nicht Mal hinbekommt TER-Verbindungen über Bundeslandsgrenzen zu verkaufen obwohl es ein durchgehender Zug ist.

Kritik an der DB sachlich nicht gerechtfertigt

bahnfahrerofr., Montag, 12.12.2022, 21:51 (vor 1182 Tagen) @ Barzahlung

Ich stimme dem Beitrag von "Barzahlung" überwiegend zu, auch gerade bzgl. der Buchungstipps via Chiasso. Die DB ist hier m.E. auch der falsche Ansprechpartner für einen Kulanzgutschein.

Dennoch: Die Plattform erweckt schon den Eindruck, man würde mehr Rechte haben, als man tatsächlich hat - mal ehrlich, wir wissen es hier vielleicht besser, aber der Otto Normalfahrgast, der auch das Kleingedruckte nicht liest, weiß es nicht... Man könnte sicherlich noch auffälliger und ausdrücklicher auf die Nachteile der gestückelten Buchung hinweisen, das wäre dann vermutlich aber nur noch geschäftsschädigend. In jedem Fall bin ich aber der Meinung, dass die Plattform von der Oberfläche und Funktionalität nicht gut gelungen ist.

Für keine der vorgestreckten Fahrkarten kann mit einer Erstattung gerechnet werden. Die ursprünglich gelösten Fahrkarten sollten mit Ausnahme der DB-Fahrkarte erstattet werden.

Ich meine, dass TI eigentlich (!) die neue vorgestreckte Fahrkarte Milano-Olten erstatten müsste, weil vertraglich Anspruch auf die Umbuchung bestanden hätte. Zusätzlich 50% der ursprünglichen Fahrkarte Milano-Basel als FGR-Entschädigung und die Hotelkosten.

Für die Fahrkarten Olten-Heidelberg und Basel-Heidelberg sehe ich keine wirkliche Grundlage außerhalb Kulanz. Ich befürchte aber, man sollte aus praktischer Sicht froh sein, wenn TI überhaupt irgendwas zurückzahlt.

Kritik an der DB sachlich nicht gerechtfertigt

csx80, Dienstag, 13.12.2022, 21:48 (vor 1181 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Für die Fahrkarten Olten-Heidelberg und Basel-Heidelberg sehe ich keine wirkliche Grundlage außerhalb Kulanz. Ich befürchte aber, man sollte aus praktischer Sicht froh sein, wenn TI überhaupt irgendwas zurückzahlt.

Ja, das sehe ich (inzwischen) auch so. Dank der hilfreichen Tipps hier werden wir uns nun auch direkt und zuvorderst an TI wenden. Wir haben jemanden, der uns das auf Italienisch niedertippen kann. Mal schauen, was passiert.

Soweit ich Kritik an der DB habe durchklingen lassen, dann bezog sich diese allein auf den Umstand, dass unwissende/ungeübte Kunden nicht ohne weiteres erkennen können, dass sie bei DB-International keine durchgehende Auslands-Fahrkarte der DB (mit allen FGR gegenüber DB), sondern gestückelte Tickets mehrerer Verkehrsunternehmen erhalten. Das ist aus Verbrauchersicht echt unglücklich.

Und unter diesen Umständen ist natürlich auch klar, dass DB hier keine Erstattung leisten muss.
Weder für den Streik noch für den Service in Mailand kann DB irgendetwas.

In jedem Fall danke vielmals für die wirklich erhellenden Beiträge!

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